Bauträger
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Die Tätigkeit eines Bauträgers besteht darin, für einen Bauherrn Immobilienprojekte zu einem vereinbarten Preis umsetzen zu lassen und zu überwachen.
Um als Bauträger tätig sein zu können, ist eine Niederlassungsgenehmigung erforderlich.
Je nach gewählter Rechtsform muss die antragstellende Person dann verschiedene Anmeldungen/Beitritte vornehmen, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen kann (siehe Rubrik „Vorgehensweise und Details“).
Betroffene Personen
Die Tätigkeit eines Bauträgers besteht darin, für einen Bauherrn Immobilienprojekte zu einem vereinbarten Preis umsetzen zu lassen und zu überwachen.
Folgende Personen unterliegen keiner Niederlassungsgenehmigung:
- Eigentümer, die auf nicht beruflicher Basis Immobiliengeschäfte für ihre eigenen Immobilien ausführen, sowie die Personen ihrer Wahl, die sie bei dieser Aufgabe vertreten;
- Personen, die für Rechnung ihres Ehepartners, ihrer Verwandten in der Erbfolge oder für Rechnung von Minderjährigen oder unter Vormundschaft stehenden Volljährigen handeln;
- Personen, die die Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung in Wohnungseigentümergemeinschaften wahrnehmen, die höchstens 9 zu Wohnzwecken genutzte Parzellen umfassen, von denen mindestens eine der als Wohnungseigentumsverwalter vorgeschlagenen Person gehört.
Gewerbetreibende der Immobilienbranche, die rechtmäßig im Ausland (in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums) niedergelassen sind, dürfen ohne Niederlassungsgenehmigung und ohne vorherige Anzeige vorübergehend und gelegentlich in Luxemburg Dienstleistungen erbringen.
Voraussetzungen
Bei der Einreichung des Antrags auf Niederlassungsgenehmigung wird überprüft, ob die Bedingungen für den Zugang zum jeweiligen Beruf erfüllt sind.
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft
Natürliche Personen, die die Tätigkeit in eigenem Namen im Rahmen eines Einzelunternehmens ausüben möchten, müssen:
- die gesetzlichen Bedingungen in Bezug auf die berufliche Ehrenhaftigkeit erfüllen; und
- haftpflichtversichert sein;
Eine Gesellschaft, die diese Tätigkeit ausübt, muss mindestens eine natürliche Person als Leiter benennen, der:
- die erforderlichen gesetzlichen Bedingungen der beruflichen Ehrenhaftigkeit erfüllen muss;
- die tägliche Geschäftsführung wirksam und dauerhaft sicherstellen muss;
- eine tatsächliche Verbindung zum Unternehmen aufweisen muss (Eigentümer oder im Handels- und Firmenregister eingetragener Bevollmächtigter des Unternehmens); und
- alle Sozialabgaben und Steuern entrichtet haben muss, entweder in eigenem Namen oder über eine Gesellschaft, die er leitet oder geleitet hat.
Niederlassungsgenehmigung
Die Niederlassungsgenehmigung wird dem Unternehmen (entweder dem Leiter in eigenem Namen oder der Gesellschaft, die er leitet) erteilt, wenn der Leiter:
- die gesetzlichen Bedingungen in Bezug auf die berufliche Ehrenhaftigkeit erfüllt; und
- haftpflichtversichert ist.
Der Informationstext „Antrag auf Niederlassungsgenehmigung“ enthält alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vorgang.
Betriebsstätte
Die Gesellschaft oder das Einzelunternehmen muss über eine feste Betriebsstätte in Luxemburg verfügen (keine „Briefkastengesellschaft“).
Notwendige Qualifikationen und Versicherungen
Die antragstellende Person muss den Nachweis für die Qualifikationen und die Versicherungen erbringen, die für den Zugang zu diesem Beruf der Immobilienbranche erforderlich sind:
- ein Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung des Lehrgangs „Bauträger“, der den vom House of Training organisierten Lehrgang für den Zugang zu Berufen in der Immobilienbranche (formation pour l'accès aux professions de l'immobilier) abschließt;
- eine spezifische Berufshaftpflichtversicherung.
Hinweis: Wer eine 3-jährige Berufserfahrung in leitender Funktion bei einem luxemburgischen Unternehmen nachweist, das eine Niederlassungsgenehmigung im Immobiliensektor hat, muss diesen Lehrgang nicht absolvieren.
Vorgehensweise und Details
Eintragungen/Mitgliedschaften je nach Rechtsform
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft
Nach Erhalt seiner Niederlassungsgenehmigung muss der Leiter eines Einzelunternehmens:
- bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen vorstellig werden, um sich als Selbstständiger anzumelden;
- eine Betriebsanmeldung bei der Sozialversicherung einreichen, sofern er Personal einstellen möchte;
- sich für die MwSt. anmelden.
Nach Erhalt seiner Niederlassungsgenehmigung muss der Leiter einer:
- Personengesellschaft (SCS, SENC);
- Kapitalgesellschaft (SA, SARL, SCA, SE);
- vereinfachten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL-S);
Folgendes tun:
- eine Betriebsanmeldung bei der Sozialversicherung einreichen (um Personal einstellen zu können);
- eine Anmeldeerklärung für Arbeitnehmer (oder Selbstständige) bei der Sozialversicherung einreichen;
- sich für die MwSt. anmelden.
Hinweis: Der Leiter einer vereinfachten Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss zudem den Entwurf der Gründungsurkunde (Satzung) der Gesellschaft im Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés) hinterlegen. Er muss seine Gesellschaft dagegen nicht vor einem Notar errichten. Eine privatschriftliche Urkunde ist ausreichend.
Pflichten der Gewerbetreibenden
Solange sie ihre Tätigkeit ausüben, müssen Gewerbetreibende:
- die Voraussetzungen für die Erlangung einer Niederlassungsgenehmigung erfüllen; und
- alle Gesetze und Vorschriften zur Unternehmensführung einhalten.
Strafen
In Ermangelung einer Niederlassungsgenehmigung können strafrechtliche Sanktionen (Freiheitsstrafen und Geldbußen) und die vorläufige Schließung des Unternehmens verhängt werden.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für KMU, Verwaltungsvereinfachung, Handwerk und Handel (Abteilung Niederlassungsgenehmigungen)
- Adresse:
-
Luxemburg
Postfach 535 / L-2937 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 74 700
montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr (außer an Feiertagen)
- E-Mail:
- info.pme@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/de.html
-
House of Entrepreneurship
- Adresse:
- 14, rue Erasme L-1468 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 42 39 39 330
- E-Mail:
- info@houseofentrepreneurship.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.30 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 17.00 Uhr
-
House of Training
- Adresse:
-
7, rue Alcide de Gasperi
L-2981 Luxemburg
Luxemburg
Postfach 13 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 46 50 16 1
- Fax:
- (+352) 46 50 19
- E-Mail:
- customer@houseoftraining.lu
- Website:
- https://www.houseoftraining.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.15 bis 17.15 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.15 bis 17.15 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.15 bis 17.15 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.15 bis 17.15 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.15 bis 17.15 Uhr
-
Handelskammer
- Adresse:
- Luxemburg
-
Handelskammer Handelskammer
- Adresse:
- 7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 42 39 39 1
- E-Mail:
- chamcom@cc.lu
- Website:
- http://www.cc.lu/index.php?page=13
Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
-
Handelskammer Unternehmensbörse der Handelskammer
- Adresse:
- 7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxemburg
- Telefon:
- (+352 ) 42 39 39 362
- E-Mail:
- business.exchange@cc.lu
-
Handelskammer Programm Business Mentoring
- Adresse:
- House of Startups, 9, rue du Laboratoire L-1911 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 81 00 18
- Website:
- http://www.businessmentoring.lu
Koordinatorin: Frau Rachel Gaessler -
Handelskammer Entreprise Europe Network (EEN)
- Adresse:
- 7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxemburg
- Telefon:
- (+352 ) 42 39 39 333
- Fax:
- (+352) 43 83 26
- E-Mail:
- een@cc.lu
- Website:
- http://www.enterprise-europe.lu/
-
Handelskammer Sekretariat der Initiative Krisen-Impfstoff (VaccinAntiCrise)
- Adresse:
- L-2981 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 42 39 39 440
- E-Mail:
- secretariat@vaccinanticrise.lu
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Weitere Informationen
- La Chambre Immobilière du Luxembourg
-
Formation pour l'accès aux professions de l'immobilier
sur le site de la House of Training
-
Liste des activités soumises à autorisation d’établissement
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Rechtsgrundlagen
réglementant l'accès aux professions d'artisan, de commerçant, d'industriel ainsi qu'à certaines professions libérales
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