Hotelierstatus

Zum letzten Mal aktualisiert am

Um ein Hotel, ein Motel, eine Familienpension, eine Herberge oder ein Restaurant zu betreiben, muss der Gewerbetreibende über Folgendes verfügen:

Dieser Status wird Einrichtungen verliehen, wenn sie gewissen Anforderungen in Sachen Sicherheit, Hygiene und Komfort entsprechen.

Die Einhaltung dieser Anforderungen wird anlässlich der Beantragung des Hotelierstatus von der Generaldirektion Tourismus (Direction générale du Tourisme) des Ministeriums für Wirtschaft überprüft.

Betroffene Personen

Der Hotelierstatus muss von jeder Einrichtung, in der Personen auf der Durchreise gegen Vergütung beherbergt werden, und von jedem Restaurant beantragt werden.

Durch Verleihung des Status können auf den Firmenschildern und in sämtlichen Schriftzügen folgende Bezeichnungen verwendet werden:

  • Hotel;
  • Motel;
  • Pension oder Familienpension;
  • Herberge;
  • Restaurant;
  • sowie deren Synonyme oder Ableitungen.

Voraussetzungen

Um den Hotelierstatus verliehen zu bekommen, muss die Einrichtung über Folgendes verfügen:

  • elektrische Beleuchtung;
  • dem normalen Bedarf entsprechende Belüftung und Helligkeit;
  • Möbel und Betten in einwandfreiem Zustand;
  • der jeweiligen Kategorie (siehe unten) entsprechende Spezialausstattungen.

Hotel

Um die Bezeichnung Hotel (oder Synonym) zu führen, muss eine Einrichtung über Folgendes verfügen:

  • mindestens 10 den Gästen vorbehaltene Schlafzimmer (außer in vom Ministerium zu genehmigenden Ausnahmefällen), von denen jedes einzelne beleuchtet, belüftet und folgendermaßen ausgestattet sein muss:
    • mit mindestens einem elektrisch beleuchteten Waschbecken (Warm- und Kaltwasseranschluss) im Zimmer oder im angrenzenden Bad oder Duschraum, einem Teppich, einer Rasierer-Steckdose und einer Telefonvorrichtung;
    • mit einer außerhalb des Zimmers angebrachten Nummer oder einem besonderen Kennzeichen, anhand dessen es identifiziert werden kann;
  • mindestens einen als Speisesaal genutzten Raum oder Bereich, sofern Mahlzeiten serviert werden;
  • zur ausschließlichen Nutzung durch die Gäste:
    • mindestens ein Bad mit Dusche oder einen Duschraum (Warm- und Kaltwasseranschluss) pro Gruppe oder gegebenenfalls pro 10 Zimmer, die kein eigenes Bad haben. Alle Bäder/Duschräume müssen einfach erreichbar sein und sich auf den zur Unterbringung der Gäste vorgesehenen Etagen befinden;
    • mindestens eine Toilette mit Spülung pro 5 Zimmer, die keine eigene Toilette haben, und mindestens eine den Gästen zugängliche Toilette pro Etage.
      Das Belüftungssystem der Toiletten muss unabhängig von dem Belüftungssystem der anderen Räume, Flure, Treppenhäuser oder Korridore direkt mit dem Freien verbunden sein und der Zugang zu den Toiletten muss nachts beleuchtet sein;
    • einen Lese- oder Aufenthaltsraum, bei dem es sich nicht gleichzeitig um den Speisesaal handelt.
  • ferner über:
    • einen Fahrstuhl, wenn es mehr als 3 den Gästen zugängliche Etagen oberhalb des Erdgeschosses gibt;
    • die Möglichkeit einer ständigen und ausreichenden elektrischen Beleuchtung der Räume, Schlafzimmer, Bäder, Flure, Treppenhäuser, Korridore und Fahrstühle;
    • die Möglichkeit einer ständigen und ausreichenden Beheizung der Gemeinschaftsräume, Schlafzimmer, Bäder/Duschräume und genutzten Flure (mit Ausnahme der lediglich in der Sommersaison geöffneten Einrichtungen);
    • einen Anschluss an das Telefonnetz;
    • falls die Rezeption nicht ständig besetzt ist, eine Nachtklingel, anhand derer bereits eingecheckten Kunden nachts die Tür geöffnet wird.

Jedes zur Beherbergung von Gästen vorgesehene Gebäude, das nur erreichbar ist, wenn man das Hauptgebäude verlässt, gilt als Nebengebäude. Die Nebengebäude müssen den gleichen Voraussetzungen entsprechen wie das Hauptgebäude. In jedem Dokument, Schreiben oder Werbematerial gewerblicher Art in Bezug auf die Schlafzimmer in einem Nebengebäude muss das Wort „Nebengebäude“ (annexe) enthalten sein.

Motel

Um die Bezeichnung Motel (oder Synonym) zu führen, muss eine Einrichtung über Folgendes verfügen bzw. folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Standort außerhalb einer Ortschaft;
  • Erreichbarkeit direkt von einer dem Fahrzeugverkehr zugänglichen Straße aus;
  • mindestens 10 Schlafzimmer zur ausschließlichen Nutzung durch die Gäste;
    • in jedem Trakt muss mindestens die Hälfte der Zimmer mit einem Bad oder einem Duschraum sowie einer Toilette mit Spülung ausgestattet sein;
    • jeder Trakt muss zudem mit einem Bad/Duschraum sowie einer Toilette mit Spülung pro Gruppe oder gegebenenfalls pro fünf Schlafzimmer, die kein eigenes Bad bzw. keine eigene Toilette haben, ausgestattet sein;
  • folgende Möglichkeiten bieten:
    • für die Gäste (ohne entsprechende Verpflichtung) die Möglichkeit, ihre Mahlzeiten in einem Restaurant einzunehmen, das integrierender Bestandteil des Motels ist oder sich in dessen unmittelbarer Nähe befindet;
    • für die Fahrzeuge die Möglichkeit:
      • auf einem Privatparkplatz oder in einer Privatgarage abgestellt zu werden, der/die integrierender Bestandteil des Motels ist;
      • an der Tankstelle des Motels oder an einer in unmittelbarer Nähe befindlichen Tankstelle Dienste wie Reifendruckkontrolle, Tanken und Nachfüllen von Öl und Wasser in Anspruch zu nehmen.

Pension

Um die Bezeichnung Pension oder Familienpension (oder Synonym) zu führen, muss eine Einrichtung über Folgendes verfügen:

  • zur Nutzung der Gäste, mindestens 4 Schlafzimmer (außer in vom Ministerium zu genehmigenden Ausnahmefällen), wobei jedes Zimmer mit mindestens einem Waschbecken mit fließendem Wasser im Zimmer oder im angrenzenden Bad oder Duschraum ausgestattet sein muss;
  • mindestens einen als Speisesaal genutzten Raum oder Bereich, sofern Mahlzeiten serviert werden;
  • zur ausschließlichen Nutzung durch die Gäste mindestens:
    • ein Bad oder einen Duschraum (Warm- und Kaltwasseranschluss) pro Gruppe oder gegebenenfalls pro 10 Schlafzimmer, die kein eigenes Bad haben. Alle Bäder/Duschräume müssen einfach erreichbar sein und sich auf den zur Unterbringung der Gäste vorgesehenen Etagen befinden;
    • eine Toilette mit Spülung pro Gruppe oder gegebenenfalls pro 5 Zimmer, die keine eigene Toilette haben.
      Alle Toiletten müssen sich im Innern der Unterkunft befinden und ihr Belüftungssystem muss unabhängig von dem Belüftungssystem der anderen Räume, Flure, Treppenhäuser oder Korridore direkt mit dem Freien verbunden sein;
  • ferner über:
    • die Möglichkeit einer ständigen und ausreichenden elektrischen Beleuchtung der Räume, Schlafzimmer, Flure, Treppenhäuser, Korridore und Fahrstühle;
    • die Möglichkeit einer ständigen und ausreichenden Beheizung der Gemeinschaftsräume, Schlafzimmer (in mindestens 4 Zimmern und einem Drittel aller verfügbaren Zimmer), Bäder/Duschräume und genutzten Flure (mit Ausnahme der lediglich in der Sommersaison geöffneten Einrichtungen);
    • einen Anschluss an das Telefonnetz;
    • falls die Rezeption nicht ständig besetzt ist, eine Nachtklingel, anhand derer bereits eingecheckten Kunden nachts die Tür geöffnet wird.

Herberge

Um die Bezeichnung Herberge (oder Synonym) zu führen, muss eine Einrichtung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • jedes Schlafzimmer muss mit mindestens einem Waschbecken mit fließendem Wasser im Zimmer oder im angrenzenden Bad/Duschraum ausgestattet sein;
  • sie muss über mindestens einen als Speisesaal genutzten Raum oder Bereich verfügen, sofern Mahlzeiten serviert werden;
  • sie muss zur ausschließlichen Nutzung durch die Gäste über mindestens eine Toilette mit Spülung pro Gruppe oder gegebenenfalls pro 10 Zimmer, die keine eigene Toilette haben, verfügen.
    Alle Toiletten müssen sich im Innern der Unterkunft befinden und ihr Belüftungssystem muss unabhängig von dem Belüftungssystem der anderen Räume, Flure, Treppenhäuser oder Korridore direkt mit dem Freien verbunden sein;
  • sie muss über Folgendes verfügen:
    • die Möglichkeit einer ständigen und ausreichenden elektrischen Beleuchtung der Räume, Schlafzimmer, Flure, Treppenhäuser und Korridore;
    • einen Anschluss an das Telefonnetz;
    • falls die Rezeption nicht ständig besetzt ist, eine Nachtklingel, anhand derer bereits eingecheckten Kunden nachts die Tür geöffnet wird.

Restaurant

Um die Bezeichnung Restaurant (oder Synonym) zu führen, muss eine Einrichtung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • sie muss über einen als Speisesaal nutzbaren Raum verfügen;
  • es muss mindestens eine warme Mahlzeit zwischen 12.00 und 14.00 Uhr und zwischen 19.00 und 21.00 Uhr serviert werden;
  • das Speisen- und Getränkeangebot und die Preise sind auf allen Tischen sowie am Eingang zum Restaurant auszuweisen, sodass sie (von außen) leserlich sind;
  • den Gästen muss eine ausführliche Rechnung ausgestellt und ausgehändigt werden.

Vorgehensweise und Details

Antrag auf Niederlassungsgenehmigung

Bevor der Hotelierstatus beantragt werden kann, muss der Gewerbetreibende eine Niederlassungsgenehmigung besitzen.

Um diese zu erlangen muss er insbesondere die gesetzlichen Bedingungen der erforderlichen beruflichen Qualifikation und Ehrenhaftigkeit erfüllen.

Bei der Einreichung des Antrags auf Niederlassungsgenehmigung – Horeca wird überprüft, ob diese Bedingungen erfüllt sind.

Wird die Niederlassungsgenehmigung erteilt, erhält der Gewerbetreibende eine Genehmigung als „Kaufmann/-frau - Beherbergungsbetrieb“ und kann anschließend den Hotelierstatus für seinen Betrieb beantragen.

Beantragung des Hotelierstatus

Um den Hotelierstatus zu beantragen, muss der Gewerbetreibende der Generaldirektion Tourismus ein ordnungsgemäß ausgefülltes Hotelierstatus-Antragsformular (Französisch, Word, 361 KB) zukommen lassen.

Diese trifft binnen 3 Monaten nach Erhalt des Antrags eine Entscheidung.

Wird der Hotelierstatus verliehen, erhält die Einrichtung eine Genehmigung, aufgrund derer sie die beantragte Bezeichnung (Hotel, Motel, Pension, Familienpension, Herberge, Restaurant oder sonstige) führen darf.

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Rechtsgrundlagen

Loi du 25 avril 1970

modifiant et complétant la loi du 17 juillet 1960 portant institution d'un statut de l'hôtellerie

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