• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Meldescheine für Reisende

Zum letzten Mal aktualisiert am

Beherbergungsbetriebe müssen die Identität der Reisenden, die sie beherbergen, überprüfen und Meldescheine für sie ausfüllen oder von ihnen ausfüllen lassen.

Die Betreiber von Beherbergungsbetrieben können diese Daten elektronisch auf 3 verschiedene Arten übermitteln:

  • online durch die direkte Eingabe der Meldescheine in der Anwendung zur elektronischen Erfassung. Für diese Anwendung ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Nutzung ist kostenlos;
  • durch Exportieren einer XML-Datei (Zip, 4 KB) aus ihrer Hotel-Software und Online-Übermittlung dieser Datei über die Anwendung zur elektronischen Erfassung. Auf diese Weise wird eine doppelte Eingabe der zu übermittelnden Daten vermieden. Die Kosten für die Anpassung ihrer Software gehen zu ihren Lasten, müssten aber eventuell unter allen Nutzern der gleichen Software aufgeteilt werden können;
  • indem sie eine Schnittstelle zwischen ihrem hotelinternen System und einem Webservice einrichten, die die Übermittlung der Meldescheine in Realzeit ermöglicht. In diesem Fall gehen die Kosten für die Anpassung ihrer Software zu ihren Lasten.

Am 1. September 2025 tritt das neue Gesetz vom 28. Februar 2025 über Meldescheine in Kraft. Im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird derzeit eine neue Lösung für die elektronische Erfassung der Daten von Reisenden vorbereitet. Sie wird ab dem 1. September 2025 die derzeitige Übermittlungsart ersetzen. Ab diesem Datum wird die derzeitige Übermittlungsart nicht mehr funktionieren.

Betroffene Personen

Alle Beherbergungsbetriebe oder touristische Privatunterkünfte müssen Meldescheine für jeden Reisenden ausfüllen oder von ihm ausfüllen lassen, mit Ausnahme der Personen, die den Hauptreisenden begleiten (alle Kinder und alle Mitglieder einer Reisegruppe sind auf einem Meldeschein erfasst).

Die Nutzung der Meldescheine in elektronischer Form ist Pflicht für:

  • Beherbergungsbetriebe mit 10 oder mehr Zimmern;
  • Campingplätze mit 25 oder mehr Stellplätzen.

Den anderen Betrieben steht es frei, sie zu nutzen. Entscheidet sich ein Betrieb jedoch einmal für die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung, so kann er dies nicht mehr rückgängig machen.

Voraussetzungen

Die Nutzung der Anwendung für Meldescheine ist nur mit folgenden Betriebssystemen und Internetbrowsern möglich:

Betriebssysteme:

  • Microsoft Windows;
  • Mac OS.

Internetbrowser:

  • Internet Explorer 6 oder höher;
  • Microsoft Edge;
  • Google Chrome;
  • Mozilla Firefox.

Vorgehensweise und Details

Zugang zur Anwendung für die elektronische Erfassung von Meldescheinen

Um die Anwendung für die elektronische Erfassung von Meldescheinen nutzen zu können, müssen Sie:

  1. den Zugangsantrag (Pdf, 55 KB) herunterladen und ausdrucken;
  2. den Antrag aufmerksam durchlesen, ausfüllen und unterzeichnen;
  3. den Antrag per Post an folgende Adresse schicken:

    Centre des technologies de l’information de l’État
    Secrétariat technique - Fiches d’hébergement
    Postfach 1111
    L-1011 Luxemburg

    Anschließend erhalten Sie per E-Mail eine PIN, mit der Sie sich in das System einloggen können. Diese PIN kann nur verwendet werden, wenn Schritt 4 und 5 erfolgreich abgeschlossen wurden.

    Danach erhalten Sie per Post das nötige Material, um sich in das System einloggen zu können. Bei diesem Material handelt es sich um eine Chipkarte und ein Kartenlesegerät.
  4. die mit dem Rechner, den Sie verwenden werden, um sich in das System der Meldescheine einzuloggen, kompatible Middleware für die Smartcard von LuxTrust herunterladen und installieren;
  5. das Kartenlesegerät an den Rechner anschließen und die Karte einstecken;
  6. sich in das System zur elektronischen Erfassung von Meldescheinen einloggen und Ihre PIN eingeben.

Achtung: Falls Sie Ihre PIN 3 Mal in Folge falsch eingeben, wird Ihre Karte gesperrt. In diesem Fall müssen Sie sich mit dem Helpdesk von Guichet.lu in Verbindung setzen.

Anschließend können Sie die Meldescheine eingeben und die anderen im Benutzerhandbuch (Pdf, 1,12 MB) beschriebenen Funktionalitäten des Systems nutzen.

Meldescheine – Alleinreisende oder Reisende in Begleitung

Spätestens am Tag nach der Ankunft des Reisenden muss der Beherbergungsbetrieb einen Meldeschein ausfüllen oder vom Reisenden ausfüllen lassen.

Der Betreiber des Beherbergungsbetriebs muss die Vorlage des Ausweisdokuments des Hauptreisenden verlangen, um die erteilten Auskünfte zu überprüfen.

Um die erforderlichen Daten einzugeben, muss der Betreiber sich in die Anwendung für die elektronische Erfassung von Meldescheinen einloggen (siehe Benutzerhandbuch (Pdf, 1,12 MB)) und einen neuen Meldeschein anlegen.

Anschließend muss er die folgenden Informationen eingeben:

  • bezüglich des Hauptreisenden:
    • Name;
    • Vorname(n);
    • Geburtsdatum;
    • Geburtsort;
    • Staatsangehörigkeit;
    • Nummer des Ausweisdokuments;
    • Postleitzahl, Ortschaft und Wohnsitzland (die Angabe der Straße und der Hausnummer sind fakultativ);
  • bezüglich des Aufenthalts:
    • Ankunftsdatum;
    • voraussichtliches Abreisedatum;
    • Zweck des Aufenthalts (Geschäfte/Kongress oder Freizeit/Sonstiges).
  • die Gesamtzahl der Personen, die den Hauptreisenden begleiten (einschließlich aller Kinder und aller Mitglieder einer Reisegruppe).

Betreiber von Campingplätzen müssen ebenfalls die Art von Campinggästen (ganzjährig oder Sonstiges) melden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Helpdesk von Guichet.lu

    Adresse:
    11, rue Notre-Dame L-2240 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 82 000
    Unser Helpdesk ist werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr telefonisch erreichbar.

    Kontaktformular

    Sie können über MyGuichet.lu auch einen Termin für einen Videoanruf vereinbaren.

    Bitte beachten Sie, dass der Helpdesk von Guichet.lu allgemeine Informationen über Behördengänge bereitstellt. Er hat keinen Zugang zu Unterlagen, die Sie bei einer öffentlichen Stelle in Luxemburg eingereicht haben. Bei spezifischen Fragen wird er Sie an die zuständige Behörde verweisen.

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