Meldescheine für Reisende
Zum letzten Mal aktualisiert am
Beherbergungsbetriebe müssen die Identität der Reisenden, die sie beherbergen, überprüfen und Meldescheine für sie ausfüllen oder von ihnen ausfüllen lassen.
Die Betreiber von Beherbergungsbetrieben können diese Daten elektronisch auf 3 verschiedene Arten übermitteln:
- online durch die direkte Eingabe der Meldescheine in der Anwendung zur elektronischen Erfassung. Für diese Anwendung ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Nutzung ist kostenlos;
- durch Exportieren einer XML-Datei (Zip, 4 KB) aus ihrer Hotel-Software und Online-Übermittlung dieser Datei über die Anwendung zur elektronischen Erfassung. Auf diese Weise wird eine doppelte Eingabe der zu übermittelnden Daten vermieden. Die Kosten für die Anpassung ihrer Software gehen zu ihren Lasten, müssten aber eventuell unter allen Nutzern der gleichen Software aufgeteilt werden können;
- indem sie eine Schnittstelle zwischen ihrem hotelinternen System und einem Webservice einrichten, die die Übermittlung der Meldescheine in Realzeit ermöglicht. In diesem Fall gehen die Kosten für die Anpassung ihrer Software zu ihren Lasten.
Betroffene Personen
Alle Beherbergungsbetriebe oder touristische Privatunterkünfte müssen Meldescheine für jeden Reisenden ausfüllen oder von ihm ausfüllen lassen, mit Ausnahme der Personen, die den Hauptreisenden begleiten (alle Kinder und alle Mitglieder einer Reisegruppe sind auf einem Meldeschein erfasst).
Die Nutzung der Meldescheine in elektronischer Form ist Pflicht für:
- Beherbergungsbetriebe mit 10 oder mehr Zimmern;
- Campingplätze mit 25 oder mehr Stellplätzen.
Den anderen Betrieben steht es frei, sie zu nutzen. Entscheidet sich ein Betrieb jedoch einmal für die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung, so kann er dies nicht mehr rückgängig machen.
Voraussetzungen
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Die Nutzung der Anwendung für Meldescheine ist nur mit folgenden Betriebssystemen und Internetbrowsern möglich:
Betriebssysteme:
- Microsoft Windows;
- Mac OS.
Internetbrowser:
- Internet Explorer 6 oder höher;
- Microsoft Edge;
- Google Chrome;
- Mozilla Firefox.
Vorgehensweise und Details
Zugang zur Anwendung für die elektronische Erfassung von Meldescheinen
Um die Anwendung für die elektronische Erfassung von Meldescheinen nutzen zu können, müssen Sie:
- den Zugangsantrag (Pdf, 55 KB) herunterladen und ausdrucken;
- den Antrag aufmerksam durchlesen, ausfüllen und unterzeichnen;
- den Antrag per Post an folgende Adresse schicken:
Centre des technologies de l’information de l’État
Secrétariat technique - Fiches d’hébergement
Postfach 1111
L-1011 Luxemburg
Anschließend erhalten Sie per E-Mail eine PIN, mit der Sie sich in das System einloggen können.
Diese PIN kann nur verwendet werden, wenn Schritt 4 und 5 erfolgreich abgeschlossen wurden.
Danach erhalten Sie per Post das nötige Material, um sich in das System einloggen zu können.
Bei diesem Material handelt es sich um eine Chipkarte und ein Kartenlesegerät. - die mit dem Rechner, den Sie verwenden werden, um sich in das System der Meldescheine einzuloggen, kompatible Middleware für die Smartcard von LuxTrust herunterladen und installieren;
- das Kartenlesegerät an den Rechner anschließen und die Karte einstecken;
- sich in das System zur elektronischen Erfassung von Meldescheinen einloggen und Ihre PIN eingeben.
Achtung: Falls Sie Ihre PIN 3 Mal in Folge falsch eingeben, wird Ihre Karte gesperrt.
In diesem Fall müssen Sie sich mit dem Helpdesk von Guichet.lu in Verbindung setzen.
Anschließend können Sie die Meldescheine eingeben und die anderen im Benutzerhandbuch (Pdf, 1,12 MB) beschriebenen Funktionalitäten des Systems nutzen.
Meldescheine – Alleinreisende oder Reisende in Begleitung
Spätestens am Tag nach der Ankunft des Reisenden muss der Beherbergungsbetrieb einen Meldeschein ausfüllen oder vom Reisenden ausfüllen lassen.
Der Betreiber des Beherbergungsbetriebs muss die Vorlage des Ausweisdokuments des Hauptreisenden verlangen, um die erteilten Auskünfte zu überprüfen.
Um die erforderlichen Daten einzugeben, muss der Betreiber sich in die Anwendung für die elektronische Erfassung von Meldescheinen einloggen (siehe Benutzerhandbuch (Pdf, 1,12 MB)) und einen neuen Meldeschein anlegen.
Anschließend muss er die folgenden Informationen eingeben:
- bezüglich des Hauptreisenden:
- Name;
- Vorname(n);
- Geburtsdatum;
- Geburtsort;
- Staatsangehörigkeit;
- Nummer des Ausweisdokuments;
- Postleitzahl, Ortschaft und Wohnsitzland (die Angabe der Straße und der Hausnummer sind fakultativ);
- bezüglich des Aufenthalts:
- Ankunftsdatum;
- voraussichtliches Abreisedatum;
- Zweck des Aufenthalts (Geschäfte/Kongress oder Freizeit/Sonstiges);
- die Gesamtzahl der Personen, die den Hauptreisenden begleiten (einschließlich aller Kinder und aller Mitglieder einer Reisegruppe).
Betreiber von Campingplätzen müssen ebenfalls die Art von Campinggästen (ganzjährig oder Sonstiges) melden;
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Generaldirektion – Tourismus (Gütesiegel Bed&Bike / Meldescheine)
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion – Tourismus
- Adresse:
-
19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 86 / L-2937
- Telefon:
-
(+352) 247 82 000
Technische Unterstützung
- Telefon:
-
(+352) 247 84 781
Sekretariat
- Fax:
- (+352) 47 40 11
- E-Mail:
- tourisme@eco.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Publikationen
-
Meldescheine für Reisende – Benutzerhanduch
Pdf • 1,12 MB
-
Fichier XML
Zip • 4 KB
-
Application de collecte électronique des fiches d'hébergements
Pdf • 409 KB
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 24 juin 2008
ayant pour objet le contrôle des voyageurs dans les établissements d'hébergement
-
Règlement grand-ducal du 5 août 2015
relatif aux fiches à tenir par les logeurs exploitant un service d'hébergement touristique
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