Meldescheine für Reisende

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Gesetz vom 28. Februar 2025 über Meldescheine ist am 1. September 2025 in Kraft getreten.

Betreiber von touristischen Unterkünften müssen für jeden Reisenden ab 15 Jahren und für jeden Aufenthalt einen Meldeschein ausfüllen.

Diese Meldescheine werden mithilfe einer Lösung zur elektronischen Erfassung der Daten eines Reisenden erstellt.

Mit dieser Lösung können Betreiber eines Beherbergungsbetriebs die Daten eines Reisenden auf 5 Arten elektronisch erfassen:

  • über die App „Lux Héberge“; oder
  • über einen Link zum Vorausfüllen in Kombination mit der App „Lux Héberge“; oder
  • über einen Link zum Vorausfüllen für eine Reisegruppe; oder
  • durch manuelles Eingeben der Informationen eines Reisenden im zertifizierten beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu; oder
  • mit einer Verbindung (über einen Online-Dienst) (Französisch, Zip, 2,38 MB) der Reservierungssoftware, über die die Informationen eines Reisenden erfasst werden. In diesem Fall gehen die Kosten für die Anpassung seiner Reservierungssoftware zulasten des Betreibers.

In der Rubrik „Tutorials“ finden Sie 5 verschiedene Tutorials, die sich mit den ersten 4 Arten der Erstellung von Meldescheinen befassen.

Betroffene Personen

Jeder Betreiber eines Beherbergungsbetriebs, das heißt jede natürliche oder juristische Person, die Beherbergungsdienste gegen Bezahlung anbietet.

Als Beherbergungsbetrieb gilt jeder Ort für die kurzzeitige Beherbergung aus einer der folgenden Kategorien:

  • Hotels, Gasthöfe und Pensionen;
  • Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten;
  • Campingplätze.

Voraussetzungen

Beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu

Der Zugang zum System der Meldescheine setzt einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu voraus.

Achtung: Sie müssen für jeden touristischen Beherbergungsbetrieb, den Sie beim STATEC registrieren wollen, einen separaten beruflichen Bereich einrichten.

Um diesen beruflichen Bereich zu erstellen, müssen Sie Folgendes haben:

  • ein LuxTrust-Produkt für Privatpersonen; oder
  • einen luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID); oder
  • ein eIDAS-Mittel eines anderen europäischen Landes.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Vorgehensweise und Details

Registrierung eines Beherbergungsbetriebs beim STATEC

Nachdem Sie Ihren beruflichen Bereich erstellt haben, müssen Sie:

  • Ihren Beherbergungsbetrieb beim STATEC registrieren; und
  • Zugang zum elektronischen System der Meldescheine beantragen.

Das STATEC wird:

  • die Informationen des Betreibers prüfen; und
  • ihm ein eindeutige Identifikationsnummer zuteilen.

Diese Registrierungen und Anträge zur Zertifizierung Ihres beruflichen Bereichs erfolgen über einen Vorgang mit Authentifizierung auf MyGuichet.lu, für den Folgendes erforderlich ist:

  • ein Zugangscode für Inhaber, der Ihnen per Post zugestellt wird; und
  • ein LuxTrust-Produkt für Privatpersonen; oder
  • ein elektronischer Personalausweis (eID).

Sie müssen diesen Vorgang für jeden Beherbergungsbetrieb durchführen, den Sie betreiben.

App „Lux Héberge“

Beschreibung und Funktionen

Mit der App „Lux Héberge“ können Sie:

  • die für das Ausfüllen eines Meldescheins erforderlichen Informationen erfassen;
  • ein Lesegerät für Ausweisdokumente (optional) verwenden, um Informationen aus einem dem Standard ICAO 9303 (MRTD oder eMRTD) entsprechenden Reise- oder Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis) auszulesen.

Hinweis: Mit einem solchen Dokumentenleser (optional) können Sie die im Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis) des Reisenden enthaltenen Informationen wie Name(n), Vorname(n), Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Nummer des Ausweisdokuments und Wohnsitzland auslesen.

Die App „Lux Héberge“ bietet 2 wichtige Funktionen:

  • Erfassen der Informationen über den Reisenden anhand eines Tablets oder Smartphones;
  • automatisches Abrufen der Informationen über den Reisenden:
    • durch Scannen (mit der Kamera eines Tablets oder Smartphones) eines von MyGuichet.lu erstellten QR-Codes. Dieser QR-Code enthält die vom Reisenden vorausgefüllten Daten;
    • mit einem Lesegerät für Ausweisdokumente (Pdf, 4,95 MB), das mit einem Tablet oder Smartphone verbunden ist.

Benutzung der App „Lux Héberge“

Um die App „Lux Héberge“ benutzen zu können, benötigen Sie:

  • ein kompatibles Multimediagerät:
    • entweder ein Mobiltelefon, das über eine Kamera und das Betriebssystem iOS 16.0 oder Android® 7.0 oder eine neuere Version verfügt;
    • oder ein Tablet, das über eine Kamera und das Betriebssystem iOS 16.0 oder Android® 7.0 oder eine neuere Version verfügt;
  • ein Kundenkonto beim „App Store“ oder bei „Google Play“;
  • eine Internetverbindung;
  • einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu;
  • eine eindeutige Identifikationsnummer, die Ihnen nach der Registrierung Ihres Beherbergungsbetriebs beim STATEC über MyGuichet.lu zugeteilt wird.

Um die App „Lux Héberge“ benutzen zu können, müssen Sie sie zunächst im „App Store“ oder auf „Google Play“ herunterladen. Anschließend müssen Sie sich in Ihren beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu einloggen und die App mit diesem beruflichen Bereich verbinden. Nachstehend finden Sie 2 Tutorials, die Ihnen dabei helfen, Ihr Mobilgerät mit dem System der Meldescheine zu verbinden.

Befristete Beihilfe „Digitalisierung der Meldescheine“ für Beherbergungsbetriebe

Um die Betreiber von Beherbergungsbetrieben bei der Umstellung auf das neue elektronische System der Meldescheine zu unterstützen, wird eine befristete Beihilfe eingeführt. Diese Beihilfe deckt die Kosten der Investitionen in folgende materielle und/oder immaterielle Vermögenswerte ab:

  • Lesegeräte für Ausweisdokumente;
  • Tablets mit Touchscreen;
  • die Erstinstallation.

Der Antrag auf Gewährung der Beihilfe ist bis spätestens 1. Oktober 2025 zu stellen.

Gut zu wissen

Bei Fragen zur Erstellung eines beruflichen Bereichs auf MyGuichet.lu können Sie die MyGuichet.lu-Hilfe aufrufen.

Tutorials

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Helpdesk von Guichet.lu

Adresse:
11, rue Notre-Dame L-2240 Luxemburg
Telefon:
(+352) 247 82 000
Unser Helpdesk ist werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Kontaktformular

Sie können über MyGuichet.lu auch einen Termin für einen Videoanruf vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass der Helpdesk von Guichet.lu allgemeine Informationen über Behördengänge bereitstellt. Er hat keinen Zugang zu Unterlagen, die Sie bei einer öffentlichen Stelle in Luxemburg eingereicht haben. Bei spezifischen Fragen wird er Sie an die zuständige Behörde verweisen.

Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion – Tourismus

Adresse:
19-21, boulevard Royal L-2449 Luxemburg
Postfach 86 / L-2937
Telefon:
(+352) 247 84 781
Sekretariat

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