Alle an der Lebensmittelkette beteiligten Unternehmen und Betriebe müssen den zuständigen Behörden bekannt sein, damit:
die Übereinstimmung der Lebensmittel sowie der Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen (Lebensmittelbedarfsgegenstände), mit der nationalen und europäischen Gesetzgebung sichergestellt wird; und
eine effiziente Organisation der amtlichen Kontrollen von Betrieben der Lebensmittelkette ermöglicht wird.
Hierfür müssen die Betreiber der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire - ALVA) die Tätigkeiten jedes unter ihrer Verantwortung stehenden Betriebs melden, in dem eine der Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln stattfindet.
Zielgruppe
Betroffene Betriebe
Alle Unternehmen (ob öffentlich-rechtlich oder privat, ob mit oder ohne Erwerbszweck) oder Betriebe, die eine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln oder Lebensmittelbedarfsgegenständen ausüben.
Beispiele: Lebensmittelgeschäfte, Restaurants, Kindertagesstätten, Unternehmen, die Lebensmittel verpacken, ausführen oder einführen, Hersteller von Lebensmittelverpackungsmaterialien usw.
Schlachthöfe und Betriebe aus dem Futtermittelsektor sind nicht betroffen, unterliegen aber anderen Arten von Registrierungen.
Zu meldende Informationen
Der Betreiber muss folgende Informationen angeben:
den Firmennamen;
die tatsächliche Adresse, an der die Tätigkeiten ausgeübt werden;
die Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln.
Hinweis: Die Angabe eines Gesellschaftssitzes bei einem Treuhänder ist nicht konform.
Des Weiteren müssen die Kontaktdaten und die Adresse des Lebensmittelbetreibers angegeben werden, um:
eine Person zu bestimmen, die für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit verantwortlich ist;
folgende Personen zu bestimmen:
den Empfänger der Berichte über die amtlichen Kontrollen; und
die Ansprechpartner im Falle von Schnellwarnungen oder Vorfällen im Zusammenhang mit Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen.
Ist der Betreiber eine juristische Person, muss darüber hinaus mindestens eine natürliche Person ernannt werden, die im Namen der juristischen Person als Empfänger der Berichte und Ansprechpartner bei Vorfällen fungiert.
Wird dies nicht getan, fungieren folgende Personen als Empfänger:
Die antragstellende Person muss einen Online-Registrierungsantrag via MyGuichet.lu stellen, indem:
sie entweder den Vorgang mit LuxTrust-Authentifizierung verwendet;
oder den Vorgang ohne LuxTrust-Authentifizierung verwendet.
Meldung einer Änderung oder der Einstellung der Tätigkeit
Der Betreiber muss der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) jede Änderung oder Einstellung der Geschäftstätigkeit(en) über den Online-Registrierungsantrag mit LuxTrust-Authentifizierung auf MyGuichet.lu melden. Das Verfahren ist das gleiche wie für die Registrierung.
Um diesen Vorgang über MyGuichet.lu durchzuführen, muss die antragstellende Person über einen von der ALVA zertifizierten beruflichen Bereich verfügen. Ein entsprechender Zugangscode kann per E-Mail an enreg@alva.etat.lu beantragt werden.
Bei der Meldung der Einstellung der Tätigkeit muss die antragstellende Person unter anderem das Datum angeben, ab dem sie ihre Aktivität einstellt.
Der Betreiber kann der ALVA die Einstellung seiner Tätigkeit ebenfalls per E-Mail an enreg@alva.etat.lumelden. In der E-Mail muss er Folgendes angeben:
den Namen und die Adresse des Betriebs;
die nationale Registrierungsnummer (LU-XXXXX-Et oder LU-XXXXX-En).
entweder eine Empfangsbestätigung der Meldung, in der die nationale Registrierungsnummer des Betreibers angegeben ist (zum Beispiel LU-XXXXX-Et oder LU-XXXXX-En);
oder ein Schreiben mit der Bitte um Änderung der Meldung.
Der Betreiber kann seine Tätigkeit
unmittelbar nach dem Einsenden der Meldung aufnehmen, ohne den Erhalt der Empfangsbestätigung oder des Schreibens mit der Bitte um Änderung abzuwarten.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren nach Ende der Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln aufbewahrt.
Online-Einsicht in die Registrierungsdaten
Auf Anfrage per E-Mail an enreg@alva.etat.lu wird dem Betreiber per Post ein Zugangscode zugeschickt. Mit diesem Code kann er seine Registrierungsdaten online auf MyGuichet.lu einsehen, ändern und an die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) senden.
Hierfür muss der Betreiber in der E-Mail Folgendes angeben:
seine nationale Registrierungsnummer (LU-XXXXX-Et oder LU-XXXXX-En); oder
den Namen und die Adresse des Lebensmittelbetriebs.
MyGuichet.lu: Wie funktioniert die Zertifizierung des beruflichen Bereichs?
Um Ihren beruflichen Bereich zu zertifizieren und die Registrierungsdaten online einsehen zu können, müssen Sie mehrere Schritte durchführen. Es gibt 3 Möglichkeiten:
1. Sie nutzen MyGuichet.lu zum ersten Mal und haben daher noch keinen beruflichen Bereich:
Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:
Registrierung als Nutzer; und
Erstellung des beruflichen Bereichs.
Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.
2. Sie sind bereits MyGuichet.lu-Nutzer und haben einen privaten Bereich: Sie müssen einen beruflichen Bereich erstellen.
Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.
3. Sie haben bereits einen beruflichen Bereich für das Unternehmen, dessen Registrierungsdaten Sie einsehen wollen: Der bestehende berufliche Bereich kann genutzt werden.
Anschließend benötigen Sie für die Zertifizierung Ihres beruflichen Bereichs einen Zugangscode:
Inhaber – ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei; oder
Bevollmächtigter – ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.
Registrierung der Lebensmittelbetriebe - Online-Antrag
Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.
Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.
Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
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Enregistrement des établissements du secteur alimentaire - demande en ligne
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Registration of businesses in the food sector - online application
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