Unternehmer im Binnenschiffsgüterverkehr
Zum letzten Mal aktualisiert am
Der Beruf des Unternehmers im Binnenschiffsgüterverkehr wird definiert als die Tätigkeit natürlicher Personen oder Unternehmen, die mit Binnenschiffen im gewerblichen Verkehr Güter befördern.
Um als Unternehmer im Binnenschiffsgüterverkehr tätig sein zu können, ist eine Niederlassungsgenehmigung erforderlich.
              
  
              Betroffene Personen
            
          
          
        
        
      Sie benötigen eine Niederlassungsgenehmigung für die Beförderung von Gütern mit einem Binnenschiff für fremde Rechnung als:
- natürliche Person;
 - Handelsgesellschaft;
 - Binnenschiffervereinigung oder -genossenschaft, auch ohne Rechtspersönlichkeit, deren Ziel es ist, bei den Verladern Ladung zu beschaffen, um sie auf ihre Mitglieder zu verteilen.
 
Eine Niederlassungsgenehmigung ist nicht erforderlich für:
- den Betrieb von Fähren;
 - den Binnenschiffsgüterverkehr mit Schiffen, deren Ladefähigkeit bei höchstzulässigem Tiefgang 200 metrische Tonnen nicht überschreitet.
 
              
  
              Voraussetzungen
            
          
          
        
        
      Die Erfüllung der Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf wird zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Niederlassungsgenehmigung überprüft.
- Einzelunternehmen
 - Gesellschaft
 
Natürliche Personen, die die Tätigkeit in eigenem Namen im Rahmen eines Einzelunternehmens ausüben wollen, müssen die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen für die Zuverlässigkeit erfüllen.
Gesellschaften, die die Tätigkeit ausüben, müssen mindestens eine natürliche Person, den Leiter, benennen, der:
- die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen für die Zuverlässigkeit erfüllen muss;
 - die laufende Geschäftsführung tatsächlich und dauerhaft übernehmen muss;
 - eine tatsächliche Verbindung zum Unternehmen haben muss (Eigentümer oder im Handels- und Firmenregister eingetragener Bevollmächtigter des Unternehmens); und
 - alle Sozialabgaben und Steuern entrichtet haben muss, entweder in eigenem Namen oder über ein Unternehmen, das er leitet oder geleitet hat.
 
Stellungnahme des Ministers
Die Niederlassungsgenehmigung wird nach Stellungnahme des für die Binnenschifffahrt zuständigen Ministers erteilt.
Niederlassungsgenehmigung
Die Niederlassungsgenehmigung wird dem Unternehmen (entweder dem Leiter, der in eigenem Namen tätig ist, oder der Gesellschaft, die er leitet) erteilt, wenn der Leiter die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen der Zuverlässigkeit erfüllt.
Die Informationsseite „Antrag auf Niederlassungsgenehmigung“ enthält alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vorgang.
Betriebsstätte
Die Gesellschaft oder das Einzelunternehmen muss über eine feste Betriebsstätte in Luxemburg verfügen.
Erforderliche Qualifikationen
Um den Beruf des Unternehmers im Binnenschiffsgüterverkehr ausüben zu können, müssen Sie als Leiter nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Berufsqualifikationen verfügen.
Sie können diese Qualifikationen auf verschiedene Weise nachweisen:
- durch eine Bescheinigung über das Bestehen einer Prüfung gemäß der Richtlinie 87/540/EWG des Rates vom 9. November 1987 über den Zugang zum Beruf des Unternehmers im Binnenschiffsgüterverkehr, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt wurde (Luxemburg organisiert keine solchen Prüfungen, erkennt aber die Prüfungen der anderen Mitgliedstaaten an);
 - durch eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang gemäß der Richtlinie 87/540/EWG des Rates vom 9. November 1987 über den Zugang zum Beruf des Unternehmers im Binnenschiffsgüterverkehr (der Ausbilder/Prüfer muss bestätigen, dass Sie die darin vorgesehenen Kenntnisse erworben haben);
 - durch eine eidesstattliche oder vor einem Notar abgegebene Erklärung, in der Sie bestätigen, dass Sie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Führungskraft haben, die einen erheblichen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung eines Binnenschifffahrtsunternehmens ausgeübt hat.
 
              
  
              Vorgehensweise und Details
            
          
          
        
        
      Gut zu wissen
Manche Ausbildungsinstitute bieten Ausbildungen bzw. Prüfungen in deutscher, französischer oder niederländischer Sprache an, die den erforderlichen Qualifikationsanforderungen entsprechen (siehe „Weitere Informationen“ unter „Verwandte Vorgänge und Links“).
              
  
              Online-Dienste und Formulare
            
          
          
        
        
      Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
              
  
              Zuständige Kontaktstellen
            
          
          
        
        
      Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für KMU, Verwaltungsvereinfachung, Handwerk und Handel (Abteilung Niederlassungsgenehmigungen)
- Adresse:
 - 
                        
                        
                        
                        
                            
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                        Postfach 535 / L-2937 Luxemburg
 - Telefon:
 - 
                            
                                (+352) 247 74 700
                            
                            montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr (außer an Feiertagen)
 - E-Mail:
 - info.pme@eco.etat.lu
 - Website:
 - https://meco.gouvernement.lu/de.html
 
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Abteilung Binnenschifffahrt und Logistik
- Adresse:
 - 
                        4, place de l’Europe
                        L-1499
                        Luxemburg
                        
                        L-2940 Luxemburg
 - Telefon:
 - (+352) 247 84 400
 - E-Mail:
 - inlandnavigation@mmtp.etat.lu
 - Website:
 - https://mmtp.gouvernement.lu/de.html
 
              
  
              Verwandte Vorgänge und Links
            
          
          
        
        
      Vorgänge
Links
Weitere Informationen
- 
  
    
      Accès à la profession de transporteur de marchandises par voie navigable
      
    
    
  
  
  
sur le portail Infrastructures Wallonie
 - 
  
    
      Antwerp Inland Navigation School
      
    
    
  
  
  
on the website of University of Antwerp
 - 
  
    
      
      Liste des activités soumises à autorisation d’établissement
    
    
  
  
Pdf • 236 KB
 - 
  
    
      Merkblatt Binnenschiffsgüterverkehr/Prüfungsanmeldung
      
    
    
  
  
  
auf der Website der Niederrheinische IHK
 - Quinwalo (Qualification Inland Waterway Logistics)
 
Rechtsgrundlagen
- 
  
    
      Richtlinie 87/540/EWG des Rates vom 9. November 1987
      
    
    
  
  
  
über den Zugang zum Beruf des Unternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Binnenschiffsgüterverkehr und über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für diesen Beruf
 - 
  
    
      Loi du 21 avril 1993
      
    
    
  
  
  
concernant l'accès à la profession de transporteur de marchandises par voie navigable dans le domaine des transports nationaux et internationaux
 
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