EU-Bescheinigung – Berufserfahrung im Ausland

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Um eine kaufmännische oder handwerkliche Tätigkeit auszuüben, muss der Antragsteller bei der Beantragung einer Niederlassungsgenehmigung bestimmte berufliche Qualifikationen nachweisen.

Rühren diese Qualifikationen aus Berufserfahrung in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Luxemburg her, muss er eine EU-Bescheinigung über die Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeiten vorlegen.

Diese Bescheinigungen werden von den zuständigen Behörden oder Stellen im Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaat ausgestellt, d. h.:

  • in der Regel von den Berufskammern, was die meisten handwerklichen, kaufmännischen oder freiberuflichen Tätigkeiten angeht, für die eine Niederlassungsgenehmigung erforderlich ist;
  • von den Transportministerien oder den Berufskammern, was die Tätigkeit als Transportunternehmer angeht.

Zielgruppe

Jeder, der eine berufliche Tätigkeit in Luxemburg ausüben möchte, muss bei der jeweils zuständigen Stelle eine EU-Bescheinigung oder ein gleichwertiges Dokument beantragen und diese/dieses bei der Beantragung einer Niederlassungsgenehmigung in Luxemburg vorlegen.

Der Antragsteller muss eine EU-Bescheinigung oder ein gleichwertiges Dokument vorlegen, insbesondere wenn er eine der folgenden Tätigkeiten ausübt:

Vorgehensweise und Details

EU-Bescheinigung für handwerkliche und kaufmännische Tätigkeiten

Für Tätigkeiten als Handwerker und Kaufmann/-frau kann der Geschäftsleiter bei folgenden nationalen Behörden eine EU-Bescheinigung beantragen:

  • Deutschland: Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer;
  • Belgien: Service Public Fédéral, Economie, PME, Classes Moyennes & Energie;
  • Dänemark: Industriradet;
  • Estland: Estonian Ministry of Education and Research;
  • Frankreich: Chambre des métiers oder Chambre de commerce et d’industrie (für Selbstständige) oder Direction départementale du travail et de l’emploi (für Arbeitnehmer);
  • Großbritannien: Department for education and skills;
  • Griechenland: Kammer für kleine und mittlere Unternehmen;
  • Italien: Camera di commercio, industria, artigianato e agricoltura (für Selbstständige) oder Ispettorati provinciali del lavoro (für Arbeitnehmer);
  • Irland: FAS, Training and Employment Authority (certificate of experience Unit);
  • Niederlande: Hoofdbedrijfschap ambachten;
  • Portugal: Confederação da Indústria Portuguesa (für Selbstständige) oder Inspeção do trabalho oder Confederação do Comércio português (für Arbeitnehmer);
  • Polen: Ministerstwo Gospodarki i Pracy.

EU-Bescheinigung für kaufmännische Tätigkeiten im Transportwesen

Für Tätigkeiten als Transportunternehmer kann der Geschäftsleiter bei folgenden nationalen Behörden eine EU-Bescheinigung beantragen:

  • Belgien: ministère de l'Equipement et des Transports à Bruxelles;
  • Deutschland: Industrie- und Handelskammer;
  • France: ministère de l'Environnement, de l'Energie et de la Mer.

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Antrag auf Ausstellung oder Änderung einer Niederlassungsgenehmigung Handwerkliche Tätigkeiten Kaufmännische Tätigkeiten

Links

Rechtsgrundlagen

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