Um eine kaufmännische oder handwerkliche Tätigkeit auszuüben, muss der Antragsteller bei der Beantragung einer Niederlassungsgenehmigung bestimmte berufliche Qualifikationen nachweisen.
Rühren diese Qualifikationen aus Berufserfahrung in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Luxemburg her, muss er eine EU-Bescheinigung über die Art und Dauer der ausgeübten Tätigkeiten vorlegen.
Diese Bescheinigungen werden von den zuständigen Behörden oder Stellen im Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaat ausgestellt, d. h.:
- in der Regel von den Berufskammern, was die meisten handwerklichen, kaufmännischen oder freiberuflichen Tätigkeiten angeht, für die eine Niederlassungsgenehmigung erforderlich ist;
- von den Transportministerien oder den Berufskammern, was die Tätigkeit als Transportunternehmer angeht.
Zielgruppe
Jeder, der eine berufliche Tätigkeit in Luxemburg ausüben möchte, muss bei der jeweils zuständigen Stelle eine EU-Bescheinigung oder ein gleichwertiges Dokument beantragen und diese/dieses bei der Beantragung einer Niederlassungsgenehmigung in Luxemburg vorlegen.
Der Antragsteller muss eine EU-Bescheinigung oder ein gleichwertiges Dokument vorlegen, insbesondere wenn er eine der folgenden Tätigkeiten ausübt:
- handwerkliche Tätigkeiten:
- kaufmännische Tätigkeiten:
- freie Berufe, deren Ausübung einer Niederlassungsgenehmigung bedarf:
Vorgehensweise und Details
EU-Bescheinigung für handwerkliche und kaufmännische Tätigkeiten
Für Tätigkeiten als Handwerker und Kaufmann/-frau kann der Geschäftsleiter bei folgenden nationalen Behörden eine EU-Bescheinigung beantragen:
- Deutschland: Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer;
- Belgien: Service Public Fédéral, Economie, PME, Classes Moyennes & Energie;
- Dänemark: Industriradet;
- Estland: Estonian Ministry of Education and Research;
- Frankreich: Chambre des métiers oder Chambre de commerce et d’industrie (für Selbstständige) oder Direction départementale du travail et de l’emploi (für Arbeitnehmer);
- Großbritannien: Department for education and skills;
- Griechenland: Kammer für kleine und mittlere Unternehmen;
- Italien: Camera di commercio, industria, artigianato e agricoltura (für Selbstständige) oder Ispettorati provinciali del lavoro (für Arbeitnehmer);
- Irland: FAS, Training and Employment Authority (certificate of experience Unit);
- Niederlande: Hoofdbedrijfschap ambachten;
- Portugal: Confederação da Indústria Portuguesa (für Selbstständige) oder Inspeção do trabalho oder Confederação do Comércio português (für Arbeitnehmer);
- Polen: Ministerstwo Gospodarki i Pracy.
EU-Bescheinigung für kaufmännische Tätigkeiten im Transportwesen
Für Tätigkeiten als Transportunternehmer kann der Geschäftsleiter bei folgenden nationalen Behörden eine EU-Bescheinigung beantragen:
- Belgien: ministère de l'Equipement et des Transports à Bruxelles;
- Deutschland: Industrie- und Handelskammer;
- France: ministère de l'Environnement, de l'Energie et de la Mer.