Antrag auf Ausstellung eines Duplikats einer Niederlassungsgenehmigung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Von jeder gültigen Niederlassungsgenehmigung kann ein Duplikat beantragt werden.

Als Inhaber einer gültigen Niederlassungsgenehmigung können Sie ein Duplikat Ihrer Genehmigung beantragen.

Das Duplikat wird elektronisch über die Plattform MyGuichet.lu auf Deutsch, Französisch und Englisch ausgestellt und enthält einen GouvCheck-QR-Code.

Sie können die vom Ministerium für Wirtschaft erteilten Niederlassungsgenehmigungen mithilfe des Tools „Eine Niederlassungsgenehmigung suchen“ auf unserer Website abrufen.

Betroffene Personen

Jede Person, die eine gültige Niederlassungsgenehmigung besitzt.

Dieser Vorgang kann auch von einem Bevollmächtigten durchgeführt werden. Der Bevollmächtigte muss dann einen Nachweis erbringen, dass der Inhaber der Niederlassungsgenehmigung ihn bevollmächtigt, die notwendigen Schritte in seinem Namen zu unternehmen (Mandat, Vollmacht).

Voraussetzungen

Um ein Duplikat Ihrer Niederlassungsgenehmigung beantragen zu können, müssen Sie:

  • eine gültige Niederlassungsgenehmigung besitzen;
  • einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu haben.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Kosten

Die Ausstellung eines Duplikats ist kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antrag auf Ausstellung eines Duplikats einer Niederlassungsgenehmigung muss vom Unternehmensleiter selbst oder von seinem Bevollmächtigten online über MyGuichet.lu eingereicht werden.

Der Online-Vorgang erfolgt mit Authentifizierung über einen beruflichen Bereich, das heißt, für die Einreichung Ihres Antrags benötigen Sie:

  • ein LuxTrust-Produkt; oder
  • einen elektronischen Personalausweis (eID).

Wenn Sie über einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügen und diesen mit der App gekoppelt haben, können Sie Ihren Antrag auch über die App einreichen.

Beizufügende Unterlagen

Wenn Sie das Duplikat als Bevollmächtigter beantragen, müssen Sie eine entsprechende Vollmacht beifügen.

Ausstellung des Duplikats

Das Duplikat der Niederlassungsgenehmigung wird Ihnen online über die Plattform MyGuichet.lu zugestellt.

Es wird in deutscher, französischer und englischer Sprache ausgestellt.

Auf dem Dokument befindet sich ein GouvCheck-QR-Code, mit dem die Echtheit des Dokuments überprüft werden kann.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für KMU, Verwaltungsvereinfachung, Handwerk und Handel (Abteilung Niederlassungsgenehmigungen)

    Adresse:
    Luxemburg
    Postfach 535 / L-2937 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 74 700
    montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr (außer an Feiertagen)

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