Geschäftstätigkeit und Dienstleistungen: House of Entrepreneurship

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Das House of Entrepreneurship ist die zentrale Anlaufstelle für Unternehmen und Projektträger, die Fragen zu den verschiedenen Facetten des Unternehmertums haben.

Das House of Entrepreneurship ist geöffnet montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr.

Um die Kunden optimal empfangen zu können, sind Unternehmen und Unternehmensgründer gebeten, im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren.

Um erste Informationen über ein Projekt zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens zu erhalten, können sich Unternehmensgründer an den Info Point wenden, der ihnen an 3 verschiedenen Standorten beratend zur Seite steht. Ein Beratungstermin an einem der 3 Standorte kann unter diesem Link vereinbart werden.

Betroffene Personen

Das House of Entrepreneurship richtet sich sowohl an potenzielle Selbstständige als auch an Unternehmen, die ihren normalen Geschäftsgang bereits erreicht haben. Demnach betrifft dies:

  • Unternehmensgründer, die ihr Gründungsvorhaben umsetzen möchten, und zwar von der Zusammenstellung der Unterlagen bis zur Weiterverfolgung des Genehmigungsverfahrens;
  • bereits niedergelassene Unternehmen mit folgendem Bedarf:
    • Unterstützung im Rahmen von bestimmten administrativen Formalitäten für die Internationalisierung;
    • Betreuung bei der Entwicklung ihrer Tätigkeit;
    • Unterstützung bei der Digitalisierung ihres Unternehmens und der Implementierung von digitalen Tools;
    • Hilfe bei der Übernahme oder Übertragung eines Unternehmens;
    • Bankbürgschaft und Informationen über die staatlichen Beihilfen.

Die Dienstleistungen des House of Entrepreneurship sind kostenlos.

Eine Mitgliedschaft bei der Handelskammer ist nicht erforderlich, um die Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Vorgehensweise und Details

Unterstützung – vom Vorhaben bis zur Gründung des Unternehmens

Die vom House of Entrepreneurship angebotene Betreuung sowie die praktische Erfahrung seiner Berater ermöglichen die Gewährleistung einer schnellen und optimierten Vorgehensweise.

Das House of Entrepreneurship begleitet Unternehmensgründer bei den Formalitäten im Zusammenhang mit:

  • der Herstellung von Beziehungen zu einschlägigen Partnern für das Projekt;
  • der Zusammenstellung und Einreichung des Antrags auf Niederlassungsgenehmigung;
  • der Eintragung in das Handels- und Firmenregister (Registre du commerce et des sociétés);
  • dem Erhalt von europäischen Bescheinigungen (von der Handelskammer ausgestellte Bescheinigungen, mit denen die in Luxemburg ausgeübten Tätigkeiten in der gesamten Europäischen Union nachgewiesen werden können, usw.).

Unterstützung – laufende Geschäftsführung des Unternehmens

Das House of Entrepreneurship berät und unterstützt Unternehmen individuell in juristischen und wirtschaftlichen Fragen. Es bietet insbesondere die folgenden Dienstleistungen an:

  • Beratung und Unterstützung in Sachen Niederlassungsrecht, Beihilfen und öffentliche Finanzierung sowie direkte und indirekte Steuern;
  • Beratung und Unterstützung in Sachen Unternehmensübertragung (Unternehmensbörsen);
  • Bereitstellung zahlreicher Informationsquellen;
  • Bewilligung von Bürgschaften (Mutualité de cautionnement et d’aide aux commerçants).

Zudem können die Mitarbeiter des House of Entrepreneurship bei unternehmerischen, sozialen und juristischen Fragen sensibilisieren und erste Informationen sowie nützliche Ratschläge erteilen.

Sie verfügen über weitgehende Kompetenzen in Sachen:

  • Niederlassungsrecht;
  • Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Entlassungsverfahren, Arbeitszeit, Urlaub, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz usw.);
  • Zivilrecht (Verträge, gewerbliche Mietverträge usw.);
  • Handelsrecht (Insolvenz, Handelsverpflichtungen usw.);
  • Gesellschaftsrecht;
  • Steuerrecht (direkte Steuern und MwSt.);
  • unlauterer Wettbewerb (Förderung, Liquidationen, Werbung usw.);
  • soziale Sicherheit;
  • geistiges Eigentum;
  • öffentliche Ausschreibungen usw.

Unterstützung – Ausfuhr und Handelsströme

Das House of Entrepreneurship ist ferner der Partner schlechthin, was die Ausfuhr, die Rückverfolgbarkeit und die Sicherung der Handelsströme angeht. Zudem gewährleistet es:

  • die Ausstellung von Ursprungszeugnissen: Ausfuhrgeschäfte verlangen, dass der Ursprung eines Produkts durch ein die Waren begleitendes Ursprungszeugnis nachgewiesen wird. In Luxemburg obliegt die Aufgabe der Authentifizierung der Ursprungszeugnisse zugunsten der Unternehmen dem House of Entrepreneurship;
  • die Beglaubigung von Dokumenten: Die Handelskammer ist befugt, zu bescheinigen, dass die Unterschrift auf einem Dokument eine von der antragstellenden Gesellschaft genehmigte Unterschrift ist, welche Letztere mittels „Unterschriftenhinterlegung“ bei der Handelskammer hinterlegt hat;
  • die Ausstellung von Carnets A.T.A. für die Zollabfertigung bei einer vorübergehenden Ausfuhr: Im Rahmen einer vorübergehenden Ausfuhr bleiben die Waren im Eigentum des Versenders und sind dazu bestimmt, im gleichen Zustand wieder in das Ausgangsland eingeführt zu werden, ohne dass Zollgebühren und -abgaben im Land der vorübergehenden Einfuhr zu entrichten sind. Das Zollabfertigungscarnet A.T.A. ist eine Art Reisepass der Waren, um die Zollmaßnahmen zu vereinfachen und Kosten zu reduzieren;
  • die Ausstellung von elektronischen LuxTrust-Zertifikaten: Um die Möglichkeiten des elektronischen Handels im Hinblick auf Wirksamkeit und Effizienz auf ein Höchstmaß zu steigern, müssen die Vertraulichkeit und die Authentifizierung der damit verbundenen Übermittlungen gewährleistet sein. Um die Internet/Intranet-Transaktionen zu sichern, stellt die Handelskammer „elektronische Zertifikate“ aus, die es ermöglichen, die Identität einer Person oder eines Unternehmens im Rahmen einer elektronischen Transaktion zu überprüfen und die Integrität der Nutzerdaten zu wahren. Das elektronische Zertifikat dient als elektronischer Personalausweis, der die Verschlüsselung und die Unterzeichnung der zu übermittelnden Informationen ermöglicht;
  • EAN/GS1-Barcodes: Die Verbraucher und die Akteure der Logistikketten nutzen „GS1-Barcodes“, um sämtliche Orte und Gegenstände auf einheitliche Weise zu identifizieren und so den täglichen Austausch zu vereinfachen.

Zuständige Kontaktstellen

House of Entrepreneurship

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