Präferenznachweis

Zum letzten Mal aktualisiert am

Ein Präferenznachweis bescheinigt den Präferenzursprung einer aus einem Drittland eingeführten Ware, damit auf diese ermäßigte oder keine Zollgebühren erhoben werden.

Diese Vorzugsbehandlung ist vorgesehen:

  • in den Präferenzabkommen, die die Europäische Union (EU) mit vielen Drittländern abgeschlossen hat;
  • durch einseitig zugunsten bestimmter Drittländer verabschiedete Maßnahmen.

Die Präferenzabkommen sind von Land zu Land unterschiedlich. Diese Abkommen sollten eingesehen werden, bevor Waren im Rahmen der Präferenzregelung eingeführt oder ausgeführt werden, um sich zu vergewissern, dass für die Ware ein Präferenznachweis ausgestellt werden kann.

Der Präferenznachweis:

  • wird von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes ausgestellt;
  • muss bei der Zollabfertigung vorgelegt werden.

Vorgehensweise und Details

Erhalt eines Präferenznachweises

Aufgrund des Präferenznachweises können auf einer aus einem Drittland eingeführten Ware ermäßigte oder keine Zollgebühren erhoben werden.

Dieser Nachweis wird von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes ausgestellt und muss bei der Zollabfertigung vorgelegt werden.

In Luxemburg stellt die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises) die Präferenznachweise aus.

Handelt es sich beim Ausführer nicht um den Hersteller der Ware, muss er vom Lieferanten eine Lieferantenerklärung verlangen. Diese ersetzt nicht das Ursprungszeugnis, aber die zuständige Behörde kann sich auf die Lieferantenerklärung berufen, um den Nachweis auszustellen.

Die verschiedenen Präferenznachweise

Aufgrund des Präferenznachweises können Waren zollfrei oder mit ermäßigten Zollsätzen eingeführt werden. Die Art des vorzulegenden Nachweises hängt vom jeweiligen Präferenzabkommen ab. Es gibt mehrere Arten von Präferenznachweisen. Die wichtigsten sind die folgenden:

  • die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, die beispielsweise im Handel mit der Schweiz benutzt wird;
  • die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED in der Paneuropa-Mittelmeerzone, die beispielsweise im Handel mit Tunesien benutzt wird;
  • das Ursprungszeugnis, das im Rahmen des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen (Präferenzabkommen mit Entwicklungsländern) benutzt wird.

Die Ursprungserklärung auf der Rechnung

Der Präferenznachweis kann manchmal durch eine Ursprungserklärung auf der Rechnung ersetzt werden. Diese kann benutzt werden:

  • von allen Ausführern, wenn der Wert der Ware 6.000 Euro nicht überschreitet;
  • von einem ermächtigten Ausführer, unabhängig vom Wert der Ware. Der Status des ermächtigten Ausführers muss bei der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung beantragt werden.

Im Rahmen des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen muss seit dem 1. Januar 2021 eine von einem registrierten Ausführer (REX) abgegebene Ursprungserklärung auf der Rechnung ausgestellt werden.

Zuständige Kontaktstellen

Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung

  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)

    Adresse:
    Luxemburg
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Abteilung technische Hilfe

    Adresse:
    Croix de Gasperich L-1350 Luxemburg
    Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 41 10
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zollbüro Luxemburg – Verbrauchsteuern

    Adresse:
    1, rue in Bouler (Croix de Gasperich) L-1350 Luxemburg
    Postfach 1432 / L-1014 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 49 88 58 400
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentralkasse

    Adresse:
    3, rue des Prés L-7561 Mersch
    Postfach 182 / L-7502 Mersch
    Fax:
    (+352) 27 48 83 00
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Direktion Zölle und Verbrauchsteuern

    Adresse:
    22, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg
    Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 92 00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Abteilung Streitfälle und Zusammenarbeit

    Adresse:
    22, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg
    Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 92 00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zollabteilung

    Adresse:
    22, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg
    Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 92 00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Luxemburg – Flughafen (Cargocenter)

    Adresse:
    Aéroport de Luxembourg L-1110 Findel
    Postfach 61 / L-6905 Niederanven
    Telefon:
    (+352) 24 56 95 90
    Transit und Export
    Telefon:
    (+352) 24 56 90 12
    Import
    Fax:
    (+352) 2456 90 50
    rund um die Uhr ohne Unterbrechung
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Bettembourg

    Adresse:
    Terminal Intermodal Eurohub Sud L-3434 Dudelange
    Postfach 39 / L-3201 Bettembourg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Hauptzollamt Luxemburg-Howald

    Adresse:
    Croix de Gasperich L-1350 Luxemburg
    Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 41 00
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Hauptzollamt Nord

    Adresse:
    2, rue Clairefontaine L-9201 Diekirch
    Postfach 77
    Fax:
    (+352) 81 70 45 71
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Helpdesk eDouane

    Adresse:
    L-1016 Luxemburg
    Postfach 1605
    Fax:
    (+352) 28 18 92 01
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentrale Einnahmestelle der Zollverwaltung

    Adresse:
    22, rue de Bitbourg L-1273
    Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 92 00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Dienststelle für Schanklizenzen

    Adresse:
    Centre douanier Luxembourg-Howald Croix de Gasperich – 1, rue in Bouler L-1350 Luxemburg
    Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 41 50
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Abteilung Dienstkleidung

    Adresse:
    Croix de Gasperich L-1350 Luxemburg
    Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 41 40
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Generalinspektion Zölle und Verbrauchsteuern

    Adresse:
    22, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Einnahmestelle Luxemburg – Standort Zentrum

    Adresse:
    Croix de Gasperich - Rue in Bouler L-1350 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 41 00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Einnahmestelle Luxemburg – Standort Nord

    Adresse:
    2, rue de Clairefontaine L-9220 Diekirch
    Fax:
    (+352) 81 70 45 71

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