Gesundheitsbescheinigung für den Transport von Tieren innerhalb der Europäischen Union oder für ihre Ausfuhr in Drittländer

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Für den Transport von Tieren innerhalb der EU wie auch für ihre Ausfuhr in Drittländer ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich.

Um die Anforderungen an die Tiergesundheit und den Tierschutz zu erfüllen, die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten und die Übertragung von Infektionskrankheiten zu verhindern, ist beim Transport von Tieren ins Ausland eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich.

Der Transport von Tieren innerhalb der Europäischen Union (EU) unterliegt einem harmonisierten Verfahren und muss im System TRACES.NT gemeldet werden.

Die Ausfuhr von Tieren aus Luxemburg in ein Drittland erfolgt gemäß den Bedingungen des Bestimmungslandes.

Gesundheitsbescheinigungen für den Transport von Tieren sind bei der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire - ALVA) zu beantragen.

Betroffene Personen

Sie müssen eine Gesundheitsbescheinigung beantragen, wenn Sie:

  • Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine oder Geflügel halten; und
  • ein Tier innerhalb der EU transportieren oder in ein Drittland ausführen möchten.

Um ein Pferd ins Ausland zu verbringen, wird ebenfalls eine Gesundheitsbescheinigung benötigt, es sei denn, es handelt sich um einen tierärztlichen Notfall.

Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) sind nur dann betroffen, wenn ihre Beförderung zu gewerblichen Zwecken erfolgt.

Eine gewerbliche Beförderung ist eine Verbringung, die auf den Verkauf eines Tieres oder die Übertragung des Eigentums an einem Tier abzielt. Wenn die Anzahl der Heimtiere 5 übersteigt, muss eine Gesundheitsbescheinigung ausgestellt werden, auch wenn die Verbringung nicht dem Verkauf oder der Eigentumsübertragung dient. Bei gewerblichen Beförderungen sowie Ausfuhren in ein Drittland wenden Sie sich bitte an die ALVA.

Voraussetzungen

 Bevor Sie eine Gesundheitsbescheinigung beantragen, müssen Sie sicherstellen, dass:

  • die Tiere der folgenden Arten: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel und Equiden, die exportiert werden sollen, korrekt gekennzeichnet sind und dass der betreffende Betrieb bei der ALVA im System SANITEL registriert ist;
  • Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind und über einen Pass verfügen, der bei allen Beförderungen mitgeführt wird;
  • die Niederlassung am Bestimmungsort korrekt im System TRACES.NT registriert ist.

Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass der Fahrer einen Befähigungsnachweis für den Transport von Tieren besitzt. Der Transporteur muss eine Genehmigung für kurze Beförderungen (Typ 1) oder lange Beförderungen (Typ 2) haben. Für lange Beförderungen (von mehr als 8 Stunden) muss das Transportmittel auch von der ALVA zugelassen sein. Darüber hinaus muss das Unternehmen bei langen Beförderungen einen Reisewegplan in TRACES.NT erstellen; diese Bedingung gilt nicht für registrierte Pferde.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Bevor Sie eine Gesundheitsbescheinigung für den Transport in ein EU-Land beantragen, müssen Sie ein Konto in TRACES.NT einrichten, das von der ALVA validiert wird. Dieses Konto ermöglicht es Ihnen, Ihre Anträge in TRACES.NT zu registrieren.

Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden mit dem Titel TRACES Toolkit veröffentlicht, der Handbücher zur Nutzung von TRACES.NT, Erklärvideos und Vorlagen enthält.

Wenn Sie nicht beabsichtigen, regelmäßig Gesundheitsbescheinigungen zu beantragen, müssen Sie kein Konto in TRACES.NT einrichten; Sie können Ihren Antrag direkt bei der ALVA stellen.

Fristen

Um eine bessere Bearbeitung Ihrer Anträge zu gewährleisten, müssen Sie Ihren Antrag für die Ausfuhr mindestens einen Werktag vor dem geplanten Transportdatum bei der ALVA einreichen.

Für lange Beförderungen (von mehr als 8 Stunden) müssen Sie den Antrag auf eine Gesundheitsbescheinigung mindestens 2 Werktage vor dem Transportdatum einreichen.

Die Bescheinigung für Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine kann innerhalb von 24 Stunden vor dem Transport der Tiere validiert werden.

Die Bescheinigung für Geflügel kann innerhalb von 5 Tagen vor dem Transport der Tiere validiert werden.

Die Bescheinigung für Pferde kann innerhalb von 48 Stunden vor dem Transport der Tiere validiert werden. Für registrierte Pferde mit einer FEI- oder FLSE-Lizenz kann die Gesundheitsbescheinigung 30 Tage lang gültig sein.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Transport in ein EU-Land

Gesundheitsbescheinigungen für den Transport von Tieren in ein EU-Land müssen über TRACES.NT gestellt werden.

Wenn Sie kein TRACES.NT-Konto oder keinen Zugang zum System haben, richten Sie Ihren Antrag auf eine Gesundheitsbescheinigung für die betreffende Tierart bitte direkt an die ALVA.

Je nach Tierart müssen Sie ein anderes Formular an export@alva.etat.lu senden:

Bitte beachten Sie, dass für jede Beförderung ein vollständig ausgefüllter Antrag eingereicht werden muss.

Transport in ein Drittland

Um Tiere in ein Drittland (außerhalb der EU) zu transportieren, müssen Sie die vom Bestimmungsland festgelegten Vorschriften einhalten. Informieren Sie sich unbedingt vorab über die spezifischen Gesundheitsnormen und -anforderungen, die von Land zu Land unterschiedlich sein können. Die Veterinärbehörden des Bestimmungslandes können die erforderlichen Informationen bereitstellen. Sie müssen Ihren Antrag bei der ALVA einreichen.

Für die Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung für Transporte in ein Drittland wenden Sie sich bitte an die ALVA.

Zu erfüllende Voraussetzungen

Die ALVA prüft den Antrag im Hinblick auf die Gesundheitsanforderungen, die nach den vom Bestimmungsland festgelegten Bedingungen definiert sind.

Nach geltendem Recht muss jedes Tier vor der Verbringung ins Ausland klinisch untersucht werden, um die Transportfähigkeit, das Fehlen klinischer Anzeichen für ansteckende Krankheiten und die korrekte Kennzeichnung der Tiere zu gewährleisten.

Wenn die Kontrollen zufriedenstellend sind, erstellt die ALVA die Gesundheitsbescheinigung in TRACES.NT, die:

  • alle erforderlichen Informationen für den Transport enthält; und
  • als Mittel zur Kommunikation mit den Behörden am Bestimmungsort dient.

Die Gesundheitsbescheinigung wird in Papierform oder in digitaler Form ausgestellt. Sie muss das Tier auf seinem gesamten Weg begleiten.

Bedingungen für die Ablehnung

Die ALVA verweigert die Ausstellung der Bescheinigung, wenn das Tier:

  • die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht erfüllt; oder
  • nicht transportfähig ist.

In diesem Fall darf das Tier das luxemburgische Hoheitsgebiet nicht verlassen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)

  • Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)

    Adresse:
    7, rue Thomas Edison L-1445 Strassen Luxemburg

Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)

  • Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)

    Adresse:
    7, rue Thomas Edison L-1445 Strassen Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

CITES-Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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