• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Gesundheitszeugnis oder Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für die Ausfuhr von Lebensmitteln (nicht tierischen Ursprungs) oder Lebensmittelkontaktmaterialien

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Ausfuhr von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs, Lebensmittelkontaktmaterialien oder Nahrungsergänzungsmitteln kann ein Gesundheitszeugnis oder, je nach Zielland, eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung erfordern. Diese Zeugnisse und Bescheinigungen werden von der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire - ALVA) ausgestellt.

Ziel des Gesundheitszeugnisses ist es, zu bestätigen, dass das Lebensmittel, das Nahrungsergänzungsmittel oder das Lebensmittelkontaktmaterial der europäischen Gesetzgebung oder derjenigen des Ziellandes entspricht. Es begleitet die Waren während ihrer Ausfuhr und ist für eine bestimmte Sendung von Produkten vorgegeben.

Die Verkehrsfähigkeitsbescheinigung bestätigt, dass die Produkte frei in Luxemburg verkauft werden oder verkauft werden können. Sie kann vor einer Ausfuhr erforderlich sein und bezieht sich nicht auf eine bestimmte Warensendung.

Betroffene Personen

Alle Unternehmen der Lebensmittelbranche (natürliche oder juristische Personen), die eine Tätigkeit im Bereich der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs ausüben und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs, Lebensmittelkontaktmaterialien oder Nahrungsergänzungsmittel ausführen, können sich dazu veranlasst sehen, eine solche Bescheinigung zu beantragen.

Die Ausfuhr von Lebensmitteln mit mehrheitlich tierischer Zusammensetzung bedarf eines von der ALVA ausgestellten Gesundheitszeugnisses.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Um Zugang zu dem Online-Antragsformular zu bekommen, ist eine Zertifizierung des beruflichen MyGuichet.lu-Bereichs (siehe „Online-Dienste und Formulare“) durch die ALVA erforderlich.

Um den beruflichen Bereich zertifizieren zu lassen, ist Folgendes beizufügen:

  • eine Bescheinigung des Arbeitgebers, die besagt, dass der Arbeitnehmer eine Zeichnungsbefugnis besitzt und die Interessen der Gesellschaft vertritt (PDF-Scan);
  • eine Kopie der Gewerbegenehmigung der Gesellschaft (PDF-Scan).

Lebensmittelunternehmer müssen jeden Betrieb, für den sie die Verantwortung tragen und in dem eine der Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln stattfindet, bei der ALVA registrieren lassen.

Fristen

Bei einem Erstantrag muss das Unternehmen den Antrag mindestens einen Monat vor dem geplanten Datum der Warenausfuhr einreichen, da die ALVA eventuell Inspektionen durchführen wird.

Alle Folgeanträge sind mindestens 5 Werktage vor dem Versand der Ware einzureichen, um im Bedarfsfall Analysen veranlassen zu können.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Die antragstellende Person muss über MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“) einen Online-Antrag auf Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses oder einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung an die ALVA stellen und dem Antrag die folgenden Unterlagen beifügen:

  • eine Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins;
  • einen Anhang zum Antrag, wenn mehr als 5 Produkte zu melden sind;
  • gegebenenfalls die Konformitätserklärung bezüglich des Lebensmittelkontakts (für die Lebensmittelkontaktmaterialien, wenn es sich um die erste Ausfuhr handelt oder die Zusammensetzung sich seit der letzten Ausfuhr geändert hat);
  • gegebenenfalls die von der ALVA verlangten zusätzlichen Unterlagen.

Bedingungen für die Bewilligung

Die ALVA prüft, ob die Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Lebensmittelkontaktmaterialien mit den europäischen Rechtsvorschriften oder der Gesetzgebung des Ziellandes übereinstimmen.

Dabei muss vor allem Folgendes überprüft werden:

  • Lebensmittelhygiene;
  • Beachtung der verwendeten Materialien;
  • Einhaltung der Temperaturen und der Kühlkette;
  • Einhaltung der mikrobiologischen Kriterien;
  • Beachtung der Beschaffenheit des Verpackungsmaterials, der Etikettierung und der Rückverfolgbarkeit der Produkte;
  • Vorliegen einer Gefahrenanalyse und Überwachung kritischer Kontrollpunkte (HACCP-Grundsätze);
  • Registrierung des für die Herstellung, die Verarbeitung oder den Vertrieb der Lebensmittel zuständigen Betriebs.

Dafür führt sie Kontrollen der Lebensmittelhygiene, der Temperaturen und der verwendeten Materialien durch. Außerdem führt sie anhand von Proben Analysen im Labor durch.

Die ALVA lehnt den Antrag ab, wenn die Ware als gefährlich oder als schädlich für die menschliche Gesundheit eingestuft wird.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)

    Adresse:
    7, rue Thomas Edison L-1445 Strassen Luxemburg

Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)

  • Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)

    Adresse:
    7, rue Thomas Edison L-1445 Strassen Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Bescheinigung für die Ausfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs

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