• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Pflanzengesundheitszeugnis für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und Holz

Zum letzten Mal aktualisiert am

Wenn die Gesetzgebung des Einfuhrlandes es erfordert, muss den für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr bestimmten Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen ein von der Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (Administration des services techniques de l'agriculture - ASTA) ausgestelltes Pflanzengesundheitszeugnis beiliegen.

Das Pflanzengesundheitszeugnis muss der Ausfuhranmeldung beiliegen.

Das Pflanzengesundheitszeugnis wird in Anwendung des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) erstellt und bescheinigt, dass die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse in Bezug auf die Rechtsvorschriften zur Pflanzengesundheit des Einfuhrlandes für konform erklärt wurden und frei von Schadorganismen sind.

Betroffene Personen

Unternehmen, die aus Luxemburg stammende oder in Luxemburg verarbeitete Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und Verpackungsmaterial aus Holz ausführen oder wiederausführen, können für folgende Produkte ein Pflanzengesundheitszeugnis beantragen:

  • nicht tiefgefrorenes Obst und Gemüse;
  • Knollen, Kormus, Zwiebeln, Wurzelstöcke;
  • Schnittblumen;
  • Äste und gefällte Bäume mit Laub bzw. Nadeln;
  • Blätter, Blattwerk;
  • pflanzliche Gewebekulturen;
  • befruchtungsfähige Pollen;
  • Edelholz, Stecklinge, Pfropfreiser;
  • Samen;
  • zur Anpflanzung bestimmte Pflanzen;
  • Holz;
  • Holz zur Verpackung oder zum Festkeilen von Waren.

Für die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zu Forschungszwecken muss das Unternehmen anstelle dieses Zeugnisses bei der ASTA ein Genehmigungsschreiben für das Verbringen von Pflanzen zu Forschungszwecken beantragen.

Um Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse innerhalb der Europäischen Union zu verbringen muss das Unternehmen anstelle dieses Zeugnisses bei der ASTA ein Pflanzengesundheitszeugnis für innergemeinschaftliche Waren beantragen.

Für die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen geschützter Arten muss das Unternehmen zusätzlich zum Pflanzengesundheitszeugnis eine CITES-Bescheinigung beantragen.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Um Zugang zu dem Online-Antragsformular zu bekommen, ist eine Zertifizierung des beruflichen Bereichs in MyGuichet.lu durch die Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA) erforderlich.

Um den beruflichen Bereich zertifizieren zu lassen, ist Folgendes beizufügen:

  • eine Bescheinigung des Arbeitgebers, die besagt, dass der Arbeitnehmer eine Zeichnungsbefugnis besitzt und die Interessen der Gesellschaft vertritt (PDF-Scan);
  • eine Kopie der Gewerbegenehmigung der Gesellschaft (PDF-Scan).
Der Antragsteller muss sich bei den Behörden des Herkunftslands erkundigen, um die Liste der Schadorganismen zur Kenntnis zu nehmen, die von der ASTA überprüft werden und für die die Bescheinigung ausgestellt wird.

Fristen

Der Antragsteller muss das Pflanzengesundheitszeugnis mindestens einen Werktag vor der Ausfuhr der Produkte beantragen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Verbringer muss über MyGuichet einen Online-Antrag auf Erhalt eines Pflanzengesundheitszeugnisses bei der Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA) stellen und dem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • eine zusätzliche Erklärung, sofern das Einfuhrland eine solche verlangt und sie wegen ihrer Größe nicht auf das Antragsformular passt;
  • für die Wiederausfuhr:
    • im Fall eines Produkts aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union das von der Behörde des Herkunftslands ausgestellte innergemeinschaftliche Pflanzengesundheitszeugnis;
    • im Fall eines Produkts aus einem Drittland das von der Behörde des Herkunftslands ausgestellte Original des Pflanzengesundheitszeugnisses oder eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses;
  • für Stammholz:
    • eine Bescheinigung über die Entseuchung und/oder Desinfektion;
    • ein Dokument zum Nachweis der Herkunft des Stammholzes;
    • erforderlichenfalls einen speziellen Anhang.

Im Antrag ist u. a. der botanische Name der Pflanze anzugeben: Dabei handelt es sich um den lateinischen Namen aus der botanischen Nomenklatur.

Die ASTA beurteilt die Anträge auf der Grundlage einer Probe der Produkte und erforderlichenfalls einer Analyse dieser Probe.

Ablehnungskriterien

Die ASTA lehnt die Ausstellung des Zeugnisses ab, wenn:

  • die im Antrag angegebenen Schadorganismen in der Ware enthalten sind;
  • die erforderlichen Tests nicht gemacht werden;
  • nicht alle Unterlagen eingereicht werden;
  • einige Unterlagen nicht ordnungsgemäß sind.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Pflanzenschutzdienst (ASTA)

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