Einreichung und Änderung der Satzung im Handels- und Firmenregister (RCS)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Wenn Sie gerade eine Gesellschaft in Luxemburg gegründet haben, müssen Sie deren Satzung beim Handels- und Firmenregister (RCS) einreichen, um die Gesellschaft eintragen zu lassen.

Damit die Existenz Ihrer neu gegründeten Gesellschaft in Luxemburg gegenüber Dritten wirksam ist, müssen Sie sie im Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés - RCS) eintragen lassen.
Hierzu müssen Sie:

  • Ihre Gründungsurkunde (auch „Satzung“ genannt) beim RCS einreichen; und
  • sie in der Elektronischen Sammlung der Gesellschaften und Vereinigungen (Recueil électronique des sociétés et associations - RESA) veröffentlichen.

Wollen Sie Ihre Satzung ändern, müssen Sie ebenfalls die entsprechende Veröffentlichung vornehmen.

Betroffene Personen

Alle Gesellschaften müssen ihre Satzung und deren Änderungen zu Veröffentlichungszwecken beim Handels- und Firmenregister (RCS) einreichen.

Voraussetzungen

Sie müssen die Satzung Ihrer Gesellschaft sowie deren Änderungen folgendermaßen aufgenommen haben:

Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Satzung vor einem Notar unterzeichnen, auch wenn die gewählte Rechtsform dies nicht vorschreibt. In diesem Fall kümmert sich der Notar um die Eintragungsformalitäten.

Sie benötigen keine Niederlassungsgenehmigung, um Ihre Gesellschaft eintragen zu lassen. Es wird jedoch empfohlen, sich zu vergewissern, dass die mit der Geschäftsführung oder Leitung der Gesellschaft betraute Person die Bedingungen für den Zugang zum Beruf tatsächlich erfüllt, sofern für die Ausübung der betreffenden Tätigkeit Folgendes benötigt wird:

Fristen

Sie müssen privatschriftliche Urkunden (das heißt solche, die ohne Mitwirkung eines Notars unterzeichnet wurden) innerhalb eines Monats nach der Unterzeichnung einreichen.

Der Notar muss die in seiner Anwesenheit unterzeichneten Urkunden innerhalb von 15 Tagen nach der Unterzeichnung bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) eintragen lassen.

Kosten

Die anfallenden Kosten, bei denen es sich um Verwaltungsgebühren handelt, können Sie auf der Website des Handels- und Firmenregisters (RCS) einsehen.

Sie können folgendermaßen zahlen:

Sie müssen die Gebühren für jede Einreichung einzeln begleichen. Bei regelmäßigen und wiederkehrenden Einreichungen können Sie jedoch einen Antrag auf Zulassung zur Zahlung auf monatliche Rechnung bei den LBR einreichen.

Nehmen Sie die Einreichung am Serviceschalter der LBR vor, erhöht sich die Gebühr um:

  • 20 Euro für die Eintragung einer Vereinigung ohne Gewinnzweck (ASBL), einer Stiftung, einer landwirtschaftlichen Genossenschaft oder von Kaufleuten, die natürliche Personen sind;
  • 10 Euro für jede andere Einreichung im Hinblick auf eine ASBL, Stiftung, landwirtschaftliche Genossenschaft oder Kaufleute, die natürliche Personen sind;
  • 80 Euro für alle anderen Einreichungen.

Vorgehensweise und Details

Einreichung

Sie müssen die privatschriftlich aufgenommenen Satzungen und Satzungsänderungen auf elektronischem Weg beim RCS einreichen. Hierzu benötigen Sie ein LuxTrust-Produkt.

Sie müssen folgende Dokumente beifügen:

  • das vom System für die elektronische Einreichung erstellte ordnungsgemäß ausgefüllte Eintragungsformular;
  • die Urkunde (oder einen Auszug der Urkunde) als PDF/A-Dokument.

Bei Bedarf können Sie einen Termin bei den Luxembourg Business Registers (LBR) vereinbaren. Die Serviceschalter der LBR unterstützen Sie bei der Einreichung Ihrer Satzung.

Nach Einreichung Ihrer Satzung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung in elektronischer Form.

Die Satzung sowie alle anderen privatschriftlichen Urkunden, die in der Elektronischen Sammlung der Gesellschaften und Vereinigungen (Recueil électronique des sociétés et associations - RESA) veröffentlicht werden sollen und beim RCS hinterlegt werden müssen, müssen in einer der 3 Amtssprachen Luxemburgs verfasst sein:

  • Luxemburgisch;
  • Französisch; oder
  • Deutsch.

Sie können eine Übersetzung in eine andere Amtssprache der Europäischen Union (EU) als Ergänzung beifügen.

Nach der Eintragung Ihrer Gesellschaft im RCS müssen Sie sie in der Regel bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) zur Mehrwertsteuer (MwSt.) anmelden.

Der Notar muss:

  • zuerst das Original der Satzung in Papierform zwecks Eintragung vorlegen; und
  • die Urkunde anschließend auf elektronischem Weg zu Veröffentlichungszwecken beim Handels- und Firmenregister (RCS) einreichen.

Nach der Einreichung erhält der Notar eine Empfangsbestätigung in elektronischer Form.

Einreichungsformular

Die Formulare für die Hinterlegung beim RCS sowie für die Eintragung in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer (Registre des bénéficiaires effectifs - RBE) sind nur auf Deutsch und Französisch verfügbar. Sie müssen diese Formular auch in einer dieser 2 Sprachen ausfüllen.

Veröffentlichung und Einsicht in die Satzung

Die Satzung Ihrer Gesellschaft wird in der Elektronischen Sammlung der Gesellschaften und Vereinigungen (RESA) veröffentlicht, dies:

  • am Tag ihrer Einreichung beim Handels- und Firmenregister (RCS); oder
  • an einem Datum, das Sie bei der Erstellung Ihres Einreichungsantrags gewählt haben, und zwar innerhalb von 15 Tagen nach der Einreichung.
Form der Veröffentlichung
In voller Länge veröffentlichte Satzung Auszugsweise veröffentlichte Satzung
Aktiengesellschaften Offene Handelsgesellschaften
Europäische Gesellschaften Einfache Kommanditgesellschaften
Kommanditgesellschaften auf Aktien Familiengesellschaften bürgerlichen Rechts
Gesellschaften mit beschränkter Haftung  
Genossenschaften  
Gesellschaften bürgerlichen Rechts  

Sie können die veröffentlichte Satzung folgendermaßen einsehen:

Die Urkunden sind Dritten gegenüber erst ab ihrer Veröffentlichung in der RESA wirksam.

Änderung

Wenn Sie Ihre Satzung ändern möchten, müssen Sie diese Änderungen ebenfalls schriftlich festhalten und eine konsolidierte Fassung der Satzung beim RCS einreichen.

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zuständige Kontaktstellen

Luxembourg Business Registers (LBR) Diekirch

Adresse:
Bei der Aaler Kirch - Place Joseph Bech L-9211 Diekirch
B.P. 20 / L-9201
Telefon:
(+352) 26 42 81
Montags nur nach Terminvereinbarung.

Luxembourg Business Registers (LBR) Luxemburg

Adresse:
31, Avenue de la Gare L-1611 Luxemburg-Kirchberg
L-2961 Luxemburg
Telefon:
(+352) 26 42 81
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, Assistenzbüro für elektronische Einreichungen: nur nach Terminvereinbarung.
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 9:00 Uhr
Mittwoch:
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Samstag:
Geschlossen
Sonntag:
Geschlossen
Montag:
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr

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