• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Hinterlegung der koordinierten Satzung im Handels- und Firmenregister (RCS)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Gesellschaften müssen eine koordinierte Version ihrer Satzung im Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés - RCS) hinterlegen, sobald eine Satzungsänderung beurkundet wurde.

Die Hinterlegung der koordinierten Satzung wird dann in der Elektronischen Sammlung der Gesellschaften und Vereinigungen (Recueil électronique des sociétés et associations - RESA) vermerkt, und die Öffentlichkeit kann sie im RCS einsehen.

Betroffene Personen

Alle Handelsgesellschaften müssen ihre koordinierte Satzung im RCS hinterlegen, sobald eine Satzungsänderung beurkundet wurde.

Kosten

Die Gebühren für Eintragung und Hinterlegung können auf der Seite Tarife des Handels- und Firmenregisters (RCS) eingesehen werden.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich online. Die Kosten können aber ausnahmsweise beim Assistenzschalter der Luxembourg Business Registers (LBR) bar gezahlt werden.

Die Gebühr ist für jede Hinterlegung einzeln fällig. Bei regelmäßigen und wiederkehrenden Hinterlegungen ist es hingegen möglich, bei den LBR einen Antrag auf Zulassung zur Zahlung auf monatliche Rechnung einzureichen.

Vorgehensweise und Details

Online-Hinterlegung

Das jeweilige Unternehmen muss die koordinierte Satzung spätestens binnen eines Monats nach ihrer Unterzeichnung in elektronischer Form mithilfe eines LuxTrust-Zertifikats im Handels- und Firmenregister (RCS) hinterlegen.

Die Satzung muss im PDF/A-Format eingereicht werden.

Nach der Hinterlegung der koordinierten Satzung erhält die einreichende Person eine Empfangsbestätigung in elektronischer Form.

Sobald der Hinterlegungsvorgang abgeschlossen ist, können die hinterlegten Dokumente mit der virtuellen Etikette für den Nachweis der Hinterlegung im RCS über den Menüpunkt „Meine Bestellungen“ im persönlichen Bereich der hinterlegenden Person heruntergeladen werden.

Notfalls kann sich die einreichende Person nach Terminvereinbarung an das Assistenzbüro für Hinterlegungen wenden, das in den Räumlichkeiten der LBR eingerichtet wurde, um dort unter Anleitung des Personals der LBR die Hinterlegung durchzuführen.

Die Gebühren für Hinterlegungen, die im Assistenzbüro durchgeführt werden, erhöhen sich wie folgt:

  • + 20 Euro für die Eintragung einer ASBL, einer Stiftung, einer landwirtschaftlichen Genossenschaft oder von Kaufleuten, die natürliche Personen sind;
  • + 10 Euro für jede andere Hinterlegung im Hinblick auf eine ASBL, Stiftung, landwirtschaftliche Genossenschaft oder Kaufleute, die natürliche Personen sind;
  • + 80 Euro für alle anderen Hinterlegungen.

Veröffentlichung und Einsichtnahme der koordinierten Satzung

Nach Hinterlegung der koordinierten Satzung im Handels- und Firmenregister wird der Vermerk der Hinterlegung der Satzung am gleichen Tag wie die Einreichung oder an einem bestimmten Datum, das die hinterlegende Person bei Erstellung ihres Hinterlegungsantrags wählen kann, wobei dieses Datum höchstens 15 Tage nach der Einreichung liegen kann, in der Elektronischen Sammlung der Gesellschaften und Vereinigungen (RESA) veröffentlicht.

Der Hinterlegungsvermerk nimmt die Form einer in der RESA eingefügten Zeile an.

Die koordinierte Satzung kann dann auf der Website des Handels- und Firmenregisters eingesehen werden.

Die Urkunden sind Dritten gegenüber erst ab ihrer Veröffentlichung in der RESA wirksam.

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zuständige Kontaktstellen

  • Luxembourg Business Registers (LBR) Luxemburg

    Adresse:
    31, Avenue de la Gare L-1611 Luxemburg-Kirchberg Luxemburg
    L-2961 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 9.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
    Freitag:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
    Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, Assistenzbüro für elektronische Einreichungen: nur nach Terminvereinbarung.

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Hinterlegung der Jahresabschlüsse im Handels- und Firmenregister (RCS)

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Weitere Informationen

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