Hinterlegung der koordinierten Satzung im Handels- und Firmenregister (RCS)

Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

Gesellschaften müssen eine koordinierte Version ihrer Satzung im Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés - RCS) hinterlegen, sobald eine Satzungsänderung beurkundet wurde.

Die Hinterlegung der koordinierten Satzung wird dann in der Elektronischen Sammlung der Gesellschaften und Vereinigungen (Recueil électronique des sociétés et associations - RESA) vermerkt, und die Öffentlichkeit kann sie im RCS einsehen.

Zielgruppe

Alle Handelsgesellschaften müssen ihre koordinierte Satzung im RCS hinterlegen, sobald eine Satzungsänderung beurkundet wurde.

Kosten

Die Gebühren für Eintragung und Hinterlegung können auf der Seite Tarife des Handels- und Firmenregisters (RCS) eingesehen werden.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich online. Die Kosten können aber ausnahmsweise beim Assistenzschalter der Luxembourg Business Registers (LBR) bar gezahlt werden.

Die Gebühr ist für jede Hinterlegung einzeln fällig. Bei regelmäßigen und wiederkehrenden Hinterlegungen ist es hingegen möglich, bei den LBR einen Antrag auf Zulassung zur Zahlung auf monatliche Rechnung einzureichen.

Vorgehensweise und Details

Online-Hinterlegung

Das jeweilige Unternehmen muss die koordinierte Satzung spätestens binnen eines Monats nach ihrer Unterzeichnung in elektronischer Form mithilfe eines LuxTrust-Zertifikats im Handels- und Firmenregister (RCS) hinterlegen.

Die Satzung muss im PDF/A-Format eingereicht werden.

Nach der Hinterlegung der koordinierten Satzung erhält die einreichende Person eine Empfangsbestätigung in elektronischer Form.

Sobald der Hinterlegungsvorgang abgeschlossen ist, können die hinterlegten Dokumente mit der virtuellen Etikette für den Nachweis der Hinterlegung im RCS über den Menüpunkt „Meine Bestellungen“ im persönlichen Bereich der hinterlegenden Person heruntergeladen werden.

Notfalls kann sich die einreichende Person nach Terminvereinbarung an das Assistenzbüro für Hinterlegungen wenden, das in den Räumlichkeiten der LBR eingerichtet wurde, um dort unter Anleitung des Personals der LBR die Hinterlegung durchzuführen.

Die Gebühren für Hinterlegungen, die im Assistenzbüro durchgeführt werden, erhöhen sich wie folgt:

  • + 20 Euro für die Eintragung einer Vereinigung ohne Gewinnzweck (ASBL), Stiftung (fondation), einer landwirtschaftlichen Genossenschaft (association agricole) oder Kaufleute, die natürliche Personen sind;
  • + 10 Euro für jede andere Hinterlegung im Hinblick auf eine Vereinigung ohne Gewinnzweck, Stiftung, landwirtschaftliche Genossenschaft oder Kaufleute, die natürliche Personen sind;
  • + 80 Euro für alle anderen Hinterlegungen.

Veröffentlichung und Einsichtnahme der koordinierten Satzung

Nach Hinterlegung der koordinierten Satzung im Handels- und Firmenregister wird der Vermerk der Hinterlegung der Satzung am gleichen Tag wie die Einreichung oder an einem bestimmten Datum, das die hinterlegende Person bei Erstellung ihres Hinterlegungsantrags wählen kann, wobei dieses Datum höchstens 15 Tage nach der Einreichung liegen kann, in der Elektronischen Sammlung der Gesellschaften und Vereinigungen (RESA) veröffentlicht.

Der Hinterlegungsvermerk nimmt die Form einer in der RESA eingefügten Zeile an.

Die koordinierte Satzung kann dann auf der Website des Handels- und Firmenregisters in der Rubrik „Befragung einer Person“ eingesehen werden.

Die Urkunden sind Dritten gegenüber erst ab ihrer Veröffentlichung in der RESA wirksam.

Formulare/Online-Dienste

Dépôt électronique auprès du RCS

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