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Der konsolidierte Jahresabschluss ermöglicht es, einen Überblick über die Finanzlage einer Gruppe von Unternehmen zu liefern.
Von der Konsolidierung betroffen sind Gruppen von Unternehmen mit jeweils eigener Rechtspersönlichkeit, die jedoch demselben Entscheidungszentrum (Muttergesellschaft) unterstehen.
Im Zuge der Konsolidierung werden die Einzelabschlüsse der zu einer Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften zu einem Jahresabschluss zusammengefasst. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, ein objektiveres Bild von der Finanzlage des gesamten Unternehmens zu liefern und die Tätigkeit sowie die Vermögens- und Ertragslage dieser Unternehmensgruppe von einem wirtschaftlichen Standpunkt aus zu betrachten.
Der konsolidierte Jahresabschluss stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen so dar, als ob es sich um ein einziges Unternehmen handeln würde.
Jede Gesellschaft, die der Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses unterliegt, muss einen konsolidierten Jahresabschluss und, für den Fall, dass sie allein oder gemeinsam mit anderen Gesellschaften eine oder mehrere Tochtergesellschaften kontrolliert, einen konsolidierten Lagebericht erstellen, prüfen lassen und veröffentlichen. In diesem Zusammenhang gibt es zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen.
Die Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses besteht für folgende Formen von Kapitalgesellschaften:
Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, einen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen, wenn eines der im Folgenden angeführten Beherrschungskriterien auf die Muttergesellschaft zutrifft:
Die Gesellschaft, die die Beherrschung über alle anderen ausübt, wird als Muttergesellschaft bezeichnet. Das Unternehmen, über das die Beherrschung ausgeübt wird, wird als Tochtergesellschaft bezeichnet.
Kleine Unternehmensgruppen sind von der Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses befreit, wenn zum Bilanzstichtag 2 der folgenden Kriterien erfüllt sind:
Wenn die Wertpapiere einer Tochtergesellschaft zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, kann die Muttergesellschaft nicht von der Konsolidierungspflicht befreit werden.
Gesellschaften, die normalerweise der Konsolidierungspflicht unterliegen würden, sind unter bestimmten Bedingungen davon befreit, wenn sie selbst von einer Gesellschaft kontrolliert werden, die eine Konsolidierung vornimmt.
Grundsätzlich sollte der konsolidierte Jahresabschluss ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen vermitteln.
Ein Unternehmen muss jedoch nicht in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogen werden, wenn es hinsichtlich des Ziels, durch die Konsolidierung ein getreues Bild zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung ist.
Unternehmen, die sich in einer Lage befinden, die besondere Einschränkungen aufweist, müssen nicht in die Konsolidierung einbezogen werden, wenn:
Der konsolidierte Jahresabschluss umfasst:
Diese Dokumente bilden eine Einheit.
Bezüglich des Inhalts und der Gliederung ähnelt der konsolidierte Jahresabschluss dem Einzelabschluss eines Unternehmens.
Der konsolidierte Jahresabschluss und der konsolidierte Lagebericht müssen in derselben Sprache erstellt werden. Die Muttergesellschaft hat dabei die Wahl zwischen Deutsch, Englisch oder Französisch.
Die Aktiva und Passiva der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen werden in voller Höhe in die konsolidierte Bilanz aufgenommen. Dies ist der häufigste Fall.
Grundsätzlich kann die Konsolidierungsmethode von einem Geschäftsjahr zum nächsten nicht geändert werden.
Der konsolidierte Jahresabschluss wird zum selben Zeitpunkt wie der Jahresabschluss der Muttergesellschaft erstellt.
Wenn ein Unternehmen allein oder gemeinsam mit anderen ein anderes Unternehmen leitet, so kann dieses entsprechend dem Anteil der Rechte, die an seinem Kapital gehalten werden, in den konsolidierten Abschluss einbezogen werden.
Grundsätzlich kann die Konsolidierungsmethode von einem Geschäftsjahr zum nächsten nicht geändert werden.
Der konsolidierte Jahresabschluss wird zum selben Zeitpunkt wie der Jahresabschluss der Muttergesellschaft erstellt.
Die Equity-Methode kann zur Anwendung kommen, wenn ein Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik eines Unternehmens ausübt, an dem es eine Minderheitsbeteiligung (20–50 %) hält. In diesem Fall wird diese Beteiligung in der konsolidierten Bilanz als gesonderter Posten mit entsprechender Bezeichnung ausgewiesen.
Im Gegensatz zu den beiden anderen Methoden erfolgt keine Kumulierung der Jahresabschlüsse, sondern eine Neubewertung der Wertpapiere.
Luxemburgische Unternehmen, die ihren konsolidierten Jahresabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (International Financial Reporting Standards - IFRS) erstellen möchten, können sich für die Anwendung mancher Bestimmungen der sogenannten „LUX GAAP“-Rechnungslegungsgrundsätzen entscheiden, die weiterhin gelten.
Für Unternehmen besteht grundsätzlich die freie Wahl der Währung, in welcher der konsolidierte Jahresabschluss erstellt wird.
Die Grundlagen für die Kursumrechnung von einer Währung in eine andere sind im Anhang anzuführen.
Der konsolidierte Jahresabschluss und der konsolidierte Lagebericht müssen in derselben Sprache erstellt werden.
Zur Wahl stehen Deutsch, Englisch oder Französisch.
Die konsolidierte Bilanz, die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang bilden eine Einheit. Die Gliederung und der Inhalt dieser Dokumente ähneln der Gliederung und dem Inhalt des Jahresabschlusses von Unternehmen, der konsolidierte Jahresabschluss weist aber gewisse besondere Merkmale auf. Folgende Elemente erscheinen nicht im konsolidierten Jahresabschluss:
Wenn in die Konsolidierung einbezogene Aktiva und Passiva von in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen nach Methoden bewertet worden sind, die sich von den zu Zwecken der Konsolidierung angewandten Methoden unterscheiden, sind diese Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach den für die Konsolidierung verwendeten Methoden neu zu bewerten. Ausnahmen sind möglich, müssen aber im Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss angeführt werden.
In der konsolidierten Bilanz sowie der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung werden unter gewissen Bedingungen die Unterschiede berücksichtigt, die anlässlich der Konsolidierung hinsichtlich folgender Punkte entstehen:
Eine Berücksichtigung der Unterschiede muss nur erfolgen, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch diesen Unterschied in absehbarer Zukunft tatsächliche Aufwendungen für eines der konsolidierten Unternehmen entstehen.
Wenn allein für die Anwendung der Steuergesetzgebung Wertberichtigungen an in den konsolidierten Jahresabschluss einbezogenen Aktiva vorgenommen wurden, dann dürfen diese Aktiva erst nach Beseitigung der Wertberichtigungen in den konsolidierten Jahresabschluss aufgenommen werden.
Der Anhang enthält insbesondere folgende Angaben:
Dieser Bericht ist mit dem im Rahmen des Jahresabschlusses erstellten Lagebericht vergleichbar. Der Bericht dient zur Erhöhung der Transparenz und ermöglicht aussagekräftige Analysen.
Der konsolidierte Lagebericht enthält zumindest folgende Angaben:
Dieser Überblick besteht in einer ausgewogenen und umfassenden Analyse der Entwicklung der Geschäftstätigkeit, des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesamtheit der in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist.
Zu diesem Zweck enthält die Analyse wichtige finanzielle und mitunter auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren betreffend die jeweilige Geschäftstätigkeit der Gesellschaften. Dabei handelt es sich insbesondere um Informationen zu Umweltbelangen und Personalangelegenheiten.
Darüber hinaus enthält der konsolidierte Lagebericht folgende Angaben:
Der Lagebericht und der konsolidierte Lagebericht können in einem einzigen Bericht vereint werden.
Muttergesellschaften großer Unternehmen von öffentlichem Interesse haben in den konsolidierten Lagebericht eine konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen, sofern:
Diese Erklärung enthält:
Dieser Bericht ist nur von großen Unternehmen zu erstellen, die in folgenden Branchen tätig sind:
Zahlungen an staatliche Stellen, die 100.000 Euro überschreiten, müssen im Bericht nach ihrer Art und den betroffenen Ländern aufgeschlüsselt werden.
Die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane eines Unternehmens haben gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass der konsolidierte Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Vorschriften erstellt und veröffentlicht wird.
Unternehmen, die einen konsolidierten Jahresabschluss erstellen, haben diesen von einem oder mehreren zugelassenen Wirtschaftsprüfer(n) prüfen zu lassen.
Die Wirtschaftsprüfer fassen die Ergebnisse in einem gemäß den internationalen Prüfungsstandards erstellten Bestätigungsvermerk zusammen.
Der konsolidierte Jahresabschluss, der konsolidierte Lagebericht und der von den Wirtschaftsprüfern erstellte Bestätigungsvermerk sind zum Zwecke der Veröffentlichung in der Elektronischen Sammlung der Gesellschaften und Vereinigungen (Recueil électronique des sociétés et associations - RESA) beim Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés) zu hinterlegen.
Von der Veröffentlichung des konsolidierten Lageberichts kann abgesehen werden, wenn: