Hinterlegung der Jahresabschlüsse im Handels- und Firmenregister (RCS)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Aus Gründen der Transparenz und des Schutzes gegenüber Dritten müssen Unternehmen und bestimmte Vereinigungen ihre Jahresabschlüsse online im Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés - RCS) hinterlegen und in der Elektronischen Sammlung der Gesellschaften und Vereinigungen (Recueil électronique des sociétés et associations - RESA) vermerken lassen.

Die Öffentlichkeit kann die hinterlegten Abschlüsse dann auf der Website des RCS einsehen.

Betroffene Personen

Folgende Unternehmen und Vereinigungen müssen ihre Jahresabschlüsse im RCS hinterlegen:

  • Kapitalgesellschaften (SA, SARL, SECA, Genossenschaften, SE);
  • Personengesellschaften (SENC und SCS) sowie Kaufleute, die natürliche Personen sind, mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro ohne Mehrwertsteuer;
  • luxemburgische Niederlassungen ausländischer Gesellschaften (ausgenommen Kreditinstitute sowie Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften);
  • Gemeinschaften (GIE, GEIE) oder deren Niederlassungen;
  • alle ASBL und Stiftungen.

Voraussetzungen

Außer bei einer Genehmigung zur Anwendung der IFRS-Vorschriften müssen Unternehmen, die ihre Abschlüsse hinterlegen:

Fristen

Der Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung müssen binnen 6 Monaten nach dem Ende des Kalenderjahres (Kaufleute, die natürliche Personen sind) bzw. des Geschäftsjahres (juristische Personen) folgendermaßen genehmigt werden:

  • bei einer SARL oder SARL-S durch die Hauptversammlung der Gesellschafter;
  • bei einer SA durch die Hauptversammlung der Aktionäre;
  • bei einer SECA (bzw. SCA) durch die Hauptversammlung der Aktionäre mit Zustimmung der Geschäftsführer;
  • bei einer SENC durch die Geschäftsführer;
  • bei einem Einzelunternehmen durch den Kaufmann, der natürliche Person ist, selbst.

Der Jahresabschluss muss binnen eines Monats nach seiner Billigung, das heißt spätestens 7 Monate nach dem Ende des Kalenderjahres (bei Kaufleuten, die natürliche Personen sind) bzw. des Geschäftsjahres (bei juristischen Personen) hinterlegt werden.

Die Jahresabschlüsse von Vereinigungen und Stiftungen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres genehmigt werden:

  • bei einer ASBL durch die Generalversammlung;
  • bei einer Stiftung durch den Stiftungsrat.

Jahresabschlüsse müssen innerhalb eines Monats nach ihrer Genehmigung hinterlegt werden, d. h. spätestens 7 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres.

Kosten

Die Gebühren für Eintragung und Hinterlegung können auf der Website des Handels- und Firmenregisters (RCS) eingesehen werden.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich online, kann aber in Ausnahmefällen auch beim Service-Schalter der Luxembourg Business Registers (LBR) in bar geleistet werden.

Die Gebühr ist für jede Hinterlegung einzeln fällig. Bei regelmäßigen und wiederkehrenden Hinterlegungen ist es hingegen möglich, bei den LBR einen Antrag auf Zulassung zur Zahlung auf monatliche Rechnung einzureichen.

Vorgehensweise und Details

Online-Einreichung

Die hinterlegende Person muss ihre Buchhaltungsunterlagen online mithilfe eines LuxTrust-Zertifikats im Handels- und Firmenregister (RCS) hinterlegen.

Bei der Hinterlegung muss sie insbesondere:

  • ggf. durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens angeben, dass der Jahresabschluss auf der Plattform eCDF validiert wurde, damit die LBR die Buchhaltungsdaten automatisch von dieser Plattform abrufen können. Zu diesen Daten zählen:
    • die Bilanz;
    • die Gewinn- und Verlustrechnung; und
    • der Kontensaldo;
  • die übrigen unstrukturierten Dokumente im PDF/A-Format beifügen. Zu diesen Dokumenten zählen:
    • die Anlage;
    • der Lagebericht;
    • der Bericht der mit der Prüfung des Abschlusses beauftragten Person;
    • der Jahresabschluss im Falle von Unternehmen, die nicht dem PCN unterliegen (z. B. Soparfi).

Der Vermerk der Hinterlegung des Abschlusses wird anlässlich der Annahme des Antrags auf Hinterlegung des Jahresabschlusses automatisch vom RCS erstellt.

Sobald die Hinterlegung bearbeitet wurde, können die hinterlegten Dokumente, die mit dem virtuellen Hinterlegungsnachweis des RCS versehen sind, im persönlichen Bereich der hinterlegenden Person auf der RCS-Website heruntergeladen werden (Menüpunkt „mes commandes“).

Veröffentlichung des Abschlusses und Einsichtnahme

Nach Hinterlegung des Abschlusses im Handels- und Firmenregister (RCS) wird der Vermerk der Hinterlegung des Abschlusses am selben Tag wie die Einreichung oder an einem bestimmten Datum, das die hinterlegende Person bei Erstellung ihres Hinterlegungsantrags wählen kann, wobei dieses Datum höchstens 15 Tage nach der Einreichung liegen kann, in der Elektronischen Sammlung der Gesellschaften und Vereinigungen (RESA) veröffentlicht.

Der Hinterlegungsvermerk erfolgt in Form einer in der Elektronischen Sammlung der Gesellschaften und Vereinigungen eingefügten Zeile. Die Jahresabschlüsse können dann folgendermaßen abgefragt werden (es sein denn, das Gesetz sieht eine Ausnahme vor):

  • entweder als PDF-Dokument auf der Website des RCS;
  • oder zeitlich befristet in einem strukturierten Format (xls, xml) bei der Bilanzzentrale (Centrale des bilans).

Bei den folgenden Unternehmen wird der Hinterlegungsvermerk indessen nicht veröffentlicht und der Jahresabschluss kann nicht eingesehen werden:

  • SENC und SCS, wenn nicht alle Gesellschafter SA, SARL, SCA (oder eine vergleichbare ausländische Rechtsform) sind oder wenn alle Gesellschafter SA, SARL, SCA (oder eine vergleichbare ausländische Rechtsform) sind und keiner von ihnen die Abschlüsse der betreffenden Gesellschaft zusammen mit seinen eigenen Abschlüssen veröffentlicht;
  • Kaufleute, die natürliche Personen sind;
  • wirtschaftliche Interessengemeinschaften (GIE).

Die Urkunden sind Dritten gegenüber erst ab ihrer Veröffentlichung in der RESA wirksam.

Zuständige Kontaktstellen

Luxembourg Business Registers (LBR) Diekirch

Adresse:
Bei der Aaler Kirch - Place Joseph Bech L-9211 Diekirch Luxemburg
B.P. 20 / L-9201
Montags nur nach Terminvereinbarung.

Luxembourg Business Registers (LBR) Luxemburg

Adresse:
31, Avenue de la Gare L-1611 Luxemburg-Kirchberg Luxemburg
L-2961 Luxemburg
Geschlossen ⋅ Öffnet um 9:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 bis 12:00 Uhr et 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
9:00 bis 12:00 Uhr et 13:30 bis 16:00 Uhr
Samstag:
Geschlossen
Sonntag:
Geschlossen
Montag:
9:00 bis 12:00 Uhr et 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
9:00 bis 12:00 Uhr et 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
9:00 bis 12:00 Uhr et 13:30 bis 16:00 Uhr
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, Assistenzbüro für elektronische Einreichungen: nur nach Terminvereinbarung.

Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) Helpdesk eCDF

Adresse:
560, rue de Neudorf L-2220 Luxemburg Luxemburg
Postfach 1111 / L-1011 Luxemburg

Nationalen Instituts für Statistik und Wirtschaftsstudien (STATEC) Bilanzzentrale (Helpdesk STATEC)

Adresse:
Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Rechtsgrundlagen

  • Loi du 20 avril 2009

    sur le dépôt par voie électronique auprès du registre de commerce et des sociétés

  • Loi modifiée du 19 décembre 2002

    concernant le registre de commerce et des sociétés ainsi que la comptabilité et les comptes annuels des entreprises

  • Règlement grand-ducal modifié du 23 janvier 2003

    portant exécution de la loi du 19 décembre 2002 concernant le Registre de commerce et des sociétés ainsi que la comptabilité et les comptes annuels des entreprises

  • Règlement grand-ducal modifié du 14 décembre 2011

    déterminant la procédure de dépôt de la liasse comptable auprès du gestionnaire du registre de commerce et des sociétés, les conditions de contrôles arithmétiques et logiques concernant les comptes annuels et portant modification du règlement grand-ducal modifié du 23 janvier 2003 portant exécution de la loi modifiée du 19 décembre 2002 concernant le registre de commerce et des sociétés ainsi que la comptabilité et les comptes annuels des entreprises

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