• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Kontenplan von Unternehmen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Verpflichtung, eine Buchhaltung gemäß einem geeigneten Kontenplan zu führen und einen Jahresabschluss aufzustellen, betrifft alle im Handelsgesetzbuch (code de commerce) erfassten Unternehmensformen. Andere Unternehmensformen unterliegen möglicherweise einer spezifischen oder vereinfachten Regelung.

Es sind demnach nicht alle Unternehmen verpflichtet, den Standardkontenplan (plan comptable normalisé - PCN) zu verwenden.

Für Unternehmen, die allgemeinen Buchhaltungsregeln unterliegen, variieren die Buchhaltungspflichten nach bestimmten Kriterien wie der Größe des Unternehmens, der Rechtsform, der Niederlassung, dem Tätigkeitsbereich, der Ausgabe von Wertpapieren, dem Begriff des öffentlichen Interesses usw.

Der Inhalt des Standardkontenplans (PCN) hat sich für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2020 geändert. Die allgemeine Funktionsweise des neuen Kontenplans und der Übergangstabelle (tableau de passage) wird sich ebenfalls ändern. Diese Änderungen werden ab dem 4. Januar 2021 wirksam sein.

Um ein besseres allgemeines Verständnis der am PCN durchgeführten Änderungen zu ermöglichen, wurde den Unternehmen auf der Website der Kommission für Buchhaltungsnormen (Commission des normes comptables) eine Vergleichstabelle zur Verfügung gestellt.

Betroffene Personen

Die Verpflichtung, eine geeignete Buchhaltung zu führen und eine Bestandsaufnahme zu erstellen, betrifft:

Diese Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, den Standardkontenplan (PCN) zu verwenden.

Seit dem 1. Januar 2020 unterliegen auch Beteiligungsgesellschaften dem PCN.

Folgende Unternehmen müssen den PCN jedoch nicht verwenden:

  • als Kaufleute tätige natürliche Personen und Personengesellschaften (SENC, SCS) mit einem Jahresumsatz von weniger als 100.000 Euro ohne MwSt;
  • Spezialkommanditgesellschaften, unabhängig von ihrem Umsatz;
  • Kreditinstitute;
  • Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften;
  • Gesellschaften zur Pensionskapitalbildung (société d'épargne-pension à capital variable - SEPCAV);
  • Investmentgesellschaften mit veränderlichem Kapital (société d'investissement à capital variable - SICAV);
  • Unternehmen, die der Aufsicht der CSSF unterliegen, mit Ausnahme der Gewerbetreibenden des Finanzsektors (PSF) mit Supportfunktion;
  • gewerbliche Arbeitsgemeinschaften (associations commerciales momentanées) und Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (associations commerciales en participation);
  • Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse gemäß den IFRS-Vorschriften erstellen.

Anmerkung: Eine zusammenfassende Tabelle mit dem Titel „Dépôt des données financières au RCS et publicité des comptes annuels au RESA“, die auf der Website der Kommission für Buchhaltungsnormen verfügbar ist, verdeutlicht den Anwendungsbereich des PCN, der Datenerhebung auf der Plattform eCDF, der Hinterlegung im RCS und der Veröffentlichung der Abschlüsse in der RESA.

Vorgehensweise und Details

Verpflichtungen

Unternehmen, die nicht dem PCN unterliegen, müssen Ihre Buchhaltung gemäß den üblichen Vorschriften der doppelten Buchführung führen.

Im Gesetz ist keine computergestützte Buchhaltung vorgesehen. Die Buchhaltung muss jedoch:

  • chronologisch sein;
  • vollständig sein und alles abdecken.

Zudem müssen alle Einträge unverzüglich erfolgen und wahrheitsgemäß sein.

Diese Unternehmen können die erforderlichen Buchhaltungsunterlagen im Handels- und Firmenregister (RCS) hinterlegen – gemäß den für sie geltenden Bedingungen.

Unternehmen, die den Regeln des PCN unterliegen, müssen:

Verwendung des PCN

Luxemburgische Unternehmen sind nicht verpflichtet, für ihre interne Buchführung die Struktur des PCN zu verwenden. Dies gilt vor allem dann, wenn sie über Folgendes verfügen:

  • einen eigenen Kontenplan oder;
  • einen Kontenplan, der innerhalb einer Gruppe verwendet wird, der sie angehören.

Diese Unternehmen müssen jährlich – zum Zwecke der Hinterlegung im RCS – den im PCN ausgewiesenen Saldo der Konten melden und dabei angeben, dass ihre laufende Buchführung gemäß eines internen Kontenplans erfolgt.

Sie dokumentieren in angemessener Weise die Übereinstimmung zwischen ihrem internen Kontenplan und dem PCN. Diese Dokumentation wird am Sitz des Unternehmens aufbewahrt.

Struktur des PCN

Die Struktur des PCN ist in Form eines Kontenkatalogs aufgebaut, der 7 verschiedene Kontoklassen vorsieht. Die Buchungsvorgänge im Zusammenhang mit der Bilanz oder der verkürzten Bilanz werden in den Klassen 1 bis 5 ausgewiesen.

Die Buchungsvorgänge im Zusammenhang mit der Gewinn- und Verlustrechnung oder der verkürzten Gewinn- und Verlustrechnung werden in den Klassen 6 und 7 ausgewiesen:

  • Konten für Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten;
  • Konten für Gründungskosten und Anlagevermögen;
  • Konten für Vorräte und unfertige Erzeugnisse;
  • Konten von Dritten;
  • Finanzkonten;
  • Aufwandskonten;
  • Ertragskonten.

Zuständige Kontaktstellen

House of Entrepreneurship

Team „Contact Entreprise“ der Handwerkskammer Luxemburg

  • Handwerkskammer Team „Contact Entreprise“

    Adresse:
    2, circuit de la Foire Internationale L-1347 Luxemburg-Kirchberg Luxemburg
    Postfach 1604 / L-1016

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Rechtsgrundlagen

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.