• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Statut der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) ist quasi das gleiche wie das der Groupement d'intérêt économique (GIE). Man findet darin sowohl den Grundsatz der vertraglichen Freiheit als auch denjenigen der Zuweisung einer eigenen Rechtspersönlichkeit wieder. Außerdem findet man ebenfalls das gleiche Ziel wieder, das darin besteht, die Aktivität ihrer in diesem Fall in verschiedenen Ländern der Europäischen Union niedergelassenen Mitglieder zu fördern.

Die EWIV ist ein Instrument der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen in der Europäischen Union niedergelassenen Mitgliedern. Schließlich findet man den Grundsatz der solidarischen Haftung der Mitglieder für die Schulden der Vereinigung wieder.

Betroffene Personen

Die EWIV ist für natürliche oder juristische Personen geeignet, die:

  • ihre Aktivitäten grenzüberschreitend erweitern wollen;
  • ein Joint-Venture in anderen europäischen Ländern gründen wollen.

Voraussetzungen

Die EWIV muss:
  • aus mindestens 2 Unternehmen bestehen, die in mindestens 2 europäischen Ländern tätig sind;
  • sich auf die Erweiterung der wirtschaftlichen Tätigkeiten ihrer Mitglieder beschränken.

Vorgehensweise und Details

Eigenschaften

Die Eigenschaften einer EWIV sind die gleichen wie die einer GIE, mit Ausnahme der zusätzlichen internationalen Eigenschaft der EWIV.

Besonderheiten

Aufgrund dieser Transnationalität der Vereinigung gibt es einige Besonderheiten:

  • der Gründungsvertrag sowie die Rechts- und Handlungsfähigkeit der natürlichen und juristischen Personen unterliegen dem Recht des Staates, in dem die EWIV ihren Sitz hat;
  • das Gemeinschaftsrecht regelt die Bedingungen für die Auflösung der EWIV, während das innerstaatliche Recht am Sitz der EWIV die Abwicklungsmechanismen sowie den Abschluss der Abwicklung regelt;
  • der Sitz der Vereinigung befindet sich entweder am Ort ihrer Hauptniederlassung oder an dem Ort, an dem eines der Mitglieder seine Hauptniederlassung hat (juristische Person) oder seiner Haupttätigkeit nachgeht (natürliche Person). Er muss sich in der Europäischen Union befinden;
  • der Sitz kann nach Belieben innerhalb der Europäischen Union verlegt werden, ohne dass eine neue Rechtspersönlichkeit gegründet werden muss;
  • jedes Mitglied der Vereinigung kann mit der einstimmigen Zustimmung der anderen Mitglieder seine Beteiligung an der EWIV entweder an ein anderes Mitglied oder an einen Dritten abtreten;
  • die EWIV wird nach dem Transparenzprinzip besteuert: jedes Mitglied unterliegt der Körperschaftsteuer für den Teil der ihm zufallenden Erträge;
  • was die Besteuerung auf internationaler Ebene angeht, so unterliegen die von einer luxemburgischen EWIV gezahlten Erträge im Falle von ausländischen Gesellschaften nur der luxemburgischen Steuer für Nicht-Gebietsansässige, wenn die EWIV als „feste Niederlassung“ angesehen wird. Die Einstufung als EWIV ist demnach vom Konzept der festen Niederlassung abhängig.
    Wird eine EWIV als feste Niederlassung in Luxemburg angesehen, werden sowohl ihre luxemburgischen als auch ihre ausländischen Mitglieder dort im Hinblick auf die von der Vereinigung gezahlten Erträge besteuert. Anderenfalls werden die Mitglieder gemäß den steuerlichen Regeln ihres Wohnsitzlandes besteuert. Das Gleiche gilt für die Verluste.

Zuständige Kontaktstellen

Team „Contact Entreprise“ der Handwerkskammer Luxemburg

  • Handwerkskammer Team „Contact Entreprise“

    Adresse:
    2, circuit de la Foire Internationale L-1347 Luxemburg-Kirchberg Luxemburg
    Postfach 1604 / L-1016

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Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Wirtschaftliche Interessengemeinschaft (GIE)

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