Arbeitsgemeinschaft (société momentanée)

Die Société momentanée (vergleichbar mit der deutschen Arbeitsgemeinschaft) ist ein zeitweiliger Zusammenschluss von Unternehmen mit dem Ziel, ohne Geschäftsfirma ein bestimmtes oder mehrere bestimmte Handelsgeschäfte zu tätigen. Für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen ist die mit der Verwaltung der Société momentanée betraute Person zuständig.

Es handelt es sich um eine Gesellschaft im gleichen Sinne wie die anderen Handelsgesellschaften. Der Unterschied zu einer Société en nom collectif besteht darin, dass der Gesellschaftszweck von kurzer Dauer ist und zwischen den Gesellschaftern keine „dauerhafte gemeinsame Interessengemeinschaft“ entstehen soll. Zudem ist die Société momentanée eine Gesellschaftsform, der das Gesetz keine Rechtspersönlichkeit zugesteht.

Zielgruppe

Eine Société momentanée kann jede natürliche oder juristische Person gründen, die sich zeitweilig mit anderen luxemburgischen oder ausländischen Unternehmen zusammenschließen möchte, um:

  • ein gemeinsames Projekt durchzuführen;
  • sich gegenseitig zu unterstützen;
  • die zusätzlichen Gewinne, die sich aus dem Zusammenschluss ergeben, zu teilen.

Voraussetzungen

Eine Société momentanée kann nur gegründet werden, wenn sie folgende Bedingungen erfüllt:

  • die Dauer muss zeitlich begrenzt sein;
  • der Gesellschaftszweck muss auf eine bestimmte Anzahl an Geschäften begrenzt sein.

Vorgehensweise und Details

Gesellschaftsgründung

Gründungsurkunde

  • keine Satzung, keine Genehmigung, keine Eintragung;
  • keine neue Rechtspersönlichkeit.

Dauer

  • zeitweilige Gründung bis zur Vollendung des Gesellschaftszwecks.

Allgemeines

  • keine Gesellschaftsbezeichnung;
  • kein eigenes Vermögen;
  • keine Vertragsfähigkeit;
  • keine Staatsangehörigkeit;
  • kein Gesellschaftssitz;
  • kann keine Insolvenz erklären.

Gesellschafter/Mitglieder

Bedingungen

  • natürliche oder juristische Personen;
  • intuitu personae-Prinzip.

Anzahl

  • keine vorgeschriebene Mindest- oder Höchstanzahl.

Kapital

  • kein Gesellschaftskapital, kein eigenes Vermögen;
  • Möglichkeit, Güter zu Nießbrauchszwecken einzubringen;
  • Möglichkeit von Sach- und Geldeinlagen gegen Zahlungen im Hinblick auf die Nutzungsübertragung.

Haftung

  • Die Gesellschafter haften solidarisch.

Funktionsweise

Verwaltungsorgan

  • satzungsmäßige Freiheit;
  • Der Geschäftsführer wird in der Regel unter den Gesellschaftern gewählt und handelt für Rechnung der Gemeinschaft und demnach für Rechnung aller Gesellschafter.

Buchhaltungstechnische und finanzielle Informationen

  • satzungsmäßige Freiheit.

Beaufsichtigung der Gesellschaft

  • satzungsmäßige Freiheit.

Steuerliche Aspekte

  • Besteuerung nach dem Transparenzprinzip, d. h. die Gesellschaft unterliegt der für Personengesellschaften geltenden Regelung;
  • Jeder Gesellschafter wird hinsichtlich der ihm zugewiesenen Geschäftsgewinne besteuert.
  • MwSt. (MwSt.-Erklärung je nach Tätigkeit der Gesellschaft).

Zuständige Kontaktstellen

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