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Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
Franchising ist eine Form der Selbstständigkeit, die auf den durch einen Vertrag zwischen einem Franchisegeber und einem Franchisenehmer vorgegebenen Rahmen beschränkt ist.
Diese Form besteht in der Regel im legalen Vertrieb einer Handelsmarke oder eines Handelskonzepts durch einen Dritten (den Franchisenehmer). Der Franchisenehmer muss dem Eigentümer dieser Marke oder dieses Konzepts (dem Franchisegeber) eine finanzielle Gegenleistung zahlen.
Im Allgemeinen zahlt der Franchisenehmer eine Gebühr zwischen 2 % und 10 % des Umsatzes und erhält im Gegenzug die Unterstützung des Franchisegebers in Form von:
Der Franchisenehmer kann seinerseits auf Erfahrung und auf bewährte Geschäftsmethoden zurückgreifen, sodass er nicht völlig auf sich selbst gestellt ist.
Durch das Franchising kommen ihm ebenfalls der Ruf der Marke und das Renommee des Franchisegebers zugute.
Eine selbstständige Tätigkeit in Form von Franchising kann insbesondere interessant sein für Personen, die:
Im Allgemeinen tut der Franchisegeber als gut etabliertes Großunternehmen Folgendes:
Dies kann sich auf den Beginn der Zusammenarbeit beschränken aber auch in Form einer fortlaufenden Beratung oder Schulung und Weiterbildung des Franchisenehmers gestaltet sein.
Die Laufzeit eines Franchisevertrags liegt meist zwischen 3 und 7 Jahren, beinhaltet aber oftmals die Möglichkeit einer Verlängerung.
In den meisten Fällen erhält der Franchisenehmer „Gebietsschutz“ für ein bestimmtes geografisches Gebiet, in dem ihm kein anderer Franchisenehmer Konkurrenz machen darf.
Im Gegenzug muss der Franchisenehmer für die Bereitstellung der genannten Unterstützung bezahlen. Diese Bezahlung kann folgende Formen annehmen:
Auch ist der Franchisenehmer je nach Vertragsgestaltung gezwungen, seine Form der Geschäftsführung, die Wahl seiner Lieferanten oder auch die Einrichtung seiner Geschäftsräume an die Vorgaben des Franchisegebers anzupassen. Dies kann sogar so weit gehen, dass er bestimmte Arbeitsschritte nach den Vorgaben des Franchisegebers zu handhaben hat und nicht von diesen abweichen darf.
Diese strikten Vorgaben sollen in erster Linie der Qualitätssicherung, aber auch der Gewinnmaximierung dienen.
Beim Produktionsfranchising gibt der Franchisegeber sein Know-how bezüglich der Herstellung eines bestimmten Produkts weiter. Dabei handelt es sich meistens um die Nutzung von Patenten oder die Übertragung von Lizenzen, die für die Herstellung bestimmter geschützter Produkte unabdingbar sind. Der Franchisenehmer stellt also nach den Vorgaben des Franchisegebers selbst Produkte her, die er unter der Marke des Franchisegebers verkauft.
Beim Vertriebsfranchising steht der Vertrieb der Produkte im Namen des Franchisegebers im Vordergrund. Diese Franchisingform wird oft in der Kosmetikindustrie oder im Einzelhandel genutzt. Bei dieser Franchisingart übernimmt der Franchisegeber die Herstellung der Produkte, während der Franchisenehmer sich nur um deren Vertrieb kümmert.
Das Dienstleistungsfranchising ist die am weitesten verbreitete Franchisingform. Sie wird oft von Fast-Food- oder Modeketten verwendet. Bei dieser Franchisingart vertreibt der Franchisenehmer ein Originalkonzept des Franchisegebers im Bereich des Dienstleistungsgewerbes, indem er sich strengen Vorschriften unterwirft.
Ein Franchisevertrag muss folgende Angaben enthalten:
Der Franchisenehmer kann:
Der Franchisenehmer:
Der Franchisegeber:
Der Franchisegeber:
Der Franchisenehmer muss folgende Kosten übernehmen:
In den meisten Fällen übernimmt der Franchisegeber die Verwaltungskosten, insbesondere in Bezug auf die Einrichtung der für die Wahrung seines Images unabdingbaren Kontrollsysteme.
Franchising bringt einen gewissen „entgangenen Gewinn“ für den Franchisegeber mit sich, da er auf einen Teil der Gewinne verzichtet, die er erhalten hätte, wenn er seine Geschäfte alleine verwalten würde.