Franchise-Netzwerke

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Franchising ist eine Form der Selbstständigkeit, die auf den durch einen Vertrag zwischen einem Franchisegeber und einem Franchisenehmer vorgegebenen Rahmen beschränkt ist.

Diese Form besteht in der Regel im legalen Vertrieb einer Handelsmarke oder eines Handelskonzepts durch einen Dritten (den Franchisenehmer). Der Franchisenehmer muss dem Eigentümer dieser Marke oder dieses Konzepts (dem Franchisegeber) eine finanzielle Gegenleistung zahlen.

Im Allgemeinen zahlt der Franchisenehmer eine Gebühr zwischen 2 % und 10 % des Umsatzes und erhält im Gegenzug die Unterstützung des Franchisegebers in Form von:

  • dessen Know-how;
  • Vertriebskanälen;
  • oder struktureller Unterstützung.

Der Franchisenehmer kann seinerseits auf Erfahrung und auf bewährte Geschäftsmethoden zurückgreifen, sodass er nicht völlig auf sich selbst gestellt ist.

Durch das Franchising kommen ihm ebenfalls der Ruf der Marke und das Renommee des Franchisegebers zugute.

Betroffene Personen

Eine selbstständige Tätigkeit in Form von Franchising kann insbesondere interessant sein für Personen, die:

  • nicht wagen, sich im klassischen Sinne selbstständig zu machen;
  • finanziell nicht in der Lage sind, ihre Selbstständigkeit aus eigenen Mitteln zu verwirklichen;
  • auf das Know-how eines großen Partners vertrauen und von dessen Image und Erfahrung profitieren möchten.

Voraussetzungen

Im Allgemeinen tut der Franchisegeber als gut etabliertes Großunternehmen Folgendes:

  • Er stellt dem Franchisenehmer sein Know-how, seine Lieferanten und/oder seine Marke zur Verfügung.
  • Er unterstützt den Franchisenehmer bei der Errichtung des Unternehmens.
  • Er berät den Franchisenehmer beim Management.

Dies kann sich auf den Beginn der Zusammenarbeit beschränken aber auch in Form einer fortlaufenden Beratung oder Schulung und Weiterbildung des Franchisenehmers gestaltet sein.

Die Laufzeit eines Franchisevertrags liegt meist zwischen 3 und 7 Jahren, beinhaltet aber oftmals die Möglichkeit einer Verlängerung.

In den meisten Fällen erhält der Franchisenehmer „Gebietsschutz“ für ein bestimmtes geografisches Gebiet, in dem ihm kein anderer Franchisenehmer Konkurrenz machen darf.

Im Gegenzug muss der Franchisenehmer für die Bereitstellung der genannten Unterstützung bezahlen. Diese Bezahlung kann folgende Formen annehmen:

  • eine feste Gebühr;
  • oder eine Beteiligung am Umsatz.

Auch ist der Franchisenehmer je nach Vertragsgestaltung gezwungen, seine Form der Geschäftsführung, die Wahl seiner Lieferanten oder auch die Einrichtung seiner Geschäftsräume an die Vorgaben des Franchisegebers anzupassen. Dies kann sogar so weit gehen, dass er bestimmte Arbeitsschritte nach den Vorgaben des Franchisegebers zu handhaben hat und nicht von diesen abweichen darf. 

Diese strikten Vorgaben sollen in erster Linie der Qualitätssicherung, aber auch der Gewinnmaximierung dienen.

Vorgehensweise und Details

Franchisingformen

Produktionsfranchising

Beim Produktionsfranchising gibt der Franchisegeber sein Know-how bezüglich der Herstellung eines bestimmten Produkts weiter. Dabei handelt es sich meistens um die Nutzung von Patenten oder die Übertragung von Lizenzen, die für die Herstellung bestimmter geschützter Produkte unabdingbar sind. Der Franchisenehmer stellt also nach den Vorgaben des Franchisegebers selbst Produkte her, die er unter der Marke des Franchisegebers verkauft.

Vertriebsfranchising

Beim Vertriebsfranchising steht der Vertrieb der Produkte im Namen des Franchisegebers im Vordergrund. Diese Franchisingform wird oft in der Kosmetikindustrie oder im Einzelhandel genutzt. Bei dieser Franchisingart übernimmt der Franchisegeber die Herstellung der Produkte, während der Franchisenehmer sich nur um deren Vertrieb kümmert.

Dienstleistungsfranchising

Das Dienstleistungsfranchising ist die am weitesten verbreitete Franchisingform. Sie wird oft von Fast-Food- oder Modeketten verwendet. Bei dieser Franchisingart vertreibt der Franchisenehmer ein Originalkonzept des Franchisegebers im Bereich des Dienstleistungsgewerbes, indem er sich strengen Vorschriften unterwirft.

Vertragselemente

Ein Franchisevertrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Produktarten oder Bezeichnung der Dienstleistungen, die vertrieben werden sollen;
  • Art und Weise, in der das benötigte Know-how bereitgestellt werden soll;
  • Rechte und Pflichten des Franchisenehmers;
  • Rechte und Pflichten des Franchisegebers;
  • Franchisegebühren und sonstige Kosten;
  • Marken und Firma;
  • Vertragslaufzeit;
  • Anfangskosten des Franchisings (Eintrittsgebühr);
  • Preisgestaltung im Falle einer Verkaufsförderungsaktion über einen kurzen Zeitraum;

Der Franchisegeber kann keinen Mindestverkaufspreis vorschreiben. Er kann Preisempfehlungen angeben.

  • Reichweite des Gebietsschutzes;
  • Bestimmungen in Sachen Vertragsverlängerung oder -kündigung.

Etwaige Wettbewerbsverbotsklauseln, die dem Franchisenehmer bei Beendigung des Vertrags auferlegt werden und gemäß denen es ihm untersagt ist, nach der Laufzeit des Franchisings eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, dürfen nicht länger als ein Jahr gelten.

Vorteile und Nachteile

Vorteile für den Franchisenehmer

Der Franchisenehmer kann:

  • sich auf den Ruf des Franchisegebers stützen, ohne seine eigene Marke schaffen zu müssen;
  • ohne Marketingkosten von umfangreichen und kostspieligen Verkaufsförderungsaktionen des Franchisegebers profitieren;
  • einfacher in den Genuss einer Finanzierung durch Fremdkapital gelangen, da die Banken einer selbstständigen Tätigkeit dieser Art ein geringeres Unternehmensrisiko zuschreiben.

Nachteile für den Franchisenehmer

Der Franchisenehmer:

  • muss Eingeständnisse beim Management seines Unternehmens machen, da er sich an die Vorgaben des Franchisings in Bezug auf Herstellung, Präsentation oder Zubereitung der Produkte halten muss;
  • muss die Franchisingkosten (Lizenznutzungsgebühr, Beteiligung am Umsatz) von seinen Gewinnen abziehen;
  • verfügt aufgrund der Vorgaben des Franchisegebers über eine begrenzte Wahl bezüglich der Lieferanten;
  • könnte unverschuldet eine Schädigung des Images seines Unternehmens erleiden.

Vorteile für den Franchisegeber

Der Franchisegeber:

  • genießt eine steigende Bekanntheit seiner eigenen Marke und eine Expansion ohne weitere eigene Investitionen;
  • genießt eine aufgrund des Anstiegs der Verkäufe verstärkte Verhandlungsposition gegenüber den Lieferanten, wodurch er in den Genuss von Mengenrabatten bei den Lieferanten kommt, ohne als Einzelunternehmen den erforderlichen Umsatz erzielen zu müssen;
  • gelangt in den Genuss einer reduzierten Haftung in Sachen Betriebsmanagement, da die „Filialen“ nicht unter dem Management des Franchisegebers agieren.

Nachteile für den Franchisegeber

Der Franchisegeber:

  • erhält vom Franchisenehmer nur eine Gebühr, da dieser selbstständig arbeitet und nicht sein Angestellter ist;
  • könnte wegen des Fehlverhaltens einiger Franchisenehmer eine Schädigung seines Images erleiden;
  • muss wegen der Einrichtung kostspieliger Kontrollmechanismen (Qualitätskontrolle, Kontrolle des Umsatzes, Kontrolle der Wahrung des Images) erhöhte Kosten in Kauf nehmen.

Kosten

Kosten für den Franchisenehmer

Der Franchisenehmer muss folgende Kosten übernehmen:

  • Lizenznutzungsgebühren;
  • Investitionskosten (für Geschäftsräume beispielsweise);

Gemäß den Bestimmungen des Vertrags kann sich der Franchisegeber jedoch direkt oder indirekt an diesen Kosten beteiligen, indem er dem Franchisenehmer ermöglicht, Kredite zu günstigen Zinssätzen zu erhalten.

  • etwaige sonstige Kosten gemäß den Bestimmungen des Franchisevertrags.

Kosten für den Franchisegeber

In den meisten Fällen übernimmt der Franchisegeber die Verwaltungskosten, insbesondere in Bezug auf die Einrichtung der für die Wahrung seines Images unabdingbaren Kontrollsysteme.

Franchising bringt einen gewissen „entgangenen Gewinn“ für den Franchisegeber mit sich, da er auf einen Teil der Gewinne verzichtet, die er erhalten hätte, wenn er seine Geschäfte allein verwalten würde.

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel

    Adresse:
    19-21, boulevard Royal L-2449 Luxemburg Luxemburg
    L-2937 Luxemburg
    Die Telefonnummern ändern sich je nach Zuständigkeitsbereich.
  • Handelskammer Handelskammer

    Adresse:
    7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxemburg Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 14.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr

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