Eintragung in das Handels- und Firmenregister als Kaufmann
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Der Einzelunternehmer unterliegt nicht den gleichen Formalitäten wie der Gründer einer Gesellschaft (Aufsetzen einer Satzung, Heranziehung eines Notars usw.).
Wenn seine Tätigkeit jedoch kaufmännischer Art ist, muss er sich durch elektronische Eintragung als Kaufmann in das Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés - RCS) eintragen lassen.
Wenn er seine Eintragung per Internet nicht alleine machen kann oder möchte, kann er sich an das Assistenzbüro für Hinterlegungen wenden, das von den Luxembourg Business Registers (LBR) eingerichtet wurde.
Betroffene Personen
In der Regel kann jede natürliche Person ein Einzelunternehmen gründen.
Wenn es sich bei der für eigene Rechnung ausgeübten Tätigkeit um eine kaufmännische Tätigkeit handelt, muss sich der Unternehmer in das Handels- und Firmenregister eintragen lassen.
Handwerker, die ihren Beruf in Form einer Gesellschaft ausüben, müssen die Gründungsurkunde im RCS hinterlegen, um die Gesellschaft einzutragen.
Voraussetzungen
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Sofern er seine Tätigkeit unter einer besonderen Handelsbezeichnung ausüben möchte, muss der Unternehmer im Vorfeld die Verfügbarkeit dieser Handelsbezeichnung überprüfen.
Wenn er für die beabsichtigte Tätigkeit eine Niederlassungsgenehmigung oder sonstige spezielle Genehmigungen oder Zulassungen benötigt, muss der Unternehmer im Besitz der erforderlichen Qualifikationen und Genehmigungen sein, bevor er sein Unternehmen eintragen lassen kann.
Der Unternehmer in eigenem Namen muss sich zudem als Selbstständiger bei der Sozialversicherung anmelden.
Erhält der Selbstständige bei der Ausübung seiner Tätigkeit Unterstützung von seinem volljährigen Ehegatten oder Lebenspartner, muss Letzterer als mitarbeitender Partner angemeldet werden.
Selbstständige Haupt- oder Nebentätigkeiten, bei denen die erzielten beruflichen Einkünfte jährlich nicht mehr als 1/3 des sozialen Mindestlohns übersteigen, sind von der Anmeldung bei der Sozialversicherung befreit.
Kosten
Die Gebühren für Eintragung und Hinterlegung können auf der Seite Tarife des RCS eingesehen werden.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich online. Die Kosten können aber ausnahmsweise beim Beratungsschalter bar gezahlt werden.
Vorgehensweise und Details
Online-Einreichung
Kaufleute können sich mithilfe eines LuxTrust-Zertifikats durch elektronische Einreichung in das Handels- und Firmenregister eintragen lassen.
Sie müssen ihrem Einreichungsantrag folgende Unterlagen beifügen:
- das vom System für die elektronische Hinterlegung erstellte ordnungsgemäß ausgefüllte Eintragungsformular;
- und je nach Sachlage folgende im PDF/A-Format eingescannte Dokumente:
- die Niederlassungsgenehmigung;
- die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch (oder jegliche Änderung des ehelichen Güterstandes);
- den Ehevertrag;
- die Geschäftsübernahmeerklärung;
- die Bevollmächtigung mit beglaubigter Unterschrift;
- ein Ausweisdokument;
- die an den Bevollmächtigten zwecks Eintragung ausgestellte Vollmacht.
Nach seiner Hinterlegung erhält die einreichende Person eine Empfangsbestätigung in elektronischer Form.
Nach seiner Eintragung in das Handels- und Firmenregister kann sich der Einzelunternehmer bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) zur Mehrwertsteuer (MwSt.) anmelden.
Hinterlegung mit Hilfe des Assistenzbüros
Notfalls kann sich die einreichende Person nach Terminvereinbarung an das Assistenzbüro für Hinterlegungen wenden, das in den Räumlichkeiten der Luxembourg Business Registers eingerichtet wurde, um dort unter Anleitung des Personals der LBR die Hinterlegung durchzuführen.
Die Gebühren für Hinterlegungen, die im Assistenzbüro durchgeführt werden, erhöhen sich wie folgt:
- + 20 Euro für die Eintragung einer Vereinigung ohne Gewinnzweck (ASBL), Stiftung (fondation), einer landwirtschaftlichen Genossenschaft (association agricole) oder Kaufleute, die natürliche Personen sind;
- + 10 Euro für jede andere Hinterlegung im Hinblick auf eine Vereinigung ohne Gewinnzweck, Stiftung, landwirtschaftliche Genossenschaft oder Kaufleute, die natürliche Personen sind;
- + 80 Euro für alle anderen Hinterlegungen.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Luxembourg Business Registers
-
Luxembourg Business Registers (LBR)
- Adresse:
- Luxemburg
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Luxembourg Business Registers (LBR) Luxemburg
- Adresse:
-
31, Avenue de la Gare
L-1611
Luxemburg-Kirchberg
L-2961 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 42 81
- Fax:
- (+352) 26 42 85 55
- E-Mail:
- helpdesk@lbr.lu
- Website:
- https://lbr.lu
Geöffnet Ferme à 16h00
- Donnerstag:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, Assistenzbüro für elektronische Einreichungen: nur nach Terminvereinbarung. -
Luxembourg Business Registers (LBR) Diekirch
- Adresse:
-
Bei der Aaler Kirch - Place Joseph Bech
L-9211
Diekirch
B.P. 20 / L-9201
- Telefon:
- (+352) 26 42 81
- Fax:
- (+352) 26 42 85 55
- E-Mail:
- helpdesk@lbr.lu
- Website:
- https://lbr.lu
Montags nur nach Terminvereinbarung.
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Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Einreichungsprinzipien
auf der Website des RCS
- Tarifs du registre de commerce et des sociétés
-
Créer un fichier PDF/A
sur le site du Registre de commerce et des sociétés
-
Créer mon entreprise
sur le site de la Chambre des métiers
-
Ich möchte mein Unternehmen gründen
auf der Website der Handelskammer
-
How to set up a business in Luxembourg
on the Startup Luxembourg website
Rechtsgrundlagen
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Loi modifiée du 19 décembre 2002
concernant le registre de commerce et des sociétés ainsi que la comptabilité et les comptes annuels des entreprises
-
Règlement grand-ducal modifié du 23 janvier 2003
portant exécution de la loi du 19 décembre 2002 concernant le Registre de commerce et des sociétés ainsi que la comptabilité et les comptes annuels des entreprises
-
Loi du 27 mai 2016
modifiant, en vue de réformer le régime de publication légale relatif aux sociétés et associations, - la loi modifiée du 19 décembre 2002
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