Verfügbarkeit der Bezeichnung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Vor der Gründung seines Unternehmens oder seiner Gesellschaft kann der Unternehmensgründer überprüfen, ob die Handels- oder Gesellschaftsbezeichnung, die er führen möchte, verfügbar ist.

Dazu muss er online einen Antrag auf ein Verfügbarkeitszertifikat einer Bezeichnung bei den Luxembourg Business Registers (LBR) einreichen.

Nach Bearbeitung seines Antrags hat er 20 Tage Zeit, um das Zertifikat über die „Verfügbarkeit“ oder die „Nichtverfügbarkeit“ der Bezeichnung herunterzuladen.

Betroffene Personen

Jeder (künftige) Unternehmer, unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt, der ein Einzelunternehmen unter einer Handelsbezeichnung oder eine Gesellschaft gründen möchte, kann im Vorfeld die Verfügbarkeit der gewünschten Bezeichnung bei den LBR überprüfen.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Dazu muss sich der Nutzer zuerst auf der Website des Handels- und Firmenregisters anmelden:

  • entweder anhand des bei der Erstanmeldung auf der Website des Handels- und Firmenregisters zugewiesenen Benutzernamens und des dazugehörigen Passworts;
  • oder mithilfe eines LuxTrust-Zertifikats.

Kosten

Für die Beantragung von Verfügbarkeitszertifikaten werden Verwaltungsgebühren erhoben.

Diese Gebühren werden entsprechend der Tariftabelle des Handels- und Firmenregisters festgelegt.

Vorgehensweise und Details

Beantragung eines Verfügbarkeitszertifikats

Der Unternehmensgründer kann die Verfügbarkeit der Bezeichnung (Handels- oder Gesellschaftsbezeichnung), die er seinem Unternehmen geben möchte, überprüfen, indem er einen Antrag auf ein Verfügbarkeitszertifikat einer Bezeichnung (auf elektronischem Weg) bei den Luxembourg Business Registers (LBR) einreicht.

Anmerkung: Kaufleute, die einen Handelsnamen annehmen, müssen diesem zwingend ihren Namen und Vornamen hinzufügen.

Herunterladen des Zertifikats

Sobald das Zertifikat verfügbar ist, wird der Antragsteller per E-Mail darüber informiert. Das Zertifikat kann dann während 20 Tagen im PDF-Format im persönlichen Bereich des Antragstellers auf der Website www.lbr.lu heruntergeladen werden. Diese PDF-Dokumente können nicht per E-Mail zugestellt werden.

Das ausgestellte Zertifikat bescheinigt die Verfügbarkeit oder die Nichtverfügbarkeit der beantragten Bezeichnung(en) im Vergleich zu den bereits im Handels- und Firmenregister eingetragenen Personen.

Arten von Verfügbarkeitszertifikaten

Es gibt 2 Antwortmöglichkeiten seitens der LBR:

  • ein „Zertifikat über die Nichtverfügbarkeit einer Bezeichnung“ bescheinigt, dass die beantragte Bezeichnung nicht verfügbar ist und unter dieser Bezeichnung bereits eine Person eingetragen ist. Eine Bezeichnung wird lediglich durch die Streichung einer im Handels- und Firmenregister eingetragenen Person frei;
  • ein „Zertifikat über die Verfügbarkeit einer Bezeichnung“ wird ausgestellt, wenn die beantragte Bezeichnung noch nicht im Handels- und Firmenregister geführt wird. Es gilt ab dem Zeitpunkt seiner Ausstellung bis zur endgültigen Eintragung im Handels- und Firmenregister. Es berechtigt jedoch nicht zur „Reservierung“ der besagten Bezeichnung und verhindert nicht, dass sich inzwischen eine andere Person mit dieser Bezeichnung eintragen lässt. 

Mit dem Zertifikat über die Verfügbarkeit einer Bezeichnung kann die besagte Bezeichnung nicht reserviert werden. Jede verfügbare Bezeichnung kann nämlich von der ersten Person, die diese bei ihrer Eintragung im Handels- und Firmenregister beantragt, gewählt werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Luxembourg Business Registers (LBR) Luxemburg

    Adresse:
    31, Avenue de la Gare L-1611 Luxemburg-Kirchberg Luxemburg
    L-2961 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 13.30 Uhr
    Donnerstag:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
    Freitag:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    9.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
    Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, Assistenzbüro für elektronische Einreichungen: nur nach Terminvereinbarung.

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