Finanzierung des Gründungsvorhabens

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Jedes Unternehmen muss sich mit den für einen einwandfreien Betrieb notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten, um eine gewerbliche Tätigkeit aufzunehmen. In Sachen Finanzierung zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung muss zwischen:

  • den Einlagen der Gesellschafter/Aktionäre;
  • den Eigenmitteln;
  • und den von Dritten, z. B. von Banken oder vom Staat, zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln unterschieden werden.

Betroffene Personen

Jeder, der vorhat, eine gewerbliche Tätigkeit in Form einer Gesellschaft oder eines Einzelunternehmens aufzunehmen, muss sich zwingend die Frage nach der Finanzierung seines Unternehmens stellen, sowohl in Bezug auf den Start des Unternehmens als auch in Bezug auf die folgende tägliche Geschäftsführung.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Um die Durchführbarkeit des Vorhabens und seinen Finanzierungsbedarf zu beurteilen, muss der Unternehmer im Vorfeld einen Businessplan erstellen. Dieser wird in der Regel für einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren erstellt.

Für bestimmte Formen der Finanzierung durch Dritte werden die Geldgeber Nachweise, einen Businessplan, persönliche Garantien (Bürgschaft) und/oder dingliche Sicherheiten (Hypothek auf Immobilien) usw. fordern. Die geforderten Nachweise und ihre Einzelheiten können in der Praxis ganz unterschiedlich sein und müssen mit dem Geldgeber abgestimmt werden.

Auch wenn der Rückgriff auf Leihkapital oft unvermeidlich und für Unternehmen sogar wünschenswert ist, um den Mangel an Eigenkapital auszugleichen und von einer Hebelwirkung zu profitieren, ist es wichtig, ausreichend Eigenkapital im Vergleich zur Bilanzsumme zu besitzen (idealerweise ein Drittel oder mehr).

Vorgehensweise und Details

Finanzierung durch Eigenkapital

Die Finanzierung durch Eigenkapital erfolgt durch die Einlage von Privatkapital der Gesellschafter/Aktionäre der Gesellschaft, dies in der Regel in der Form von Geldeinlagen: die Gesellschafter/Aktionäre zahlen Geld von ihren eigenen Konten auf das Konto der Gesellschaft ein.

Die Sacheinlagen bilden die zweite Form von Einlagen (z. B. Immobilien, Maschinen, Patente). Die Übertragung des Eigentums von beweglichen oder unbeweglichen Gütern an die Gesellschaft erfolgt demnach gegen einen gleichwertigen Betrag in Form von Gesellschaftsanteilen. Je nach Gesellschaftsform (SARL, SA, SE, SECA, SCS, SENC) müssen diese Sacheinlagen von einem Gutachter oder Wirtschaftsprüfer geschätzt werden.

Ein hoher Anteil an Eigenkapital bei der Gesamtfinanzierung einer Gesellschaft erhöht ihre Solvenz. Zudem ist die Finanzierung durch Eigenkapital ein als „sicher“ geltendes Finanzierungsmittel, das für Dritte oft als Garantie dient. Durch eine persönliche Investition in das Vorhaben kann der Unternehmer zudem Dritten zeigen, dass er Vertrauen in sein Vorhaben hat.

Da im Falle des Einzelunternehmers das Privatvermögen mit dem beruflichen Vermögen verschmilzt, bringt er automatisch sein gesamtes Privatvermögen in die Ausübung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit ein.

Finanzierung durch Fremdkapital

Banken

Die Finanzierung durch Fremdkapital erfolgt durch zeitweilige (kurz-, mittel- oder langfristige) Forderungen von Dritten gegenüber dem Unternehmen. Die traditionelle Methode ist die Anleihe bei einem Bankinstitut. Im Gegenzug verpflichtet sich der zukünftige Unternehmer dazu, eine feste oder variable Vergütung in Form von Zinsen zu zahlen. Um die Rückzahlung des Kredits zu garantieren, kann die Bank Sicherheiten verlangen, wie z. B. eine Bürgschaft und/oder eine Hypothek/Grundschuld. Diese Lösung ermöglicht dem zukünftigen Unternehmen, in den Genuss von externen Ressourcen zu gelangen, ohne die Einmischung von Dritten in der Leitung des Unternehmens hinnehmen zu müssen. In der Praxis ist diese Lösung die häufigste.

In Sachen Finanzierung spezialisierte staatliche Stellen

Im Falle von bestimmten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) können bei Unternehmensgründungen und -übernahmen Kredite zu vergünstigten Zinssätzen von der Nationalen Kredit- und Investitionsgesellschaft (Société nationale de crédit et d'investissement - SNCI), einem öffentlich-rechtlichen Bankinstitut, bewilligt werden. Die SNCI ist auf die mittel- oder langfristige Finanzierung von luxemburgischen Gesellschaften durch Startkredite, Ausstattungskredite, Innovationsdarlehen oder Beteiligungsdarlehen spezialisiert. Ziel dieses von der Regierung eingesetzten Instruments ist die Verstärkung des Eigenkapitals von Unternehmensgründern ohne Garantien und Sicherheiten als Ergänzung zu den traditionellen Finanzierungen durch Banken. Es handelt sich um eine Art Mitfinanzierung, die einen Teil der Gesamtfinanzierung des neuen Unternehmens abdeckt.

Staatliche Beihilfen

Eine zusätzliche Methode zur Finanzierung durch Fremdkapital ist die staatliche Beihilfe, die verschiedene Formen annehmen kann. Der Staat kann neuen Unternehmen in bestimmten Fällen Steuerbefreiungen und Kapital- oder Zinsvergünstigungen bewilligen.

In jedem Fall darf der Erfolg des Businessplans eines neuen Unternehmens nicht allein von dieser Finanzierungsform abhängen.

Business Angels

Eine weitere Finanzierungsmethode, auf die weniger oft zurückgegriffen wird und die lediglich für eine begrenzte Anzahl an Tätigkeitsarten in Frage kommt, ist die Inanspruchnahme des Netzwerks der „Business Angels“. Im Rahmen einer Unternehmensgründung erweist sich diese Methode in der Realität oft als sehr nützlich, insbesondere für sogenannte Nischentätigkeiten oder innovative Handwerke. Personen, die als Business Angels auftreten, sind in der Regel finanziell gut gestellt und besitzen eine solide Erfahrung in einem bestimmten Tätigkeitsbereich. Sie stellen dem Unternehmensgründer ihr Know-how zur Verfügung und lassen gleichzeitig finanzielle Mittel in das Unternehmen einfließen.

Venture Capital-Gesellschaften

Gesellschaften, die auf langfristige Investitionen spezialisiert sind, können bedeutende Finanzierungsmöglichkeiten anbieten. Diese Gesellschaften treffen eine auf vielfältige und strenge Kriterien gründende Auswahl zwischen mehreren Vorhaben und sind oft auf innovative Vorhaben ausgerichtet, von denen eine hohe Rentabilität erwartet wird. Im Übrigen können diese Gesellschaften eine weitgehende Teilnahme an der täglichen Geschäftsführung der Gesellschaft verlangen.

Zuständige Kontaktstellen

House of Entrepreneurship

Team „Contact Entreprise“ der Handwerkskammer Luxemburg

  • Handwerkskammer Team „Contact Entreprise“

    Adresse:
    2, circuit de la Foire Internationale L-1347 Luxemburg-Kirchberg Luxemburg
    Postfach 1604 / L-1016

Nationale Kredit- und Investitionsgesellschaft

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