Finanzierungsinstrumente der Nationalen Kredit- und Investitionsgesellschaft (SNCI)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Sein eigenes Unternehmen gründen, in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren, (neue) Ausrüstung anschaffen, in Luxemburg oder ins Ausland expandieren – das alles sind Vorhaben, die in der Regel einer konsequenten Finanzierung bedürfen.

Die Nationale Kredit- und Investitionsgesellschaft (Société nationale de crédit et d'investissement - SNCI) ist ein öffentlich-rechtliches Bankinstitut, das auf die mittel- und langfristige Finanzierung von luxemburgischen Unternehmen spezialisiert ist. Sie gewährt je nach Größe des betreffenden Unternehmens und je nach geplantem Vorhaben verschiedene Formen von Darlehen.

Die Darlehen der SNCI sichern zwar nicht die gesamte Finanzierung eines Projektes ab, decken aber durchschnittlich 25 % der Kosten von industriellen Vorhaben und können im Falle einer Erstniederlassung von jungen Handwerkern, Gewerbetreibenden, Hoteliers oder Gastronomen bis zu 75 % der Investitionen ausmachen.

Betroffene Personen

Die SNCI gewährt je nach Größe und Rechtsform des betreffenden Unternehmens und je nach geplantem Vorhaben verschiedene Formen von Darlehen:

  • die Ausstattungskredite (crédits d'équipement) richten sich an einen Großteil der luxemburgischen Unternehmen;
  • das Gründungs-/Übernahmedarlehen (prêt de création/reprise) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die neu gegründet oder übernommen wurden, wobei ihre Rechtsform unerheblich ist;
  • die mittel- oder langfristigen Darlehen (prêts à moyen ou long terme) richten sich an Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, die einen bedeutenden Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung haben;
  • die indirekten Entwicklungsdarlehen (prêts indirects développement) richten sich an Unternehmen, die ein Vorhaben zur Expansion, Ersetzung, Innovation, Gründung oder Übernahme umsetzen, das eine Motorfunktion für die wirtschaftliche Entwicklung hat;
  • die Darlehen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) (prêts recherche, développement et innovation - RD&I) werden an innovative KMU vergeben, die seit mindestens 7 Jahren über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen und eine Motorfunktion für die wirtschaftliche Entwicklung haben;
  • die Darlehen für innovative Unternehmen (prêts entreprises novatrices) richten sich an junge innovative KMU, die seit mindestens 8 Jahren über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen und eine Motorfunktion für die wirtschaftliche Entwicklung haben;
  • die Beteiligungsdarlehen (prêts participatifs) und die Beteiligungen werden SA oder SARL mit Hauptniederlassung in Luxemburg gewährt;
  • die Auslandsfinanzierungen (financements à l'étranger) richten sich an Unternehmen, die seit mindestens 5 Jahren ein Entscheidungs- und Produktionszentrum in Luxemburg haben und ins Ausland expandieren wollen.

Vorgehensweise und Details

Ausstattungskredite

Zweck

Mit Ausstattungskrediten können Vermögensgegenstände (berufliches Material) sowie ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzte Grundstücke finanziert werden.

Gebäudeteile, die zu nicht beruflichen Zwecken genutzt werden, der Fuhrpark (Fahrzeuge) sowie die Rohstoff- und Endproduktbestände sind von der Finanzierung ausgeschlossen.

Die Höhe dieser Kredite darf 2.500.000 Euro nicht überschreiten. Diese Kredite können je nach Fall bis zu 60 % der gesamten Investitionssumme abdecken, und sogar 75 %, wenn es sich um die Erstniederlassung von jungen Handwerkern, Gewerbetreibenden, Hoteliers oder Gastronomen handelt.

Begünstigte

Natürliche und juristische Personen, die in Luxemburg ein Unternehmen führen und im Besitz einer Niederlassungsgenehmigung sind, können Ausstattungskredite in Anspruch nehmen.

Für die in Artikel 1 der großherzoglichen Verordnung vom 9. Mai 2010 über die Beihilferegelungen für KMU aufgeführten Tätigkeiten können hingegen keine Ausstattungskredite gewährt werden.

Beantragung

Die Ausstattungskredite müssen von der Hausbank des Antragstellers bei der SNCI beantragt werden.

Gründungs-/Übernahmedarlehen

Zweck

Mit einem Gründungs-/Übernahmedarlehen sollen bestimmte betriebsbedingte Ausgaben zum Teil finanziert werden, darunter:

  • Baugrundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, die ausschließlich beruflichen Zwecken dienen;
  • Werkzeuge für berufliche Zwecke;
  • Lizenzen für Fertigung, Herstellung oder Vertrieb;
  • Kosten für die Erstniederlassung, wie Werbekosten und Kosten für Studien;
  • Lagerbestände usw.

Begünstigte

Das Gründungs-/Übernahmedarlehen richtet sich an neu gegründete oder übernommene KMU, unabhängig von ihrer Rechtsform, vorausgesetzt sie sind im Besitz einer Niederlassungsgenehmigung (autorisation d'établissement).

Bereits bestehende Unternehmen sowie Aktivitäten, die keiner ministeriellen Genehmigung bedürfen, sind nicht förderungsfähig.

Beantragung

Um dieses Darlehen zu erhalten, müssen die Antragsteller einen Businessplan und einen Finanzierungsplan vorlegen. Letzterer muss eine Einlage (Eigenmittel) in Höhe von 15 % des zulässigen Grundbetrages vorsehen.

Mittel- und langfristige Darlehen

Zweck

Die mittel- und langfristigen Darlehen sind für die Finanzierung körperlicher und nicht körperlicher abschreibungsfähiger Aktiva bestimmt sowie für ausschließlich beruflich genutzte Grundstücke.

Beispiel

Abschreibungsfähige körperliche Aktiva:

  • Mobiliar;
  • IT-Ausstattung;
  • und weitere Sachanlagen, die dem Geschäftsbetrieb dienen und aufgrund von Verschleiß oder Überalterung unwiederbringlich abgeschrieben werden.

Abschreibungsfähige nicht körperliche Aktiva:

  • Software;
  • Patente;
  • Kosten für Forschung und Entwicklung usw.

Das Investitionsvorhaben, für das ein mittel- und langfristiges Darlehen beantragt wird, muss sich auf mindestens 100.000 Euro belaufen.

Der gewährte Darlehensbetrag muss zwischen 25.000 Euro und 10.000.000 Euro liegen, außer bei anderslautender Genehmigung der zuständigen Minister. In der Regel schwankt der Maßnahmenanteil der SNCI zwischen 25 % und 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten.

Gebäudeteile, die zu nicht beruflichen Zwecken genutzt werden, der Fuhrpark (Fahrzeuge) sowie die Rohstoff- und Endproduktbestände sind von der Finanzierung ausgeschlossen.

Begünstigte

Industriebetriebe sowie Dienstleistungsunternehmen, die erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung haben, können mittel- und langfristige Darlehen beantragen, sofern sie über Eigenmittel in Höhe von 25.000 Euro verfügen.

Beantragung

Der Antrag ist mit folgenden Unterlagen direkt an die SNCI zu richten:

  • einer Beschreibung des Unternehmens, das die Investition tätigt;
  • einer ausführlichen und bezifferten Beschreibung der geplanten Investition;
  • dem zugehörigen Finanzierungsplan;
  • einem Businessplan für 3 Jahre;
  • sowie den geprüften Jahresabschlüssen des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre.

Indirektes Entwicklungsdarlehen

Zweck

Das indirekte Entwicklungsdarlehen ist für die Finanzierung abschreibungsfähiger körperlicher und nicht körperlicher Aktiva bestimmt sowie für ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzte Grundstücke im Rahmen von Vorhaben, die folgende Ziele haben:

  • Expansion bisheriger Tätigkeiten;
  • Anschaffung und Ersetzung von abschreibungsfähigen körperlichen und nicht körperlichen Aktiva;
  • Entwicklung und Vertrieb von im Vergleich mit dem Stand der Technik des betreffenden Sektors neuen oder wesentlich verbesserten/differenzierteren Produkten/Dienstleistungen, organisatorischen Verfahren oder Formen, die das Risiko des technischen oder industriellen Misserfolges bergen;
  • Gründung oder Übernahme eines Unternehmens.

Die Höhe des gewährten Darlehens liegt zwischen 12.500 Euro und 10.000.000 Euro und darf nicht höher sein als:

  • das Eigenkapital der geförderten Gesellschaft
  • die Summe aller Beteiligungen der Geschäftsbanken am finanzierten Vorhaben.

Mindestens 20 % der Investitionen und Ausgaben müssen aus Eigenmitteln mitfinanziert werden.

Der Anteil der SNCI beträgt höchstens 40 % der zulässigen Kosten, wobei der Schuldenstand bei der SNCI zu berücksichtigen ist.

Begünstigte

Um das indirekte Entwicklungsdarlehen in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen im Besitz einer gültigen Niederlassungsgenehmigung sein.

Beantragung

Das indirekte Entwicklungsdarlehen muss über eine der zugelassenen Banken (BCEE, BGL, BIL, Banque Raiffeisen, ING, Banque de Luxembourg, BCP) bei der SNCI beantragt werden.

Direktes Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsdarlehen (FEI)

Zweck

Zweck des direkten Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsdarlehens (FEI) ist die Finanzierung der Entwicklung und des Vertriebs von im Vergleich mit dem Stand der Technik des betreffenden Sektors neuen oder wesentlich verbesserten/differenzierteren Produkten/Dienstleistungen, organisatorischen Verfahren oder Formen, die das Risiko des technischen oder industriellen Misserfolges bergen.

Der innovative Charakter:

  • der organisatorischen Verfahren oder Formen muss technologischer Art sein, außer bei Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes, des natürlichen und menschlichen Lebensraums sowie der Arbeitsumwelt;
  • der Produkte oder Dienstleistungen muss technologischer, kommerzieller und/oder organisatorischer Art sein;

Die maximale Höhe des direkten FEI-Darlehens beträgt 250.000 Euro.

Mindestens 35 % der Investitionen und Ausgaben müssen aus Eigenmitteln mitfinanziert werden.

Der Anteil der SNCI ist auf 40 % der zulässigen Kosten begrenzt, wobei die Größe des Projekts und des Unternehmens zu berücksichtigen sind.

Begünstigte

Innovative KMU können das FEI-Darlehen in Anspruch nehmen, sofern sie seit mindestens 4 Jahren im Besitz einer gültigen Niederlassungsgenehmigung sind.

Beantragung

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens an die SNCI zu richten und mittels eines Formulars (anzufordern) zu stellen, das folgende Angaben enthalten muss:

  • eine Präsentation des Antragstellers (Gründungsdatum, Aktionäre, Tätigkeit, Hauptlieferanten/-kunden, Team);
  • eine Beschreibung des Vorhabens (neu entwickelte(s) Produkt/Dienstleistung, Marketingstrategie, Projektteam, Markt/Mitbewerber/Wettbewerbsvorteil, Auswirkungen des Projekts);
  • die finanzielle Lage der letzten 3 Jahre (einschließlich Einzelheiten zu den Verpflichtungen gegenüber Banken und Entwicklung der Investitionen);
  • einen Businessplan / ein Budget des Unternehmens für mindestens 3 Jahre, einschließlich einer Analyse der Gewinn- und Verlustrechnung und der Barmittel (Zuflüsse aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionen und Finanzierung);
  • einen Finanzierungs-/Auszahlungsplan für das betreffende Vorhaben.

Darlehen für innovative Unternehmen

Zweck

Zweck des Darlehens für innovative Unternehmen (prêt entreprises novatrices) ist die Finanzierung der Entwicklung und des Vertriebs von im Vergleich mit dem Stand der Technik des betreffenden Sektors neuen oder wesentlich verbesserten/differenzierteren Produkten/Dienstleistungen, die das Risiko des technischen oder industriellen Misserfolges bergen.

Der innovative Charakter:

  • der Produkte oder Dienstleistungen muss technologischer, kommerzieller und/oder organisatorischer Art sein;
  • der Verfahren muss technologischer Art sein.

Die Höhe des Betrags des Darlehens für innovative Unternehmen ist auf 1.500.000 Euro begrenzt.

Mindestens 35 % der Investitionen und Ausgaben müssen aus Eigenmitteln mitfinanziert werden.

Der Anteil der SNCI ist auf 35 % der zulässigen Kosten begrenzt, wobei die Größe des Projekts und des Unternehmens zu berücksichtigen sind.

Begünstigte

Innovative KMU können das Darlehen für innovative Unternehmen in Anspruch nehmen, sofern sie seit mindestens 8 Jahren niedergelassen sind.

Beantragung

Der Antrag ist an die SNCI zu richten und mittels eines Formulars (anzufordern) zu stellen, das folgende Angaben enthalten muss:

  • eine Präsentation des Antragstellers (Gründungsdatum, Aktionäre, Tätigkeit);
  • eine Beschreibung des Vorhabens (neu entwickelte(s) Produkt/Dienstleistung, Marketingstrategie, Projektteam, Markt/Mitbewerber/Wettbewerbsvorteil, Hauptlieferanten/-kunden, Auswirkungen des Projekts);
  • die finanzielle Lage der letzten 3 Jahre (einschließlich Einzelheiten zu den Verpflichtungen gegenüber Banken und Entwicklung der Investitionen);
  • einen Businessplan / ein Budget des Unternehmens für mindestens 3 Jahre einschließlich einer Analyse der Gewinn- und Verlustrechnung und der Barmittel (Zuflüsse aus betrieblicher Tätigkeit, Investitionen und Finanzierung);
  • einen Finanzierungs-/Auszahlungsplan für das betreffende Vorhaben.

Beteiligungsdarlehen

Zweck

Beteiligungsdarlehen werden gewährt, um die Gründung, Expansion, Umstellung, Neuausrichtung und Rationalisierung von Industrie-, Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmen zu fördern:

Der Betrag wird je nach Einzelfall vom Verwaltungsrat der SNCI festgelegt.

Begünstigte

SA oder SARL mit Sitz in Luxemburg können Beteiligungsdarlehen in Anspruch nehmen.

Beantragung

Der Antrag ist mit folgenden Unterlagen direkt an die SNCI zu richten:

  • einer ausführlichen Beschreibung des Unternehmens;
  • einer ausführlichen Beschreibung des zu finanzierenden Projekts;
  • einem voraussichtlichen Businessplan;
  • den geprüften Jahresabschlüssen der letzten 3 Geschäftsjahre.

Beteiligungen

Zweck

Ebenso wie die Beteiligungsdarlehen soll die Übernahme von Beteiligungen die Gründung, Expansion, Umstellung, Neuausrichtung und Rationalisierung von Industrie-, Handwerks- und Gewerbeunternehmen fördern.

Der Betrag wird je nach Einzelfall vom Verwaltungsrat der SNCI festgelegt.

Wenn die SNCI eine Beteiligung an einer Gesellschaft übernimmt, stehen ihr dieselben Rechte zu, wie den Aktionären oder Gesellschaftern der Gesellschaft.

Begünstigte

Die SNCI kann Beteiligungen von SA oder SARL mit Sitz in Luxemburg übernehmen.

Auslandsfinanzierung

Zweck

Eine Auslandsfinanzierung kann folgendermaßen gewährt werden:

  • als mittel- und langfristiges Darlehen;
  • als Beteiligungsdarlehen;
  • als Beteiligung.

Diese Art der Finanzierung dient der Kofinanzierung von Niederlassungsprojekten im Ausland, die von luxemburgischen Unternehmen im Rahmen ihrer Entwicklungsstrategie durchgeführt werden.

Begünstigte

Unternehmen, die diese Förderung in Anspruch nehmen wollen, müssen:

  • für eine Maßnahme der SNCI zugelassen sein;
  • seit mindestens 5 Jahren über ein Entscheidungs- und Produktionszentrum in Luxemburg verfügen;
  • einen jährlichen Umsatz von weniger als 250 Millionen Euro erzielen.

Bei der Gewährung und während der Laufzeit des Darlehens muss die luxemburgische Muttergesellschaft direkt oder indirekt 51 % des Gesellschaftskapitals seiner ausländischen Tochtergesellschaft halten. Diese Tochtergesellschaft muss den Status einer Handelsgesellschaft besitzen.

Beantragung

Der Antrag ist mit folgenden Unterlagen direkt an die SNCI zu richten:

  • einer ausführlichen und bezifferten Beschreibung des Projekts, in das investiert werden soll;
  • einem voraussichtlichen Businessplan;
  • dem zugehörigen Finanzierungsplan;
  • den geprüften Jahresabschlüssen der letzten 3 Geschäftsjahre.

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel

    Adresse:
    19-21, boulevard Royal L-2449 Luxemburg Luxemburg
    L-2937 Luxemburg
    Die Telefonnummern ändern sich je nach Zuständigkeitsbereich.

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