Immaterieller Vermögensgegenstand

Mit einer beweglichen Sache kraft Natur verbundene Rechte mit einem Geldwert, da sie die Verwendung anderer Sachen oder den Erhalt gewisser Vorteile gegenüber anderer Personen ermöglichen. Immaterielle Vermögensgegenstände sind abstrakte, nicht-physische Vermögensgegenstände, da sie von jeglichem materiellen Träger losgelöst sind, werden jedoch vom Gesetz willkürlich als bewegliche Gegenstände betrachtet.

Beispiele: Patente und sonstige geistigen Eigentumsrechte, Gesellschaftsanteile usw.

 

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