Mehrwertsteuerregistrierung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Verbrauchsteuer. Es handelt sich um eine Steuer auf den Umsatz, die:

  • sich aus dem Endverbrauch ergibt;
  • in jeder Geschäftsstufe auf den Umsatz der verschiedenen Wirtschaftsbeteiligten erhoben wird.

Sie bezieht sich auf alle Geschäfte einer Wirtschaftstätigkeit und betrifft den Mehrwert, den ein Produkt erzielt.

Die Mehrwertsteuer ist grundsätzlich neutral und fließt nicht in den Selbstkostenpreis ein:

  • Steuerpflichtige berechnen zunächst die Ausgangssteuer, indem sie den Steuersatz auf den erwirtschafteten Umsatz anwenden.
  • Der errechnete Betrag wird anschließend um die Steuer gemindert, die dem Steuerpflichtigen durch seine Zulieferer in Rechnung gestellt wurde (Vorsteuer).

Um sich für Mehrwertsteuer-Zwecke registrieren zu lassen, muss das Unternehmen (= der Steuerpflichtige) eine Betriebsanmeldung (déclaration initiale) bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) vornehmen.

Zielgruppe

Für die Mehrwertsteuer registrieren muss sich jede Person, die einer Tätigkeit nachgeht, durch die sie steuerpflichtig wird.

Mehrwertsteuerpflichtig ist jede natürliche oder juristische Person, die selbständig und regelmäßig Geschäfte im Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit ausführt, unabhängig vom Zweck oder Ergebnis dieser Tätigkeit wie auch vom Ort der Ausführung.

Vorgeschriebene Registrierung

Folgende Personen müssen sich in Luxemburg für die Mehrwertsteuer registrieren:

  • jede in Luxemburg ansässige Person, die eine steuerpflichtige Tätigkeit aufnimmt;
  • im Allgemeinen jede Person, die nicht in Luxemburg ansässig oder wohnhaft ist, aber Umsätze (Lieferungen von Gegenständen oder Erbringung von Dienstleistungen) tätigt, deren Besteuerungsort als in Luxemburg gelegen gilt (mit Ausnahme von Unternehmen, die ihre Einnahmen im Rahmen der Regelung „One-Stop-Shop“ melden);
  • nicht steuerpflichtige juristische Personen, die innergemeinschaftliche Erwerbe (i.g.E.) von Gegenständen im Umfang von mehr als 10.000 Euro (ohne Steuern) jährlich tätigen;
  • in Luxemburg niedergelassene Steuerpflichtige, die nur Geschäfte tätigen, die keinen Anspruch auf Abzug eröffnen, und die einen im Ausland niedergelassenen Steuerpflichtigen mit der Erbringung von Leistungen zu ihren Gunsten beauftragen, für die der Leistungsempfänger steuerpflichtig ist;
  • in Luxemburg niedergelassene Steuerpflichtige, die:
    • nur Geschäfte tätigen, die keinen Anspruch auf Abzug eröffnen;
    • steuerpflichtige Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erbringen, für die der Leistungsempfänger steuerpflichtig ist;
  • in Luxemburg niedergelassene Personen, die:
    • der Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirtschaft unterliegen;
    • Wein, Sekt, Holz oder Investitionsgüter im jährlichen Umfang von mehr als 35.000 Euro liefern.

Mehrwertsteuer-Befreiung

Steuerpflichtige, deren Jahresumsatz ohne Steuern eines Kalenderjahres 35.000 Euro nicht überschreitet, gelangen in den Genuss einer Mehrwertsteuer-Befreiung.

Sie sind jedoch weiterhin verpflichtet, die Verwaltung über den Betrag ihres Umsatzes im vorangegangenen Kalenderjahr zu informieren. Sie müssen demnach keine Mehrwertsteuererklärung einreichen.

Sie unterliegen jedoch den gleichen Regeln wie „normale“ Steuerpflichtige und müssen daher eine Mehrwertsteuererklärung auf elektronischem Wege einreichen, wenn:

  • sie beim Kauf von Gegenständen und/oder Dienstleistungen im Ausland steuerpflichtig werden oder;
  • sie Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erbringen.

Freiwillige Registrierung

Folgende Personen können sich für die Mehrwertsteuer registrieren:

  • Personen, die:
    • auf die Steuerbefreiung für Lieferungen sowie die Vermietung von Immobilien verzichten wollen;
    • sich für die Anwendung der Mehrwertsteuer auf diese Tätigkeiten entscheiden;
  • Steuerpflichtige, die:
    • eine steuerbefreite Tätigkeit ausüben, die keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug eröffnet, oder;
    • in den Genuss des Systems der Steuerbefreiung für Kleinunternehmen gelangen oder einem System der Pauschalbesteuerung unterliegen;
    • nicht steuerpflichtige juristische Personen mit Sitz in Luxemburg, die innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen im Umfang von weniger als 10.000 Euro (ohne Steuern) jährlich tätigen, aber für die Besteuerung dieser Erwerbe in Luxemburg optieren möchten;
  • Steuerpflichtige, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassen und für Mehrwertsteuer-Zwecke registriert sind und:
    • Lieferungen von Gegenständen (Fernverkauf) oder Dienstleistungen, einschließlich Versand oder Transport, für nicht für Mehrwertsteuer-Zwecke registrierte Personen, die in Luxemburg niedergelassen oder wohnhaft sind, tätigt, wenn der Jahreswert dieser Lieferungen und Dienstleistungen weniger als 10.000 Euro beträgt;
    • die luxemburgische Mehrwertsteuer auf diese Verkäufe anwenden möchten;
  • in Luxemburg niedergelassene Personen, die der Pauschalbesteuerung für Land- und Forstwirtschaft unterliegen und für die Regelbesteuerung optieren möchten.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Im Allgemeinen müssen Unternehmen vor der Registrierung für die Mehrwertsteuer ein Bank- oder Postscheckkonto bei einer Bank in Luxemburg oder im Ausland eröffnen.

Fristen

Die Registrierung für die Mehrwertsteuer muss erfolgen:

  • innerhalb von 15 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit bei Steuerpflichtigen, die nicht von der Registrierungspflicht befreit sind;
  • bei von der Registrierungspflicht befreiten Steuerpflichtigen und bei nicht steuerpflichtigen juristischen Personen vor der Durchführung der folgenden Geschäfte:
    • Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat, für die allein der Leistungsempfänger steuerpflichtig ist;
    • innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen, die der luxemburgischen Mehrwertsteuer unterliegen;
    • Annahme von Dienstleistungen von Dienstleistungserbringern mit Sitz außerhalb Luxemburgs, für die der Leistungsempfänger steuerpflichtig ist.

Vorgehensweise und Details

Betriebsanmeldung

Um sich für Mehrwertsteuer-Zwecke registrieren zu lassen, muss der Steuerpflichtige entsprechend seiner persönlichen Situation beim zuständigen Steueramt eine Betriebsanmeldung oder eine Optionserklärung vornehmen, das heißt:

  • wenn die Registrierung Pflicht ist:
    • entweder eine Betriebsanmeldung für natürliche Personen;
    • oder eine Betriebsanmeldung für juristische Personen;
    • oder eine Betriebsanmeldung (i.g.E.) für natürliche Personen (grundsätzlich steuerpflichtige, aber von der Mehrwertsteuerregistrierung befreite Person, die innergemeinschaftliche Erwerbe (i.g.E.) von Gegenständen im Umfang von mehr als 10.000 Euro ohne Steuern jährlich tätigt);
    • oder eine Betriebsanmeldung (i.g.E.) für juristische Personen (nicht steuerpflichtige juristische Person, die innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen im Umfang von mehr als 10.000 Euro ohne Steuern jährlich tätigt);
  • wenn die Registrierung freiwillig ist:
    • entweder eine Optionserklärung (i.g.E.) für natürliche Personen;
    • oder eine Optionserklärung (i.g.E.) für juristische Personen.

Diese Anmeldungen können wie folgt vorgenommen werden:

  • online über MyGuichet.lu;
  • per Post anhand der entsprechenden Formulare (siehe unten „Online-Dienste und Formulare“).

Anmerkung: Steuerpflichtige, die in Luxemburg eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und ihren Firmensitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, werden beim Steueramt Luxemburg 10 (Bureau d’imposition) registriert.

Dem Antrag beizufügende Belege und Angaben

Bei juristischen Personen (Gesellschaften) sind folgende Dokumente beizufügen:

  • eine Kopie der Gründungsurkunde in deutscher oder französischer Sprache;
  • eine Kopie des Personalausweises (oder Reisepasses) der Gesellschafter gemäß den Namensangaben in der Gründungsurkunde und/oder der Geschäftsführer/Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft.

Bei natürlichen Personen sind folgende Dokumente beizufügen:

  • eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Steuerpflichtigen.

Bei der Betriebsanmeldung sind insbesondere folgende Angaben zu machen:

  • bei einer Gesellschaft:
    • Name der Gesellschaft;
    • Rechtsform;
    • Adresse des Gesellschaftssitzes;
    • Datum der Gründungsurkunde und bei luxemburgischen Gesellschaften, sofern verfügbar, die Nummer des Amtsblattes (Mémorial) C oder der Elektronischen Sammlung der Gesellschaften und Vereinigungen (RESA), in dem die Veröffentlichung erfolgte, ansonsten Angabe des Vermerks „Publication à venir“ (Veröffentlichung folgt demnächst);
    • Namen und Adressen der Gesellschafter gemäß Namensangaben in der Gründungsurkunde und/oder der Geschäftsführer/Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft;
  • bei einer natürlichen Person:
    • Namen und Vornamen des Steuerpflichtigen;
    • Personenstand;
    • Art und Ort der Tätigkeit;
    • vollständige private Kontaktdaten;
  • Nummer des Bank- oder Postscheckkontos bei einer Bank in Luxemburg oder im Ausland (IBAN + BIC);
  • Datum der tatsächlichen Aufnahme der Tätigkeit, das für die erste Periode, für die eine Mehrwertsteuer-Erklärung einzureichen ist, maßgebend ist;
  • Geschäftsjahr;
  • Angabe, ob innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen vorgesehen sind oder nicht;
  • geschätzter Jahresumsatz ohne Steuern.
    Diese Schätzung ist ein Wert, durch den ermittelt wird, wie oft die Erklärungen einzureichen sind:
Häufigkeit der Mehrwertsteuererklärung
Umsatz ≤ 112.000 Euro 112.000,01 < Umsatz ≤ 620.000 Euro Umsatz > 620.000 Euro
Jährliche MwSt.-Erklärung Vierteljährliche UND jährliche MwSt.-Erklärung Monatliche UND jährliche MwSt.-Erklärung

Das zuständige Steueramt entscheidet über den Meldeantrag des Antragstellers. Zusätzlich zu den Angaben bei der Betriebsanmeldung kann die Verwaltung weitere Informationen oder Unterlagen im Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit der Person verlangen, die die Mehrwertsteuer-Registrierung oder eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer beantragt. Grundsätzlich ist die monatliche Regelung gesetzlich standardmäßig vorgesehen und die AED ist allein in der Lage, die anzuwendende Häufigkeit der Einreichungen zu bestimmen.  

Vergabe der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer

Sobald der Steuerpflichtige (oder die nicht steuerpflichtige juristische Person) für Mehrwertsteuer-Zwecke registriert ist, erhält er eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, die aus einem identischen und einmalig vergebenen Block von 8 Ziffern besteht, denen die Buchstaben „LU“ vorangestellt sind.

Die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer wird im innergemeinschaftlichen Warenverkehr verwendet.

Für die Kommunikation mit der Verwaltung muss der Steuerpflichtige dennoch die 13-stellige nationale Identifikationsnummer angeben, die ihm zugewiesen wurde:

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zum Download bereitgestellte Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Luxembourg Guichet Unique

  • Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Luxembourg Guichet Unique

    Adresse:
    308, route d’Esch L-1471 Luxemburg Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr

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