Anmeldung in Sachen Einkommensteuer

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Jedes Einkommen aus einer Wirtschaftstätigkeit, die von einem Unternehmer oder einer Gesellschaft ausgeübt wird, unterliegt zwingend der Einkommensteuer. Diese Steuer betrifft das steuerpflichtige Einkommen, das der Steuerpflichtige während eines Steuerjahres erzielt hat.

Bei Beginn seiner Tätigkeit wird das Unternehmen bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) angemeldet, um seinen steuerlichen Pflichten nachzukommen.

In der Regel setzt sich das zuständige Steueramt (bureau d'imposition) schriftlich direkt mit dem Unternehmen in Verbindung.

Ansonsten sollte sich das Unternehmen selbst an die Steuerverwaltung wenden.

Betroffene Personen

Grundsätzlich muss jedes wirtschaftliche Unternehmen, das Einkünfte erzielt, zwingend bei der Steuerverwaltung angemeldet sein und die Einkommensteuer abführen.

Was den Gewinn von Einzelunternehmen und Gesellschaften, die nach dem Transparenzprinzip besteuert werden, angeht, wird der Unternehmer, genauer gesagt dessen Einkommen, besteuert. Dies betrifft folgende Strukturen:

Die Körperschaftsteuer betrifft insbesondere folgende Gesellschaften:

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Zur Anmeldung bei der Steuerverwaltung:

  • muss das Einzelunternehmen in der Regel über eine gültige Niederlassungsgenehmigung verfügen.
    Wird eine Niederlassungsgenehmigung an eine natürliche Person vergeben, so wird die Steuerverwaltung durch den Ministerium für Wirtschaft darüber informiert.
  • muss die Gesellschaft ihre Satzung im Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés - RCS) (für Kapital- und Personengesellschaften) zu Veröffentlichungszwecken in der Elektronischen Sammlung der Gesellschaften und Vereinigungen (Recueil électronique des sociétés et associations - RESA) hinterlegt haben.
    Das Zentrum für Informationstechnologien des Staates (Centre des technologies de l'information de l'Etat - CTIE) weist der Gesellschaft automatisch eine nationale Registernummer zu.

Bei Einzelunternehmen gibt es kein eigenes Zuweisungsverfahren für die Registernummer. Da die Unternehmen in Bezug auf das Einkommen aus diesen Strukturen wie natürliche Personen besteuert werden, entspricht die verwendete Registernummer der von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) bei der Anmeldung zugewiesenen Sozialversicherungsnummer.

Vorgehensweise und Details

Im Allgemeinen sendet die Steuerverwaltung ein Informationsschreiben, in dem die Aktennummer und das zuständige Steueramt aufgeführt sind, direkt an das Einzelunternehmen oder die Gesellschaft.

Diesem Schreiben kann ein Formular zur steuerlichen Erfassung (oder Ersterklärung) beiliegen, das von dem Steuerpflichtigen auszufüllen ist.

Diese Erklärung umfasst insbesondere folgende Informationen:

  • angestrebte Tätigkeit;
  • Unternehmensform;
  • Name und Anschrift des Antragstellers/Bevollmächtigten;
  • Name und Anschrift der natürlichen Person, die die Tätigkeit in eigenem Namen und an der Betriebsstätte (Adresse des Eigentümers im Falle der Anmietung von Geschäftsräumen) ausübt;
  • Bezeichnung und Anschrift der Gesellschaft;
  • Anschrift der gesetzlichen Vertreter;
  • Anschrift des Buchhalters;
  • erwartetes Betriebsergebnis für die ersten beiden Quartale.

Auf der Grundlage dieses Fragebogens kann das zuständige Steueramt gegebenenfalls vierteljährliche Vorauszahlungen für die Einkommensteuer (impôt sur le revenu - IR oder IRC), die Gewerbesteuer (impôt commercial - IC) und bei Gesellschaften, die nach dem Trennungsprinzip besteuert werden, für die Vermögensteuer (impôt sur la fortune - IF) festsetzen.

Setzt sich das zuständige Steueramt nicht direkt mit dem Unternehmen in Verbindung, so sollte sich das Unternehmen selbst an die Steuerverwaltung wenden, um die Ersterklärung durchzuführen.

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Körperschaftsteuer

Links

Weitere Informationen

Setting up a business in Luxembourg

on the Luxembourg Trade and Invest website

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 4 décembre 1967

concernant l'impôt sur le revenu

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