Sperrung des Gesellschaftskapitals

Zum letzten Mal aktualisiert am

Diese Seite wird derzeit aktualisiert.

Vor Unterzeichnung der Gründungsurkunde einer Gesellschaft muss der Unternehmer das erforderliche Mindestgesellschaftskapital auf einem Bankkonto hinterlegen.

Der hinterlegte Betrag wird dann bis zur Gründung der Gesellschaft gesperrt.

Betroffene Personen

Jede Person, die eine Kapitalgesellschaft gründen möchte, muss das erforderliche Mindestkapital vor der Unterzeichnung der Gründungsurkunde auf ein auf den Namen der Gesellschaft lautendes Bankkonto einzahlen.

Unternehmer in eigenem Namen sind von dieser Verpflichtung jedoch nicht betroffen, da nicht zwischen ihrem privaten und ihrem geschäftlichen Vermögen unterschieden wird. Sie können demnach ihr persönliches Konto für die Finanztransaktionen ihres Unternehmens verwenden.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Um ein Bankkonto auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft zu eröffnen, muss der (zukünftige) Unternehmer einen Satzungsentwurf für die zu gründende Gesellschaft verfasst haben.

Vorgehensweise und Details

Kontoeröffnung

Der Unternehmer kann sich an eine in Luxemburg oder im Ausland niedergelassene Bank wenden. Der Einfachheit des Verfahrens halber ist es aber empfehlenswert, sich an eine in Luxemburg niedergelassene Bank zu wenden.

Um ein Konto bei einer Bank zu eröffnen, muss er Folgendes vorlegen:

  • den Satzungsentwurf der zu gründenden Gesellschaft;
  • Kopien der Ausweisdokumente der Vertreter der Gesellschaft und der möglichen Bevollmächtigten.

In der Regel möchte die Bank auch Folgendes wissen bzw. sehen:

  • die Adresse des Gesellschaftssitzes;
  • die Postanschrift der Gesellschaft (sofern diese von der Adresse des Gesellschaftssitzes abweicht);
  • die gesetzliche Adresse der Vertreter und Bevollmächtigten;
  • die Niederlassungsgenehmigung (fakultativ).

„Know your customer“

In Luxemburg unterliegen Kontoeröffnungen bestimmten „Know your customer“-Prozeduren, laut denen die Bank im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche verpflichtet ist, die Identität des Begünstigten zu überprüfen. Deshalb ist die Bank verpflichtet, neben den Ausweisdokumenten die Begründung der beabsichtigten Geschäftsbeziehung und die Berechtigung der Person, die behauptet, im Namen der juristischen Person zu handeln, zu überprüfen.

Sperrbescheinigung

Auf der Grundlage des Satzungsentwurfs eröffnet die Bank ein Bankkonto, das bis zur Gesellschaftsgründung für jegliche Transaktion gesperrt bleibt.

Sobald das Kapital auf das Konto eingezahlt wurde, erstellt die Bank eine Sperrbescheinigung, durch welche sie sich dazu verpflichtet, die Gelder bis zur endgültigen Gründung der Gesellschaft zu sperren.

Der Unternehmen legt dem Notar, bei dem die Gesellschaftsgründung beurkundet wird, diese Bescheinigung vor.

Freigabebescheinigung

Sobald die Gesellschaftsgründung wirksam ist, erhält der Unternehmer vom Notar eine Freigabebescheinigung.

Diese Bescheinigung legt der Unternehmer der Bank gemeinsam mit folgenden Unterlagen vor:

  • endgültige Fassung der Satzung;
  • gegebenenfalls von der Bank geforderte fehlende Belege;
  • Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft.

Anschließend gibt die Bank das Kapital frei, welches der Gesellschaft fortan zur Verfügung steht.

Zuständige Kontaktstellen

Team „Contact Entreprise“ der Handwerkskammer Luxemburg

  • Handwerkskammer Team „Contact Entreprise“

    Adresse:
    2, circuit de la Foire Internationale L-1347 Luxemburg-Kirchberg Luxemburg
    Postfach 1604 / L-1016

House of Entrepreneurship

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.