Mehrwertsteuererklärung
Zum letzten Mal aktualisiert am
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Umsatzsteuer, die von der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) eingezogen wird.
Je nach Jahresumsatz müssen die mehrwertsteuerpflichtigen Personen/Unternehmen die Mehrwertsteuer monatlich, vierteljährlich und/oder jährlich erklären und abführen. Dennoch ist zu beachten, dass die monatliche Regelung gesetzlich standardmäßig vorgesehen ist und die AED allein dafür zuständig ist, die anzuwendende Regelung zu bestimmen.
Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle (monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen) Mehrwertsteuererklärungen zwingend elektronisch eingereicht werden, entweder per Online-Formular oder durch Übermittlung einer XML-Datei über die Plattform zur elektronischen Erhebung von Finanzdaten (Plateforme de Collecte des Données Financières - eCDF).
Die Mehrwertsteuerpflichtigen können die Kontostände online mithilfe der Anwendung e-TVA-C auf MyGuichet.lu einsehen.
In Luxemburg ansässige Mehrwertsteuerpflichtige, die Geschäftsvorgänge innerhalb der EU tätigen, müssen zusätzlich zur Mehrwertsteuererklärung zusammenfassende Meldungen über Lieferungen und Dienstleistungen erstellen.
Betroffene Personen
Mehrwertsteuerpflichtige und nicht mehrwertsteuerpflichtige juristische Personen, die zu Zwecken der Mehrwertsteuer bei der AED registriert sind, müssen die geschuldete Steuer periodisch erklären und entrichten.
Voraussetzungen
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Um eine Mehrwertsteuererklärung einreichen zu können, muss sich der Steuerpflichtige im Voraus bei der AED zur Mehrwertsteuer anmelden.
Vor der ersten Einreichung über die Plattform eCDF muss der Mehrwertsteuerpflichtige zunächst die Erstellung eines eCDF-Kontos beantragen.
Vorgehensweise und Details
Voranmeldungszeitraum/Besteuerungszeitraum und Fristen der Mehrwertsteuererklärungen
Die Periodizität der Mehrwertsteuererklärungen hängt vom jährlichen Gesamtumsatz ohne Steuern ab und bestimmt die Fristen für die Einreichung der Erklärungen, sofern die AED nicht anders entscheidet.
Voranmeldungszeitraum/Besteuerungszeitraum der MwSt.-Erklärung |
|||
Umsatz |
Umsatz < 112.000 Euro |
112.000 < Umsatz < 620.000 Euro |
Umsatz > 620.000 Euro |
Voranmeldungs-/Besteuerungszeitraum |
Mehrwertsteuerjahreserklärung |
Vierteljährliche |
Monatliche |
Fristen |
Vor dem 1. März des Folgejahres |
Vierteljährlich: vor dem 15. Tag des Vierteljahres, das auf dasjenige folgt, in dem die Steuer fällig wurde Jährlich: vor dem 1. Mai des Folgejahres |
Monatlich: vor dem 15. Tag des Monats, der auf denjenigen folgt, in dem die Steuer fällig wurde Jährlich: vor dem 1. Mai des Folgejahres |
Übermittlung der Mehrwertsteuererklärungen
Der Nutzer muss sich zunächst auf der Plattform eCDF registrieren, um ein Konto zu erstellen. Der Vorgang zur Erstellung eines Kontos ist auf der folgenden Seite verfügbar: „Anmeldung und Zugang zum eCDF-System“.
Anmeldung auf der Plattform eCDF
Der Benutzer muss sich in sein eCDF-Konto einloggen, indem er auf der Website www.ecdf.lu auf „Anmelden“ klickt. Er muss sich anhand seines elektronischen Zertifikats authentifizieren.
Wenn der Benutzer sich erfolgreich angemeldet hat, dann:
- erscheint sein Name im oberen Bildschirmbereich;
- wird der Button „Anmelden“ zum Button „Abmelden“.
Erstellung der Erklärung
Auf der Plattform eCDF klickt der Benutzer in der Rubrik „Formulare“ auf „Erstellung“. Diese Rubrik erscheint erst nach der Anmeldung anhand eines elektronischen Zertifikats.
Anschließend gibt der Benutzer an, um welche Art von Erklärung (monatlich, jährlich usw.) es sich handelt und wählt den Erklärenden aus einer Dropdown-Liste aus. Gegebenenfalls erscheint nur sein eigener Name in der Liste. Auf den PRO-Konten können weitere Erklärende über das Menü „Erklärende“ hinzugefügt werden.
Nach dem Ausfüllen aller Felder gelangt der Benutzer durch Anklicken von „Formular ausfüllen“ in das Formular.
Erstellung und Einreichung der Erklärung
Der Benutzer trägt die Angaben in die blau hinterlegten Felder ein. In den weiß hinterlegten Feldern können keine Angaben eingetragen werden. Ihr Inhalt wird automatisch durch das Formular auf der Grundlage der Angaben in den blauen Feldern berechnet.
Nach der Eingabe klickt der Benutzer auf den Button „Einreichen“ über dem Formular, um seine Erklärung einzureichen.
Fehler, die bei der Validierung auftreten, werden durch rote Umrandungen gekennzeichnet. Der Erklärende muss diese korrigieren, um seine Einreichung fertigzustellen.
Bei manchen Feldern handelt es sich um Pflichtfelder, die ausgefüllt werden müssen. Es ist jedoch möglich, diese Felder mit der Ziffer 0 auszufüllen.
Wenn die Einreichung der Erklärung erfolgreich war:
- erscheint eine Bestätigungsnachricht;
- erscheint ein Eingangsdatum oben auf dem Formular.
Durch Anklicken des Buttons „PDF herunterladen“ kann der Erklärende die PDF-Version seiner Erklärung zur Aufbewahrung herunterladen.
Nach der Einreichung der MwSt.-Erklärung über eCDF wird diese der AED zur Verfügung gestellt, ohne dass es weiterer Schritte vonseiten des Benutzers bedarf.
Liste der Einreichungen in Arbeit
Beim Ausfüllen des Formulars kann der Erklärende die eingetragenen Daten speichern und validieren, ohne dass er dazu die Einreichung fertigstellen muss.
Dazu muss er auf „Validieren/Speichern“ klicken.
Der Erklärende kann seine Erklärungen, die noch in Arbeit sind, in der Rubrik „Formulare“ unter „In Arbeit“ aufrufen.
Erklärungen können zur Weiterbearbeitung per Klick auf das rote Symbol, das vor der gespeicherten Erklärung erscheint, aufgerufen werden.
Liste der eingereichten Erklärungen
Im Menü „Eingereichte Erklärungen“ kann der Erklärende die erfolgreich auf der Plattform eCDF eingereichten Erklärungen aufrufen.
Indem er auf das Symbol „Kopieren“ klickt, kann der Erklärende eine Kopie seiner Erklärung erstellen, die dann im Menü „Formulare“ unter „In Arbeit“ verfügbar ist. Diese Funktion ermöglicht es insbesondere, eine neue Einreichung vorzunehmen, um eine vorherige fehlerhafte Einreichung zu berichtigen.
Verwaltung der Erklärenden
Das Menü „Erklärende“ kann ausschließlich mit einem eCDF-Konto für professionelle LuxTrust-Zertifikate mit Überprüfung der „Organizational Unit“ aufgerufen werden.
Auf dieser Art von eCDF-Konto können sowohl der Kontoinhaber als auch andere Erklärende ihre Erklärung einreichen. Die Verwaltung der Erklärenden erfolgt im Menü „Erklärende/Verwaltung der Erklärenden“.
Elektronische Prüfdatei der AED (FAIA)
Im Falle einer Betriebsprüfung betreffend das Geschäftsjahr 2011 oder später müssen die Unternehmen auf Verlangen der AED ihre Buchhaltungsdaten auf elektronischem Wege gemäß den Spezifikationen der elektronischen Prüfdatei (fichier d'audit informatisé de l'AED - FAIA) übermitteln. Nähere Informationen sind unter FAQ FAIA auf der Website der AED erhältlich.
In einer 1. Phase sind von dieser Verpflichtung nur die folgenden Unternehmen betroffen:
- mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, die über ein EDV-Buchhaltungssystem verfügen;
- Unternehmen, die dem Standardkontenplan (plan comptable normalisé - PCN) unterliegen.
Derzeit betrifft diese Verpflichtung nicht die Unternehmen:
- die dem PCN nicht unterliegen;
- die in den Genuss einer vereinfachten Mehrwertsteuerregelung kommen;
- deren Jahresumsatz nicht mehr als 112.000 Euro beträgt;
- die weniger als 500 Buchungsvorgänge pro Jahr tätigen.
In einer 2. Phase wird diese Verpflichtung auf alle Steuerpflichtigen ausgeweitet.
Einsicht in die Kontostände auf eTVA-C
Mittels der Anwendung eTVA-C kann ein Steuerpflichtiger, der Zugang zum eTVA-System hat:
- seinen Mehrwertsteuer-Kontostand im Detail einsehen;
- die Buchung seiner Zahlungen verfolgen;
- einen ausführlichen Kontoauszug herunterladen;
- seine Stammdaten aktualisieren.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
Luxembourg Guichet Unique
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Luxembourg Guichet Unique
- Adresse:
- 308, route d’Esch L-1471 Luxembourg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 800
- E-Mail:
- info.aed@en.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
- Samstag:
- bis Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
sur le Portail de la fiscalité indirecte
Rechtsgrundlagen
concernant la taxe sur la valeur ajoutée
Es ist ein Fehler aufgetreten
Hoppla! Irgendwo ist ein Fehler aufgetreten.