eCDF-System
Zum letzten Mal aktualisiert am
Sie müssen dem Staat regelmäßig Finanzdaten melden.
Die Plattform zur elektronischen Erhebung von Finanzdaten (plateforme électronique de Collecte des Données Financières - eCDF) ermöglicht Ihnen:
- Ihre Daten vorzubereiten; und
- sie in elektronischer Form zu bestätigen; und
- sie online zu übermitteln.
Der Zugriff auf die Plattform erfolgt über die Website www.ecdf.lu.
Sie können sie für sämtliche Arten von periodischen und jährlichen Meldungen nutzen, wie beispielsweise:
- die Mehrwertsteuererklärung; oder
- die Jahresabschlüsse.
Alle Mehrwertsteuererklärungen sowie die zusammenfassenden Meldungen über Lieferungen und Dienstleistungen müssen in elektronischer Form über eCDF eingereicht werden.
Als antragstellende Person (natürliche oder juristische Person), die Inhaber eines Kontos werden möchte, müssen Sie:
- die gewünschte Art des Kontos auswählen. Die Wahl hängt von den benötigten Funktionen ab (Einreichung für Sie selbst oder für andere Erklärende);
- einen ersten Benutzer ernennen, das heißt den Hauptzugangsverwalter, der für die Zugänge zum gesamten eCDF-System zuständig ist. Dieser Hauptzugangsverwalter muss über ein elektronisches Zertifikat verfügen, das mit der Art des beantragten eCDF-Kontos kompatibel ist.
Sie können nur ein Konto haben.
Betroffene Personen
Betreffende Rechtsträger
Jede mehrwertsteuerpflichtige natürliche (Selbstständiger) oder juristische Person muss folgende Meldungen in elektronischer Form hinterlegen:
Inhaber des eCDF-Kontos
Sie können beantragen, Inhaber eines eCDF-Kontos zu werden:
- wenn Sie eine juristische oder natürliche Person sind, für:
- ein professionelles LuxTrust-Zertifikat; und
- ein eIDAS-Zertifikat;
- nur wenn Sie eine natürliche Person sind, für ein privates LuxTrust-Zertifikat.
Der Hauptzugangsverwalter
Auf dem Antragsformular für die Nutzung des eCDF-Systems müssen Sie den Hauptzugangsverwalter für das System angeben.
Er wird als Benutzer des LuxTrust-/eIDAS-Zertifikats angegeben.
Die Benutzer des eCDF-Systems
Der Hauptzugangsverwalter kann:
- entscheiden, anderen Mitarbeitern seines Unternehmens Zugang zum eCDF-System zu gewähren; und
- die Benutzer direkt über sein Konto verwalten, ohne dass bei der Behörde ein weiterer Zugang beantragt werden muss.
Jeder Benutzer/Verwalter des eCDF-Systems muss über Folgendes verfügen:
- ein professionelles LuxTrust-Zertifikat mit genau derselben „OU“-Kennung, wenn es sich um ein professionelles Lux-Trust Konto mit Überprüfung der „Organizational Unit“ („OU“) handelt. Es ist nicht möglich, einen Benutzer mit einer abweichenden „OU“-Kennung hinzuzufügen; oder
- ein eIDAS-Zertifikat oder ein privates LuxTrust-Zertifikat ohne Einschränkung oder Prüfung, wenn es sich um ein privates LuxTrust- oder ein eIDAS-Konto handelt.
Vorgehensweise und Details
Arten von eCDF-Konten
eCDF-Konto für ein professionelles LuxTrust-Zertifikat mit Überprüfung der „Organizational Unit“ („OU“)
Die verschiedenen Zertifikate
Als natürliche oder juristische Person können Sie ein eCDF-Konto für eines der folgenden professionellen LuxTrust-Zertifikate beantragen:
- Smartcard Pro (Chipkarte für professionelle Zwecke); oder
- LuxTrust-Mobile-App; oder
- LuxTrust-Scan.
Funktionen
Auf dieser Art von Konto können folgende Personen Hinterlegungen vornehmen:
- Sie als Kontoinhaber;
- andere Erklärende.
Diese Art von Konto ist auch für Wirtschaftsprüfungsunternehmen vorgesehen und ermöglicht es ihnen, Erklärungen für ihre Kunden zu erstellen.
Authentisierungsmittel
Das Authentisierungsmittel muss den folgenden Kriterien entsprechen:
- ein professionelles LuxTrust-Zertifikat sein;
- aus Sicherheitsgründen die Kennung des Unternehmens „Organizational Unit“ („OU“) enthalten, das heißt eine der offiziellen luxemburgischen Kennnummern des Kontoinhabers:
- luxemburgische MwSt.-Identifikationsnummer;
- Eintragungsnummer beim luxemburgischen Handels- und Firmenregister (RCSL);
- 13-stellige luxemburgische nationale Identifikationsnummer (Matricule);
- sämtliche professionellen LuxTrust-Zertifikate, die anschließend mit dem eCDF-Konto verbunden werden, müssen genau dieselbe „OU“ enthalten wie das professionelle LuxTrust-Zertifikat des Hauptzugangsverwalters (erster Benutzer).
Bei der Bestellung des LuxTrust-Zertifikats müssen Sie Folgendes angeben:
- die Handelsregisternummer; oder
- die luxemburgische MwSt.-Identifikationsnummer des Unternehmens, dem Sie angehören.
Diese Nummer entspricht Ihrer Kennung „Organizational Unit“ („OU“).
Die alleinige Verantwortung für diese Kennnummer, die bei jeder LuxTrust-Bestellung anzugeben ist, obliegt dem Unternehmen, das entscheidet, was als „OU“ einzutragen ist.
Personen, die nicht über eine luxemburgische Kennnummer verfügen (zum Beispiel ausländische Wirtschaftsprüfungsunternehmen), die Erklärungen für ihre Kunden erstellen wollen, müssen sich mit dem Helpdesk eCDF in Verbindung setzen. Es ist nicht notwendig, Schritte für den Erhalt einer eigenen nationalen luxemburgischen Identifikationsnummer in die Wege zu leiten.
Falls bereits ein professionelles LuxTrust-Zertifikat besteht, sollte:
- dieselbe „OU“ wie auf diesem Zertifikat; oder
- die Handelsregisternummer verwendet werden.
Bei der Beantragung des Zugangs zum eCDF-System muss die „OU“-Kennnummer auf dem professionellen LuxTrust-Zertifikat jedes Benutzers gespeichert werden, damit er mit dem Unternehmen, das er vertritt, verknüpft ist. Alle Benutzer eines Kontos müssen also dieselbe „OU“ haben.
Vorgehensweise in der Praxis:
- Der erste eCDF-Benutzer (das heißt der eCDF-Hauptzugangsverwalter) gibt auf seinem Zertifikat die „OU“-Kennnummer des eCDF-Kontos an; und
- die anderen Benutzer müssen dieselbe „OU“ bei ihrer LuxTrust-Bestellung verwenden, da sie ansonsten nicht mit dem Konto verbunden werden können.
Der Inhaber eines professionellen LuxTrust-Zertifikats kann die „OU“-Nummer, die dort gespeichert ist, erforderlichenfalls mit der Test-Funktion auf der Website von LuxTrust finden.
eCDF-Konto für ein privates LuxTrust-Zertifikat
Die verschiedenen Zertifikate
Als natürliche Person können Sie ein eCDF-Konto für eines der folgenden privaten LuxTrust-Zertifikate beantragen:
- private Smartcard; oder
- LuxTrust-Mobile-App; oder
- LuxTrust-Scan.
Auch der elektronische Personalausweis (eID) kann benutzt werden.
Funktionen
Auf dieser Art von Konto können nur Sie als Kontoinhaber Hinterlegungen vornehmen.
Authentisierungsmittel
Sie können sich anhand eines privaten LuxTrust-Zertifikats authentisieren.
Sie sind sowohl Inhaber als auch Hauptzugangsverwalter des eCDF-Kontos.
eCDF-Konto für ein eIDAS-Zertifikat
Die verschiedenen Zertifikate
Als natürliche oder juristische Person können Sie ein eCDF-Konto mit einem eIDAS-Zertifikat beantragen.
Bei eIDAS handelt es sich um ein privates Zertifikat.
Funktionen
Auf dieser Art von Konto können nur Sie als Kontoinhaber Hinterlegungen vornehmen.
Authentisierungsmittel
Sie authentisieren sich anhand Ihres eIDAS-Zertifikats.
Antrag für einen Erstzugang zum eCDF-System
Um den Zugang zum eCDF-System zu beantragen, müssen Sie einen Online-Antrag ausfüllen.
Belege
eCDF-Konto für ein professionelles LuxTrust-Zertifikat mit Überprüfung der „Organizational Unit“ („OU“)
Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:
- die Einzelheiten des professionellen LuxTrust-Zertifikats des eCDF-Hauptzugangsverwalters.
Zum Beispiel den Ergebnisbericht des LuxTrust-Tests „Status Ihres Zertifikates“, der auf www.luxtrust.com erstellt werden kann; - eine Kopie des Personalausweises jedes Verantwortlichen, der das eCDF-Antragsformular unterzeichnet hat.
eCDF-Konto für ein privates LuxTrust-Zertifikat
Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:
- die Einzelheiten Ihres privaten LuxTrust-Zertifikats.
Zum Beispiel den Ergebnisbericht des LuxTrust-Tests „Status Ihres Zertifikates“, der auf www.luxtrust.com erstellt werden kann; - eine Kopie Ihres Personalausweises.
Das Zentrum für Informationstechnologien des Staates (Centre des technologies de l’information de l’État - CTIE) kann weitere Belege verlangen.
eCDF-Konto für ein eIDAS-Zertifikat
Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:
- ein Dokument mit sämtlichen Einzelheiten des elektronischen eIDAS-Zertifikats des eCDF-Hauptzugangsverwalters. Zum Beispiel den Testbericht des eIDAS-Zertifikats, der unter https://eidas.services-publics.lu/cisie-sp/initAuthenticate erstellt werden kann;
- eine Kopie des Personalausweises jedes Verantwortlichen, der das Antragsformular unterzeichnet hat;
- wenn Sie über eine MwSt.-Identifikationsnummer verfügen:
- die MwSt.-Bescheinigung „Communication de vos coordonnées“. Diese ist bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) erhältlich;
- wenn Sie nicht über eine MwSt.-Identifikationsnummer verfügen:
- einen Auszug aus dem Handels- und Firmenregister (RCS) Ihres Unternehmens, aus dem hervorgeht, dass jeder im Formular angegebene Verantwortliche, der dieses unterzeichnet hat, zeichnungsberechtigt ist;
- die Zeichnungsberechtigung, wenn die Person, die das Antragsformular unterzeichnet hat, nicht auf dem Auszug aus dem Handels- und Firmenregister angegeben ist;
- eine Kopie des Personalausweises jedes Verantwortlichen, der das Antragsformular unterzeichnet hat.
Für jedes Konto kann das Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) weitere Belege verlangen.
Aktivierungs-E-Mail
Der im Antrag angegebene Benutzer / eCDF-Hauptzugangsverwalter erhält von usermanagement@security.public.lu eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. Der Benutzer muss auf diesen Link klicken, um die Erstellung seiner Zugangsrechte für eCDF fertigzustellen.
Solange er nicht auf diesen Link geklickt hat, kann nicht auf das eCDF-System zugegriffen werden.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) Helpdesk eCDF
- Adresse:
-
560, rue de Neudorf
L-2220
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1111 / L-1011 Luxemburg
- E-Mail:
- ecdf@ctie.etat.lu
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