eCDF-System
Zum letzten Mal aktualisiert am
Sie müssen dem Staat regelmäßig Finanzdaten melden.
Die Plattform zur elektronischen Erhebung von Finanzdaten (plateforme électronique de Collecte des Données Financières - eCDF) ermöglicht Ihnen:
- Ihre Daten vorzubereiten; und
- sie in elektronischer Form zu bestätigen; und
- sie online zu übermitteln.
Der Zugriff auf die Plattform erfolgt über die Website www.ecdf.lu.
Sie können sie für sämtliche Arten von periodischen und jährlichen Meldungen nutzen, wie beispielsweise:
- die Mehrwertsteuererklärung; oder
- die Jahresabschlüsse.
Alle Mehrwertsteuererklärungen sowie die zusammenfassenden Meldungen über Lieferungen und Dienstleistungen müssen in elektronischer Form über eCDF eingereicht werden.
Als antragstellende Person (natürliche oder juristische Person), die Inhaber eines Kontos werden möchte, müssen Sie:
- die gewünschte Art des eCDF-Kontos auswählen. Die Wahl hängt von den benötigten Funktionen ab (Einreichung für Sie selbst oder für andere Unternehmen);
- einen ersten Benutzer ernennen, das heißt den Hauptzugangsverwalter, der für die Zugänge zum gesamten eCDF-System zuständig ist. Dieser Hauptzugangsverwalter muss über ein elektronisches Zertifikat verfügen, das mit der Art des beantragten eCDF-Kontos kompatibel ist.
Sie können nur ein Konto haben.
Betroffene Personen
Betroffene Unternehmen
Jede mehrwertsteuerpflichtige natürliche (Selbstständige) oder juristische Person, die verpflichtet ist:
- Folgendes in elektronischer Form zu hinterlegen:
- Jahresabschlüsse zu erstellen.
Inhaber des eCDF-Kontos
Sie können beantragen, Inhaber eines eCDF-Kontos zu werden:
- wenn Sie eine juristische oder natürliche Person sind, für:
- ein professionelles LuxTrust-Zertifikat; und
- ein eIDAS-Zertifikat;
- nur wenn Sie eine natürliche Person sind, für ein privates LuxTrust-Zertifikat.
Der Hauptzugangsverwalter
Auf dem Antragsformular für die Nutzung des eCDF-Systems müssen Sie den Hauptzugangsverwalter für das System angeben.
Er wird als Benutzer des LuxTrust-/eIDAS-Zertifikats angegeben.
Die Benutzer des eCDF-Systems
Der Hauptzugangsverwalter kann:
- entscheiden, anderen Mitarbeitern seines Unternehmens Zugang zum eCDF-System zu gewähren; und
- die Benutzer direkt über sein Konto verwalten, ohne dass bei der Behörde ein weiterer Zugang beantragt werden muss.
Jeder Benutzer/Verwalter des eCDF-Systems muss über Folgendes verfügen:
- ein professionelles LuxTrust-Zertifikat mit genau derselben OU-Kennung, wenn es sich um ein professionelles Lux-Trust Konto mit Überprüfung der „Organizational Unit“ (OU) handelt. Es ist nicht möglich, einen Benutzer mit einer abweichenden OU-Kennung hinzuzufügen; oder
- ein privates LuxTrust-Zertifikat oder ein eIDAS-Zertifikat, wenn es sich um ein privates LuxTrust- oder ein eIDAS-Konto handelt.
Vorgehensweise und Details
Arten von eCDF-Konten
eCDF-Konto für ein professionelles LuxTrust-Zertifikat mit Überprüfung der „Organizational Unit“ (OU)
Die verschiedenen Zertifikate
Als natürliche oder juristische Person können Sie ein eCDF-Konto für eines der folgenden professionellen LuxTrust-Zertifikate beantragen:
- Smartcard Pro (Chipkarte für professionelle Zwecke); oder
- LuxTrust-Mobile-App Pro; oder
- LuxTrust-Scan Pro.
Funktionen
Auf dieser Art von Konto können folgende Personen Hinterlegungen vornehmen:
- Sie als Kontoinhaber;
- andere Unternehmen.
Diese Art von Konto ist auch für Steuerkanzleien geeignet und ermöglicht es ihnen, Erklärungen für ihre Kunden zu erstellen.
Authentisierungsmittel
Das Authentisierungsmittel muss den folgenden Kriterien entsprechen:
- ein professionelles LuxTrust-Zertifikat sein;
- aus Sicherheitsgründen die Kennung des Unternehmens „Organizational Unit“ (OU) enthalten, das heißt eine der folgenden offiziellen luxemburgischen Kennnummern des Kontoinhabers (falls er über solche verfügt):
- luxemburgische MwSt.-Identifikationsnummer;
- Eintragungsnummer beim luxemburgischen Handels- und Firmenregister (RCSL);
- 13-stellige luxemburgische nationale Identifikationsnummer (Matricule);
- sämtliche professionellen LuxTrust-Zertifikate, die anschließend mit dem eCDF-Konto verbunden werden, müssen genau dieselbe OU enthalten wie das professionelle LuxTrust-Zertifikat des Hauptzugangsverwalters (erster Benutzer).
Die alleinige Verantwortung für diese Kennnummer, die bei jeder LuxTrust-Bestellung anzugeben ist, obliegt dem Unternehmen, das entscheidet, welche der oben genannten Kennnummern als OU einzutragen ist. Alle Benutzer eines Kontos müssen dieselbe OU haben.
Falls im Unternehmen bereits ein professionelles LuxTrust-Zertifikat besteht, sollte dieselbe OU wie auf diesem Zertifikat verwendet werden.
Falls im Unternehmen noch kein professionelles LuxTrust-Zertifikat besteht, das Unternehmen aber über eine Handelsregisternummer verfügt, sollte die Handelsregisternummer verwendet werden.
Vorgehensweise in der Praxis:
- Der erste eCDF-Benutzer (das heißt der eCDF-Hauptzugangsverwalter) gibt auf seinem Zertifikat die OU-Kennnummer des eCDF-Kontos an; und
- die anderen Benutzer müssen dieselbe OU bei ihrer LuxTrust-Bestellung verwenden, da sie ansonsten nicht mit dem Konto verbunden werden können.
Der Inhaber eines professionellen LuxTrust-Zertifikats kann die OU-Nummer, die dort gespeichert ist, falls erforderlich, mit der Funktion „Mein Zertifikat testen“ auf der Website von LuxTrust finden.
Personen, die nicht über eine luxemburgische Kennnummer verfügen (zum Beispiel ausländische Steuerkanzleien) und die Erklärungen für ihre Kunden erstellen wollen, müssen sich mit dem Helpdesk eCDF in Verbindung setzen. Es sind keine Formalitäten erforderlich, um eine 13-stellige luxemburgische nationale Identifikationsnummer (Matricule) zu erhalten.
eCDF-Konto für ein privates LuxTrust-Zertifikat
Die verschiedenen Zertifikate
Als natürliche Person können Sie ein eCDF-Konto für eines Ihrer folgenden privaten LuxTrust-Zertifikate beantragen:
- Smartcard Private; oder
- LuxTrust-Mobile-App Private; oder
- LuxTrust-Scan Private.
Sie können auch Ihren luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID) verwenden.
Funktionen
Auf dieser Art von Konto können nur Sie als Kontoinhaber Hinterlegungen vornehmen.
Authentisierungsmittel
Sie können sich anhand Ihres privaten LuxTrust-Zertifikats authentisieren.
Sie sind sowohl Inhaber als auch Hauptzugangsverwalter des eCDF-Kontos.
eCDF-Konto für ein eIDAS-Zertifikat
Die verschiedenen Zertifikate
Als natürliche oder juristische Person können Sie ein eCDF-Konto mit einem eIDAS-Zertifikat beantragen.
Funktionen
Auf dieser Art von Konto können nur Sie als Kontoinhaber Hinterlegungen vornehmen.
Dieses Konto ermöglicht es nicht, für andere Unternehmen Hinterlegungen vorzunehmen, weshalb es für Steuerkanzleien nicht geeignet ist.
Authentisierungsmittel
Sie authentisieren sich anhand Ihres eIDAS-Zertifikats.
Auf einem eCDF-Konto, das einer natürlichen Person gehört, kann nur ein eIDAS-Zertifikat, das auf den Namen dieser natürlichen Person lautet, registriert werden.
Antrag für einen Erstzugang zum eCDF-System
Um den Zugang zum eCDF-System zu beantragen, müssen Sie einen Online-Antrag ausfüllen.
Das Zentrum für Informationstechnologien des Staates (Centre des technologies de l’information de l’État - CTIE) kann zusätzliche Unterlagen von Ihnen verlangen.
Aktivierungs-E-Mail
Der im Antrag angegebene Benutzer / eCDF-Hauptzugangsverwalter erhält von usermanagement@security.public.lu eine E-Mail mit einem Aktivierungslink. Der Benutzer muss auf diesen Link klicken, um die Erstellung seiner Zugangsrechte für eCDF fertigzustellen.
Solange er nicht auf diesen Link geklickt hat, kann nicht auf das eCDF-System zugegriffen werden.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) Helpdesk eCDF
- Adresse:
-
560, rue de Neudorf
L-2220
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1111 / L-1011 Luxemburg
- E-Mail:
- ecdf@ctie.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
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