Gelegentliche und vorübergehende Dienstleistungen in Luxemburg und Anzeige
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Unternehmen, die in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder auf dem Gebiet der Schweiz niedergelassen sind, dürfen gelegentlich und vorübergehend kaufmännischen, handwerklichen, industriellen oder freiberuflichen Tätigkeiten in Luxemburg nachgehen, ohne dort über eine Betriebsstätte zu verfügen.
In diesem Fall müssen sie bestimmte Formalitäten bei verschiedenen Behörden in Luxemburg erledigen, dies in Bezug auf:
- die Anzeige der Dienstleistung (gilt für Handwerks- und Industrieunternehmen);
- die auf Dienstleistungen anwendbare MwSt.;
- die Entsendung von Personal;
- die Besteuerung von Erträgen.
Hier finden Sie eine Liste der Dienstleistungen, die in Luxemburg gelegentlich und vorübergehend erbracht werden können (Französisch, Pdf, 181 KB).
Betroffene Personen
- Unternehmen mit Sitz in einem EWR-Land oder der Schweiz
- Unternehmen mit Sitz außerhalb des EWR oder der Schweiz
In einem EWR-Mitgliedstaat oder auf dem Gebiet der Schweiz niedergelassene Unternehmen gelangen auf der Grundlage des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Qualifikationen in den Genuss des freien Dienstleistungsverkehrs.
Diese Dienstleistungen dürfen nur insofern in Luxemburg erbracht werden, als das Unternehmen befugt ist, diese in seinem Herkunftsland zu erbringen.
Unternehmen aus dem EWR oder der Schweiz mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der kaufmännischen oder der freien Berufe, die ihrerseits eine Niederlassungsgenehmigung benötigen (Architekten und Ingenieure, Steuerberater, Vermessungstechniker, Berater in Sachen geistiges Eigentum, Wirtschaftsberater) sind von der Anzeigepflicht befreit.
Unternehmen, die nicht in der Schweiz oder dem EWR niedergelassen sind, müssen hingegen zwingend eine Niederlassungsgenehmigung für jede gelegentliche und vorübergehende Tätigkeit auf dem luxemburgischen Hoheitsgebiet haben.
Voraussetzungen
- Reglementierte Tätigkeit im Herkunftsmitgliedstaat – gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen
- Nicht reglementierte Tätigkeit im Herkunftsmitgliedstaat – Überprüfung der Qualifikationen
Wenn der Beruf im Mitgliedstaat, in dem das Unternehmen regulär niedergelassen ist, reglementiert ist, werden die für den Zugang zum Beruf erforderlichen Qualifikationen gegenseitig anerkannt.
Ausnahmen: Bei bestimmten risikobehafteten Handwerken, die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit haben, können die Behörden verlangen, dass der Dienstleister den luxemburgischen Berufszugangsvoraussetzungen entspricht. Der Dienstleister muss also einen Meisterbrief oder ein vergleichbares Zeugnis besitzen um gelegentlich eine der folgenden Handwerkstätigkeiten in Luxemburg ausüben zu können:
- Heizungs-, Lüftungs- und Kälteanlagenbauer;
- Elektriker;
- Hebezeugmonteur;
- Zimmermann-Dachdecker-Blechschmied;
Ist der Beruf im Herkunftsland des Dienstleisters nicht reglementiert, aber in Luxemburg reglementiert, können die luxemburgischen Behörden die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikationen des Dienstleisters überprüfen, indem sie eine einjährige Berufserfahrung als Selbstständiger im Laufe der letzten 10 Jahre in diesem Mitgliedstaat verlangen.
Anerkennung von Qualifikationen
Reglementierte Tätigkeit im Herkunftsmitgliedstaat – gegenseitige Anerkennung
Wenn der Beruf im Mitgliedstaat, in dem das Unternehmen regulär niedergelassen ist, reglementiert ist, werden die für den Zugang zum Beruf erforderlichen Qualifikationen gegenseitig anerkannt.
Ausnahmen: Bei bestimmten risikobehafteten Handwerken, die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit haben, können die Behörden verlangen, dass der Dienstleister den luxemburgischen Berufszugangsvoraussetzungen entspricht. Der Dienstleister muss also einen Meisterbrief oder ein vergleichbares Zeugnis besitzen um gelegentlich eine der folgenden Handwerkstätigkeiten in Luxemburg ausüben zu können:
- Heizungs-, Lüftungs- und Kälteanlagenbauer;
- Elektriker;
- Hebezeugmonteur;
- Zimmermann-Dachdecker-Blechschmied;
Nicht reglementierte Tätigkeit im Herkunftsmitgliedstaat – Überprüfung der Qualifikationen
Ist der Beruf im Herkunftsland des Dienstleisters nicht reglementiert, aber in Luxemburg reglementiert, können die luxemburgischen Behörden die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikationen des Dienstleisters überprüfen, indem sie eine einjährige Berufserfahrung als Selbstständiger im Laufe der letzten 10 Jahre in diesem Mitgliedstaat verlangen.
Kosten
- Einreichung des Antrags per Online-Formular
- Einreichung des Antrags per Post oder E-Mail
Wenn Sie Ihre Anzeige per Online-Formular über MyGuichet.lu machen, müssen Sie die Verwaltungsgebühr direkt während des Vorgangs bezahlen mit:
- Saferpay (Visa, American Express und Mastercard); oder
- Payconiq.
Wenn Sie Ihre Anzeige per Post oder E-Mail machen, müssen Sie einen Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr beifügen, das heißt:
- entweder eine Steuermarke von 50 Euro, die Sie bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) erwerben können;
- oder einen Beleg für die Überweisung von 50 Euro auf das folgende Konto:
IBAN: LU76 0019 5955 4404 7000
BIC: BCEELULL
Name des Empfängers: Bureau de Diekirch - Recette
Überweisungszweck: Vorabbescheinigung + Name, Vorname (sofern es sich um ein Einzelunternehmen handelt) oder Name der Gesellschaft + vollständige Adresse.
Für Berufe der Liste C ist die Anzeige kostenlos.
Vorgehensweise und Details
Anzeige der Dienstleistung
- Handwerkliche oder industrielle Tätigkeit - Meldung gelegentlicher Dienstleistungen
- Kaufmännische oder freiberufliche Tätigkeiten – keine Meldung
Für ein ausländisches Handwerks- oder Industrieunternehmen müssen Sie dem Ministerium für Wirtschaft vor Beginn der Arbeiten eine Anzeige über gelegentliche und vorübergehende Dienstleistungen auf luxemburgischem Staatsgebiet übermitteln.
Sie können diese Anzeige online über MyGuichet.lu von Ihrem beruflichen Bereich aus vornehmen (siehe „Online-Dienste und Formulare“). Dies hat den Vorteil, dass sich die Bearbeitungszeit verkürzt, da:
- Sie die Stempelsteuer direkt online bezahlen;
- Sie die Mitteilungen der Behörde im gesicherten Postfach von MyGuichet.lu empfangen können;
- Sie Ihre Empfangsbestätigung direkt in Ihrem beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu erhalten.
Für diesen Vorgang benötigen Sie:
- ein LuxTrust-Produkt;
- einen elektronischen Personalausweis (eID); oder
- ein eIDAS-Mittel eines anderen europäischen Landes.
Sie können Ihre Anzeige auch wie folgt einreichen:
- per Post an folgende Adresse:
Ministère de l’Économie
Direction générale PME, simplification administrative, artisanat et commerce
Postfach 535
L-2937 Luxemburg
- per E-Mail an certificats@eco.etat.lu.
Die Unternehmen sind von jeglicher behördlichen Genehmigung und vorherigen Anzeige bei den luxemburgischen Behörden befreit, wenn sie:
- im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz niedergelassen sind; und
- gelegentlich Dienstleistungen im Bereich der kaufmännischen oder freiberuflichen Tätigkeiten erbringen, für die eine Niederlassungsgenehmigung erforderlich ist.
Belege
- Unternehmen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)
- Unternehmen aus einem Nicht-EU-Land
Erstantrag für Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)
Im Falle von Handwerks- oder Industrieunternehmen müssen Sie Ihrer Anzeige folgende Dokumente beifügen:
- eine EG-Bescheinigung im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG über die im Herkunftsland ausgeübten Tätigkeiten, die von einer zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes (Beispiel: Handwerkskammer, Industriekammer) auszustellen ist und weniger als 6 Monate als ist;
- einen vor nicht mehr als 6 Monaten ausgestellten Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslands;
- wenn Sie Ihre Anzeige per Post oder E-Mail senden: eine Stempelmarke im Wert von 50 Euro (siehe Abschnitt „Kosten“) oder einen Überweisungsbeleg.
Anmerkung: Im Falle eines Wechsels des Leiters, auf den sich die EG-Bescheinigung stützt, ist ein Antrag desselben Unternehmens als ein Erstantrag zu betrachten.
2. und folgende Anträge für EU-Mitgliedstaaten
Im Falle von Handwerks- oder Industrieunternehmen müssen Sie Ihrer Anzeige folgende Dokumente beifügen:
- einen vor nicht mehr als 6 Monaten ausgestellten Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslands;
- wenn Sie Ihre Anzeige per Post oder E-Mail senden: eine Stempelmarke im Wert von 50 Euro (siehe Abschnitt „Kosten“) oder einen Überweisungsbeleg.
Im Falle von Handwerks- oder Industrieunternehmen müssen Sie Ihrer Anzeige folgende Dokumente beifügen:
- ein Formular für den Antrag auf Erhalt einer Niederlassungsgenehmigung;
- einen vor weniger als 6 Monaten ausgestellten Auszug aus dem Strafregister oder ein ähnliches Dokument (Leumundszeugnis) des Antragstellers, ausgestellt durch den Staat oder die Staaten, in dem/denen er im Laufe der letzten 10 Jahre vor der Antragstellung gelebt hat (in Ermangelung eines solchen: eine vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Erklärung);
- eine vor weniger als 6 Monaten ausgestellte und vor einem Notar unter Eid abgelegte unbeschränkt gültige Erklärung zur Insolvenzfreiheit des technischen Geschäftsführers;
- Angaben zur Baustelle (Beispiel: Adresse);
- eine Kopie des Identitätsnachweises des technischen Geschäftsführers;
- einen vor nicht mehr als 6 Monaten ausgestellten Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslands;
- wenn Sie Ihre Anzeige per Post oder E-Mail senden: eine Stempelmarke im Wert von 50 Euro (siehe Abschnitt „Kosten“) oder einen Überweisungsbeleg.
Wenn sich Ihre materielle Lage im Vergleich zu den ursprünglich bereitgestellten Unterlagen ändert, müssen Sie der zuständigen Behörde die Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Änderung übermitteln.
Gültigkeit der Anzeige und Beginn der Dienstleistung
Die Anzeige ist 12 Monate gültig und kann jedes Jahr erneuert werden.
Nach dieser Anzeige sendet Ihnen das Ministerium für Wirtschaft ein Schreiben, das Sie als Nachweis gegenüber anderen möglicherweise betroffenen Behörden verwenden können. Die Arbeiten können jedoch vor Erhalt dieses Belegs beginnen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
- Adresse:
- Luxemburg
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Abteilung für Finanzkriminalität
- Adresse:
-
308, route d'Esch
L-1471
Luxembourg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 800
- Fax:
- (+352) 247 90 400
- E-Mail:
- blanchiment@en.etat.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Steueramt 3
- Adresse:
-
308, route d'Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 624
- Fax:
- (+352) 247 90 400
- E-Mail:
- info@aed.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 800
- Fax:
- (+352) 247 90 400
- E-Mail:
- info@aed.public.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Steueramt 11 (Erstattung für im Ausland ansässige Steuerpflichtige)
- Adresse:
-
308, route d’Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 80 690
Steueramt 11
- Telefon:
-
(+352) 247 80 800
Telefonzentrale
- E-Mail:
- lux.imp11@en.etat.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Helpdesk eTVA
- Adresse:
- Telefon:
- (+352) 247 80 500
- E-Mail:
- etva@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Zentrale Einnahmestelle
- Adresse:
-
308, route d'Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 753
- Fax:
- (+352) 247 90 400
- E-Mail:
- lux.rc@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Abteilung für Verwaltungszusammenarbeit
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 726
- E-Mail:
- lux.scat@en.etat.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Abteilung Abonnementsteuer
- Adresse:
-
308, route d’Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 978
- E-Mail:
- Lux.TABO@en.etat.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) VAT Refund
- Adresse:
-
308, route d’Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 80 700
Telefonzentrale
- E-Mail:
- vatrefund@en.etat.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Steueramt 12
- Adresse:
-
308, route d’Esch
L-1471
Luxemburg
Postfach 31, L-2010 Luxembourg
- E-Mail:
- lux.imp12@en.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Diekirch – Steueramt 2 (7) (Immobiliensektor)
- Adresse:
-
Place Guillaume
L-9237
Diekirch
Postfach 159 / L-9202 Diekirch
- E-Mail:
- diek.imp2@en.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) CESOP-Abteilung
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxembourg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 800
- E-Mail:
- aed.cesop@en.etat.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) MwSt.-Abteilungen
- Adresse:
- 308, route d'Esch L-1471 Luxembourg
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Einnahmen, Einregistrierungen, Erbschaften, Hypotheken
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Postfach 31, L-2010 Luxemburg
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Luxembourg Guichet Unique
- Adresse:
- 308, route d’Esch L-1471 Luxembourg
- Telefon:
- (+352) 247 80 800
- E-Mail:
- info.aed@en.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- à
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
Es werden 2 von 16 Stellen angezeigt
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für KMU, Verwaltungsvereinfachung, Handwerk und Handel (Abteilung Niederlassungsgenehmigungen)
- Adresse:
-
Luxemburg
Postfach 535 / L-2937 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 74 700
montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr (außer an Feiertagen)
- E-Mail:
- info.pme@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/de.html
-
Steuerverwaltung (ACD)
- Adresse:
- 33, rue de Gasperich L-5826 Hesperange Luxemburg
Bitte besuchen Sie die oben genannte Website, um sich an die zuständige Stelle zu wenden.
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM)
- Adresse:
-
3, rue des Primeurs
L-2361
Strassen
Luxemburg
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 100
- Fax:
- (+352) 247 96 100
- E-Mail:
- contact@itm.etat.lu
- Website:
- https://itm.public.lu/de.html
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Diekirch
- Adresse:
-
2, rue Clairefontaine
L-9220
Diekirch
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 100
- Fax:
- (+352) 247 96 100
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- Geschlossen
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Esch/Alzette
- Adresse:
-
1, boulevard de la Porte de France
L-4360
Esch-sur-Alzette
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 100
- Fax:
- (+352) 247 96 100
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Strassen
- Adresse:
-
3, rue des Primeurs
L-2361
Strassen
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 100
- Fax:
- (+352) 247 96 100
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Wiltz
- Adresse:
-
20, route de Winseler
L-9577
Wiltz
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 100
- Fax:
- (+352) 247 96 100
Geschlossen ⋅ Öffnet Mittwoch à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- Geschlossen
- Dienstag:
- Geschlossen
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Donnerstag:
- Geschlossen
- Freitag:
- Geschlossen
Es werden 2 von 5 Stellen angezeigt
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2975 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- Website:
- https://ccss.lu/de.html
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
Die Schalter können nur nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf der Website der Europäischen Kommission
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 2 septembre 2011
réglementant l'accès aux professions d'artisan, de commerçant, d'industriel ainsi qu'à certaines professions libérales
-
Loi modifiée du 28 octobre 2016
relative à la reconnaissance des qualifications professionnelles
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