Gelegentliche und vorübergehende Dienstleistungen in Luxemburg und Anzeige
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Unternehmen, die in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder auf dem Gebiet der Schweiz niedergelassen sind, dürfen gelegentlich und vorübergehend kaufmännischen, handwerklichen, industriellen oder freiberuflichen Tätigkeiten in Luxemburg nachgehen, ohne dort über eine Betriebsstätte zu verfügen.
In diesem Fall müssen sie bestimmte Formalitäten bei verschiedenen Behörden in Luxemburg erledigen, dies in Bezug auf:
- die Anzeige der Dienstleistung (gilt für Handwerks- und Industrieunternehmen);
- die auf Dienstleistungen anwendbare MwSt.;
- die Entsendung von Personal;
- die Besteuerung von Erträgen.
Betroffene Personen
In einem EWR-Mitgliedstaat oder auf dem Gebiet der Schweiz niedergelassene Unternehmen gelangen auf der Grundlage des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Qualifikationen in den Genuss des freien Dienstleistungsverkehrs.
Diese Dienstleistungen dürfen nur insofern in Luxemburg erbracht werden, als das Unternehmen befugt ist, diese in seinem Herkunftsland zu erbringen.
Unternehmen, die nicht in der Schweiz oder dem EWR niedergelassen sind, müssen hingegen zwingend eine Niederlassungsgenehmigung für jede gelegentliche und vorübergehende Tätigkeit auf dem luxemburgischen Hoheitsgebiet haben.
Unternehmen aus dem EWR oder der Schweiz mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der kaufmännischen oder der freien Berufe, die ihrerseits eine Niederlassungsgenehmigung benötigen (Architekten und Ingenieure, Steuerberater, Vermessungstechniker, Berater in Sachen geistiges Eigentum, Wirtschaftsberater) sind von der Anzeigepflicht befreit.
Voraussetzungen
Anerkennung von Qualifikationen
Reglementierte Tätigkeit im Herkunftsmitgliedstaat – gegenseitige Anerkennung
Wenn der Beruf im Mitgliedstaat, in dem das Unternehmen regulär niedergelassen ist, reglementiert ist, werden die für den Zugang zum Beruf erforderlichen Qualifikationen gegenseitig anerkannt.
Ausnahmen: Bei bestimmten risikobehafteten Handwerken, die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit haben, können die Behörden verlangen, dass der Dienstleister den luxemburgischen Berufszugangsvoraussetzungen entspricht. Der Dienstleister muss also einen Meisterbrief oder ein vergleichbares Zeugnis besitzen um gelegentlich eine der folgenden Handwerkstätigkeiten in Luxemburg ausüben zu können:
- Heizungs-, Lüftungs- und Kälteanlagenbauer;
- Elektriker;
- Hebezeugmonteur;
- Zimmermann-Dachdecker-Blechschmied;
Nicht reglementierte Tätigkeit im Herkunftsmitgliedstaat – Überprüfung der Qualifikationen
Ist der Beruf im Herkunftsland des Dienstleisters nicht reglementiert, aber in Luxemburg reglementiert, können die luxemburgischen Behörden die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikationen des Dienstleisters überprüfen, indem sie eine einjährige Berufserfahrung als Selbstständiger im Laufe der letzten 10 Jahre in diesem Mitgliedstaat verlangen.
Vorgehensweise und Details
Anzeige der Dienstleistung
Kaufmännische oder freiberufliche Tätigkeiten – keine Meldung
Die Unternehmen sind von jeglicher behördlichen Genehmigung und vorherigen Anzeige bei den luxemburgischen Behörden befreit, wenn sie:
- im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz niedergelassen sind; und
- gelegentlich Dienstleistungen im Bereich der kaufmännischen oder freiberuflichen Tätigkeiten erbringen, für die eine Niederlassungsgenehmigung erforderlich ist.
Handwerkliche oder industrielle Tätigkeit - Meldung gelegentlicher Dienstleistungen
Ausländische Handwerks- oder Industrieunternehmen müssen vor Beginn der Arbeiten eine Anzeige einer gelegentlichen und vorübergehenden Dienstleistung auf luxemburgischem Staatsgebiet an die Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel senden.
Diese Meldung erfolgt über das Formular, das unter „Online-Dienste und Formulare“ erhältlich ist und dem Ministerium für Wirtschaft folgendermaßen übermittelt werden muss:
- per Post:
Ministère de l’Économie
Direction générale PME, artisanat et commerce
B.P. 535
L-2937 Luxembourg - per E-Mail: certificats@eco.etat.lu
Belege
Ausländische Handwerks- oder Industrieunternehmen, die eine Anzeige einer gelegentlichen Dienstleistung einreichen, müssen ihrem Antrag folgende Dokumente beifügen:
Erstantrag für Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)
- eine EG-Bescheinigung im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG über die im Herkunftsland ausgeübten Tätigkeiten, die von einer zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes (Beispiel: Handwerkskammer, Industriekammer) auszustellen ist und weniger als 6 Monate als ist;
- einen vor nicht mehr als 6 Monaten ausgestellten Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslands;
- eine Gebührenmarke à 50 Euro, die bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) erhältlich ist, oder einen Nachweis über die Zahlung dieser Gebührenmarke (Überweisungsbestätigung) auf das Konto BCEELULL LU76 0019 5955 4404 7000 mit folgendem Überweisungszweck: Vorabbescheinigung + Name, Vorname (sofern es sich um ein Einzelunternehmen handelt) oder Name der Gesellschaft + vollständige Adresse. Achtung: Schecks werden nicht angenommen.
Die Gebührenmarke à 50 Euro ist für Berufe der Liste C nicht erforderlich.
Anmerkung: Im Falle eines Wechsels des Leiters, auf den sich die EG-Bescheinigung stützt, ist ein Antrag desselben Unternehmens als ein Erstantrag zu betrachten.
2. und folgende Anträge für EU-Mitgliedstaaten
- einen vor nicht mehr als 6 Monaten ausgestellten Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslands;
- eine Gebührenmarke à 50 Euro, die bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) erhältlich ist, oder einen Nachweis über die Zahlung dieser Gebührenmarke (Überweisungsbestätigung) auf das Konto BCEELULL LU76 0019 5955 4404 7000 mit folgendem Überweisungszweck: Vorabbescheinigung + Name, Vorname (sofern es sich um ein Einzelunternehmen handelt) oder Name der Gesellschaft + vollständige Adresse. Achtung: Schecks werden nicht angenommen.
Die Gebührenmarke à 50 Euro ist für Berufe der Liste C nicht erforderlich.
Antrag für Drittländer:
- ein Formular für den Antrag auf Erhalt einer Niederlassungsgenehmigung;
- einen vor weniger als 6 Monaten ausgestellten Auszug aus dem Strafregister oder ein ähnliches Dokument (Leumundszeugnis) des Antragstellers, ausgestellt durch den Staat oder die Staaten, in dem/denen er im Laufe der letzten 10 Jahre vor der Antragstellung gelebt hat (in Ermangelung eines solchen: eine vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Erklärung);
- eine vor weniger als 6 Monaten ausgestellte und vor einem Notar unter Eid abgelegte unbeschränkt gültige Erklärung zur Insolvenzfreiheit des technischen Geschäftsführers;
- Angaben zur Baustelle (Beispiel: Adresse);
- eine Kopie des Identitätsnachweises des technischen Geschäftsführers;
- einen vor nicht mehr als 6 Monaten ausgestellten Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslands;
- eine Gebührenmarke à 50 Euro, die bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) erhältlich ist, oder einen Nachweis über die Zahlung dieser Gebührenmarke (Überweisungsbestätigung) auf das Konto BCEELULL LU76 0019 5955 4404 7000 mit folgendem Überweisungszweck: Vorabbescheinigung + Name, Vorname (sofern es sich um ein Einzelunternehmen handelt) oder Name der Gesellschaft + vollständige Adresse. Achtung: Schecks werden nicht angenommen.
Die Gebührenmarke à 50 Euro ist für Berufe der Liste C nicht erforderlich.
Sollte sich die materielle Lage des Dienstleisters im Vergleich zu den ursprünglich bereitgestellten Unterlagen ändern, so ist er verpflichtet, der zuständigen Behörde die entsprechenden Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Änderung zu übermitteln.
Gültigkeit der Anzeige und Beginn der Dienstleistung
Die Anzeige ist 12 Monate gültig und kann jedes Jahr erneuert werden.
Nach dieser Anzeige schickt das Ministerium für Wirtschaft ein Schreiben an den Antragsteller, die ihm als Beleg bei anderen eventuell betroffenen Verwaltungen dienen kann. Die Arbeiten können jedoch vor Erhalt dieses Belegs beginnen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
- Adresse:
- Luxemburg
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Abteilung für Finanzkriminalität
- Adresse:
-
308, route d'Esch
L-1471
Luxembourg
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 800
- Fax:
- (+352) 247 90 400
- E-Mail:
- blanchiment@en.etat.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Steueramt 3
- Adresse:
-
308, route d'Esch
L-1471
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 624
- Fax:
- (+352) 247 90 400
- E-Mail:
- info@aed.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 800
- Fax:
- (+352) 247 90 400
- E-Mail:
- info@aed.public.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Steueramt 11 (Erstattung für im Ausland ansässige Steuerpflichtige)
- Adresse:
-
308, route d’Esch
L-1471
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 80 690
Steueramt 11
- Telefon:
-
(+352) 247 80 800
Telefonzentrale
- E-Mail:
- lux.imp11@en.etat.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Helpdesk eTVA
- Adresse:
- Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 500
- E-Mail:
- etva@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Zentrale Einnahmestelle
- Adresse:
-
308, route d'Esch
L-1471
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 753
- Fax:
- (+352) 247 90 400
- E-Mail:
- lux.rc@en.etat.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Abteilung für Verwaltungszusammenarbeit in Sachen Mehrwertsteuer (SCAT)
- Adresse:
-
308, route d’Esch
L-1471
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 726
- E-Mail:
- lux.scat@en.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Abteilung Abonnementsteuer
- Adresse:
-
308, route d’Esch
L-1471
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 978
- E-Mail:
- Lux.TABO@en.etat.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) VAT Refund
- Adresse:
-
308, route d’Esch
L-1471
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1004 / L-1010 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 80 700
Telefonzentrale
- E-Mail:
- vatrefund@en.etat.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Steueramt 12
- Adresse:
-
308, route d’Esch
L-1471
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 31, L-2010 Luxembourg
- E-Mail:
- lux.imp12@en.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Diekirch – Steueramt 2 (7) (Immobiliensektor)
- Adresse:
-
Place Guillaume
L-9237
Diekirch
Luxemburg
Postfach 159 / L-9202 Diekirch
- E-Mail:
- diek.imp2@en.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) CESOP-Abteilung
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxembourg
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 800
- E-Mail:
- aed.cesop@en.etat.lu
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) MwSt.-Abteilungen
- Adresse:
- 308, route d'Esch L-1471 Luxembourg Luxemburg
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Einnahmen, Einregistrierungen, Erbschaften, Hypotheken
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 31, L-2010 Luxemburg
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Luxembourg Guichet Unique
- Adresse:
- 308, route d’Esch L-1471 Luxembourg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 800
- E-Mail:
- info.aed@en.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- à
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h00
Es werden 2 von 16 Stellen angezeigt
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel (Abteilung Niederlassungsgenehmigungen)
- Adresse:
-
Luxemburg
Postfach 535 / L-2937 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 74 700
montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr (außer an Feiertagen)
- E-Mail:
- info.pme@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/de.html
-
Steuerverwaltung (ACD)
- Adresse:
- 33, rue de Gasperich L-5826 Hesperange Luxemburg
Bitte besuchen Sie die oben genannte Website, um sich an die zuständige Stelle zu wenden.
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM)
- Adresse:
-
3, rue des Primeurs
L-2361
Strassen
Luxemburg
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 100
- Fax:
- (+352) 247 96 100
- E-Mail:
- contact@itm.etat.lu
- Website:
- https://itm.public.lu/de.html
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Diekirch
- Adresse:
-
2, rue Clairefontaine
L-9220
Diekirch
Luxemburg
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 100
- Fax:
- (+352) 247 96 100
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- Geschlossen
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Esch/Alzette
- Adresse:
-
1, boulevard de la Porte de France
L-4360
Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 100
- Fax:
- (+352) 247 96 100
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Strassen
- Adresse:
-
3, rue des Primeurs
L-2361
Strassen
Luxemburg
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 100
- Fax:
- (+352) 247 96 100
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Wiltz
- Adresse:
-
20, route de Winseler
L-9577
Wiltz
Luxemburg
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 100
- Fax:
- (+352) 247 96 100
Geschlossen ⋅ Öffnet Mittwoch à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- Geschlossen
- Dienstag:
- Geschlossen
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Donnerstag:
- Geschlossen
- Freitag:
- Geschlossen
Es werden 2 von 5 Stellen angezeigt
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Luxemburg
L-2975 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- E-Mail:
- ccss@secu.lu
- Website:
- https://ccss.public.lu/de.html
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
Die Schalter können nur nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf der Website der Europäischen Kommission
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 2 septembre 2011
réglementant l'accès aux professions d'artisan, de commerçant, d'industriel ainsi qu'à certaines professions libérales
-
Loi modifiée du 28 octobre 2016
relative à la reconnaissance des qualifications professionnelles
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