Als Forscher aus einem Drittstaat eingestellt werden

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Drittstaatsangehörige, die sich für mehr als 3 Monate in Luxemburg als Forscher an einer zugelassenen Forschungseinrichtung niederlassen möchten, müssen ein 2-stufiges Verfahren befolgen:

  • 1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg:
    • eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l’immigration) des Ministeriums für innere Angelegenheiten beantragen;
    • im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
    • im Falle von Personen, die für die Einreise nach Luxemburg einer Visumpflicht unterliegen: nach Erhalt der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis ein Visum vom Typ D beantragen;
  • 2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg:
    • sich bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden;
    • sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen;
    • anschließend einen Aufenthaltstitel für Forscher aus einem Drittstaat beantragen.

Falls der Forscher bereits über einen Aufenthaltstitel in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verfügt und sich in Luxemburg aufhalten möchte, um hier seine Forschungsarbeit weiterzuführen, findet ein spezifisches Verfahren Anwendung.

Betroffene Personen

Eine Aufenthaltserlaubnis und ein anschließender Aufenthaltstitel sind in der Regel für sämtliche Drittstaatsangehörigen (das heißt Angehörige eines Landes, das weder ein EU-Mitgliedstaat noch einem EU-Mitgliedstaat gleichgestellt ist – Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz) erforderlich, die in einem Drittstaat leben und sich in Luxemburg niederlassen möchten, um dort an einem Forschungsprojekt zu arbeiten.

Insbesondere folgende Personen sind betroffen:

  • Forscher aus Drittstaaten (das heißt aus einem Land, das weder ein EU-Mitgliedstaat noch einem EU-Mitgliedstaat gleichgestellt ist – Island, Norwegen, Liechtenstein oder die Schweiz), die im Besitz eines Hochschul- oder Universitätsdiploms sind, das ihnen den Zugang zu einer Promotion ermöglicht, und die sich in Luxemburg niederlassen möchten, um dort an einem Forschungsprojekt an einer zugelassenen Forschungseinrichtung zu arbeiten;
  • Forscher aus Drittstaaten, die ein Aufnahmeabkommen in einem anderen EU-Mitgliedstaat abgeschlossen haben.

Betroffen sind ebenfalls öffentliche oder privatrechtliche Forschungseinrichtungen, die beabsichtigen, einen Forscher aus einem Drittstaat zu Forschungszwecken einzustellen.

Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis muss vom Antragsteller eingereicht werden. Er kann jedoch eine Drittperson (zum Beispiel die Forschungseinrichtung) bevollmächtigen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen.

Hinweis: Drittstaatsangehörige, bei denen es sich um Familienangehörige eines Bürgers eines EU-Mitgliedstaates (oder eines gleichgestellten Staates) handelt, der in Luxemburg lebt, benötigen keine besondere Genehmigung, um an einem Forschungsprojekt zu arbeiten.

Für bestimmte Forscher gelten die Bedingungen bezüglich der Aufenthaltserlaubnis als Forscher nicht (zum Beispiel im Hinblick auf eine Promotion oder im Rahmen einer Entsendung).

Drittstaatsangehörige, die berechtigt sind, sich in einem EU-Mitgliedstaat als Forscher aufzuhalten, und beabsichtigen, aufgrund eines in diesem Staat abgeschlossenen Aufnahmeabkommens während eines nicht länger als 3 Monate andauernden Zeitraums einen Teil ihrer Forschungsarbeiten in Luxemburg durchzuführen, benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, sofern sie über ausreichende Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, und keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit darstellen.

Voraussetzungen

Ein Drittstaatsangehöriger, der sich in Luxemburg niederlassen möchte, um dort an einem Forschungsprojekt zu arbeiten, muss:

  • im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
  • überprüfen, ob er ein Visum benötigt;
  • ein mit einer zugelassenen Forschungseinrichtung unterzeichnetes Aufnahmeabkommen vorlegen;
  • Inhaber eines Hochschuldiploms sein, welches zur Promotion berechtigt.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Forschungseinrichtungen, die Forschungsarbeiten durchführen oder sich anbieten, um Forschungsarbeiten durchzuführen, und über eine Zulassung verfügen, können ein Aufnahmeabkommen abschließen.

Die Zulassung ist bei folgenden Stellen zu beantragen:

  • bei dem für die Forschung zuständigen Minister im Falle von öffentlichen Forschungsinstituten aus Luxemburg;
  • bei dem für die Wirtschaft zuständigen Minister im Falle von privatrechtlichen Forschungsinstituten aus Luxemburg.

Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen bzw. Informationen beizufügen:

  • Angabe des Ortes, an dem die Tätigkeiten ausgeübt werden;
  • Satzung bzw. Gesellschaftszweck des Instituts;
  • Beschreibung der Tätigkeiten;
  • Anzahl der beschäftigten Forscher;
  • Beschreibung der Forschungsarbeiten;
  • geprüfte Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre.

Um die Zulassung zu erhalten, muss die Einrichtung nachweisen können, dass sie in Luxemburg Forschungsarbeiten durchführt.

Die Zulassung wird für eine maximale Dauer von 5 Jahren oder gegebenenfalls 3 Jahren, falls die Einrichtung erst kürzlich gegründet wurde, erteilt.

Öffentliche Forschungseinrichtungen, bei denen die Forschung zu den gesetz- oder verordnungsmäßigen Befugnissen gehört, sind davon befreit, diese Unterlagen vorzulegen.

Die Forschungseinrichtung und der Forscher müssen ein Aufnahmeabkommen abschließen, in welchem der Forscher sich verpflichtet, das Forschungsprojekt durchzuführen, und die Einrichtung sich verpflichtet, den Forscher zu diesem Zweck aufzunehmen, unter dem Vorbehalt, dass das Forschungsprojekt von den zuständigen Organen der Einrichtung angenommen wurde. Folgende Aspekte werden geprüft:

  • Gegenstand und Dauer der Forschungsarbeiten sowie Verfügbarkeit der zur Durchführung erforderlichen finanziellen Mittel;
  • Qualifikationen des Forschers im Hinblick auf den Gegenstand der Forschungsarbeiten, welche anhand einer beglaubigten Kopie der verlangten Diplome bescheinigt werden;
  • ausreichende monatliche finanziellen Mittel des Forschers, welche mindestens dem sozialen Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer entsprechen müssen, um die Aufenthalts- und Rückreisekosten zu bestreiten, ohne auf das Sozialversicherungssystem zurückgreifen zu müssen, und Deckung des Krankheitsrisikos;
  • im Aufnahmeabkommen angegebenes rechtliches Verhältnis sowie Arbeitsbedingungen des Forschers.

Die Forschungseinrichtung muss:

  • vor Dienstantritt auf der Vorlage der Aufenthaltserlaubnis/des Aufenthaltstitels des Forschers bestehen;
  • eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis/des Aufenthaltstitels des Forschers verlangen, die er während der gesamten Beschäftigungszeit aufbewahren muss;
  • dem Ministerium den Beginn der Beschäftigungszeit innerhalb von 3 Werktagen nach dem 1. Arbeitstag mitteilen.

Die Forschungseinrichtung muss der Generaldirektion für Einwanderung den Beginn der Beschäftigungszeit schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) mitteilen und dabei Folgendes angeben:

  • die Personalien und nationale Identifikationsnummer (matricule – 13-stellige Sozialversicherungsnummer) des Forschers;
  • das Datum des Beginns der Arbeit;
  • Angaben zur Forschungseinrichtung.

Forschungseinrichtungen, die Drittstaatsangehörige beschäftigen, die sich illegal in Luxemburg aufhalten, setzen sich verwaltungs- und strafrechtlichen Sanktionen aus.

Vorgehensweise und Details

1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis

Der Forscher muss von seinem Herkunftsland aus bei einer der folgenden Stellen einen (formlosen) Antrag auf eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis einreichen:

Außer in Ausnahmefällen (zum Beispiel Drittstaatsangehörige, die bereits über einen Aufenthaltstitel für Luxemburg verfügen) muss der Antrag vor der Einreise nach Luxemburg eingereicht und bewilligt werden. Ein Antrag, der nach der Einreise eingereicht wird, wird für unzulässig erklärt.

Im Antrag auf die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis sind die Personalien des Antragstellers (Name, Vornamen und genaue Adresse) anzugeben, und folgende Unterlagen und Informationen sind beizufügen:

  • eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
  • gegebenenfalls eine Kopie des Aufenthaltstitels eines anderen EU-Mitgliedstaats, falls der Antragsteller bereits im Schengen-Raum lebt;
  • ein Auszug aus dem Strafregister oder Affidavit (eidesstattliche Erklärung) des Antragstellers aus dem Wohnsitzland;
  • ein Lebenslauf;
  • eine Kopie der Diplome oder beruflichen Qualifikationen;
  • ein zuvor mit einer zugelassenen Forschungseinrichtung unterzeichnetes Aufnahmeabkommen, unter dem Vorbehalt, dass das Forschungsprojekt von den zuständigen Organen der Einrichtung angenommen wurde;
  • eine namentliche Verpflichtungserklärung bezüglich der Aufenthalts- und Rückreisekosten des Forschers. Die Verpflichtungserklärung ist nach Unterzeichnung des Aufnahmeabkommens von der zugelassenen Forschungseinrichtung auszustellen;
  • gegebenenfalls eine Vollmacht.

Vollmacht: Drittstaatsangehörige können einer Drittperson (beispielsweise der Forschungseinrichtung) eine Vollmacht erteilen, um den Antrag an ihrer Stelle einzureichen. In diesem Fall muss der Vollmachtnehmer, mit Ausnahme von juristischen Beratern, eine vom Vollmachtgeber ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete Vollmacht vorlegen können, wobei der Unterschrift der handschriftliche Vermerk „bon pour procuration“ (gilt als Vollmacht) vorangehen muss.

Die Unterlagen müssen in Form eines Originals oder einer beglaubigten Kopie beigefügt werden. Dies gilt jedoch nicht für Reisepässe und Diplome; eine einfache Kopie ist in diesem Fall ausreichend. Bei Zweifeln hinsichtlich der Echtheit eines Dokuments kann der für die Einwanderung zuständige Minister verlangen, dass von der zuständigen örtlichen Behörde die Echtheit bestätigt wird und das Dokument von der Botschaft beglaubigt wird (oder dass es mit der Haager Apostille versehen wird).

Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.

Nur vollständige Anträge werden bearbeitet. Unvollständige Anträge werden an den jeweiligen Antragsteller zurückgeschickt.

Die Antwortfrist liegt in der Regel bei maximal 4 Monaten. Bei Ausbleiben einer Antwort innerhalb dieser Frist ist davon auszugehen, dass der Antrag abgelehnt wurde.

Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Drittstaatsangehörige eine „vorübergehende Aufenthaltserlaubnis“, die ihm per Post zugeschickt wird. Diese vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ist 90 Tage lang gültig. Während dieser Zeit muss der Drittstaatsangehörige:

  • entweder ein Einreisevisum beantragen, falls eine Visumpflicht zur Einreise in den Schengen-Raum besteht;
  • oder, wenn er keiner Visumpflicht unterliegt, nach Luxemburg einreisen und sich bei der Gemeindeverwaltung seines Wohnsitzortes anmelden.

Nach seiner Einreise nach Luxemburg muss der Drittstaatsangehörige die erforderlichen Formalitäten erledigen, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen.

Reisepass und Visum

Falls keine Visumpflicht besteht, kann der Drittstaatsangehörige mit seiner Aufenthaltserlaubnis und einem gültigen Reisepass nach Luxemburg einreisen.

Falls er für die Einreise ein Visum benötigt, muss er vor seiner Reise in seinem Herkunftsland ein Visum vom Typ D beantragen und dabei seine Aufenthaltserlaubnis vorlegen, dies:

  • bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs in seinem Wohnsitzland;
  • oder, sofern es dort keine solche Vertretung gibt, bei der Botschaft oder beim Konsulat des Schengenstaates, der Luxemburg in Visumangelegenheiten vertritt (nur belgische Botschaft oder belgisches Konsulat).

Das Visum mit einer höchstens 3-monatigen Gültigkeitsdauer wird in Form eines Aufklebers in den Reisepass eingetragen.

Falls der Reisepass des Antragstellers in weniger als 6 Monaten abläuft, wird empfohlen, vor der Einreise nach Luxemburg einen neuen Reisepass zu beantragen.

Sofern ein Drittstaatsangehöriger im Besitz einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers oder eines von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten gültigen Aufenthaltstitels ist, benötigt er kein Visum. Der Drittstaatsangehörige muss jedoch im Besitz der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis für Luxemburg sein.

2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg

Anmeldung

Bei seiner Einreise muss der Drittstaatsangehörige ein gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum) sowie seine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis mit sich führen.

Innerhalb von 3 Tagen nach seiner Ankunft in Luxemburg muss er sich bei seiner neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und dort folgende Unterlagen vorzeigen:

  • ein gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum oder von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellte(r) Aufenthaltskarte bzw. Aufenthaltstitel);
  • das Original der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis;
  • gegebenenfalls einen Wohnsitznachweis (zum Beispiel: Mietvertrag, Stromrechnung).

Der Anmelder erhält dann eine Kopie seiner Anmeldung als Empfangsbestätigung.

Diese Kopie gilt zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis als Arbeitsgenehmigung und als Aufenthaltsgenehmigung.

Medizinische Untersuchung

Der Forscher aus einem Drittstaat muss sich vor Beantragung des Aufenthaltstitels einer medizinischen Untersuchung für Ausländer unterziehen, die sich aus folgenden Teilen zusammensetzt:

  • einer medizinischen Untersuchung bei einem Arzt, der in Luxemburg niedergelassen und dort als Allgemeinmediziner, Facharzt für Innere Medizin oder Facharzt für Pädiatrie zugelassen ist; und
  • einem Tuberkulosetest, der in einem Labor für medizinische Analysen (auf Verordnung des Arztes, der die medizinische Untersuchung durchgeführt hat) oder bei der Sozialmedizinischen Liga (Ligue médico-sociale - LMS) durchgeführt wird, für jede Person ab 2 Jahren; und
  • einem Tuberkulintest bei der Sozialmedizinischen Liga (LMS) für Kinder zwischen 2 Monaten und 2 Jahren.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen stellt die Gesundheitsinspektion (Inspection sanitaire) der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) eine ärztliche Bescheinigung aus. Die Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für innere Angelegenheiten erhält diese Bescheinigung für die weitere Bearbeitung des Antrags auf einen Aufenthaltstitel.

Antrag auf einen Aufenthaltstitel

Innerhalb von 3 Monaten nach seiner Einreise muss der Forscher aus einem Drittstaat einen Antrag auf Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige beim Ministerium für innere Angelegenheiten stellen.

Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel kann online über MyGuichet.lu oder per Post unter Verwendung eines bestimmten Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“) gestellt werden.

Online-Einreichung

Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel kann über MyGuichet.lu eingereicht werden. Der Online-Vorgang kann durchgeführt werden:

  • mit Authentifizierung, wofür Folgendes benötigt wird:
    • ein LuxTrust-Produkt (Smartcard, Signing Stick oder Token); oder
    • ein elektronischer Personalausweis (eID); oder
  • ohne Authentifizierung.

Die unten aufgeführten Unterlagen sind dem Online-Antrag beizufügen.

Einreichung per Post

Bei einem Antrag per Post sind das Antragsformular und die unten aufgeführten Unterlagen an das Ministerium für innere Angelegenheiten zu senden.

Belege

Die folgenden Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
  • eine Kopie der von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Anmeldebescheinigung;
  • ein Nachweis über eine geeignete Wohnung in Luxemburg (zum Beispiel: Mietvertrag, Eigentumsurkunde);
  • ein Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für innere Angelegenheiten, Generaldirektion für Einwanderung; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).

Sofern dem Antrag stattgegeben wird, erhält der Antragsteller ein Schreiben, durch welches er aufgefordert wird, einen Termin bei der Generaldirektion für Einwanderung zu vereinbaren, damit dort für seinen Aufenthaltstitel ein Foto von ihm gemacht wird und seine Fingerabdrücke abgenommen werden. Der Antragsteller kann auch ein aktuelles, den ICAO-Normen entsprechendes Passbild (Standard biometrischer Reisepass) mitbringen.

Einige Tage nach Erfassung der biometrischen Daten kann der Antragsteller seinen Aufenthaltstitel nach Terminvereinbarung persönlich bei der Generaldirektion für Einwanderung abholen.

Der Aufenthaltstitel wird für die Dauer eines Jahres oder für die Dauer des Forschungsprojekts ausgestellt, und ist erneuerbar, sofern die Bedingungen für die Erteilung weiterhin erfüllt sind.

Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Chipkarte mit den biometrischen Daten des Inhabers. Er beinhaltet die Arbeitserlaubnis für Forscher.

Der Aufenthaltstitel enthält Informationen über seinen Inhaber (Name, Vorname, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort) sowie spezifische Angaben zum Aufenthaltstitel (Art, Beginn und Ende der Gültigkeit).

Einige Arten von Aufenthaltstiteln enthalten zusätzliche Informationen (Französisch, Pdf, 323 KB), die unter „Anmerkungen“ auf dem Titel angegeben sind.

Gültigkeit und Erneuerung

Der Aufenthaltstitel für Forscher aus einem Drittstaat gilt für ein Jahr oder für die Dauer des Forschungsprojekts, und ist erneuerbar, sofern die Bedingungen für die Erteilung weiterhin erfüllt sind.

Achtung: Ausländer, die Luxemburg für mehr als 6 Monate verlassen wollen, müssen ihren Aufenthaltstitel beim Minister abgeben und sich bei der Gemeindeverwaltung ihres bisherigen Wohnortes abmelden.

Erneuerung des Aufenthaltstitels

Spätestens 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels müssen Drittstaatsangehörige einen Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels bei der Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für innere Angelegenheiten einreichen.

Der Antrag auf Erneuerung kann auf die gleiche Weise gestellt werden wie der Antrag auf einen Aufenthaltstitel, wie oben beschrieben, das heißt online über MyGuichet.lu oder per Post unter Verwendung eines bestimmten Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“). Dem Antrag müssen folgende Dokumente beigefügt werden:

  • eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
  • ein mit einer zugelassenen Forschungseinrichtung unterzeichnetes Aufnahmeabkommen;
  • eine Verpflichtungserklärung einer zugelassenen Forschungseinrichtung;
  • ein Sozialversicherungsnachweis, der sämtliche Mitgliedschaftszeiträume des Forschers bei der luxemburgischen Sozialversicherung auflistet;
  • ein Auszug neueren Datums aus dem luxemburgischen Strafregister;
  • ein Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für innere Angelegenheiten, Generaldirektion für Einwanderung; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …)

Nach 5 Jahren ordnungsgemäßem und ununterbrochenem Aufenthalt auf luxemburgischem Staatsgebiet kann der Drittstaatsangehörige eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Bescheinigung

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels ist ein spezifisches Verfahren zu befolgen.

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zum Download bereitgestellte Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Gemeindeverwaltungen

    Adresse:
    Luxemburg
  • Gemeindeverwaltungen Beaufort

    Adresse:
    9, rue de l'Eglise L-6315 Beaufort Luxemburg
    Fax:
    (+352) 86 93 88
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 12h00, 14h00 à 16h30
    Dienstag:
    8h30 à 12h00, 14h00 à 16h30
    Mittwoch:
    8h30 à 12h00, 14h00 à 20h00
    Donnerstag:
    8h30 à 12h00
    Freitag:
    8h30 à 12h00, 14h00 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Bech

    Adresse:
    1, Enneschtgaass L-6230 Bech Luxemburg
    Fax:
    (+352) 79 06 74
    E-Mail:
    bech@pt.lu
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 19h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) test
  • Gemeindeverwaltungen Beckerich

    Adresse:
    6, Dikrecherstrooss L-8523 Beckerich Luxemburg
    Fax:
    (+352) 23 62 91 62
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 12h00
    Dienstag:
    8h30 à 12h00
    Mittwoch:
    8h30 à 12h00, 14h00 à 17h45
    Donnerstag:
    8h30 à 12h00
    Freitag:
    8h30 à 12h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Berdorf

    Adresse:
    5, rue de Consdorf L-6551 Berdorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 79 91 89
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Bertrange

    Adresse:
    2, beim Schlass L-8058 Bertrange Luxemburg
    Postfach 28 / L-8005 Bertrange
    Fax:
    (+352) 26 31 27 57
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Bettembourg

    Adresse:
    13, rue du Château L-3217 Bettembourg Luxemburg
    Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
    Fax:
    (+352) 51 80 80 601
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Bettendorf

    Adresse:
    1, rue Neuve L-9353 Bettendorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 80 92 34
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 18h00
    Dienstag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Mittwoch:
    Geschlossen
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Freitag:
    7h30 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) test
  • Gemeindeverwaltungen Betzdorf

    Adresse:
    11, rue du Château L-6922 Berg Luxemburg
    Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
    Fax:
    (+352) 77 00 82
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30, 16h30 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    Einwohnermeldeamt: Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Bissen

    Adresse:
    1, rue des Moulins L-7784 Bissen Luxemburg
    Postfach 25 / L-7703 Bissen
    Fax:
    (+352) 85 97 63
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 18h30
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Donnerstag:
    13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt)
    Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) test
  • Gemeindeverwaltungen Biwer

    Adresse:
    6, Kiirchestrooss L-6834 Biwer Luxemburg
    Fax:
    (+352) 71 90 25
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 11h30
    Mittwoch:
    8h00 à 11h30
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30
    Freitag:
    8h00 à 11h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr
    (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) test
  • Gemeindeverwaltungen Boulaide

    Adresse:
    3, rue de la Mairie L-9640 Boulaide Luxemburg
    Fax:
    (+352) 99 36 92
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 14h00
    Montag:
    14h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h30 à 12h00
    Mittwoch:
    8h30 à 12h00
    Donnerstag:
    14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h30 à 12h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Bourscheid

    Adresse:
    1, Schlassweee L-9140 Bourscheid Luxemburg
    Fax:
    (+352) 99 03 57 565
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) test
  • Gemeindeverwaltungen Bous-Waldbredimus

    Adresse:
    20, rue Luxembourg L-5408 Bous Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 28 86 04 01
    Biergerzenter
    Fax:
    (+352) 28 86 04 109
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 11h45, 13h15 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 11h45, 13h15 à 17h15
    Mittwoch:
    13h15 à 19h00
    Donnerstag:
    8h00 à 11h45, 13h15 à 17h00
    Freitag:
    7h00 à 13h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Andere Dienste : bitte vereinbaren Sie einen Termin während den üblichen Bürozeiten test
  • Gemeindeverwaltungen Clervaux

    Adresse:
    Montée du Château L-9712 Clervaux Luxemburg
    Postfach 35 / L-9701 Clervaux
    Fax:
    (+352) 27 800 900
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 11h30
    Dienstag:
    8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Mittwoch:
    8h00 à 11h30, 14h00 à 19h00
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Freitag:
    8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr
    Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) test
  • Gemeindeverwaltungen Colmar-Berg

    Adresse:
    5, rue de la Poste L-7730 Colmar-Berg Luxemburg
    Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
    Fax:
    (+352) 83 55 43 225
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00
    Freitag:
    Geschlossen
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr (freitags geschlossen) test
  • Gemeindeverwaltungen Consdorf

    Adresse:
    8, route d'Echternach L-6212 Consdorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 79 04 31
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Contern

    Adresse:
    4, place de la Mairie L-5310 Contern Luxemburg
    Fax:
    (+352) 35 72 36
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h15
    Montag:
    8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Dienstag:
    8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Mittwoch:
    8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Donnerstag:
    8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 08.15–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    oder nach Vereinbarung zwischen 7.00–08.15 Uhr und 16.30–18.30 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Dalheim

    Adresse:
    Gemengeplaz L-5680 Dalheim Luxemburg
    Fax:
    (+352) 23 60 53 50
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag- und Freitagnachmittag geschlossen; für dringende Behördengänge kann ein Termin vereinbart werden. test
  • Gemeindeverwaltungen Diekirch

    Adresse:
    27, avenue de la Gare L-9233 Diekirch Luxemburg
    Postfach 145 / L-9202 Diekirch
    Fax:
    (+352) 80 87 80 250
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet test
  • Gemeindeverwaltungen Differdange

    Adresse:
    40, avenue Charlotte L-4530 Differdange Luxemburg
    Postfach 12 / L-4501 Differdange
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Dienstag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Mittwoch:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Samstag:
    9h00 à 11h00
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 08.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr geöffnet test
  • Gemeindeverwaltungen Dippach

    Adresse:
    11, rue de l'Eglise L-4994 Schouweiler Luxemburg
    Postfach 59 / L-4901 Bascharage
    Fax:
    (+352) 27 95 25 299
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
    Mittwoch:
    7h30 à 12h00, 14h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Dudelange

    Adresse:
    Place de l'Hôtel de Ville L-3590 Dudelange Luxemburg
    Postfach 73 / L-3401 Dudelange
    Fax:
    (+352) 51 61 21 299
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 19h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 test
  • Gemeindeverwaltungen Echternach

    Adresse:
    2, place du Marché L-6460 Echternach Luxemburg
    Postfach 22 / L-6401 Echternach
    Fax:
    (+352) 72 92 22 51
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 19h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Freitag:
    8h30 à 13h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet test
  • Gemeindeverwaltungen Ell

    Adresse:
    27, Haaptstrooss L-8530 Ell Luxemburg
    Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
    Fax:
    (+352) 26 62 38 55
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h15
    Montag:
    8h15 à 11h45
    Dienstag:
    Geschlossen
    Mittwoch:
    8h15 à 11h45
    Donnerstag:
    13h30 à 18h00
    Freitag:
    8h15 à 11h45
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Erpeldange sur Sûre

    Adresse:
    21, porte des Ardennes L-9145 Erpeldange-sur-Sûre Luxemburg
    Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
    Fax:
    (+352) 81 97 08
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 7h30
    Montag:
    7h30 à 11h30, 13h00 à 18h00
    Dienstag:
    7h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Mittwoch:
    Geschlossen
    Donnerstag:
    7h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Freitag:
    7h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Mittwochs geschlossen. test
  • Gemeindeverwaltungen Esch sur Alzette

    Adresse:
    Place de l'Hôtel de Ville L-4002 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
    Fax:
    (+352) 54 35 14 667
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) test
  • Gemeindeverwaltungen Esch-sur-Sûre

    Adresse:
    1, an der Gaass L-9150 Eschdorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 83 91 12 25
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 18h30
    Dienstag:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Mittwoch:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Freitag:
    8h00 à 11h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Ettelbruck

    Adresse:
    Place de l'Hôtel de Ville L-9087 Ettelbruck Luxemburg
    Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
    Fax:
    (+352) 81 91 81 364
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Dienstag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Mittwoch:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 18h30
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Feulen

    Adresse:
    25, route de Bastogne L-9176 Niederfeulen Luxemburg
    Fax:
    (+352) 81 79 08
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Donnerstag:
    13h00 à 18h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen und Freitagnachmittag geschlossen) / Montag 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–18.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Fischbach

    Adresse:
    1, rue de l'Eglise L-7430 Fischbach Luxemburg
    Fax:
    (+352) 32 70 84 50
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Flaxweiler

    Adresse:
    1, rue de Berg L-6926 Flaxweiler Luxemburg
    Fax:
    (+352) 77 08 33
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Frisange

    Adresse:
    10, Munnerëferstrooss L-5701 Frisange Luxemburg
    Postfach 12 / L-5701 Aspelt
    Fax:
    (+352) 23 66 06 88
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
    Dienstag:
    7h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
    Mittwoch:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 18h30
    Freitag:
    8h00 à 11h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Freitagnachmittag geschlossen test
  • Gemeindeverwaltungen Garnich

    Adresse:
    15, rue de l'Ecole L-8353 Garnich Luxemburg
    Fax:
    (+352) 38 00 19 90
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstagnachmittag geschlossen. test
  • Gemeindeverwaltungen Goesdorf

    Adresse:
    1, op der Driicht L-9653 Goesdorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 89 91 73
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Mittwoch:
    Geschlossen
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Jeden 2. Dienstagabend von 16.30 Uhr-18.30 Uhr / Mittwochs geschlossen. test
  • Gemeindeverwaltungen Grevenmacher

    Adresse:
    6, place du Marché L-6755 Grevenmacher Luxemburg
    Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
    Fax:
    (+352) 75 03 11 80
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h30
    Montag:
    8h30 à 11h40, 13h10 à 16h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h40, 13h10 à 16h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h40, 13h10 à 16h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h40, 14h00 à 19h00
    Freitag:
    8h30 à 11h40, 13h10 à 15h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
  • Gemeindeverwaltungen Grosbous-Wahl

    Adresse:
    1, rue de Bastogne L-9154 Grosbous Luxemburg
    Postfach 7 L-9006 Grosbous
    Fax:
    (+352) 83 86 55
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00
    Mittwoch:
    14h00 à 18h30
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
  • Gemeindeverwaltungen Habscht

    Adresse:
    Place Denn L-8465 Eischen Luxemburg
    Fax:
    (+352) 39 01 33 209
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
    Montag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 19h00
    Mittwoch:
    Geschlossen
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr; Mittwochs geschlossen / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr test
  • Gemeindeverwaltungen Heffingen

    Adresse:
    2, am Duerf L-7651 Heffingen Luxemburg