Sich als Saisonarbeiter aus einem Drittstaat in Luxemburg niederlassen
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Drittstaatsangehörige, die sich für mehr als 3 Monate in Luxemburg niederlassen möchten, um dort einer saisonalen Tätigkeit nachzugehen, müssen ein 2-stufiges Verfahren befolgen:
- 1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg:
- eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l’immigration) des Ministeriums für innere Angelegenheiten beantragen;
- im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
- nach Erhalt der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis ein Visum vom Typ D beantragen, falls eine Visumpflicht für die Einreise nach Luxemburg besteht;
- 2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg:
- sich binnen 3 Tagen bei der neuen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden;
- sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen;
- anschließend einen Aufenthaltstitel für Saisonarbeiter aus einem Drittstaat beantragen.
Betroffene Personen
Eine Aufenthaltserlaubnis und ein anschließender Aufenthaltstitel sind für sämtliche Drittstaatsangehörigen (das heißt Angehörige eines Landes, das weder ein EU-Mitgliedstaat noch einem EU-Mitgliedstaat gleichgestellt ist – Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz) erforderlich, die:
- entweder im Ausland leben und sich in Luxemburg niederlassen und dort einer saisonalen Tätigkeit nachgehen möchten;
- oder bereits ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sind, ohne jedoch dort zu arbeiten, und dort einer saisonalen Tätigkeit nachgehen möchten.
Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis kann vom Drittstaatsangehörigen oder vom Arbeitgeber eingereicht werden. Der Drittstaatsangehörige kann jedoch eine Drittperson, zum Beispiel den Arbeitgeber, bevollmächtigen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen.
Voraussetzungen
Drittstaatsangehörige, die in Luxemburg eine Aufenthaltserlaubnis als Saisonarbeiter beantragen, dürfen nur saisonalen Tätigkeiten nachgehen.
Als saisonale Tätigkeit gelten folgende Tätigkeiten:
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ernte oder Weinlese;
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verpackung der geernteten Produkte;
- Betreuer und Animateure für Freizeit- und Ferienaktivitäten;
- Reiseleiter und Fremdenführer;
- Beaufsichtigung und Pflege von Strandanlagen, Freibädern und Campingplätzen;
- Tätigkeiten in Einzelhandelsgeschäften, Hotels und Restaurants, die nur während einer bestimmten Zeit des Jahres geöffnet sind oder deren Geschäftstätigkeit in der Hauptsaison regelmäßig und absehbar zunimmt;
- Tätigkeiten in Luftfahrt- und Personentransportunternehmen, deren Geschäftstätigkeit in der Hauptsaison regelmäßig und absehbar zunimmt.
Zudem muss ein Drittstaatsangehöriger vor seiner Ankunft auf luxemburgischem Staatsgebiet:
- im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
- überprüfen, ob er ein Visum benötigt, um in den Schengen-Raum einzureisen;
- im Besitz des Originals der von der ADEM ausgestellten Bescheinigung sein, durch die der Arbeitgeber befugt ist, einen Drittstaatsangehörigen einzustellen.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Bevor ein Arbeitgeber einen Saisonarbeiter einstellen kann, muss er zuerst eine Meldung einer freien Stelle bei der ADEM vornehmen. Anhand dieser Meldung kann die ADEM überprüfen, ob es auf dem nationalen oder EU-Arbeitsmarkt passende Arbeitsuchende gibt, die über ein Vorrecht auf Einstellung verfügen.
Kann die Stelle nicht mit einer bei der ADEM als arbeitsuchend gemeldeten Person besetzt werden, darf der Arbeitgeber nach Ablauf einer 3-wöchigen Frist unter gewissen Bedingungen eine Person seiner Wahl und demnach auch einen Drittstaatsangehörigen einstellen.
Hierzu muss der Arbeitgeber formlos eine entsprechende Bescheinigung des Direktors der ADEM beantragen, die ihm gestattet, einen Drittstaatsangehörigen einzustellen.
Dann muss er einen datierten Arbeitsvertrag mit dem zukünftigen Saisonarbeiter abschließen. Unter „Datum des Inkrafttretens“ kann der Vermerk „ab Erlangung der Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeiter“ eingetragen werden.
Der Arbeitgeber muss dem Saisonarbeiter aus einem Drittstaat das Original der Bescheinigung der ADEM aushändigen, da dieser sie seinem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis beilegen muss. Hat der Drittstaatsangehörige ihm eine Vollmacht erteilt, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, übermittelt der Arbeitgeber die Bescheinigung direkt an die Generaldirektion für Einwanderung.
Ein Arbeitgeber, der einen Saisonarbeiter aus einem Drittstaat einstellt, muss:
- vor Dienstantritt auf die Vorlage der Aufenthaltserlaubnis des Saisonarbeiters bestehen;
- eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis des Saisonarbeiters verlangen, die er während der gesamten Beschäftigungszeit aufbewahren muss;
- dem Ministerium für innere Angelegenheiten den Beginn der Beschäftigungszeit innerhalb von 3 Werktagen nach dem 1. Arbeitstag mitteilen.
Vorgehensweise und Details
1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg
Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
Der Drittstaatsangehörige oder sein Arbeitgeber muss von seinem Herkunftsland aus bei einer der folgenden Stellen einen (formlosen) Antrag auf eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis einreichen:
- bei der Generaldirektion für Einwanderung; oder
- bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs bzw. bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung, die Luxemburg in dem jeweiligen Land vertritt.
Außer in Ausnahmefällen (zum Beispiel Drittstaatsangehörige, die bereits über einen Aufenthaltstitel für Luxemburg verfügen) muss der Antrag vor der Einreise nach Luxemburg eingereicht und bewilligt werden. Ein Antrag, der nach der Einreise eingereicht wird, wird für unzulässig erklärt.
Dem Antrag beizufügende Belege
Im Antrag auf die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis sind die Personalien des Antragstellers (Name, Vornamen und genaue Adresse im Wohnsitzland) anzugeben und folgende Unterlagen und Informationen sind beizufügen:
- eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- ein Auszug aus dem Strafregister oder Affidavit (eidesstattliche Erklärung) des Antragstellers aus dem Wohnsitzland;
- eine Kopie der Diplome oder beruflichen Qualifikationen;
- eine Kopie des datierten und vom Antragsteller und seinem zukünftigen Arbeitgeber in Luxemburg unterzeichneten Saisonarbeitsvertrags;
- das Original der von der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) ausgestellten Bescheinigung, welche den Arbeitgeber dazu berechtigt, einen Drittstaatsangehörigen einzustellen;
- ein Nachweis, dass der Drittstaatsangehörige über eine angemessene Unterkunft verfügt oder ihm eine solche zur Verfügung gestellt wird. Ein solcher Nachweis ist nicht notwendig, wenn der Drittstaatsangehörige im Laufe der 5 vorangehenden Jahre bereits mindestens einmal in Luxemburg als Saisonarbeiter zugelassen wurde;
- eine Vollmacht, falls der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis vom Arbeitgeber eingereicht wurde.
Vollmacht: Drittstaatsangehörige können einer Drittperson (beispielsweise ihrem zukünftigen Arbeitgeber) eine Vollmacht erteilen, um den Antrag an ihrer Stelle einzureichen. In diesem Fall muss der Vollmachtnehmer, mit Ausnahme von juristischen Beratern, eine vom Vollmachtgeber ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete Vollmacht vorlegen können, wobei der Unterschrift der handschriftliche Vermerk „bon pour procuration“ (gilt als Vollmacht) vorangehen muss.
Die Unterlagen müssen in Form eines Originals oder einer beglaubigten Kopie beigefügt werden. Dies gilt jedoch nicht für Reisepässe und Diplome; eine einfache Kopie ist in diesem Fall ausreichend. Bei Zweifeln hinsichtlich der Echtheit eines Dokuments, kann der für die Einwanderung zuständige Minister verlangen, dass von der zuständigen örtlichen Behörde die Echtheit bestätigt wird und das Dokument von der Botschaft beglaubigt wird (oder dass es mit der Haager Apostille versehen wird).
Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Nur vollständige Anträge werden bearbeitet. Unvollständige Anträge werden an den jeweiligen Antragsteller zurückgeschickt.
Die Antwortfrist des Ministeriums für innere Angelegenheiten liegt in der Regel bei maximal 3 Monaten. Bei Ausbleiben einer Antwort innerhalb dieser Frist ist davon auszugehen, dass der Antrag abgelehnt wurde.
Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Drittstaatsangehörige eine „vorübergehende Aufenthaltserlaubnis“, die ihm per Post zugeschickt wird. Diese vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ist 90 Tage lang gültig. Während dieser Zeit muss der Drittstaatsangehörige:
- entweder ein Einreisevisum beantragen, falls eine Visumpflicht zur Einreise in den Schengen-Raum besteht. Er muss das Visum vor der Einreise nach Luxemburg erhalten haben;
- oder, wenn er keiner Visumpflicht unterliegt, nach Luxemburg einreisen und sich bei der Gemeindeverwaltung seines Wohnsitzortes anmelden.
Nach seiner Einreise nach Luxemburg muss der Drittstaatsangehörige die erforderlichen Formalitäten erledigen, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen.
Reisepass und Visum
Falls keine Visumpflicht besteht, kann der Drittstaatsangehörige mit seiner Aufenthaltserlaubnis und einem gültigen Reisepass nach Luxemburg einreisen.
Falls er für die Einreise ein Visum benötigt, muss er vor seiner Reise in seinem Herkunftsland ein Visum vom Typ D beantragen und dabei seine Aufenthaltserlaubnis vorlegen, dies:
- bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs in seinem Herkunftsland; oder
- bei der belgischen Botschaft oder beim belgischen Konsulat.
Das Visum mit einer höchstens 3-monatigen Gültigkeitsdauer wird in Form eines Aufklebers in den Reisepass eingetragen.
Falls der Reisepass des Antragstellers in weniger als 6 Monaten abläuft, wird empfohlen, vor der Einreise nach Luxemburg einen neuen Reisepass zu beantragen.
Sofern ein Drittstaatsangehöriger im Besitz einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers oder eines von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten gültigen Aufenthaltstitels ist, benötigt er kein Visum. Der Drittstaatsangehörige muss jedoch im Besitz der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis sein.
2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg
Anmeldung
Bei seiner Einreise muss der Drittstaatsangehörige ein gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum) sowie seine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis mit sich führen.
Innerhalb von 3 Tagen nach seiner Ankunft in Luxemburg muss er sich bei seiner neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und dort folgende Unterlagen vorlegen:
- ein gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum oder von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellte(r) Aufenthaltskarte bzw. Aufenthaltstitel);
- das Original der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis;
- gegebenenfalls einen Wohnsitznachweis (zum Beispiel: Mietvertrag, Stromrechnung, Bescheinigung des Arbeitgebers).
Der Anmelder erhält dann eine Kopie seiner Anmeldung als Empfangsbestätigung.
Diese Kopie gilt zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis bis zur Ausstellung des Aufenthaltstitels als saisonale Arbeitsgenehmigung und als Aufenthaltsgenehmigung.
Medizinische Untersuchung
Der Saisonarbeiter muss sich schnellstmöglich einer medizinischen Untersuchung für Einwanderer unterziehen, die sich aus den folgenden Teilen zusammensetzt:
- einer medizinischen Untersuchung bei einem Arzt, der in Luxemburg niedergelassen und dort als Allgemeinmediziner, Facharzt für Innere Medizin oder Facharzt für Pädiatrie zugelassen ist; und
- einem Tuberkulosetest, der in einem Labor für medizinische Analysen (auf Verordnung des Arztes, der die medizinische Untersuchung durchgeführt hat) oder bei der Sozialmedizinischen Liga (Ligue médico-sociale - LMS) durchgeführt wird, für jede Person ab 2 Jahren; und
- einem Tuberkulintest bei der Sozialmedizinischen Liga (LMS) für Kinder zwischen 2 Monaten und 2 Jahren.
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen stellt die Gesundheitsinspektion (Inspection sanitaire) der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) eine ärztliche Bescheinigung aus. Die Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für innere Angelegenheiten erhält diese Bescheinigung für die weitere Bearbeitung des Antrags auf einen Aufenthaltstitel.
Antrag auf einen Aufenthaltstitel
Innerhalb von 3 Monaten nach seiner Einreise muss der Saisonarbeiter aus einem Drittstaat einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige bei der Generaldirektion für Einwanderung stellen.
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel kann online über MyGuichet.lu oder per Post unter Verwendung eines bestimmten Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“) gestellt werden.
Online-Einreichung
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel kann über MyGuichet.lu eingereicht werden. Der Online-Vorgang kann durchgeführt werden:
- mit Authentifizierung, wofür Folgendes benötigt wird:
- ein LuxTrust-Produkt (Smartcard, Signing Stick oder Token); oder
- ein elektronischer Personalausweis (eID); oder
- ohne Authentifizierung.
- über einen privaten Bereich (Pdf, 3,44 MB) verfügen; und
- ihren privaten Bereich mit der mobilen App MyGuichet.lu koppeln.
Der Antrag kann ebenfalls über die App MyGuichet.lu eingereicht werden. Hierfür muss die antragstellende Person:
Die unten aufgeführten Unterlagen sind dem Online-Antrag beizufügen.
Einreichung per Post
Bei einem Antrag per Post sind das Antragsformular und die unten aufgeführten Unterlagen an das Ministerium für innere Angelegenheiten zu senden.
Belege
Die folgenden Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:
- eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- eine Kopie der von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Anmeldebescheinigung;
- ein Nachweis für eine angemessene Unterkunft (zum Beispiel: Mietvertrag, Stromrechnung, Bescheinigung des Arbeitgebers);
- ein Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für innere Angelegenheiten; Generaldirektion für Einwanderung; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).
Sofern dem Antrag stattgegeben wird, erhält der Antragsteller ein Schreiben, durch welches er aufgefordert wird, einen Termin bei der Generaldirektion für Einwanderung zu vereinbaren, damit dort für seinen Aufenthaltstitel ein Foto von ihm gemacht wird und seine Fingerabdrücke abgenommen werden. Der Antragsteller kann auch ein aktuelles, den ICAO-Normen entsprechendes Passbild (Standard biometrischer Reisepass) mitbringen.
Einige Tage nach Erfassung der biometrischen Daten kann der Antragsteller seinen Aufenthaltstitel nach Terminvereinbarung persönlich bei der Generaldirektion für Einwanderung abholen.
Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Chipkarte mit den biometrischen Daten des Inhabers. Er beinhaltet die Arbeitserlaubnis für Saisonarbeiter.
Der Aufenthaltstitel enthält Informationen über seinen Inhaber (Name, Vorname, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort) sowie spezifische Angaben zum Aufenthaltstitel (Art, Beginn und Ende der Gültigkeit).
Einige Arten von Aufenthaltstiteln enthalten zusätzliche Informationen (Französisch, Pdf, 323 KB), die unter „Anmerkungen“ auf dem Titel angegeben sind.
Gültigkeit und Erneuerung
Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels
Die maximale Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels für Saisonarbeiter beträgt 5 Monate während eines Bezugszeitraums von 12 Monaten.
Der Aufenthaltstitel gilt ab dem Datum der Anmeldung bei der Gemeinde.
Erneuerungsverfahren
Drittstaatsangehörige müssen ihren Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels bei der Generaldirektion für Einwanderung einreichen.
Der Antrag auf Erneuerung ist anhand eines speziellen Formulars zu stellen, und es sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- eine Kopie des ordnungsgemäß datierten und unterzeichneten (gemäß dem luxemburgischen Arbeitsrecht abgeschlossenen gültigen) Saisonarbeitsvertrags;
- ein kürzlich ausgestellter Sozialversicherungsnachweis, in dem sämtliche Mitgliedschaftszeiträume des Saisonarbeiters bei der luxemburgischen Sozialversicherung aufgelistet sind;
- ein Auszug neueren Datums aus dem luxemburgischen Strafregister;
- ein Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für innere Angelegenheiten, Generaldirektion für Einwanderung; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).
Der Aufenthaltstitel kann mehrmals verlängert werden, wenn der Saisonarbeiter seinen Vertrag mit dem gleichen Arbeitgeber verlängert. Wird er von einem anderen Arbeitgeber eingestellt, kann der Aufenthaltstitel nur einmal verlängert werden.
Läuft der Aufenthaltstitel ab, wenn bereits ein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde, kann der Drittstaatsangehörige weiterhin in Luxemburg bleiben:
- bis der für die Einwanderung zuständige Minister über den Antrag entscheidet;
- vorausgesetzt, die maximale Aufenthaltsdauer von 5 Monaten während eines Bezugszeitraums von 12 Monaten ist noch nicht erreicht.
Im Übrigen sind Saisonarbeiter nach Ablauf ihres Aufenthaltstitels für Saisonarbeiter nicht befugt, die Art des Aufenthaltstitels zu wechseln.
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels ist ein spezifisches Verfahren zu befolgen.
Entzug der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis oder des Aufenthaltstitels
Die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis oder der Aufenthaltstitel können entzogen werden, wenn der Arbeitgeber:
- wegen Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltserlaubnis bestraft wurde;
- sich in Insolvenz oder gerichtlicher Liquidation befindet oder wenn keinerlei wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird;
- seinen gesetzlichen Verpflichtungen in Sachen Sozialversicherung, Steuern, Arbeitsrecht oder Arbeitsbedingungen nicht nachgekommen ist;
- seinen sich aus dem Arbeitsrecht ergebenden Verpflichtungen nicht nachgekommen ist;
- in den 12 Monaten vor der Antragstellung eine Vollzeitbeschaffung gestrichen hat, um die freie Stelle zu schaffen, die er versucht hat, mit einem Saisonarbeiter zu besetzen.
Erfolgt der Entzug aus einem dieser Gründe, muss der Arbeitgeber dem Saisonarbeiter eine Entschädigung zahlen.
Diese Entschädigung entspricht der Summe der Löhne für den im Arbeitsvertrag vorgesehenen Zeitraum, während dessen der Saisonarbeiter hätte arbeiten müssen, wenn ihm die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis oder der Aufenthaltstitel nicht entzogen worden wäre.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für innere Angelegenheiten Generaldirektion für Einwanderung – Ausländerstelle
- Adresse:
-
26, route d'Arlon
L-1140
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 752 / L-2017 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 84040
von 9.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 Uhr
- Fax:
- (+352) 22 16 08
- E-Mail:
- immigration.public@mai.etat.lu
Registrierung und Ausstellung biometrischer Aufenthaltstitel: nur nach Terminvereinbarung.
-
Gemeindeverwaltungen
- Adresse:
- Luxemburg
-
Gemeindeverwaltungen Beaufort
- Adresse:
- 9, rue de l'Eglise L-6315 Beaufort Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 83 60 45 1
- Fax:
- (+352) 86 93 88
- Website:
- http://www.beaufort.lu
Geöffnet Ferme à 20h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 20h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 12h00
- Freitag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h30
Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Bech
- Adresse:
- 1, Enneschtgaass L-6230 Bech Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 79 01 68 1
- Fax:
- (+352) 79 06 74
- E-Mail:
- bech@pt.lu
- Website:
- http://www.bech.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 19h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Samstag:
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- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) -
Gemeindeverwaltungen Beckerich
- Adresse:
- 6, Dikrecherstrooss L-8523 Beckerich Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 23 62 21 1
- Fax:
- (+352) 23 62 91 62
- Website:
- http://www.beckerich.lu
Geöffnet Ferme à 17h45
- Mittwoch:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 17h45
- Donnerstag:
- 8h30 à 12h00
- Freitag:
- 8h30 à 12h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 12h00
- Dienstag:
- 8h30 à 12h00
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Berdorf
- Adresse:
- 5, rue de Consdorf L-6551 Berdorf Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 79 01 87 1
- Fax:
- (+352) 79 91 89
- Website:
- http://www.berdorf.lu
Geöffnet Ferme à 19h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Bertrange
- Adresse:
-
2, beim Schlass
L-8058
Bertrange
Luxemburg
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
- Telefon:
- (+352) 26 31 2 1
- Fax:
- (+352) 26 31 27 57
- Website:
- http://www.bertrange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Bettembourg
- Adresse:
-
13, rue du Château
L-3217
Bettembourg
Luxemburg
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
- Telefon:
- (+352) 51 80 80 1
- Fax:
- (+352) 51 80 80 601
- Website:
- http://www.bettembourg.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Bettendorf
- Adresse:
- 1, rue Neuve L-9353 Bettendorf Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 80 25 92 1
- Fax:
- (+352) 80 92 34
- Website:
- http://www.bettendorf.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
- Mittwoch:
- Geschlossen
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 7h30 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 18h00
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) -
Gemeindeverwaltungen Betzdorf
- Adresse:
-
11, rue du Château
L-6922
Berg
Luxemburg
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
- Telefon:
- (+352) 77 00 49 1
- Fax:
- (+352) 77 00 82
- Website:
- http://www.betzdorf.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30, 16h30 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
Einwohnermeldeamt: Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Bissen
- Adresse:
-
1, rue des Moulins
L-7784
Bissen
Luxemburg
Postfach 25 / L-7703 Bissen
- Telefon:
- (+352) 83 50 03 21
- Fax:
- (+352) 85 97 63
- Website:
- http://www.bissen.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 13h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Donnerstag:
- 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 18h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt)
Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Gemeindeverwaltungen Biwer
- Adresse:
- 6, Kiirchestrooss L-6834 Biwer Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 71 00 08 1
- Fax:
- (+352) 71 90 25
- Website:
- http://www.biwer.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr
(geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Gemeindeverwaltungen Boulaide
- Adresse:
- 3, rue de la Mairie L-9640 Boulaide Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 99 30 12
- Fax:
- (+352) 99 36 92
- Website:
- http://www.boulaide.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 14h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 12h00
- Donnerstag:
- 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h30 à 12h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h30 à 12h00
Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Bourscheid
- Adresse:
- 1, Schlassweee L-9140 Bourscheid Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 99 03 57 1
- Fax:
- (+352) 99 03 57 565
- Website:
- http://www.bourscheid.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) -
Gemeindeverwaltungen Bous-Waldbredimus
- Adresse:
- 20, rue Luxembourg L-5408 Bous Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 28 86 04 01
Biergerzenter
- Fax:
- (+352) 28 86 04 109
- E-Mail:
- info@bouswaldbredimus.lu
- Website:
- http://www.bouswaldbredimus.lu
Geöffnet Ferme à 19h00
- Mittwoch:
- 13h15 à 19h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h45, 13h15 à 17h00
- Freitag:
- 7h00 à 13h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h45, 13h15 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 11h45, 13h15 à 17h15
Andere Dienste : bitte vereinbaren Sie einen Termin während den üblichen Bürozeiten -
Gemeindeverwaltungen Clervaux
- Adresse:
-
Montée du Château
L-9712
Clervaux
Luxemburg
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
- Telefon:
- (+352) 27 800 1
- Fax:
- (+352) 27 800 900
- Website:
- http://www.clervaux.lu
Geöffnet Ferme à 19h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 14h00 à 19h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr
Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Gemeindeverwaltungen Colmar-Berg
- Adresse:
-
5, rue de la Poste
L-7730
Colmar-Berg
Luxemburg
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
- Telefon:
- (+352) 83 55 43 1
- Fax:
- (+352) 83 55 43 225
- Website:
- http://www.colmar-berg.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00
- Freitag:
- Geschlossen
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00
Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr (freitags geschlossen) -
Gemeindeverwaltungen Consdorf
- Adresse:
- 8, route d'Echternach L-6212 Consdorf Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 79 00 37 1
- Fax:
- (+352) 79 04 31
- Website:
- http://www.consdorf.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Contern
- Adresse:
- 4, place de la Mairie L-5310 Contern Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 35 02 61
- Fax:
- (+352) 35 72 36
- E-Mail:
- info@contern.lu
- Website:
- http://www.contern.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h15
- Mittwoch:
- 8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
Montag–Freitag, 08.15–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
oder nach Vereinbarung zwischen 7.00–08.15 Uhr und 16.30–18.30 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Dalheim
- Adresse:
- Gemengeplaz L-5680 Dalheim Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 23 60 53 25
- Fax:
- (+352) 23 60 53 50
- Website:
- http://www.dalheim.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
Montag- und Freitagnachmittag geschlossen; für dringende Behördengänge kann ein Termin vereinbart werden. -
Gemeindeverwaltungen Diekirch
- Adresse:
-
27, avenue de la Gare
L-9233
Diekirch
Luxemburg
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 80 87 80 1
- Fax:
- (+352) 80 87 80 250
- Website:
- http://www.diekirch.lu
Geöffnet Ferme à 18h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet -
Gemeindeverwaltungen Differdange
- Adresse:
-
40, avenue Charlotte
L-4530
Differdange
Luxemburg
Postfach 12 / L-4501 Differdange
- Telefon:
- (+352) 58 77 1 01
- Website:
- http://www.differdange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Samstag:
- 9h00 à 11h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
Montag–Freitag, 08.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr geöffnet -
Gemeindeverwaltungen Dippach
- Adresse:
-
11, rue de l'Eglise
L-4994
Schouweiler
Luxemburg
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
- Telefon:
- (+352) 27 95 25 200
- Fax:
- (+352) 27 95 25 299
- E-Mail:
- commune@dippach.lu
- Website:
- http://www.dippach.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
- Mittwoch:
- 7h30 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Dudelange
- Adresse:
-
Place de l'Hôtel de Ville
L-3590
Dudelange
Luxemburg
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
- Telefon:
- (+352) 51 61 21 1
- Fax:
- (+352) 51 61 21 299
- Website:
- http://www.dudelange.lu
Geöffnet Ferme à 19h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 19h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 -
Gemeindeverwaltungen Echternach
- Adresse:
-
2, place du Marché
L-6460
Echternach
Luxemburg
Postfach 22 / L-6401 Echternach
- Telefon:
- (+352) 72 92 22 1
- Fax:
- (+352) 72 92 22 51
- Website:
- http://www.echternach.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 13h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 19h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet -
Gemeindeverwaltungen Ell
- Adresse:
-
27, Haaptstrooss
L-8530
Ell
Luxemburg
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
- Telefon:
- (+352) 26 62 38 1
- Fax:
- (+352) 26 62 38 55
- Website:
- http://www.ell.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 13h30
- Mittwoch:
- 8h15 à 11h45
- Donnerstag:
- 13h30 à 18h00
- Freitag:
- 8h15 à 11h45
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h15 à 11h45
- Dienstag:
- Geschlossen
Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Erpeldange sur Sûre
- Adresse:
-
21, porte des Ardennes
L-9145
Erpeldange-sur-Sûre
Luxemburg
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
- Telefon:
- (+352) 81 26 74 1
- Fax:
- (+352) 81 97 08
- Website:
- http://www.erpeldange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 7h30
- Mittwoch:
- Geschlossen
- Donnerstag:
- 7h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Freitag:
- 7h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7h30 à 11h30, 13h00 à 18h00
- Dienstag:
- 7h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Mittwochs geschlossen. -
Gemeindeverwaltungen Esch sur Alzette
- Adresse:
-
Place de l'Hôtel de Ville
L-4002
Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 2754 1
- Fax:
- (+352) 54 35 14 667
- Website:
- http://www.esch.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 17h00
Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) -
Gemeindeverwaltungen Esch-sur-Sûre
- Adresse:
- 1, an der Gaass L-9150 Eschdorf Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 83 91 12 1
- Fax:
- (+352) 83 91 12 25
- Website:
- http://www.esch-sur-sure.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 18h30
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Ettelbruck
- Adresse:
-
Place de l'Hôtel de Ville
L-9087
Ettelbruck
Luxemburg
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
- Telefon:
- (+352) 81 91 81 1
- Fax:
- (+352) 81 91 81 364
- Website:
- http://www.ettelbruck.lu
Geöffnet Ferme à 18h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 18h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Feulen
- Adresse:
- 25, route de Bastogne L-9176 Niederfeulen Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 81 27 47 1
- Fax:
- (+352) 81 79 08
- Website:
- http://www.feulen.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 13h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 13h00 à 18h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen und Freitagnachmittag geschlossen) / Montag 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–18.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Fischbach
- Adresse:
- 1, rue de l'Eglise L-7430 Fischbach Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 32 70 84 1
- Fax:
- (+352) 32 70 84 50
- Website:
- http://www.acfischbach.lu
Geöffnet Ferme à 18h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Flaxweiler
- Adresse:
- 1, rue de Berg L-6926 Flaxweiler Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 77 02 04 1
- Fax:
- (+352) 77 08 33
- Website:
- http://www.flaxweiler.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Frisange
- Adresse:
-
10, Munnerëferstrooss
L-5701
Frisange
Luxemburg
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
- Telefon:
- (+352) 23 66 84 08 1
- Fax:
- (+352) 23 66 06 88
- Website:
- http://www.frisange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 18h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
- Dienstag:
- 7h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
Freitagnachmittag geschlossen -
Gemeindeverwaltungen Garnich
- Adresse:
- 15, rue de l'Ecole L-8353 Garnich Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 38 00 19 1
- Fax:
- (+352) 38 00 19 90
- Website:
- http://www.garnich.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h00
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstagnachmittag geschlossen. -
Gemeindeverwaltungen Goesdorf
- Adresse:
- 1, op der Driicht L-9653 Goesdorf Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 83 92 70
- Fax:
- (+352) 89 91 73
- Website:
- http://www.goesdorf.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h30
- Mittwoch:
- Geschlossen
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Jeden 2. Dienstagabend von 16.30 Uhr-18.30 Uhr / Mittwochs geschlossen. -
Gemeindeverwaltungen Grevenmacher
- Adresse:
-
6, place du Marché
L-6755
Grevenmacher
Luxemburg
Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
- Telefon:
- (+352) 75 03 11 1
- Fax:
- (+352) 75 03 11 80
- Website:
- http://www.grevenmacher.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h40, 13h10 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h40, 14h00 à 19h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h40, 13h10 à 15h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h40, 13h10 à 16h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h40, 13h10 à 16h00
-
Gemeindeverwaltungen Grosbous-Wahl
- Adresse:
-
1, rue de Bastogne
L-9154
Grosbous
Luxemburg
Postfach 7 L-9006 Grosbous
- Telefon:
- (+352) 83 80 22 1
- Fax:
- (+352) 83 86 55
- Website:
- https://g-w.lu/
Geöffnet Ferme à 18h30
- Mittwoch:
- 14h00 à 18h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00
-
Gemeindeverwaltungen Habscht
- Adresse:
- Place Denn L-8465 Eischen Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 39 01 33 1
- Fax:
- (+352) 39 01 33 209
- Website:
- http://www.hobscheid.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
- Mittwoch:
- Geschlossen
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 19h00
Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr; Mittwochs geschlossen / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Heffingen
- Adresse:
- 2, am Duerf L-7651 Heffingen Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 83 71 68 1
- Fax:
- (+352) 87 97 54
- Website:
- http://www.heffingen.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 8h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 19h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 7h00 à 12h00, 14h00 à 17h00, 7h00 à 19h00
-
Gemeindeverwaltungen Helperknapp
- Adresse:
- 2, rue de Hollenfels L-7481 Tuntange