- Aufenthalt und Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen und ihrer Familie
- Aufenthalt von weniger als 90 Tagen eines Drittstaatsangehörigen
- Arbeit eines Drittstaatsangehörigen während eines Aufenthalts von weniger als 90 Tagen in Luxemburg
- Einreisevisum für Luxemburg
- Arbeit als Begünstigter eines Aufschubs der Abschiebung bzw. der Aussetzung der Abschiebung aus medizinischen Gründen
- Einstellung eines Drittstaatsangehörigen als Saisonarbeiter für weniger als 3 Monate
- Sich als Arbeitnehmer aus einem Drittstaat in Luxemburg niederlassen
- Als aus einem Drittstaat stammender Familienangehöriger eines Drittstaatsangehörigen eine Nebentätigkeit ausüben
- Ausübung einer arbeitnehmerischen Nebentätigkeit als Inhaber eines Aufenthaltstitels für persönliche Zwecke
- Sich als Au-pair aus einem Drittstaat in Luxemburg niederlassen
- Als aus einem Drittstaat stammender Familienangehöriger eines EU-Bürgers eine Daueraufenthaltskarte beantragen
- Als aus einem Drittstaat stammender Ehepartner, Lebenspartner oder Nachkomme (Kind) eines EU-Bürgers, der als Grenzgänger in Luxemburg arbeitet, eine Befreiung von der Arbeitserlaubnis beantragen
- Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels eines Drittstaatsangehörigen
- Sich als internationalen Schutz beantragende Person einstellen lassen
- Sich als Drittstaatsangehöriger für persönliche Zwecke in Luxemburg niederlassen
- Sich als Saisonarbeiter aus einem Drittstaat in Luxemburg niederlassen
- Als hochqualifizierter Arbeitnehmer aus einem Drittstaat eingestellt werden (Blaue Karte EU)
- Als im Ausland niedergelassener Drittstaatsangehöriger (Grenzgänger) in Luxemburg arbeiten
- Sich als aus einem Drittstaat stammender Familienangehöriger eines EU-Bürgers oder eines luxemburgischen Staatsangehörigen mehr als 3 Monate in Luxemburg aufhalten
- Sich als Freiwilliger aus einem Drittstaat in Luxemburg niederlassen
- Als Forscher aus einem Drittstaat eingestellt werden
- Als Drittstaatsangehöriger ein Praktikum in Luxemburg absolvieren
- Sich als Studierender aus einem Drittstaat in Luxemburg niederlassen
- Als Studierender aus einem Drittstaat mit Aufenthaltstitel in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Teil des Studiums in Luxemburg absolvieren
- Als Forscher aus einem Drittstaat mit einem Aufenthaltstitel in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Teil seiner Forschungsarbeit in Luxemburg durchführen
- Sich in Luxemburg aufhalten, um nach der Forschungstätigkeit eine Anstellung zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen
- Nach Studienabschluss zur Arbeitssuche oder Unternehmensgründung in Luxemburg bleiben
- Sich als Drittstaatsangehöriger der medizinischen Untersuchung unterziehen