Sich als ein von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU entsandter Arbeitnehmer aus einem Drittstaat für mehr als 3 Monate in Luxemburg aufhalten
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Außerhalb der Europäischen Union (EU) niedergelassene Unternehmen müssen im Vorfeld eine kollektive Entsendungsgenehmigung bei der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l’immigration) des Ministeriums für innere Angelegenheiten beantragen, um ihre Arbeitnehmer nach Luxemburg entsenden zu können.
Um sich während ihrer Entsendung in Luxemburg aufhalten zu können, müssen als Arbeitnehmer entsandte Drittstaatsangehörige:
- 1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg:
- eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis von der Generaldirektion für Einwanderung erhalten haben;
- im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
- nach Erhalt der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis gegebenenfalls ein Visum vom Typ D beantragen.
- 2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg:
- sich innerhalb von 3 Tagen bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden;
- sich anschließend, im Fall eines Aufenthalts von mehr als 3 Monaten, einer medizinischen Untersuchung unterziehen und einen Aufenthaltstitel für entsandte Arbeitnehmer aus einem Drittstaat beantragen.
Betroffene Personen
Jeder von einem außerhalb der EU niedergelassenen Dienstleister nach Luxemburg entsandte Drittstaatsangehörige muss vor seiner Einreise im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein.
Damit seine Arbeitnehmer diese Aufenthaltserlaubnis bekommen, muss der Arbeitgeber eine kollektive Entsendungsgenehmigung beantragen.
In der EU niedergelassene Anbieter von grenzüberschreitenden Dienstleistungen sind nicht betroffen: Sie können ihre Arbeitnehmer ohne vorherige Genehmigung und unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit nach Luxemburg entsenden, vorausgesetzt sie sind regelmäßig und üblicherweise bei dem jeweiligen Unternehmen angestellt.
Voraussetzungen
Die vorübergehende Entsendung muss im Rahmen eines Vertrags (Dienstleistungsvertrag) zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem in Luxemburg tätigen Empfänger der Dienstleistungen erfolgen.
Als entsandter Arbeitnehmer gilt jeder Arbeitnehmer:
- der üblicherweise im Ausland arbeitet;
- seine Arbeit auf dem Staatsgebiet Luxemburgs verrichtet;
- dies während der genau bestimmten Dauer der Dienstleistung, für die der Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde.
Demnach wird der entsandte Arbeitnehmer für eine begrenzte Dauer nach Luxemburg geschickt, wobei seine Weisungsgebundenheit an das entsendende Unternehmen aufrechterhalten wird.
Die begrenzte Dauer hängt von folgenden Faktoren ab:
- Dauer, Häufigkeit, Regelmäßigkeit und Kontinuität der Dienstleistung; und
- Art der Tätigkeit, die Gegenstand der Entsendung ist.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU müssen zunächst über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen.
Als Arbeitnehmer entsandte Drittstaatsangehörige müssen im Vorfeld:
- im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
- einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit ihrem jeweiligen Unternehmen abgeschlossen haben;
- mindestens 6 Monate vor Beginn der Entsendung begonnen haben, für das Unternehmen zu arbeiten;
- überprüfen, ob eine Visumpflicht zur Einreise in den Schengen-Raum besteht.
Vorgehensweise und Details
1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg
Kollektive Entsendungsgenehmigung und individuelle Aufenthaltserlaubnis für jeden zu entsendenden Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber muss vor der Einreise seiner Arbeitnehmer nach Luxemburg einen Antrag auf Entsendungsgenehmigung (kollektive Entsendungsgenehmigung + individuelle vorübergehende Aufenthaltserlaubnisse) bei der Generaldirektion für Einwanderung stellen und dabei Folgendes angeben:
- die Personalien der zu entsendenden Arbeitnehmer;
- die Art und die Dauer der auszuführenden Arbeiten;
- die außergewöhnlichen Umstände, aufgrund derer angenommen werden kann, dass der nationale Arbeitsmarkt nicht betroffen ist.
Dem Antrag müssen folgende Dokumente beigefügt werden:
- bezüglich des Unternehmens:
- Dienstleistungsvertrag zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem Empfänger der Dienstleistungen;
- Niederlassungsgenehmigung;
- bezüglich eines jeden zu entsendenden Arbeitnehmers:
- vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- aktueller Strafregisterauszug oder Affidavit aus dem Wohnsitzland;
- Lebenslauf;
- Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung (gültig für die Dauer der Entsendung)
- Kopie des unbefristeten Arbeitsvertrags, der datiert und vom entsandten Arbeitnehmer sowie vom entsendenden Unternehmen unterzeichnet wurde (der Vertrag muss mindestens 6 Monate vor Beginn der Entsendung in Kraft getreten sein);
- Kopie des Dienstreiseauftrags oder der Entsendungsvereinbarung (unterzeichnet vom entsendenden Unternehmen und dem zu entsendenden Arbeitnehmer).
Die Unterlagen müssen als Original oder beglaubigte Kopie beigefügt werden. Dies gilt jedoch nicht für Reisepässe; eine einfache Kopie ist in diesem Fall ausreichend. Bei Zweifeln hinsichtlich der Echtheit eines Dokuments, kann der für die Einwanderung zuständige Minister verlangen, dass von der zuständigen örtlichen Behörde die Echtheit bestätigt wird und das Dokument von der Botschaft beglaubigt wird (oder dass es mit der Haager Apostille versehen wird).
Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
In der Regel wird diese Genehmigung für die tatsächliche für die Ausführung der Dienstleistung vorgesehene Dauer erteilt.
Das entsendende Unternehmen erhält dann die kollektive Entsendungsgenehmigung sowie die individuellen vorübergehenden Aufenthaltserlaubnisse für die zu entsendenden Arbeitnehmer.
Reisepass und Visum
Sofern er der Visumpflicht unterliegt, muss der Arbeitnehmer mit seiner vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis vor seiner Abreise bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs in seinem Herkunftsland oder, sofern es dort keine solche Vertretung gibt, bei der Botschaft oder beim Konsulat des Schengenstaates, der Luxemburg in Visumangelegenheiten vertritt (Belgien oder die Niederlande), einen Antrag auf ein Visum vom Typ D stellen.
Das Visum mit einer höchstens 3-monatigen Gültigkeitsdauer wird in Form eines Aufklebers in den Reisepass eingetragen.
Falls der Reisepass des Antragstellers in weniger als 6 Monaten abläuft, wird empfohlen, vor der Einreise nach Luxemburg einen neuen Reisepass zu beantragen.
Sofern ein Drittstaatsangehöriger im Besitz einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers oder eines von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten gültigen Aufenthaltstitels ist, benötigt er kein Visum.
2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg
Anmeldung
Die Einreise des Drittstaatsangehörigen auf luxemburgisches Staatsgebiet muss innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis mit einem gültigen Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum) erfolgen.
Innerhalb von 3 Tagen nach seiner Ankunft in Luxemburg muss er sich bei der Gemeindeverwaltung des Ortes, an dem er sich niederlassen möchte, anmelden und dort folgende Unterlagen vorlegen:
- gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum oder von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellte Aufenthaltskarte);
- Original der individuellen Aufenthaltserlaubnis;
- gegebenenfalls Wohnsitznachweis (zum Beispiel: Mietvertrag, Stromrechnung).
Der Anmelder erhält dann eine Kopie seiner Anmeldung.
Diese Kopie gilt zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis während höchstens 90 Tagen ab der Anmeldung als Arbeitsgenehmigung und als Aufenthaltsgenehmigung.
Medizinische Untersuchung
Wenn sie sich länger als 3 Monate in Luxemburg aufhalten möchten, müssen sich Arbeitnehmer aus einem Drittstaat schnellstmöglich einer medizinischen Untersuchung für Einwanderer unterziehen, die sich aus den folgenden Teilen zusammensetzt:
- einer medizinischen Untersuchung bei einem Arzt, der in Luxemburg niedergelassen und dort als Allgemeinmediziner, Facharzt für Innere Medizin oder Facharzt für Pädiatrie zugelassen ist; und
- einem Tuberkulosetest, der in einem Labor für medizinische Analysen (auf Verordnung des Arztes, der die medizinische Untersuchung durchgeführt hat) oder bei der Sozialmedizinischen Liga (Ligue médico-sociale - LMS) durchgeführt wird, für jede Person ab 2 Jahren; und
- einem Tuberkulintest bei der Sozialmedizinischen Liga (LMS) für Kinder zwischen 2 Monaten und 2 Jahren.
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen stellt der Medizinische Dienst für Einwanderer (Service médical de l'immigration - SMI) der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) eine ärztliche Bescheinigung aus, die der Generaldirektion für Einwanderung im Hinblick auf die Bearbeitung des Antrags auf Erhalt eines Aufenthaltstitels übermittelt wird.
Antrag auf einen Aufenthaltstitel
Im Falle eines Aufenthalts von mehr als 90 Tagen, muss der Drittstaatsangehörige zudem innerhalb von 3 Monaten nach seiner Einreise einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel für entsandte Arbeitnehmer bei der Generaldirektion für Einwanderung stellen.
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel kann online über MyGuichet.lu oder per Post unter Verwendung eines bestimmten Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“) gestellt werden.
Online-Einreichung
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel kann über MyGuichet.lu eingereicht werden. Der Online-Vorgang kann durchgeführt werden:
- mit Authentifizierung, wofür Folgendes benötigt wird:
- ein LuxTrust-Produkt (Smartcard, Signing Stick oder Token); oder
- ein elektronischer Personalausweis (eID); oder
- ohne Authentifizierung.
- über einen privaten Bereich (Pdf, 3,44 MB) verfügen; und
- ihren privaten Bereich mit der mobilen App MyGuichet.lu koppeln.
Der Antrag kann ebenfalls über die App MyGuichet.lu eingereicht werden. Hierfür muss die antragstellende Person:
Die unten aufgeführten Unterlagen sind dem Online-Antrag beizufügen.
Einreichung per Post
Bei einem Antrag per Post sind das Antragsformular und die unten aufgeführten Unterlagen an das Ministerium für innere Angelegenheiten zu senden.
Belege
Die folgenden Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:
- vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- Kopie der von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Anmeldebescheinigung;
- Nachweis über eine geeignete Wohnung in Luxemburg (zum Beispiel: Mietvertrag, Eigentumsurkunde);
- Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für innere Angelegenheiten, Generaldirektion für Einwanderung; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).
Sofern dem Antrag stattgegeben wird, erhält der Antragsteller ein Schreiben, durch welches er aufgefordert wird, einen Termin bei der Generaldirektion für Einwanderung zu vereinbaren, damit dort für seinen Aufenthaltstitel ein Foto von ihm gemacht wird und seine Fingerabdrücke abgenommen werden. Der Antragsteller kann auch ein aktuelles, den ICAO-Normen entsprechendes Passbild (Standard biometrischer Reisepass) mitbringen.
Einige Tage nach Erfassung der biometrischen Daten kann der Antragsteller seinen Aufenthaltstitel nach Terminvereinbarung persönlich bei der Generaldirektion für Einwanderung abholen.
Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Chipkarte mit den biometrischen Daten des Inhabers. Er beinhaltet die Arbeitserlaubnis.
Gültigkeit und Erneuerung
Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels
Der Aufenthaltstitel für entsandte Arbeitnehmer gilt:
- höchstens für die Dauer der Entsendung;
- lediglich für den Arbeitgeber, der die Entsendungsgenehmigung beantragt hat.
Möchte der entsandte Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit ausüben als die Dienstleistung, für die er entsandt wurde, muss er einen Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer beantragen.
Erneuerungsverfahren
Spätestens 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Entsendungsgenehmigung muss das entsendende Unternehmen einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf Verlängerung bei der Generaldirektion für Einwanderung einreichen und dabei Folgendes angeben bzw. beifügen:
- Dauer der Entsendung;
- Rechtfertigung für die Verlängerung der Entsendung;
- Kopie des Nachtrags des zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem Empfänger der Dienstleistung abgeschlossenen Vertrags.
Die Entsendungsgenehmigung wird nur unter ordnungsgemäß gerechtfertigten Umständen verlängert und nur wenn die ursprüngliche Dienstleistung nicht fristgerecht fertiggestellt werden konnte.
Das entsendende Unternehmen muss ebenfalls eine Verlängerung der Aufenthaltstitel der entsandten Arbeitnehmer beantragen. Dieser Antrag auf Erneuerung ist innerhalb der 2 dem Ablaufdatum des Aufenthaltstitels vorangehenden Monate bei der Generaldirektion für Einwanderung zu stellen, wobei folgende Unterlagen beizufügen sind:
Drittstaatsangehörige müssen ihren Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels bei der Generaldirektion für Einwanderung einreichen. Dieser Antrag kann auf die gleiche Weise gestellt werden wie der Antrag auf einen Aufenthaltstitel, wie oben beschrieben, das heißt online über MyGuichet.lu oder per Post unter Verwendung eines bestimmten Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“). Dem Antrag müssen folgende Dokumente beigefügt werden:
- vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- Kopie des ordnungsgemäß datierten und zwischen dem entsandten Arbeitnehmer und dem entsendenden Unternehmen unterzeichneten unbefristeten Arbeitsvertrags;
- Sozialversicherungsnachweis aus dem Herkunftsland oder aus Luxemburg;
- aktueller Auszug aus dem luxemburgischen Strafregister;
- Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für innere Angelegenheiten, Generaldirektion für Einwanderung; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels ist ein spezifisches Verfahren zu befolgen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für innere Angelegenheiten Generaldirektion für Einwanderung – Ausländerstelle
- Adresse:
-
26, route d'Arlon
L-1140
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 752 / L-2017 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 84040
von 9.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 Uhr
- Fax:
- (+352) 22 16 08
- E-Mail:
- immigration.public@mai.etat.lu
Registrierung und Ausstellung biometrischer Aufenthaltstitel: nur nach Terminvereinbarung.
-
Gemeindeverwaltungen
- Adresse:
- Luxemburg
-
Gemeindeverwaltungen Beaufort
- Adresse:
- 9, rue de l'Eglise L-6315 Beaufort Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 83 60 45 1
- Fax:
- (+352) 86 93 88
- Website:
- http://www.beaufort.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 20h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 12h00
- Freitag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr test -
Gemeindeverwaltungen Bech
- Adresse:
- 1, Enneschtgaass L-6230 Bech Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 79 01 68 1
- Fax:
- (+352) 79 06 74
- E-Mail:
- bech@pt.lu
- Website:
- http://www.bech.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 19h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) test -
Gemeindeverwaltungen Beckerich
- Adresse:
- 6, Dikrecherstrooss L-8523 Beckerich Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 23 62 21 1
- Fax:
- (+352) 23 62 91 62
- Website:
- http://www.beckerich.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 12h00
- Dienstag:
- 8h30 à 12h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 17h45
- Donnerstag:
- 8h30 à 12h00
- Freitag:
- 8h30 à 12h00
- Samstag:
- Geschlossen
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr test -
Gemeindeverwaltungen Berdorf
- Adresse:
- 5, rue de Consdorf L-6551 Berdorf Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 79 01 87 1
- Fax:
- (+352) 79 91 89
- Website:
- http://www.berdorf.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
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- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr test -
Gemeindeverwaltungen Bertrange
- Adresse:
-
2, beim Schlass
L-8058
Bertrange
Luxemburg
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
- Telefon:
- (+352) 26 31 2 1
- Fax:
- (+352) 26 31 27 57
- Website:
- http://www.bertrange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr test -
Gemeindeverwaltungen Bettembourg
- Adresse:
-
13, rue du Château
L-3217
Bettembourg
Luxemburg
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
- Telefon:
- (+352) 51 80 80 1
- Fax:
- (+352) 51 80 80 601
- Website:
- http://www.bettembourg.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr test -
Gemeindeverwaltungen Bettendorf
- Adresse:
- 1, rue Neuve L-9353 Bettendorf Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 80 25 92 1
- Fax:
- (+352) 80 92 34
- Website:
- http://www.bettendorf.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 18h00
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- Geschlossen
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 7h30 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) test -
Gemeindeverwaltungen Betzdorf
- Adresse:
-
11, rue du Château
L-6922
Berg
Luxemburg
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
- Telefon:
- (+352) 77 00 49 1
- Fax:
- (+352) 77 00 82
- Website:
- http://www.betzdorf.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30, 16h30 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
Einwohnermeldeamt: Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr test -
Gemeindeverwaltungen Bissen
- Adresse:
-
1, rue des Moulins
L-7784
Bissen
Luxemburg
Postfach 25 / L-7703 Bissen
- Telefon:
- (+352) 83 50 03 21
- Fax:
- (+352) 85 97 63
- Website:
- http://www.bissen.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 18h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Donnerstag:
- 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt)
Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) test -
Gemeindeverwaltungen Biwer
- Adresse:
- 6, Kiirchestrooss L-6834 Biwer Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 71 00 08 1
- Fax:
- (+352) 71 90 25
- Website:
- http://www.biwer.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr
(geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) test -
Gemeindeverwaltungen Boulaide
- Adresse:
- 3, rue de la Mairie L-9640 Boulaide Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 99 30 12
- Fax:
- (+352) 99 36 92
- Website:
- http://www.boulaide.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 14h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h30 à 12h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 12h00
- Donnerstag:
- 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h30 à 12h00
- Samstag:
- Geschlossen
Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr test -
Gemeindeverwaltungen Bourscheid
- Adresse:
- 1, Schlassweee L-9140 Bourscheid Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 99 03 57 1
- Fax:
- (+352) 99 03 57 565
- Website:
- http://www.bourscheid.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) test -
Gemeindeverwaltungen Bous-Waldbredimus
- Adresse:
- 20, rue Luxembourg L-5408 Bous Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 28 86 04 01
Biergerzenter
- Fax:
- (+352) 28 86 04 109
- E-Mail:
- info@bouswaldbredimus.lu
- Website:
- http://www.bouswaldbredimus.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h45, 13h15 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 11h45, 13h15 à 17h15
- Mittwoch:
- 13h15 à 19h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h45, 13h15 à 17h00
- Freitag:
- 7h00 à 13h00
- Samstag:
- Geschlossen
Andere Dienste : bitte vereinbaren Sie einen Termin während den üblichen Bürozeiten test -
Gemeindeverwaltungen Clervaux
- Adresse:
-
Montée du Château
L-9712
Clervaux
Luxemburg
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
- Telefon:
- (+352) 27 800 1
- Fax:
- (+352) 27 800 900
- Website:
- http://www.clervaux.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 14h00 à 19h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr
Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) test -
Gemeindeverwaltungen Colmar-Berg
- Adresse:
-
5, rue de la Poste
L-7730
Colmar-Berg
Luxemburg
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
- Telefon:
- (+352) 83 55 43 1
- Fax:
- (+352) 83 55 43 225
- Website:
- http://www.colmar-berg.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00
- Freitag:
- Geschlossen
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr (freitags geschlossen) test -
Gemeindeverwaltungen Consdorf
- Adresse:
- 8, route d'Echternach L-6212 Consdorf Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 79 00 37 1
- Fax:
- (+352) 79 04 31
- Website:
- http://www.consdorf.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr test -
Gemeindeverwaltungen Contern
- Adresse:
- 4, place de la Mairie L-5310 Contern Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 35 02 61
- Fax:
- (+352) 35 72 36
- E-Mail:
- info@contern.lu
- Website:
- http://www.contern.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h15
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 08.15–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
oder nach Vereinbarung zwischen 7.00–08.15 Uhr und 16.30–18.30 Uhr test -
Gemeindeverwaltungen Dalheim
- Adresse:
- Gemengeplaz L-5680 Dalheim Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 23 60 53 25
- Fax:
- (+352) 23 60 53 50
- Website:
- http://www.dalheim.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00
- Samstag:
- Geschlossen
Montag- und Freitagnachmittag geschlossen; für dringende Behördengänge kann ein Termin vereinbart werden. test -
Gemeindeverwaltungen Diekirch
- Adresse:
-
27, avenue de la Gare
L-9233
Diekirch
Luxemburg
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 80 87 80 1
- Fax:
- (+352) 80 87 80 250
- Website:
- http://www.diekirch.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet test -
Gemeindeverwaltungen Differdange
- Adresse:
-
40, avenue Charlotte
L-4530
Differdange
Luxemburg
Postfach 12 / L-4501 Differdange
- Telefon:
- (+352) 58 77 1 01
- Website:
- http://www.differdange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Samstag:
- 9h00 à 11h00
Montag–Freitag, 08.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr geöffnet test -
Gemeindeverwaltungen Dippach
- Adresse:
-
11, rue de l'Eglise
L-4994
Schouweiler
Luxemburg
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
- Telefon:
- (+352) 27 95 25 200
- Fax:
- (+352) 27 95 25 299
- E-Mail:
- commune@dippach.lu
- Website:
- http://www.dippach.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 7h30 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr test -
Gemeindeverwaltungen Dudelange
- Adresse:
-
Place de l'Hôtel de Ville
L-3590
Dudelange
Luxemburg
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
- Telefon:
- (+352) 51 61 21 1
- Fax:
- (+352) 51 61 21 299
- Website:
- http://www.dudelange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 19h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 test -
Gemeindeverwaltungen Echternach
- Adresse:
-
2, place du Marché
L-6460
Echternach
Luxemburg
Postfach 22 / L-6401 Echternach
- Telefon:
- (+352) 72 92 22 1
- Fax:
- (+352) 72 92 22 51
- Website:
- http://www.echternach.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 19h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 13h00
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet test -
Gemeindeverwaltungen Ell
- Adresse:
-
27, Haaptstrooss
L-8530
Ell
Luxemburg
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
- Telefon:
- (+352) 26 62 38 1
- Fax:
- (+352) 26 62 38 55
- Website:
- http://www.ell.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h15
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h15 à 11h45
- Dienstag:
- Geschlossen
- Mittwoch:
- 8h15 à 11h45
- Donnerstag:
- 13h30 à 18h00
- Freitag:
- 8h15 à 11h45
- Samstag:
- Geschlossen
Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr test -
Gemeindeverwaltungen Erpeldange sur Sûre
- Adresse:
-
21, porte des Ardennes
L-9145
Erpeldange-sur-Sûre
Luxemburg
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
- Telefon:
- (+352) 81 26 74 1
- Fax:
- (+352) 81 97 08
- Website:
- http://www.erpeldange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 7h30
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7h30 à 11h30, 13h00 à 18h00
- Dienstag:
- 7h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Mittwoch:
- Geschlossen
- Donnerstag:
- 7h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Freitag:
- 7h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Mittwochs geschlossen. test -
Gemeindeverwaltungen Esch sur Alzette
- Adresse:
-
Place de l'Hôtel de Ville
L-4002
Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 2754 1
- Fax:
- (+352) 54 35 14 667
- Website:
- http://www.esch.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) test -
Gemeindeverwaltungen Esch-sur-Sûre
- Adresse:
- 1, an der Gaass L-9150 Eschdorf Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 83 91 12 1
- Fax:
- (+352) 83 91 12 25
- Website:
- http://www.esch-sur-sure.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 18h30
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr test -
Gemeindeverwaltungen Ettelbruck
- Adresse:
-
Place de l'Hôtel de Ville
L-9087
Ettelbruck
Luxemburg
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
- Telefon:
- (+352) 81 91 81 1
- Fax:
- (+352) 81 91 81 364
- Website:
- http://www.ettelbruck.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 18h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr test -
Gemeindeverwaltungen Feulen
- Adresse:
- 25, route de Bastogne L-9176 Niederfeulen Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 81 27 47 1
- Fax:
- (+352) 81 79 08
- Website:
- http://www.feulen.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 13h00 à 18h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00
- Samstag:
- Geschlossen
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen und Freitagnachmittag geschlossen) / Montag 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–18.00 Uhr test -
Gemeindeverwaltungen Fischbach
- Adresse:
- 1, rue de l'Eglise L-7430 Fischbach Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 32 70 84 1
- Fax:
- (+352) 32 70 84 50
- Website:
- http://www.acfischbach.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr test -
Gemeindeverwaltungen Flaxweiler
- Adresse:
- 1, rue de Berg L-6926 Flaxweiler Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 77 02 04 1
- Fax:
- (+352) 77 08 33
- Website:
- http://www.flaxweiler.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr test -
Gemeindeverwaltungen Frisange
- Adresse:
-
10, Munnerëferstrooss
L-5701
Frisange
Luxemburg
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
- Telefon:
- (+352) 23 66 84 08 1
- Fax:
- (+352) 23 66 06 88
- Website:
- http://www.frisange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
- Dienstag:
- 7h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 18h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30
- Samstag:
- Geschlossen
Freitagnachmittag geschlossen test -
Gemeindeverwaltungen Garnich
- Adresse:
- 15, rue de l'Ecole L-8353 Garnich Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 38 00 19 1
- Fax:
- (+352) 38 00 19 90
- Website:
- http://www.garnich.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstagnachmittag geschlossen. test -
Gemeindeverwaltungen Goesdorf
- Adresse:
- 1, op der Driicht L-9653 Goesdorf Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 83 92 70
- Fax:
- (+352) 89 91 73
- Website:
- http://www.goesdorf.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Mittwoch:
- Geschlossen
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Samstag:
- Geschlossen
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Jeden 2. Dienstagabend von 16.30 Uhr-18.30 Uhr / Mittwochs geschlossen. test -
Gemeindeverwaltungen Grevenmacher
- Adresse:
-
6, place du Marché
L-6755
Grevenmacher
Luxemburg
Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
- Telefon:
- (+352) 75 03 11 1
- Fax:
- (+352) 75 03 11 80
- Website:
- http://www.grevenmacher.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h40, 13h10 à 16h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h40, 13h10 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h40, 13h10 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h40, 14h00 à 19h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h40, 13h10 à 15h00
- Samstag:
- Geschlossen
-
Gemeindeverwaltungen Grosbous-Wahl
- Adresse:
-
1, rue de Bastogne
L-9154
Grosbous
Luxemburg
Postfach 7 L-9006 Grosbous
- Telefon:
- (+352) 83 80 22 1
- Fax:
- (+352) 83 86 55
- Website:
- https://g-w.lu/
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00
- Mittwoch:
- 14h00 à 18h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00
- Samstag:
- Geschlossen
-
Gemeindeverwaltungen Habscht
- Adresse:
- Place Denn L-8465 Eischen Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 39 01 33 1
- Fax:
- (+352) 39 01 33 209
- Website:
- http://www.hobscheid.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 19h00
- Mittwoch:
- Geschlossen
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr; Mittwochs geschlossen / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr test -
Gemeindeverwaltungen Heffingen
- Adresse:
- 2, am Duerf L-7651 Heffingen Luxemburg
- Telefon:
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