Als Person, die internationalen Schutz beantragt, einer Beschäftigung nachgehen

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Seit dem 12. Juni 2026 müssen Sie als Person, die internationalen Schutz beantragt, keine vorläufige Beschäftigungserlaubnis mehr beantragen, um arbeiten zu dürfen.

Sie dürfen jedoch nicht unmittelbar nach der Registrierung Ihres Antrags auf internationalen Schutz arbeiten, sondern müssen zunächst 4 Monate warten, bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen können.

Somit sind Sie berechtigt, auf dem Hoheitsgebiet Luxemburgs gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs zu arbeiten, wenn:

  • Sie einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, dessen Prüfung noch nicht abgeschlossen ist;
  • Ihr Antrag vor mindestens 4 Monaten registriert wurde;
  • noch nicht endgültig über Ihren Antrag entschieden wurde, ohne dass Ihnen diese Verzögerung angelastet werden kann.

Wenn Sie Ihren Antrag auf internationalen Schutz nach dem 12. Juni 2026 eingereicht haben, ist das Datum, ab dem Sie beschäftigungsfähig und somit zur Arbeit berechtigt sind, auf der Rückseite Ihrer Bescheinigung über den Antrag auf internationalen Schutz (rosa Dokument) vermerkt.

Zuständige Kontaktstellen

  • Website:
    Website der Arbeitsagentur (ADEM)

    der Arbeitsagentur (ADEM)

    ADEM-Agenturen und Anfahrtspläne

    auf dem Beschäftigungsportal (ADEM)

    Telefon:

    Contact Center für Arbeitsuchende

    (+352) 247 88 888
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

    Contact Center für Arbeitgeber

    (+352) 247 88 000
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
    E-Mail:

    Einheit für Drittstaatsangehörige

    info@adem.etat.lu

    Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung

    info.cor@adem.etat.lu

    Medizinische Kommission

    commissionmedicale@adem.etat.lu

    Fragen zum Skills-Plang

    info.sal@adem.etat.lu

    Abteilung für Arbeitnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit

    info.tcr@adem.etat.lu

    Abteilung für die Aufrechterhaltung der Beschäftigung

    info.mai@adem.etat.lu
    • Ministerium für innere Angelegenheiten
    • Generaldirektion für Einwanderung
    Hauptadresse:
    26, route d’Arlon L-1140 Luxemburg Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 84 565
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 9:00 Uhr
    Freitag:
    9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag:
    9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:
    9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:
    9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
    Postfach:

    Postfach 752

    L-2017 Luxemburg

    Zusätzliche Informationen:

    Aufnahme neu zugewanderter Personen: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

    Schalter – Verlängerung: nur nach Terminvereinbarung

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