Als Person, die internationalen Schutz beantragt, einer Beschäftigung nachgehen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Seit dem 12. Juni 2026 müssen Sie als Person, die internationalen Schutz beantragt, keine vorläufige Beschäftigungserlaubnis mehr beantragen, um arbeiten zu dürfen.
Sie dürfen jedoch nicht unmittelbar nach der Registrierung Ihres Antrags auf internationalen Schutz arbeiten, sondern müssen zunächst 4 Monate warten, bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen können.
Somit sind Sie berechtigt, auf dem Hoheitsgebiet Luxemburgs gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs zu arbeiten, wenn:
- Sie einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, dessen Prüfung noch nicht abgeschlossen ist;
- Ihr Antrag vor mindestens 4 Monaten registriert wurde;
- noch nicht endgültig über Ihren Antrag entschieden wurde, ohne dass Ihnen diese Verzögerung angelastet werden kann.
Wenn Sie Ihren Antrag auf internationalen Schutz nach dem 12. Juni 2026 eingereicht haben, ist das Datum, ab dem Sie beschäftigungsfähig und somit zur Arbeit berechtigt sind, auf der Rückseite Ihrer Bescheinigung über den Antrag auf internationalen Schutz (rosa Dokument) vermerkt.
Zuständige Kontaktstellen
- Website:
-
Website der Arbeitsagentur (ADEM)
der Arbeitsagentur (ADEM)
-
ADEM-Agenturen und Anfahrtspläne
auf dem Beschäftigungsportal (ADEM)
- Telefon:
-
Contact Center für Arbeitsuchende
(+352) 247 88 888Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
-
Contact Center für Arbeitgeber
(+352) 247 88 000Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
- E-Mail:
-
Einheit für Drittstaatsangehörige
info@adem.etat.lu -
Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung
info.cor@adem.etat.lu -
Medizinische Kommission
commissionmedicale@adem.etat.lu -
Fragen zum Skills-Plang
info.sal@adem.etat.lu -
Abteilung für Arbeitnehmer mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit
info.tcr@adem.etat.lu -
Abteilung für die Aufrechterhaltung der Beschäftigung
info.mai@adem.etat.lu
- Ministerium für innere Angelegenheiten
- Generaldirektion für Einwanderung
- Hauptadresse:
- 26, route d’Arlon L-1140 Luxemburg Luxemburg
- Website:
-
Website des Ministeriums für innere Angelegenheiten
Website
- Telefon:
-
(+352) 247 84 565
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 9:00 Uhr
- Freitag:
- 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
- E-Mail:
- immigration.asile@mai.etat.lu
- Postfach:
-
Postfach 752
L-2017 Luxemburg
- Fax:
- (+352) 247 84 050
- Zusätzliche Informationen:
-
Aufnahme neu zugewanderter Personen: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Schalter – Verlängerung: nur nach Terminvereinbarung
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
relative à l'accueil des demandeurs de protection internationale et de protection temporaire, et modifiant la loi modifiée du 10 août 1991 sur la profession d'avocat
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.