Sich als Arbeitnehmer aus einem Drittstaat in Luxemburg niederlassen

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Drittstaatsangehörige, die sich für mehr als 3 Monate in Luxemburg niederlassen möchten, um dort einer Tätigkeit als Arbeitnehmer nachzugehen, müssen ein 2-stufiges Verfahren befolgen:

  • 1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg:
    • eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l’immigration) des Ministeriums für innere Angelegenheiten beantragen;
    • im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
    • im Falle von Personen, die für die Einreise nach Luxemburg einer Visumpflicht unterliegen: nach Erhalt der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis ein Visum vom Typ D beantragen;
  • 2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg:
    • sich bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden;
    • sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen;
    • anschließend einen Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer aus einem Drittstaat beantragen.

Arbeitgeber, denen nach einer Meldung einer freien Stelle bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) nicht innerhalb von 3 Wochen ein passender Bewerber vom lokalen Arbeitsmarkt vorgeschlagen wurde, können beim Direktor der ADEM eine Bescheinigung beantragen, aufgrund derer sie befugt sind, einen Arbeitsvertrag mit einem Drittstaatsangehörigen abzuschließen.

Betroffene Personen

Eine Aufenthaltserlaubnis und ein anschließender Aufenthaltstitel sind für sämtliche Drittstaatsangehörigen (das heißt Angehörige eines Landes, das weder ein EU-Mitgliedstaat noch einem EU-Mitgliedstaat gleichgestellt ist – Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz) erforderlich, die:

  • entweder im Ausland leben und sich in Luxemburg niederlassen und dort einer Tätigkeit als Arbeitnehmer nachgehen möchten;
  • oder bereits ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sind, ohne jedoch dort zu arbeiten, und dort einer Tätigkeit als Arbeitnehmer nachgehen möchten;
  • oder bereits ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sind und dort arbeiten, jedoch in einer Branche oder einem Beruf arbeiten möchten, für die/den sie noch nicht zugelassen sind.

Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis muss vom Arbeitnehmer eingereicht werden. Er kann jedoch eine Drittperson, zum Beispiel den Arbeitgeber, bevollmächtigen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen.

Drittstaatsangehörige, die im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels als Arbeitnehmer in Luxemburg sind und je nach Sachlage und bewilligtem Aufenthaltstitel die Branche oder den Beruf wechseln, solange dieser Aufenthaltstitel noch gültig ist, benötigen keine neue Aufenthaltserlaubnis, um weiterhin einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Anmerkung: Drittstaatsangehörige, bei denen es sich um Familienangehörige eines Bürgers eines EU-Mitgliedstaates (oder eines gleichgestellten Staates) handelt, der in Luxemburg lebt, benötigen keine besondere Genehmigung, um einer vergüteten Tätigkeit nachzugehen.

Voraussetzungen

Im Vorfeld muss der betreffende Drittstaatsangehörige:

  • im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
  • überprüfen, ob er ein Visum benötigt, um in den Schengen-Raum einzureisen;
  • im Besitz des Originals der von der ADEM ausgestellten Bescheinigung sein, durch die der Arbeitgeber befugt ist, einen Drittstaatsangehörigen einzustellen.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Bevor ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer einstellen kann, muss er zuerst eine Meldung einer freien Stelle bei der ADEM vornehmen. Anhand dieser Meldung kann die ADEM überprüfen, ob es auf dem nationalen oder EU-Arbeitsmarkt passende Arbeitsuchende gibt, die über ein Vorrecht auf Einstellung verfügen.

Kann die Stelle nicht mit einer bei der ADEM gemeldeten Person besetzt werden, ist der Arbeitgeber nach Ablauf einer 3-wöchigen Frist und unter gewissen Bedingungen berechtigt, eine Person seiner Wahl und demnach auch einen Drittstaatsangehörigen einzustellen.

Hierzu muss der Arbeitgeber formlos eine entsprechende Bescheinigung des Direktors der ADEM beantragen, die ihm gestattet, einen Drittstaatsangehörigen einzustellen.

Dazu muss er einen datierten Arbeitsvertrag mit dem zukünftigen Arbeitnehmer abschließen. Unter „Datum des Inkrafttretens“ kann der Vermerk „ab Erlangung der Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer“ eingetragen werden.

Der Arbeitgeber muss dem Drittstaatsangehörigen das Original der Bescheinigung der ADEM aushändigen, da dieser sie seinem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis beilegen muss.

Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer aus einem Drittstaat einstellt, muss:

  • vor Dienstantritt auf der Vorlage der Aufenthaltserlaubnis/des Aufenthaltstitels des Arbeitnehmers bestehen;
  • eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis/des Aufenthaltstitels des Arbeitnehmers verlangen, die er während der gesamten Beschäftigungszeit aufbewahren muss;
  • dem MAE den Beginn der Beschäftigungszeit innerhalb von 3 Werktagen nach dem 1. Arbeitstag mitteilen.

Der Arbeitgeber muss der Generaldirektion für Einwanderung den Beginn der Beschäftigungszeit schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) mitteilen und dabei Folgendes angeben:

  • Personalien und nationale Identifikationsnummer (matricule – 13-stellige Sozialversicherungsnummer) des Arbeitnehmers;
  • Datum des Beginns der Beschäftigung;
  • Personalien des Arbeitgebers.

Arbeitgeber, die entsandte Drittstaatsangehörige beschäftigen, die sich unbefugt in Luxemburg aufhalten, machen sich in verwaltungsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht strafbar.

Vorgehensweise und Details

1. Schritt: Vor der Einreise nach Luxemburg

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis

Der zukünftige Arbeitnehmer aus einem Drittstaat muss von seinem Herkunftsland aus bei einer der folgenden Stellen einen (formlosen) Antrag auf eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis einreichen:

Außer in Ausnahmefällen (zum Beispiel Drittstaatsangehörige, die bereits über einen Aufenthaltstitel für Luxemburg verfügen) muss der Antrag vor der Einreise nach Luxemburg eingereicht und bewilligt werden. Ein Antrag, der nach der Einreise eingereicht wird, wird für unzulässig erklärt.

Im Antrag auf die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis sind die Personalien des Antragstellers (Name, Vornamen und genaue Adresse) anzugeben, und folgende Unterlagen und Informationen sind beizufügen:

  • eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
  • ein Auszug aus dem Strafregister oder Affidavit (eidesstattliche Erklärung) des Antragstellers aus dem Wohnsitzland;
  • ein Lebenslauf;
  • eine Kopie der Diplome oder beruflichen Qualifikationen;
  • eine Kopie des datierten und vom Antragsteller und seinem zukünftigen Arbeitgeber in Luxemburg unterzeichneten Arbeitsvertrags;
  • das Original der von der Arbeitsagentur (ADEM) ausgestellten Bescheinigung, welche den Arbeitgeber dazu berechtigt, einen Drittstaatsangehörigen einzustellen;
  • gegebenenfalls eine Vollmacht.

Vollmacht: Drittstaatsangehörige können einer Drittperson (beispielsweise ihrem zukünftigen Arbeitgeber) eine Vollmacht erteilen, um den Antrag an ihrer Stelle einzureichen. In diesem Fall muss der Vollmachtnehmer, mit Ausnahme von juristischen Beratern, eine vom Vollmachtgeber ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete Vollmacht vorlegen können, wobei der Unterschrift der handschriftliche Vermerk „bon pour procuration“ (gilt als Vollmacht) vorangehen muss.

Die Unterlagen müssen in Form eines Originals oder einer beglaubigten Kopie beigefügt werden. Dies gilt jedoch nicht für Reisepässe und Diplome; eine einfache Kopie ist in diesem Fall ausreichend. Bei Zweifeln hinsichtlich der Echtheit eines Dokuments kann der für die Einwanderung zuständige Minister verlangen, dass von der zuständigen örtlichen Behörde die Echtheit bestätigt wird und das Dokument von der Botschaft beglaubigt wird (oder dass es mit der Haager Apostille versehen wird).

Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.

Nur vollständige Anträge werden bearbeitet. Unvollständige Anträge werden an den jeweiligen Antragsteller zurückgeschickt.

Die Antwortfrist des Ministeriums für innere Angelegenheiten liegt in der Regel bei maximal 4 Monaten. Bei Ausbleiben einer Antwort innerhalb dieser Frist ist davon auszugehen, dass der Antrag abgelehnt wurde.

Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Drittstaatsangehörige eine „vorübergehende Aufenthaltserlaubnis“, die ihm per Post zugeschickt wird. Diese vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ist 90 Tage lang gültig. Während dieser Zeit muss der Drittstaatsangehörige:

  • entweder ein Einreisevisum beantragen, falls eine Visumpflicht zur Einreise in den Schengen-Raum besteht;
  • oder, wenn er keiner Visumpflicht unterliegt, nach Luxemburg einreisen und sich bei der Gemeindeverwaltung seines Wohnsitzortes anmelden.

Nach seiner Einreise nach Luxemburg muss der Drittstaatsangehörige die erforderlichen Formalitäten erledigen, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen.

Reisepass und Visum

Falls keine Visumpflicht besteht, kann der Drittstaatsangehörige mit seiner Aufenthaltserlaubnis und einem gültigen Reisepass nach Luxemburg einreisen.

Falls er für die Einreise ein Visum benötigt, muss er vor seiner Reise in seinem Herkunftsland ein Visum vom Typ D beantragen und dabei seine Aufenthaltserlaubnis vorlegen, dies:

Das Visum mit einer höchstens 3-monatigen Gültigkeitsdauer wird in Form eines Aufklebers in den Reisepass eingetragen.

Falls der Reisepass des Antragstellers in weniger als 6 Monaten abläuft, wird empfohlen, vor der Einreise nach Luxemburg einen neuen Reisepass zu beantragen.

Sofern ein Drittstaatsangehöriger im Besitz einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers oder eines von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten gültigen Aufenthaltstitels ist, benötigt er kein Visum. Der Drittstaatsangehörige muss jedoch im Besitz der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis sein.

2. Schritt: Nach der Einreise nach Luxemburg

Anmeldung

Bei seiner Einreise muss der Drittstaatsangehörige ein gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum) sowie seine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis mit sich führen.

Innerhalb von 3 Tagen nach seiner Ankunft in Luxemburg muss er sich bei seiner neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und dort folgende Unterlagen vorlegen:

  • ein gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum oder von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellte(r) Aufenthaltskarte bzw. Aufenthaltstitel);
  • gegebenenfalls einen Wohnsitznachweis (zum Beispiel: Mietvertrag, Stromrechnung).

Der Anmelder erhält dann eine Kopie seiner Anmeldung als Empfangsbestätigung.

Diese Kopie gilt zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis bis zur Ausstellung des Aufenthaltstitels als Arbeitsgenehmigung und als Aufenthaltsgenehmigung.

Medizinische Untersuchung

Der Arbeitnehmer aus einem Drittstaat muss sich schnellstmöglich einer medizinischen Untersuchung für Einwanderer unterziehen, die sich aus den folgenden Teilen zusammensetzt:

  • einer medizinischen Untersuchung bei einem in Luxemburg niedergelassenen und zugelassenen Allgemeinmediziner, Facharzt für innere Medizin oder Kinderarzt; und
  • einem Tuberkulosetest, der in einem Labor für medizinische Analysen (auf Verordnung des Arztes, der die medizinische Untersuchung durchgeführt hat) oder bei der Sozialmedizinischen Liga (Ligue médico-sociale - LMS) durchgeführt wird, für jede Person ab 2 Jahren; und
  • einem Tuberkulintest bei der Sozialmedizinischen Liga (LMS) für Kinder zwischen 2 Monaten und 2 Jahren.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen stellt die Gesundheitsinspektion (Inspection sanitaire) der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) eine ärztliche Bescheinigung aus. Die Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für innere Angelegenheiten erhält diese Bescheinigung für die weitere Bearbeitung des Antrags auf einen Aufenthaltstitel.

Antrag auf Aufenthaltstitel

Innerhalb von 3 Monaten nach seiner Einreise muss der Arbeitnehmer aus einem Drittstaat einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige bei der Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für innere Angelegenheiten stellen.

Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel kann online über MyGuichet.lu oder per Post unter Verwendung eines bestimmten Formulars (siehe „Formulare & Online-Dienste“) gestellt werden.

Online-Einreichung

Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel kann über MyGuichet.lu eingereicht werden. Der Online-Vorgang kann durchgeführt werden:

  • mit Authentifizierung, wofür Folgendes benötigt wird:
    • ein LuxTrust-Produkt; oder
    • ein elektronischer Personalausweis (eID); oder
  • ohne Authentifizierung.

Die unten aufgeführten Unterlagen sind dem Online-Antrag beizufügen.

Einreichung per Post

Bei einem Antrag per Post sind das Antragsformular und die unten aufgeführten Unterlagen an das Ministerium für innere Angelegenheiten zu senden.

Belege

Die folgenden Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
  • eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis;
  • eine Kopie der von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Anmeldebescheinigung;
  • ein Nachweis über eine geeignete Wohnung in Luxemburg (zum Beispiel: Mietvertrag, Eigentumsurkunde);
  • ein Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für innere Angelegenheiten, Generaldirektion für Einwanderung; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).

Sofern dem Antrag stattgegeben wird, erhält der Antragsteller ein Schreiben, durch welches er aufgefordert wird, einen Termin bei der Generaldirektion für Einwanderung zu vereinbaren, damit dort für seinen Aufenthaltstitel ein Foto von ihm gemacht wird und seine Fingerabdrücke abgenommen werden. Der Antragsteller kann auch ein aktuelles, den ICAO-Normen entsprechendes Passbild (Standard biometrischer Reisepass) mitbringen.

Einige Tage nach Erfassung der biometrischen Daten kann der Antragsteller seinen Aufenthaltstitel nach Terminvereinbarung persönlich bei der Generaldirektion für Einwanderung abholen.

Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Chipkarte mit den biometrischen Daten des Inhabers. Er beinhaltet die Arbeitserlaubnis.

Der Aufenthaltstitel enthält Informationen über seinen Inhaber (Name, Vorname, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort) sowie spezifische Angaben zum Aufenthaltstitel (Art, Beginn und Ende der Gültigkeit).

Einige Arten von Aufenthaltstiteln enthalten zusätzliche Informationen (Französisch, Pdf, 330 KB), die unter „Anmerkungen“ auf dem Titel angegeben sind.

Gültigkeit und Erneuerung

Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels

Der Aufenthaltstitel gilt ab dem Datum der Anmeldung bei der Gemeinde. Sofern die Bedingungen für den Erhalt weiterhin erfüllt sind und der Inhaber nachweisen kann, dass er während der Gültigkeitsdauer seines Aufenthaltstitels tatsächlich gearbeitet hat, ist sein Titel auf entsprechenden Antrag erneuerbar.

Achtung: Ausländer, die Luxemburg für mehr als 6 Monate verlassen wollen, müssen ihren Aufenthaltstitel beim Minister abgeben und sich bei der Gemeindeverwaltung ihres bisherigen Wohnortes abmelden.

1. Aufenthaltstitel

Der 1. Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer gilt:

  • für höchstens ein Jahr;
  • für einen einzigen Beruf bei jedem Arbeitgeber;
  • in einem einzigen Sektor.

Arbeitnehmer aus Drittstaaten, welche im Besitz einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung in einem anderen EU-Mitgliedstaat sind und eine Aufenthaltserlaubnis als Arbeitnehmer in Luxemburg erhalten haben, erhalten hingegen einen Aufenthaltstitel, der 5 Jahre gültig und auf Antrag erneuerbar ist.

Die Branche und der Beruf, in denen der Drittstaatsangehörige arbeiten darf, sind auf dem Aufenthaltstitel unter „Anmerkungen“ in Form des ISCO-Codes angegeben.

Dabei handelt es sich um einen dreistelligen Code, der für den Beruf steht, in dem der Zugang zum Arbeitsmarkt gestattet ist und welcher entsprechend der ISCO-Klassifikation (International Standard Classification of Occupations - Internationale Standardklassifikation der Berufe) definiert ist. Die ISCO-Klassifikation ist ein von der Internationalen Arbeitsorganisation entwickeltes international gültiges Klassifikationsschema für Berufe.

Die vollständige Liste der ISCO-Codes ist online abrufbar. Nähere Informationen sind der Website der Internationalen Arbeitsorganisation zu entnehmen.

Ein Wechsel der Branche und/oder des Berufs ist nur mit der Genehmigung des für die Einwanderung und das Asylwesen zuständigen Ministers möglich.

Erneuerung des Aufenthaltstitels

Ab der 1. Erneuerung ist der Aufenthaltstitel für die Dauer von höchstens 3 Jahren erneuerbar und berechtigt zum Zugang zu jeder Branche und jedem Beruf.

Kann der Inhaber des Titels jedoch nicht nachweisen, dass er tatsächlich während der Gültigkeitsdauer seines Aufenthaltstitels gearbeitet hat oder dass die Erneuerung des Aufenthaltstitels während der Zeit erfolgt, in der er Arbeitslosengeld bezieht, wird der Aufenthaltstitel lediglich für höchstens ein Jahr erneuert.

Erneuerungsverfahren

Drittstaatsangehörige müssen ihren Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels bei der Generaldirektion für Einwanderung einreichen.

Der Antrag auf Erneuerung kann auf die gleiche Weise gestellt werden wie der Antrag auf einen Aufenthaltstitel, wie oben beschrieben, das heißt online über MyGuichet.lu oder per Post unter Verwendung eines bestimmten Formulars (siehe „Formulare & Online-Dienste“). Dem Antrag müssen folgende Dokumente beigefügt werden:

  • eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
  • eine Kopie des ordnungsgemäß datierten und unterzeichneten (gemäß dem luxemburgischen Arbeitsrecht abgeschlossenen gültigen) Arbeitsvertrags;
  • ein kürzlich ausgestellter Sozialversicherungsnachweis, der sämtliche Mitgliedschaftszeiträume des Arbeitnehmers bei der luxemburgischen Sozialversicherung auflistet;
  • ein Auszug neueren Datums aus dem luxemburgischen Strafregister;
  • ein Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für innere Angelegenheiten, Generaldirektion für Einwanderung; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).

Nach 5 Jahren ordnungsgemäßem und ununterbrochenem Aufenthalt auf luxemburgischem Staatsgebiet kann der Drittstaatsangehörige eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Bescheinigung

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels ist ein spezifisches Verfahren zu befolgen.

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zum Download bereitgestellte Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Gemeindeverwaltungen

    Adresse:
    Luxemburg
  • Gemeindeverwaltungen Beaufort

    Adresse:
    9, rue de l'Eglise L-6315 Beaufort Luxemburg
    Fax:
    (+352) 86 93 88
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 12h00, 14h00 à 16h30
    Dienstag:
    8h30 à 12h00, 14h00 à 16h30
    Mittwoch:
    8h30 à 12h00, 14h00 à 20h00
    Donnerstag:
    8h30 à 12h00
    Freitag:
    8h30 à 12h00, 14h00 à 16h30
    Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr
  • Gemeindeverwaltungen Bech

    Adresse:
    1, Enneschtgaass L-6230 Bech Luxemburg
    Fax:
    (+352) 79 06 74
    E-Mail:
    bech@pt.lu
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 12h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 19h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr)
  • Gemeindeverwaltungen Beckerich

    Adresse:
    6, Dikrecherstrooss L-8523 Beckerich Luxemburg
    Fax:
    (+352) 23 62 91 62
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 12h00
    Dienstag:
    8h30 à 12h00
    Mittwoch:
    8h30 à 12h00, 14h00 à 17h45
    Donnerstag:
    8h30 à 12h00
    Freitag:
    8h30 à 12h00
    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr
  • Gemeindeverwaltungen Berdorf

    Adresse:
    5, rue de Consdorf L-6551 Berdorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 79 91 89
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
  • Gemeindeverwaltungen Bertrange

    Adresse:
    2, beim Schlass L-8058 Bertrange Luxemburg
    Postfach 28 / L-8005 Bertrange
    Fax:
    (+352) 26 31 27 57
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
  • Gemeindeverwaltungen Bettembourg

    Adresse:
    13, rue du Château L-3217 Bettembourg Luxemburg
    Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
    Fax:
    (+352) 51 80 80 601
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr
  • Gemeindeverwaltungen Bettendorf

    Adresse:
    1, rue Neuve L-9353 Bettendorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 80 92 34
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 18h00
    Dienstag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Mittwoch:
    Geschlossen
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Freitag:
    7h30 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen)
  • Gemeindeverwaltungen Betzdorf

    Adresse:
    11, rue du Château L-6922 Berg Luxemburg
    Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
    Fax:
    (+352) 77 00 82
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30, 16h30 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    Einwohnermeldeamt: Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr
  • Gemeindeverwaltungen Bissen

    Adresse:
    1, rue des Moulins L-7784 Bissen Luxemburg
    Postfach 25 / L-7703 Bissen
    Fax:
    (+352) 85 97 63
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 18h30
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Donnerstag:
    13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt)
    Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen)
  • Gemeindeverwaltungen Biwer

    Adresse:
    6, Kiirchestrooss L-6834 Biwer Luxemburg
    Fax:
    (+352) 71 90 25
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 11h30
    Mittwoch:
    8h00 à 11h30
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30
    Freitag:
    8h00 à 11h30
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr
    (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr)
  • Gemeindeverwaltungen Boulaide

    Adresse:
    3, rue de la Mairie L-9640 Boulaide Luxemburg
    Fax:
    (+352) 99 36 92
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 14h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    14h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h30 à 12h00
    Mittwoch:
    8h30 à 12h00
    Donnerstag:
    14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h30 à 12h00
    Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr
  • Gemeindeverwaltungen Bourscheid

    Adresse:
    1, Schlassweee L-9140 Bourscheid Luxemburg
    Fax:
    (+352) 99 03 57 565
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs)
  • Gemeindeverwaltungen Bous-Waldbredimus

    Adresse:
    20, rue Luxembourg L-5408 Bous Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 28 86 04 01
    Biergerzenter
    Fax:
    (+352) 28 86 04 109
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 11h45, 13h15 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 11h45, 13h15 à 17h15
    Mittwoch:
    13h15 à 19h00
    Donnerstag:
    8h00 à 11h45, 13h15 à 17h00
    Freitag:
    7h00 à 13h00
    Andere Dienste : bitte vereinbaren Sie einen Termin während den üblichen Bürozeiten
  • Gemeindeverwaltungen Clervaux

    Adresse:
    Montée du Château L-9712 Clervaux Luxemburg
    Postfach 35 / L-9701 Clervaux
    Fax:
    (+352) 27 800 900
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 11h30
    Dienstag:
    8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Mittwoch:
    8h00 à 11h30, 14h00 à 19h00
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Freitag:
    8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr
    Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags)
  • Gemeindeverwaltungen Colmar-Berg

    Adresse:
    5, rue de la Poste L-7730 Colmar-Berg Luxemburg
    Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
    Fax:
    (+352) 83 55 43 225
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 12h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00
    Freitag:
    Geschlossen
    Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr (freitags geschlossen)
  • Gemeindeverwaltungen Consdorf

    Adresse:
    8, route d'Echternach L-6212 Consdorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 79 04 31
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr
  • Gemeindeverwaltungen Contern

    Adresse:
    4, place de la Mairie L-5310 Contern Luxemburg
    Fax:
    (+352) 35 72 36
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h15
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Dienstag:
    8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Mittwoch:
    8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Donnerstag:
    8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Montag–Freitag, 08.15–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    oder nach Vereinbarung zwischen 7.00–08.15 Uhr und 16.30–18.30 Uhr
  • Gemeindeverwaltungen Dalheim

    Adresse:
    Gemengeplaz L-5680 Dalheim Luxemburg
    Fax:
    (+352) 23 60 53 50
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 12h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00
    Montag- und Freitagnachmittag geschlossen; für dringende Behördengänge kann ein Termin vereinbart werden.
  • Gemeindeverwaltungen Diekirch

    Adresse:
    27, avenue de la Gare L-9233 Diekirch Luxemburg
    Postfach 145 / L-9202 Diekirch
    Fax:
    (+352) 80 87 80 250
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet
  • Gemeindeverwaltungen Differdange

    Adresse:
    40, avenue Charlotte L-4530 Differdange Luxemburg
    Postfach 12 / L-4501 Differdange
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    9h00 à 11h00
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Dienstag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Mittwoch:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Montag–Freitag, 08.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr geöffnet
  • Gemeindeverwaltungen Dippach

    Adresse:
    11, rue de l'Eglise L-4994 Schouweiler Luxemburg
    Postfach 59 / L-4901 Bascharage
    Fax:
    (+352) 27 95 25 299
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
    Mittwoch:
    7h30 à 12h00, 14h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr
  • Gemeindeverwaltungen Dudelange

    Adresse:
    Place de l'Hôtel de Ville L-3590 Dudelange Luxemburg
    Postfach 73 / L-3401 Dudelange
    Fax:
    (+352) 51 61 21 299
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 19h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00
  • Gemeindeverwaltungen Echternach

    Adresse:
    2, place du Marché L-6460 Echternach Luxemburg
    Postfach 22 / L-6401 Echternach
    Fax:
    (+352) 72 92 22 51
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 19h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
    Freitag:
    8h30 à 13h00
    Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet
  • Gemeindeverwaltungen Ell

    Adresse:
    27, Haaptstrooss L-8530 Ell Luxemburg
    Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
    Fax:
    (+352) 26 62 38 55
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h15
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h15 à 11h45
    Dienstag:
    Geschlossen
    Mittwoch:
    8h15 à 11h45
    Donnerstag:
    13h30 à 18h00
    Freitag:
    8h15 à 11h45
    Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr
  • Gemeindeverwaltungen Erpeldange sur Sûre

    Adresse:
    21, porte des Ardennes L-9145 Erpeldange-sur-Sûre Luxemburg
    Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
    Fax:
    (+352) 81 97 08
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 7h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    7h30 à 11h30, 13h00 à 18h00
    Dienstag:
    7h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Mittwoch:
    Geschlossen
    Donnerstag:
    7h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Freitag:
    7h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
  • Gemeindeverwaltungen Esch sur Alzette

    Adresse:
    Place de l'Hôtel de Ville L-4002 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
    Fax:
    (+352) 54 35 14 667
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“)
  • Gemeindeverwaltungen Esch-sur-Sûre

    Adresse:
    1, an der Gaass L-9150 Eschdorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 83 91 12 25
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 18h30
    Dienstag:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Mittwoch:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Freitag:
    8h00 à 11h30
    Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr
  • Gemeindeverwaltungen Ettelbruck

    Adresse:
    Place de l'Hôtel de Ville L-9087 Ettelbruck Luxemburg
    Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
    Fax:
    (+352) 81 91 81 364
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Dienstag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Mittwoch:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 18h30
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr
  • Gemeindeverwaltungen Feulen

    Adresse:
    19, rue de la Fail L-9175 Niederfeulen Luxemburg
    Fax:
    (+352) 81 79 08
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Dienstag:
    13h00 à 18h00
    Mittwoch:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Donnerstag:
    Geschlossen
    Freitag:
    9h00 à 13h00
  • Gemeindeverwaltungen Fischbach

    Adresse:
    1, rue de l'Eglise L-7430 Fischbach Luxemburg
    Fax:
    (+352) 32 70 84 50
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
  • Gemeindeverwaltungen Flaxweiler

    Adresse:
    1, rue de Berg L-6926 Flaxweiler Luxemburg
    Fax:
    (+352) 77 08 33
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
  • Gemeindeverwaltungen Frisange

    Adresse:
    10, Munnerëferstrooss L-5701 Frisange Luxemburg
    Postfach 12 / L-5701 Aspelt
    Fax:
    (+352) 23 66 06 88
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
    Dienstag:
    7h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
    Mittwoch:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
    Donnerstag:
    8h00 à 11h30, 13h00 à 18h30
    Freitag:
    8h00 à 11h30
    Freitagnachmittag geschlossen
  • Gemeindeverwaltungen Garnich

    Adresse:
    15, rue de l'Ecole L-8353 Garnich Luxemburg
    Fax:
    (+352) 38 00 19 90
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 16h00
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstagnachmittag geschlossen.
  • Gemeindeverwaltungen Goesdorf

    Adresse:
    1, op der Driicht L-9653 Goesdorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 89 91 73
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
    Mittwoch:
    Geschlossen
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Jeden 2. Dienstagabend von 16.30 Uhr-18.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
  • Gemeindeverwaltungen Grevenmacher

    Adresse:
    6, place du Marché L-6755 Grevenmacher Luxemburg
    Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
    Fax:
    (+352) 75 03 11 80
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h40, 13h10 à 16h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h40, 13h10 à 16h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h40, 13h10 à 16h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h40, 14h00 à 19h00
    Freitag:
    8h30 à 11h40, 13h10 à 15h00
  • Gemeindeverwaltungen Grosbous-Wahl

    Adresse:
    1, rue de Bastogne L-9154 Grosbous Luxemburg
    Postfach 7 L-9006 Grosbous
    Fax:
    (+352) 83 86 55
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 12h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00
    Mittwoch:
    14h00 à 18h30
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00
  • Gemeindeverwaltungen Habscht

    Adresse:
    Place Denn L-8465 Eischen Luxemburg
    Fax:
    (+352) 39 01 33 209
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 19h00
    Mittwoch:
    Geschlossen
    Donnerstag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
    Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr; Mittwochs geschlossen / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr
  • Gemeindeverwaltungen Heffingen

    Adresse:
    2, am Duerf L-7651 Heffingen Luxemburg