Sich als Drittstaatsangehöriger der medizinischen Untersuchung unterziehen
Zum letzten Mal aktualisiert am 03.05.2022
Im Rahmen der Beantragung eines Aufenthaltstitels müssen sich Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis sind, einer medizinischen Untersuchung unterziehen, die sich aus den folgenden Teilen zusammensetzt:
- einer medizinischen Untersuchung bei einem in Luxemburg niedergelassenen und zugelassenen Allgemeinmediziner, Facharzt für innere Medizin oder Kinderarzt;
- einem Tuberkulintest bei der Sozialmedizinischen Liga (Ligue médico-sociale - LMS).
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen stellt der Medizinische Dienst für Einwanderer (Service médical de l'immigration - SMI) der Gesundheitsbehörde (Direction de la Santé) eine ärztliche Bescheinigung aus, welche der Einwanderungsbehörde (Direction de l'immigration) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten im Hinblick auf die Bearbeitung des Antrags auf Erhalt eines Aufenthaltstitels übermittelt wird.
Weigert sich der Antragsteller, sich der vorgesehenen medizinischen Untersuchung zu unterziehen, wird ihm der Aufenthaltstitel verweigert.
Zielgruppe
Die medizinische Untersuchung ist im Rahmen der Beantragung eines Aufenthaltstitels Pflicht für sämtliche Drittstaatsangehörigen (das heißt Angehörige eines Landes, das weder ein EU-Mitgliedstaat noch einem EU-Mitgliedstaat gleichgestellt ist – Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz), die sich für mehr als 3 Monate in Luxemburg niederlassen möchten.
- bei denen es sich um Familienangehörige eines EU-Bürgers oder eines Bürgers eines gleichgestellten Staates handelt; oder
- die in einem anderen EU-Mitgliedstaat langfristig aufenthaltsberechtigt sind sowie für deren Familienangehörige.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Vor seiner Einreise auf luxemburgisches Staatsgebiet muss der Drittstaatsangehörige über eine der folgenden Aufenthaltserlaubnisse verfügen:
- für Arbeitnehmer;
- für Selbstständige;
- für hochqualifizierte Arbeitnehmer;
- für Sportler oder Trainer;
- für Studierende;
- für Praktikanten;
- für Forscher;
- für Saisonbeschäftigte;
- für Freiwillige;
- für Schüler;
- für Familienangehörige eines Drittstaatsangehörigen;
- für persönliche Zwecke.
Der Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis muss anschließend innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung dieser Erlaubnis nach Luxemburg einreisen oder einen Visumantrag stellen, sofern ein Visum erforderlich ist.
Fristen
Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, müssen spätestens 3 Monate nach ihrer Einreise nach Luxemburg einen Antrag auf Erhalt eines Aufenthaltstitels stellen.
Der Arzt, der die vorläufige ärztliche Bescheinigung ausstellt, hat einen Monat Zeit, um diese an den SMI weiterzuleiten. Anschließend muss der SMI die endgültige ärztliche Bescheinigung ausstellen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels kann von der Einwanderungsbehörde erst nach Erhalt der ärztlichen Bescheinigung bearbeitet werden. Es wird demnach empfohlen, sich der medizinischen Untersuchung und dem Tuberkulintest schnellstmöglich zu unterziehen.
Kosten
Die Kosten für die medizinischen Untersuchungen und die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung gehen zulasten des Drittstaatsangehörigen.
Vorgehensweise und Details
Medizinische Untersuchung
Der Drittstaatsangehörige muss einen in Luxemburg niedergelassenen Arzt aufsuchen, um sich einer medizinischen Untersuchung zu unterziehen. Diese Untersuchung muss von einem Arzt durchgeführt werden, der in Luxemburg niedergelassen und dort als Allgemeinmediziner, Facharzt für innere Medizin oder Kinderarzt zugelassen ist.
Die Untersuchung muss folgende Elemente umfassen:
- eine allgemeine klinische Untersuchung durch einen Arzt, der erforderlichenfalls den Rat von Fachärzten einholen und zusätzliche Untersuchungen vorschreiben kann;
- eine Blutentnahme zur Untersuchung auf sexuell übertragbare Krankheiten, mit Ausnahme eines HIV/AIDS-Testes;
- eine Überprüfung des Impfstatus;
- eine Blutzuckermessung bei Personen, die aufgrund ihrer Familiengeschichte, ihres Alters oder ihres gesundheitlichen Zustands ein erhöhtes Diabetes-Risiko aufweisen;
- eine Urinprobe zur Untersuchung des Urins auf Proteine und Blut.
Die medizinische Untersuchung soll folgende Krankheiten oder Beschwerden aufdecken:
- die in den Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 aufgelisteten ansteckenden Krankheiten;
- pflegebedürftige mentale Störungen, welche die Sicherheit Dritter oder die öffentliche Ordnung bedeutend gefährden können;
- fortgeschrittene Suchtkrankheiten, die eine längere medizinische Behandlung erfordern;
- Gesundheitsbeschwerden, die im offensichtlichen Widerspruch zum Zweck des Aufenthalts in Luxemburg (insbesondere der Ausübung einer Tätigkeit als Arbeitnehmer) stehen.
Nach der Untersuchung stellt der Arzt eine vorläufige ärztliche Bescheinigung (auf einem vom Gesundheitsministerium bereitgestellten Formular) aus, welche er schnellstmöglich (maximal innerhalb eines Monats) in einem geschlossenen Umschlag an den SMI weiterleitet.
Tuberkulintest
Drittstaatsangehörige müssen sich zur Sozialmedizinischen Liga begeben, um dort einen Tuberkulintest vornehmen zu lassen.
Der Test dient der Feststellung der aktiven oder sich entwickelnden ansteckenden Tuberkulose.
Nach dem Test setzt die LMS den Medizinischen Dienst für Einwanderer davon in Kenntnis, dass der Test durchgeführt wurde.
Ärztliche Bescheinigung
Nachdem der Medizinische Dienst für Einwanderer die Bescheinigung des Arztes und die Bestätigung der LMS erhalten hat, übermittelt er der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten die offizielle ärztliche Bescheinigung.
Diese Bescheinigung enthält keinerlei medizinische Daten, sondern gibt lediglich an, ob die medizinischen Bedingungen zur Bewilligung eines Aufenthalts erfüllt sind.
Formulare/Online-Dienste
Demande en délivrance d'un titre de séjour pour ressortissant de pays tiers
Liste des observations sur les titres de séjour pour ressortissants de pays tiers
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Gesundheit
Gesundheitsinspektion20, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-85652
-
Sozialmedizinische Liga21-23, rue Henri VII
L-1725 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Tel. : (+352) 22 00 99 - 1Fax : (+352) 47 50 97