Sich als Studierender aus einem Drittstaat in Luxemburg niederlassen

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Drittstaatsangehörige, die sich zu Studienzwecken für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten in Luxemburg niederlassen möchten, müssen ein Verfahren durchlaufen, das aus 2 aufeinanderfolgenden Schritten besteht:

  • 1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg:
    • eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l’immigration) des Ministeriums für innere Angelegenheiten beantragen;
    • im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
    • im Falle von Personen, die für die Einreise nach Luxemburg einer Visumpflicht unterliegen: nach Erhalt der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis ein Visum vom Typ D beantragen.
  • 2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg:
    • sich bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden;
    • sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen;
    • anschließend einen Aufenthaltstitel für Studierende aus Drittstaaten beantragen.

Zielgruppe

Eine Aufenthaltserlaubnis und ein anschließender Aufenthaltstitel sind für sämtliche Drittstaatsangehörigen (das heißt Angehörige eines Landes, das weder ein EU-Mitgliedstaat ist noch einem EU-Mitgliedstaat gleichgestellt ist – Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz) erforderlich, die in einem Drittstaat leben und sich zu Studienzwecken in Luxemburg niederlassen möchten.

Als Studierende gelten Personen:

  • die an einer Hochschule in Luxemburg zugelassen wurden;
  • um dort als Haupttätigkeit ein Vollzeitstudium zu absolvieren, das mit einem von dieser Hochschule ausgestellten Hochschulzeugnis abgeschlossen wird.

Promovierende Forscher gelten ebenfalls als Studierende.

Als Hochschule gelten:

  • die Universität Luxemburg;
  • Schulen, die ein höheres Fachdiplom (brevet de technicien supérieur - BTS) ausstellen;
  • zugelassene private Hochschuleinrichtungen.

Drittstaatsangehörige, die als Familienangehörige eines EU-Bürgers (oder eines Bürgers eines gleichgestellten Staates) gelten, benötigen keine vorherige Aufenthaltserlaubnis.

Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis muss vom Studierenden eingereicht werden. Er kann jedoch eine Drittperson, zum Beispiel die Universität, bevollmächtigen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen.

Voraussetzungen

Im Vorfeld muss der betreffende Drittstaatsangehörige:

  • im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
  • überprüfen, ob er ein Visum benötigt, um in den Schengen-Raum einzureisen;
  • die Bedingungen erfüllen, um als Studierender zu gelten.

Vorgehensweise und Details

1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg

Aufenthaltserlaubnis

Der zukünftige Studierende aus einem Drittstaat muss von seinem Herkunftsland aus bei einer der folgenden Stellen einen (formlosen) Antrag auf eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis einreichen:

Der Antrag muss vor der Einreise eingereicht und bewilligt werden. Ein Antrag, der nach der Einreise eingereicht wird, ist unzulässig.

Im Antrag auf die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis sind die Personalien des Antragstellers (Name(n), Vorname(n) und genaue Adresse) anzugeben, und folgende Unterlagen und Informationen sind beizufügen:

  • eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
  • gegebenenfalls eine Kopie des Aufenthaltstitels eines anderen EU-Mitgliedstaats, falls der Antragsteller bereits im Schengen-Raum lebt;
  • ein Auszug aus dem Strafregister oder Affidavit (eidesstattliche Erklärung) des Antragstellers aus dem Wohnsitzland;
  • ein Nachweis, dass er an einer Hochschule in Luxemburg zugelassen wurde, und gegebenenfalls ein Nachweis dafür, dass er unter eine der folgenden Regelungen fällt:
    • ein Programm der Europäischen Union oder ein multilaterales Programm, das Mobilitätsmaßnahmen enthält; oder
    • ein Abkommen zwischen 2 oder mehr Hochschuleinrichtungen;
  • ein Nachweis für die ausreichenden finanziellen Mittel, um die Aufenthalts- und Rückreisekosten zu bestreiten. Die monatlichen Mittel müssen mindestens 80 % des Einkommens zur sozialen Eingliederung entsprechen. Dieser Nachweis kann folgendermaßen erbracht werden:
    • anhand des Originals einer Bescheinigung über das Stipendium oder das Studiendarlehen mit dessen Betrag und Dauer; oder
    • anhand des Originals einer Bankbescheinigung sowie einer Bankaufstellung der letzten 6 Monate als Nachweis für:
      • die erforderlichen Mittel in seinem Namen; oder
      • falls der Studierende von seinen Eltern unterstützt wird: ausreichende Mittel seitens seiner Eltern sowie dafür, dass seine Eltern zahlungsfähig und in der Lage sind, für die Kosten für den Aufenthalt, einschließlich der Studiengebühren und der Kosten für die Gesundheitsversorgung, für mindestens ein Jahr (12 Monate) und die Rückreisekosten aufzukommen;
    • anhand des Originals einer Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem luxemburgischen Staat und dem Studierenden, die von einem Bürgen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder rechtmäßigem Wohnsitz in Luxemburg unterzeichnet ist, für die Kosten des Aufenthalts, einschließlich der Kosten der Gesundheitsversorgung, für mindestens ein Studienjahr und die Rückreisekosten. Diese Erklärung muss die gesetzlich vorgeschriebene Form haben (siehe auch die Rubrik „Online-Dienste und Formulare“).
      Die geldwerten Vorteile, in deren Genuss der Studierende gelangt (zum Beispiel: kostenlose Unterkunft), sowie die aus einer von ihm ausgeübten vergüteten Tätigkeit von höchstens 15 Stunden pro Woche werden ebenfalls berücksichtigt;
  • eine Einverständniserklärung der Eltern, sofern der Studierende das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat;
  • ein Versicherungsnachweis zur Deckung des Krankheitsrisikos in Luxemburg (Reiseversicherung);
  • gegebenenfalls eine Vollmacht.

Vollmacht:
Drittstaatsangehörige können einer Drittperson eine Vollmacht erteilen, um den Antrag an ihrer Stelle einzureichen. In diesem Fall muss der Vollmachtnehmer, mit Ausnahme von juristischen Beratern, eine vom Vollmachtgeber ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete Vollmacht vorlegen können, wobei der Unterschrift der handschriftliche Vermerk „gilt als Vollmacht“ (bon pour procuration) vorangehen muss.

Die Unterlagen müssen in Form eines Originals oder einer beglaubigten Kopie beigefügt werden. Dies gilt jedoch nicht für Reisepässe; eine einfache Kopie ist in diesem Fall ausreichend. Bei Zweifeln hinsichtlich der Echtheit eines Dokuments, kann der für die Einwanderung zuständige Minister verlangen, dass die Echtheit von der zuständigen örtlichen Behörde bestätigt wird und das Dokument von der Botschaft beglaubigt wird (oder dass es mit der Haager Apostille versehen wird).

Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.

Die Antwortfrist des Ministeriums für innere Angelegenheiten liegt in der Regel bei maximal 60 Tagen. Sind die zur Bekräftigung des Antrags erteilten Informationen oder eingereichten Unterlagen unvollständig, teilt der Minister dem Antragsteller mit, welche zusätzlichen Informationen erforderlich sind, und räumt ihm eine angemessene Frist ein, um diese nachzuliefern. Die Frist von 60 Tagen wird dann bis zum Erhalt der verlangten Informationen oder Unterlagen innerhalb der dafür vorgegebenen Frist ausgesetzt. Werden die zusätzlichen Informationen oder Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, wird der Antrag abgelehnt.

Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Drittstaatsangehörige eine „vorübergehende Aufenthaltserlaubnis“, die ihm per Post zugeschickt wird. Diese vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ist 90 Tage lang gültig. Während dieser Zeit muss der Drittstaatsangehörige:

  • entweder ein Einreisevisum beantragen, falls eine Visumpflicht zur Einreise in den Schengen-Raum besteht; oder
  • wenn er keiner Visumpflicht unterliegt, nach Luxemburg einreisen und sich bei der Gemeindeverwaltung seines Wohnsitzortes anmelden.

Nach seiner Einreise nach Luxemburg muss der Drittstaatsangehörige die erforderlichen Formalitäten erledigen, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten.

Anmerkung: Lebt der Studierende bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat und möchte einen Teil seines Studiums in Luxemburg absolvieren, muss er ein spezifisches Verfahren befolgen.

Reisepass und Visum

Falls keine Visumpflicht besteht, kann der Drittstaatsangehörige mit seiner Aufenthaltserlaubnis und seinem gültigen Reisepass nach Luxemburg einreisen.

Sofern er der Visumpflicht unterliegt, muss der Drittstaatsangehörige mit seiner Aufenthaltserlaubnis vor seiner Abreise bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs in seinem Herkunftsland oder, sofern es dort keine solche Vertretung gibt, bei der Botschaft oder beim Konsulat des Schengen-Staates, der Luxemburg in Visumangelegenheiten vertritt (nur belgische Botschaft oder belgisches Konsulat), einen Antrag auf ein Visum vom Typ D stellen.

Das Visum mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten wird in Form eines Aufklebers in den Reisepass eingetragen.

Falls der Reisepass des Antragstellers in weniger als 6 Monaten abläuft, wird empfohlen, vor der Einreise nach Luxemburg einen neuen Reisepass zu beantragen.

Sofern ein Drittstaatsangehöriger im Besitz einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers oder eines von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten gültigen Aufenthaltstitels ist, benötigt er kein Visum. Der Drittstaatsangehörige muss jedoch im Besitz der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis für Luxemburg sein.

2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg

Anmeldung

Bei seiner Einreise nach Luxemburg muss der Drittstaatsangehörige ein gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum) sowie seine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis mit sich führen.

Innerhalb von 3 Tagen nach seiner Ankunft in Luxemburg muss er sich bei seiner neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und dort folgende Unterlagen vorzeigen:

  • ein gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum oder von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellte(r) Aufenthaltskarte/Aufenthaltstitel);
  • das Original der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis;
  • gegebenenfalls einen Wohnsitznachweis (zum Beispiel: Mietvertrag, Stromrechnung).

Der Anmelder erhält dann eine Kopie seiner Anmeldung als Empfangsbestätigung.

Diese Kopie gilt zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis bis zur Ausstellung des Aufenthaltstitels als Studiengenehmigung und als Aufenthaltsgenehmigung.

Medizinische Untersuchung

Der Studierende aus einem Drittstaat muss sich schnellstmöglich einer medizinischen Untersuchung für Einwanderer unterziehen, die sich aus folgenden Teilen zusammensetzt:

  • einer medizinischen Untersuchung bei einem Arzt, der in Luxemburg niedergelassen und dort als Allgemeinmediziner, Facharzt für Innere Medizin oder Facharzt für Pädiatrie zugelassen ist; und
  • einem Tuberkulosetest, der in einem Labor für medizinische Analysen (auf Verordnung des Arztes, der die medizinische Untersuchung durchgeführt hat) oder bei der Sozialmedizinischen Liga (Ligue médico-sociale - LMS) durchgeführt wird, für jede Person ab 2 Jahren; und
  • einem Tuberkulintest bei der Sozialmedizinischen Liga (LMS) für Kinder zwischen 2 Monaten und 2 Jahren.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen stellt die Gesundheitsinspektion (Inspection sanitaire) der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) eine ärztliche Bescheinigung aus. Die Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für innere Angelegenheiten erhält diese Bescheinigung für die weitere Bearbeitung des Antrags auf einen Aufenthaltstitel.

Antrag auf einen Aufenthaltstitel

Innerhalb von 3 Monaten nach seiner Einreise muss der Selbstständige aus einem Drittstaat einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige bei der Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für innere Angelegenheiten stellen.

Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel kann online über MyGuichet.lu oder per Post unter Verwendung eines bestimmten Formulars (siehe „Formulare & Online-Dienste“) gestellt werden.

Online-Einreichung

Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel kann über MyGuichet.lu eingereicht werden. Der Online-Vorgang kann durchgeführt werden:

  • mit Authentifizierung, wofür Folgendes benötigt wird:
    • ein LuxTrust-Produkt (Smartcard, Signing Stick oder Token); oder
    • ein elektronischer Personalausweis (eID); oder
  • ohne Authentifizierung.

Die unten aufgeführten Unterlagen sind dem Online-Antrag beizufügen.

Einreichung per Post

Bei einem Antrag per Post sind das Antragsformular und die unten aufgeführten Unterlagen an das Ministerium für innere Angelegenheiten zu senden.

Belege

Die folgenden Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
  • die endgültige Immatrikulationsbescheinigung einer Universität oder Hochschule (Immatrikulationsnachweis);
  • eine Kopie der von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Anmeldebescheinigung;
  • ein Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für innere Angelegenheiten, Generaldirektion für Einwanderung; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).

Sofern dem Antrag stattgegeben wird, erhält der Antragsteller ein Schreiben, durch welches er aufgefordert wird, einen Termin bei der Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für innere Angelegenheiten zu vereinbaren, damit dort für seinen Aufenthaltstitel ein Foto von ihm gemacht wird und seine Fingerabdrücke abgenommen werden. Der Antragsteller kann auch ein aktuelles, den ICAO-Normen entsprechendes Passbild (Standard biometrischer Reisepass) mitbringen.

Einige Tage nach Erfassung der biometrischen Daten kann der Antragsteller seinen Aufenthaltstitel nach Terminvereinbarung persönlich bei der Generaldirektion für Einwanderung abholen.

Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Chipkarte mit den biometrischen Daten des Inhabers.

Der Aufenthaltstitel enthält Informationen über seinen Inhaber (Name(n), Vorname(n), Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort) sowie spezifische Angaben zum Aufenthaltstitel (Art, Beginn und Ende der Gültigkeit).

Einige Arten von Aufenthaltstiteln enthalten zusätzliche Informationen (Französisch, Pdf, 700 KB), die unter „observation“ (Anmerkungen) auf dem Titel angegeben sind. Der Aufenthaltstitel für „Studierende“ enthält unter „Anmerkungen“ eine Information bezüglich des Zugangs zum Arbeitsmarkt.

Ausübung einer vergüteten Tätigkeit

Studierende dürfen einer vergüteten Tätigkeit (Französisch, Pdf, 402 KB) von durchschnittlich höchstens 15 Stunden pro Woche während eines Monats außerhalb der für das Studium aufgewandten Zeit nachgehen.

Diese Beschränkung gilt nicht für:

  • Arbeitnehmertätigkeiten während der Schulferien;
  • Forschungstätigkeiten innerhalb der Hochschuleinrichtung oder des zugelassenen Forschungsinstituts im Zusammenhang mit der Promotion;
  • die von wissenschaftlichen Mitarbeitern der Universität Luxemburg abgeschlossene Arbeitsverträge.

Der Studierende kann auf einfache Vorlage seines Aufenthaltstitels für Studierende eingestellt werden.

Vor der Einstellung eines Studierenden aus einem Drittstaat (oder im Falle einer Änderung des Arbeitsvertrags) muss der Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag bei der Generaldirektion für Einwanderung einreichen und dabei Folgendes angeben bzw. beifügen:

Dem Antrag müssen eine Kopie des Aufenthaltstitels für Studierende und eine Kopie des Arbeitsvertrags beigefügt werden.

Der Arbeitgeber muss der Generaldirektion für Einwanderung den Beginn der Beschäftigungszeit innerhalb von 3 Werktagen nach dem 1. Arbeitstag schriftlich (per Post oder E-Mail) mitteilen und dabei Folgendes angeben:

  • Personalien und nationale Identifikationsnummer (matricule – 13-stellige Sozialversicherungsnummer) des Arbeitnehmers;
  • Datum des Beginns der Beschäftigung;
  • Personalien des tatsächlichen Arbeitgebers.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Minister jede Änderung bezüglich der Art oder der Dauer des Arbeitsvertrags sowie der monatlichen Arbeitszeit mitzuteilen.

Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige beschäftigen, die sich illegal in Luxemburg aufhalten, setzen sich verwaltungs- und strafrechtlichen Sanktionen aus.

Praktikum

Drittstaatsangehörige, die über einen Aufenthaltstitel für Studierende in Luxemburg verfügen und während der Gültigkeitsdauer dieses Titels ein Praktikum im Rahmen ihres Studiums absolvieren wollen, müssen keine neue Aufenthaltserlaubnis für Praktikanten beantragen.

Gültigkeit und Erneuerung

Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels

Der Aufenthaltstitel gilt ab dem Datum der Anmeldung bei der Gemeinde. Sofern die Bedingungen zum Erhalt weiterhin erfüllt sind, ist der Aufenthaltstitel auf Antrag erneuerbar.

Der Aufenthaltstitel gilt für die Dauer von mindestens einem Jahr oder für die Dauer des Studienzyklus, wenn dieser kürzer ist.

Der Aufenthaltstitel für „Studierende“ enthält unter „Anmerkungen“ eine Information bezüglich des Zugangs zum Arbeitsmarkt.

Achtung: Ausländer, die Luxemburg für mehr als 6 Monate verlassen wollen, müssen ihren Aufenthaltstitel beim Ministerium für innere Angelegenheiten abgeben und sich bei der Gemeindeverwaltung ihres bisherigen Wohnortes abmelden.

Erneuerungsverfahren

Drittstaatsangehörige müssen ihren Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels bei der Generaldirektion für Einwanderung einreichen.

Der Antrag auf Erneuerung kann auf die gleiche Weise gestellt werden wie der Antrag auf einen Aufenthaltstitel, wie oben beschrieben, das heißt online über MyGuichet.lu oder per Post unter Verwendung eines bestimmten Formulars (siehe „Formulare & Online-Dienste“). Dem Antrag müssen folgende Dokumente beigefügt werden:

  • eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
  • die Immatrikulationsbescheinigung einer Universität oder Hochschule;
  • eine Einverständniserklärung der Eltern, sofern der Studierende das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat;
  • ein Nachweis für die ausreichenden finanziellen Mittel, um die Aufenthalts- und Rückreisekosten zu bestreiten. Dieser Nachweis kann folgendermaßen erbracht werden:
    • anhand des Originals einer Bescheinigung über das Stipendium oder das Studiendarlehen mit dessen Betrag und Dauer; oder
    • anhand des Originals einer Bankbescheinigung sowie einer Bankaufstellung der letzten 6 Monate als Nachweis für:
      • die erforderlichen Mittel in seinem Namen; oder
      • falls der Studierende von seinen Eltern unterstützt wird: ausreichende Mittel seitens seiner Eltern sowie dafür, dass seine Eltern zahlungsfähig und in der Lage sind, für die Kosten für den Aufenthalt, einschließlich der Studiengebühren und der Kosten für die Gesundheitsversorgung, für mindestens ein Jahr (12 Monate) und die Rückreisekosten aufzukommen;
    • anhand des Originals einer Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem luxemburgischen Staat und dem Studierenden, die von einem Bürgen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit oder rechtmäßigem Wohnsitz in Luxemburg unterzeichnet ist, für die Kosten des Aufenthalts, einschließlich der Kosten der Gesundheitsversorgung, für mindestens ein Studienjahr und die Rückreisekosten. Diese Erklärung muss die gesetzlich vorgeschriebene Form haben (siehe auch die Rubrik „Online-Dienste und Formulare“).
      Die geldwerten Vorteile, in deren Genuss der Studierende gelangt (zum Beispiel: kostenlose Unterkunft), sowie die aus einer von ihm ausgeübten vergüteten Tätigkeit von höchstens 15 Stunden pro Woche werden ebenfalls berücksichtigt;
  • ein Auszug neueren Datums aus dem luxemburgischen Strafregister;
  • ein Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für innere Angelegenheiten, Generaldirektion für Einwanderung; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).

Berufstätigkeit nach Abschluss des Studiums

Nach erfolgreichem Abschluss des letzten Jahres eines akademischen Studienzyklus von mindestens 5 Jahren in Luxemburg und anschließendem Erhalt des Hochschulabschlussdiploms können Drittstaatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, um einer beruflichen Tätigkeit in Luxemburg nachzugehen, wobei hierfür ein vereinfachtes Verfahren angewandt wird:

  • als Arbeitnehmer; oder
  • als Selbstständiger.

Hierzu müssen sie vor Ablauf ihres Aufenthaltstitels für Studierende einen Antrag auf Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer oder für Selbstständige bei der Generaldirektion für Einwanderung stellen und ihrem Antrag folgende Angaben machen bzw. folgende Unterlagen beifügen:

  • eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
  • einen Auszug neueren Datums aus dem luxemburgischen Strafregister;
  • eine Kopie des Hochschulabschlussdiploms mit der Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss eines akademischen Studienzyklus in Luxemburg;
  • dass die berufliche Tätigkeit, die sie ausüben möchten, einen direkten Zusammenhang mit ihrer Hochschulausbildung aufweist;
  • für eine Arbeitnehmertätigkeit: die Bescheinigung der ADEM, die es dem Arbeitnehmer erlaubt, eine von ihm ausgewählte Person einzustellen, sowie eine Kopie des datierten, unterzeichneten und gemäß dem luxemburgischen Arbeitsrecht abgeschlossenen Arbeitsvertrags;
  • für eine selbstständige Tätigkeit:
    • einen Finanzierungsplan und einen Businessplan;
    • einen Nachweis dafür, dass der Antragsteller über ausreichende wirtschaftliche Mittel zur Umsetzung seines Unternehmensvorhabens verfügt, beziehungsweise für eine Unternehmensübernahme;
    • im Falle einer Unternehmensübernahme, die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 Geschäftsjahre;
    • im Falle einer genehmigungspflichtigen (Niederlassungsgenehmigung) Tätigkeit, die Grundsatzstellungnahme;
    • im Falle einer Tätigkeit, die sonstiger Genehmigungen, Zulassungen oder Eintragungen bedarf, die Grundsatzstellungnahme der zuständigen Behörde;
  • einen Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für innere Angelegenheiten, Generaldirektion für Einwanderung; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels ist ein spezifisches Verfahren zu befolgen.

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zum Download bereitgestellte Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Generaldirektion für Einwanderung – Ausländerstelle

Gemeindebehörden

  • Gemeindebehörden
    Luxemburg
  • Beaufort
    9, rue de l'Eglise L-6315 Beaufort Luxemburg
    Fax : (+352) 86 93 88
    Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr
  • Bech
    1, Enneschtgaass L-6230 Bech Luxemburg
    Fax : (+352) 79 06 74
    E-Mail : bech@pt.lu
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr)
  • Beckerich
    6, Dikrecherstrooss L-8523 Beckerich Luxemburg
    Fax : (+352) 23 62 91 62
    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr
  • Berdorf
    5, rue de Consdorf L-6551 Berdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 79 91 89
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
  • Bertrange
    2, beim Schlass L-8058 Bertrange Luxemburg
    Postfach 28 / L-8005 Bertrange
    Fax : (+352) 26 31 27 57
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
  • Bettembourg
    13, rue du Château L-3217 Bettembourg Luxemburg
    Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
    Fax : (+352) 51 80 80-601
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr
  • Bettendorf
    1, rue Neuve L-9353 Bettendorf Luxemburg
    Fax : (+352) 80 92 34
    Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen)
  • Betzdorf
    11, rue du Château L-6922 Berg Luxemburg
    Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
    Fax : (+352) 77 00 82
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    Einwohnermeldeamt: Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr
  • Bissen
    1, rue des Moulins L-7784 Bissen Luxemburg
    Postfach 25 / L-7703 Bissen
    Fax : (+352) 85 97 63
    Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt)
    Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen)
  • Biwer
    6, Kiirchestrooss L-6834 Biwer Luxemburg
    Fax : (+352) 71 90 25
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr
    (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr)
  • Boulaide
    3, rue de la Mairie L-9640 Boulaide Luxemburg
    Fax : (+352) 99 36 92
    Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr
  • Bourscheid
    1, Schlassweee L-9140 Bourscheid Luxemburg
    Fax : (+352) 99 03 57-565
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs)
  • Bous-Waldbredimus
    20, rue Luxembourg L-5408 Bous Luxemburg
    Telefon : (+352) 28 86 04 01
    Biergerzenter
    Fax : (+352) 28 86 04 109
    Andere Dienste : bitte vereinbaren Sie einen Termin während den üblichen Bürozeiten
  • Clervaux
    Montée du Château L-9712 Clervaux Luxemburg
    Postfach 35 / L-9701 Clervaux
    Fax : (+352) 27 800-900
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr
    Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags)
  • Colmar-Berg
    5, rue de la Poste L-7730 Colmar-Berg Luxemburg
    Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
    Fax : (+352) 83 55 43-225
    Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr (freitags geschlossen)
  • Consdorf
    8, route d'Echternach L-6212 Consdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 79 04 31
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr
  • Contern
    4, place de la Mairie L-5310 Contern Luxemburg
    Fax : (+352) 35 72 36
    Montag–Freitag, 08.15–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    oder nach Vereinbarung zwischen 7.00–08.15 Uhr und 16.30–18.30 Uhr
  • Dalheim
    Gemengeplaz L-5680 Dalheim Luxemburg
    Fax : (+352) 23 60 53-50
    Montag- und Freitagnachmittag geschlossen; für dringende Behördengänge kann ein Termin vereinbart werden.
  • Diekirch
    27, avenue de la Gare L-9233 Diekirch Luxemburg
    Postfach 145 / L-9202 Diekirch
    Fax : (+352) 80 87 80-250
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet
  • Differdange
    40, avenue Charlotte L-4530 Differdange Luxemburg
    Postfach 12 / L-4501 Differdange
    Fax : (+352) 58 77 1-1210
    Montag–Freitag, 08.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr geöffnet
  • Dippach
    11, rue de l'Eglise L-4994 Schouweiler Luxemburg
    Postfach 59 / L-4901 Bascharage
    Fax : (+352) 27 95 25-299
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr
  • Dudelange
    Place de l'Hôtel de Ville L-3590 Dudelange Luxemburg
    Postfach 73 / L-3401 Dudelange
    Fax : (+352) 51 61 21-299
    Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00
  • Echternach
    2, place du Marché L-6460 Echternach Luxemburg
    Postfach 22 / L-6401 Echternach
    Fax : (+352) 72 92 22-51
    Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet
  • Ell
    27, Haaptstrooss L-8530 Ell Luxemburg
    Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
    Fax : (+352) 26 62 38-55
    Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr
  • Erpeldange sur Sûre
    21, porte des Ardennes L-9145 Erpeldange-sur-Sûre Luxemburg
    Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
    Fax : (+352) 81 97 08
    Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
  • Esch sur Alzette
    Place de l'Hôtel de Ville L-4002 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
    Telefon : (+352) 2754 1
    Fax : (+352) 54 35 14 667
    Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“)
  • Esch-sur-Sûre
    1, an der Gaass L-9150 Eschdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 83 91 12-25
    Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr
  • Ettelbruck
    Place de l'Hôtel de Ville L-9087 Ettelbruck Luxemburg
    Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
    Fax : (+352) 81 91 81-364
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr
  • Feulen
    25, route de Bastogne L-9176 Niederfeulen Luxemburg
    Fax : (+352) 81 79 08
    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen und Freitagnachmittag geschlossen) / Montag 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–18.00 Uhr
  • Fischbach
    1, rue de l'Eglise L-7430 Fischbach Luxemburg
    Fax : (+352) 32 70 84-50
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
  • Flaxweiler
    1, rue de Berg L-6926 Flaxweiler Luxemburg
    Fax : (+352) 77 08 33
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
  • Frisange
    10, Munnerëferstrooss L-5701 Frisange Luxemburg
    Postfach 12 / L-5701 Aspelt
    Fax : (+352) 23 66 06 88
    Freitagnachmittag geschlossen
  • Garnich
    15, rue de l'Ecole L-8353 Garnich Luxemburg
    Fax : (+352) 38 00 19 90
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstagnachmittag geschlossen.
  • Goesdorf
    1, op der Driicht L-9653 Goesdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 89 91 73
    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Jeden 2. Dienstagabend von 16.30 Uhr-18.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
  • Grevenmacher
    6, place du Marché L-6755 Grevenmacher Luxemburg
    Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
    Fax : (+352) 75 03 11-80
  • Grosbous-Wahl
    1, rue de Bastogne L-9154 Grosbous Luxemburg
    Postfach 7 L-9006 Grosbous
    Fax : (+352) 83 86 55
  • Habscht
    Place Denn L-8465 Eischen Luxemburg
    Fax : (+352) 39 01 33-209
    Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr; Mittwochs geschlossen / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr
  • Heffingen
    2, am Duerf L-7651 Heffingen Luxemburg
    Fax : (+352) 87 97 54
  • Helperknapp
    2, rue de Hollenfels L-7481 Tuntange Luxemburg
    Fax : (+352) 28 80 40-299
    Montag, 08.00 - 11.30 Uhr / Dienstag, 07.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr / Mittwoch, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (* * Jeden ersten Mittwoch im Monat bis 18.30 Uhr) / Donnerstag, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (** Donnerstagnachmittag nur nach Vereinbarung) / Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr.
  • Hesperange
    474, route de Thionville L-5886 Hesperange Luxemburg
    Postfach 10 / L-5801 Hesperange
    Fax : (+352) 36 00 06
    Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet
  • Junglinster
    12, rue de Bourglinster L-6112 Junglinster Luxemburg
    Postfach 14 / L-6101 Junglinster
    Fax : (+352) 78 83 19
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags)
  • Käerjeng
    24, rue de l'Eau L-4920 Bascharage Luxemburg
    Postfach 50 / L-4901 Bascharage
    Fax : (+352) 50 05 52 399
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung)
  • Kayl
    4, rue de l'Hôtel de Ville L-3674 Kayl Luxemburg
    Postfach 56 / L-3601 Kayl
    Fax : (+352) 56 33 23
  • Kehlen
    15, rue de Mamer L-8280 Kehlen Luxemburg
    Fax : (+352) 30 91 91-200
    Montag–Freitag, 7.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
  • Kiischpelt
    7, op der Gare L-9776 Wilwerwiltz Luxemburg
    Fax : (+352) 92 06 15
    Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr
  • Koerich
    2, rue du Château L-8385 Koerich Luxemburg
    Fax : (+352) 39 73 62
  • Kopstal
    28, rue de Saeul L-8189 Kopstal Luxemburg
    Fax : (+352) 30 04 15
    Montag bis Freitag: 7.30–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
  • Lac de la Haute-Sûre
    7, Duerfstrooss L-9635 Bavigne Luxemburg
    Fax : (+352) 99 35 53
    Montag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag und Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geschlossen
  • Larochette
    33, chemin J.A. Zinnen L-7626 Larochette Luxemburg
    Fax : (+352) 87 96 46
    Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; montags bis 19.00 Uhr geöffnet / Sekretariat und Standesamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
  • Lenningen
    3, rue de l'Église L-5414 Canach Luxemburg
    Fax : (+352) 35 97 36
    Einwohnermelde- und Standesamt: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr; nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags und donnerstags von 7.00 bis 8.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr
  • Leudelange
    5, place des Martyrs L-3361 Leudelange Luxemburg
    Postfach 32 / L-3205 Leudelange
    Fax : (+352) 37 92 92 50
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.30 Uhr
  • Lintgen
    2, rue de Diekirch L-7440 Lintgen Luxemburg
    Fax : (+352) 32 03 59-35
    Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr
  • Lorentzweiler
    87, route de Luxembourg L-7373 Lorentzweiler Luxemburg
    Postfach 7 / L-7507 Lorentzweiler
    Fax : (+352) 33 32 88
  • Luxembourg
    42, place Guillaume II Luxembourg Luxemburg
    L-2090 Luxembourg
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
  • Mamer
    1, place de l'Indépendance L-8252 Mamer Luxemburg
    Postfach 50 / L-8201 Mamer
    Fax : (+352) 31 00 31-72
    Mittwochs von 16.30 bis 19.00 Uhr: nur nach Terminvereinbarung (https://rendezvous.mamer.lu)
  • Manternach
    3, Kirchewee L-6850 Manternach Luxemburg
    Fax : (+352) 71 08 16
  • Mersch
    Place St. Michel L-7556 Mersch Luxemburg
    Postfach 93 / L-7501 Mersch
    Fax : (+352) 32 80 13
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Mittwoch bis 19.00 Uhr
  • Mertert
    1-3, Grand-Rue L-6630 Wasserbillig Luxemburg
    Postfach 4 / L-6601 Wasserbillig
    Fax : (+352) 74 85 97
    Montag–Freitag, 7.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
  • Mertzig
    22, rue Principale L-9168 Mertzig Luxemburg
  • Mondercange
    Rue Arthur Thinnes L-3901 Mondercange Luxemburg
    Postfach 50 / L-3901 Mondercange
    Fax : (+352) 57 21 66
    Montag–Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
  • Mondorf-les-Bains
    1, place des Villes Jumelées L-5627 Mondorf-les-Bains Luxemburg
    Postfach 55 / L-5601 Mondorf-les-Bains
    Fax : (+352) 23 60 55-29
    Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / bis 18.30 Uhr jeden 1. Mittwoch im Monat / Freitag, 7.00–15.00 Uhr
  • Niederanven
    18, rue d'Ernster L-6977 Oberanven Luxemburg
    Postfach 21 / L-6905 Niederanven
    Fax : (+352) 34 11 34 47
    Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 19.00 Uhr / Freitag, 8.00–14.00 Uhr
  • Nommern
    31, rue Principale L-7465 Nommern Luxemburg
    Fax : (+352) 83 73 18-299
  • Parc Hosingen
    11, Op der Héi L-9809 Hosingen Luxemburg
    Postfach 12 / L-9801 Hosingen
    Fax : (+352) 92 93 19
    Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 14.00–16.45 Uhr / mittwochs bis 18.30 Uhr geöffnet
  • Petange
    Place J.F. Kennedy L-4760 Pétange Luxemburg
    Postfach 23 / L-4701 Pétange
    Fax : (+352) 50 12 51-2000
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (mittwochs bis 18.30 Uhr)
  • Preizerdaul
    3, rue de l'Eglise L-8606 Bettborn Luxemburg
    Fax : (+352) 26 62 99 99
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag und Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
  • Putscheid
    7, Veinerstrooss L-9462 Putscheid Luxemburg
    Fax : (+352) 90 80 24
    Dienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung
  • Rambrouch
    19, rue Principale L-8805 Rambrouch Luxemburg
    Fax : (+352) 23 64 06 57
  • Reckange-sur-Mess
    83, rue Jean-Pierre Hilger L-4980 Reckange-sur-Mess Luxemburg
    Fax : (+352) 37 92 20
    Montag–Mittwoch, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr
  • Redange/Attert
    38, Grand-Rue L-8510 Redange/Attert Luxemburg
    Postfach 8 / L-8501 Redange/Attert
    Fax : (+352) 23 62 04 28
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
  • Reisdorf
    2, place de l'Eglise L-9391 Reisdorf Luxemburg
    Fax : (+352) 86 92 30
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (am Mittwoch geschlossen) / am Donnerstag bis 19.00 Uhr
  • Remich
    Place de la Résistance L-5501 Remich Luxemburg
    Postfach 9 / L-5501 Remich
    Fax : (+352) 23 69 2-227
    Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / jeden 1. Mittwoch im Monat bis 19.00 Uhr / Freitag, 7.00-13.00 Uhr
  • Roeser
    40, Grand-Rue L-3394 Roeser Luxemburg
    Fax : (+352) 36 92 32 219
  • Rosport-Mompach
    9, rue Henri Tudor L-6582 Rosport Luxemburg
    Fax : (+352) 73 04 26
    Montag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr / Dienstag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch, Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Freitag, 7.30–14.00 Uhr
  • Rumelange
    2, place G.-D. Charlotte L-3710 Rumelange Luxemburg
    Fax : (+352) 56 57 04
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
  • Saeul
    8, rue Principale L-7470 Saeul Luxemburg
    Postfach 11 / L-7506 Saeul
    Fax : (+352) 23 63 94 29
    Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.30 Uhr
  • Sandweiler
    18, rue Principale L-5240 Sandweiler Luxemburg
    Postfach 11 / L-5201 Sandweiler
    Fax : (+352) 35 79 66
    Gemeinde: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.45 / Einwohnermeldeamt, Standesamt und Dienststelle für Unterrichtswesen: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.00 Uhr
  • Sanem
    60, rue de la Poste L-4477 Belvaux Luxemburg
    Postfach 74 / L-4401 Belvaux
    Fax : (+352) 59 30 75 67
    Montag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Dienstag, 7.15–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
  • Schengen
    75, Wäistrooss L-5440 Remerschen Luxemburg
    Postfach 10 / L-5506 Remerschen
    Fax : (+352) 23 66 48 25
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Donnerstag ab 8.00 und jeweils am 1. Mittwoch des Monates bis 18.00 Uhr
  • Schieren
    90, route de Luxembourg L-9125 Schieren Luxemburg
    Fax : (+352) 81 67 87
    Montag–Mittwoch, 7.30–11.30 Uhr und 13.30-16.30 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr / Freitag, 7.30-11.30 Uhr
  • Schifflange
    Rue Aloyse Kayser L-3852 Schifflange Luxemburg
    Postfach 11, Avenue de la Libération / L-3801 Schifflange
    Fax : (+352) 45 42 02
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
  • Schuttrange
    2, place de l'Eglise L-5367 Schuttrange Luxemburg
    Fax : (+352) 35 01 13-259
    Montag, 8.00–14.00 Uhr / Dienstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr / Mittwoch–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
  • Stadtbredimus
    17, Dicksstrooss L-5451 Stadtbredimus Luxemburg
    Fax : (+352) 23 69 95-21
  • Steinfort
    4, Square Patton L-8443 Steinfort Luxemburg
    Postfach 42 / L-8401 Steinfort
    Fax : (+352) 39 00 15
    Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
  • Steinsel
    9, rue Paul Eyschen L-7317 Steinsel Luxemburg
    Fax : (+352) 33 21 39-39
  • Strassen
    1, place G. D. Charlotte L-8041 Strassen Luxemburg
    Postfach 22 / L-8001 Strassen
    Fax : (+352) 31 02 62-111
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 18.00 Uhr
  • Tandel
    6, Haaptstrooss L-9350 Bastendorf Luxemburg
    Postfach 141 / L-9202 Diekirch
    Fax : (+352) 80 38 03 20
  • Troisvierges
    9-11, Grand-Rue L-9905 Troisvierges Luxemburg
    Postfach 9 / L-9901 Troisvierges
    Fax : (+352) 99 82 38
  • Useldange
    2, rue de l'Eglise L-8706 Useldange Luxemburg
    Fax : (+352) 23 63 82 27
  • Vallée de l'Ernz
    18, rue de Larochette L-7661 Medernach Luxemburg
    Fax : (+352) 87 96 65
  • Vianden
    Place Vic. Abens L-9401 Vianden Luxemburg
    Postfach 10 / L-9401 Vianden
    Fax : (+352) 83 48 26
  • Vichten
    1, rue de l'Eglise L-9188 Vichten Luxemburg
    Fax : (+352) 88 92 10
    Montag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
  • Waldbillig
    1, rue André Hentges L-7680 Waldbillig Luxemburg
    Fax : (+352) 83 77 89
    Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr / Dienstag, 13.30–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.30–19.00 Uhr
  • Walferdange
    Place de la mairie L-7201 Walferdange Luxemburg
    Postfach 1 / L-7201 Walferdange
    Fax : (+352) 33 30 60
  • Weiler-la-Tour
    7, rue du Schlammestee L-5770 Weiler-la-Tour Luxemburg
    Fax : (+352) 26 61 71-200
  • Weiswampach
    Om Leempuddel L-9991 Weiswampach Luxemburg
    Fax : (+352) 97 80 78
  • Wiltz
    8-10, Grand-Rue L-9530 Wiltz Luxemburg
    Postfach 60 / L-9501 Wiltz
    Fax : (+352) 95 99 39-45
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr
  • Wincrange
    Maison n°85 L-9780 Wincrange Luxemburg
    Fax : (+352) 99 46 96-222
  • Winseler
    27, Duerfstrooss L-9696 Winseler Luxemburg
    Fax : (+352) 95 77 73
    Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
  • Wormeldange
    95, rue Principale L-5480 Wormeldanage Luxemburg
    Fax : (+352) 76 84 92
    Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

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Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Sich als Drittstaatsangehöriger der medizinischen Untersuchung unterziehen Als Drittstaatsangehöriger ein Visum für die Einreise nach Luxemburg beantragen Seinen Umzug bei der Wohnsitzgemeinde melden Sich als Drittstaatsangehöriger an der Universität Luxemburg immatrikulieren Als Drittstaatsangehöriger ein Praktikum in Luxemburg absolvieren Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels eines Drittstaatsangehörigen

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

  • Loi modifiée du 29 août 2008

    portant sur la libre circulation des personnes et l'immigration

  • Règlement grand-ducal modifié du 5 septembre 2008

    portant exécution de certaines dispositions relatives aux formalités administratives prévues par la loi du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l'immigration

  • Règlement grand-ducal du 19 juin 2013

    modifiant 1. le règlement grand-ducal modifié du 5 septembre 2008 portant exécution de certaines dispositions relatives aux formalités administratives prévues par la loi du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l'immigration; 2. le règlement grand-ducal modifié du 5 septembre 2008 fixant les conditions et modalités relatives à la délivrance d'une autorisation de séjour en tant que travailleur salarié

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