Als Drittstaatsangehöriger ein Praktikum in Luxemburg absolvieren
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Drittstaatsangehörige, die sich für mehr als 3 Monate in Luxemburg niederlassen möchten, um dort im Rahmen ihres Studiums ein Praktikum zu absolvieren, müssen ein 2-stufiges Verfahren befolgen:
- 1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg:
- eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis bei der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l’immigration) des Ministeriums für innere Angelegenheiten beantragen;
- im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
- im Falle von Personen, die für die Einreise nach Luxemburg einer Visumpflicht unterliegen: nach Erhalt der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis gegebenenfalls ein Visum vom Typ D beantragen.
- 2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg:
- sich bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden;
- sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen;
- anschließend einen Aufenthaltstitel für Praktikanten aus einem Drittstaat beantragen.
Zielgruppe
Eine Aufenthaltserlaubnis und ein anschließender Aufenthaltstitel sind für sämtliche Drittstaatsangehörigen (das heißt Angehörige eines Landes, das weder ein EU-Mitgliedstaat noch einem EU-Mitgliedstaat gleichgestellt ist – Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz) erforderlich, die in einem Drittstaat leben und sich in Luxemburg niederlassen möchten, um dort ein Praktikum von mehr als 3 Monaten zu absolvieren.
Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis muss vom Praktikanten eingereicht werden. Er kann jedoch eine Drittperson, zum Beispiel den Arbeitgeber, bevollmächtigen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen.
Drittstaatsangehörige, die als Familienangehörige eines EU-Bürgers (oder eines Bürgers eines gleichgestellten Staates) gelten, der in Luxemburg lebt, benötigen keine vorherige Aufenthaltserlaubnis.
Die Bestimmungen bezüglich der Aufenthaltserlaubnis für Praktikanten gelten nur für Drittstaatsangehörige, die sich für mehr als 3 Monate in Luxemburg niederlassen möchten. Bei einem Aufenthalt von weniger als 3 Monaten oder falls der Drittstaatsangehörige während seines Praktikums in einem anderen Mitgliedstaat lebt, für den er eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, gelten andere Verfahren. Außerdem gelten diese Bestimmungen nur für Praktika im Rahmen des Hochschulstudiums der betroffenen Person oder innerhalb der 2 Jahre nach Beendigung des Studiums.
Voraussetzungen
Im Vorfeld muss der betreffende Drittstaatsangehörige:
- im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
- überprüfen, ob eine Visumpflicht zur Einreise in den Schengen-Raum besteht.
Vorgehensweise und Details
Praktikumsarten
Praktikum von weniger als 3 Monaten
Drittstaatsangehörige, die ein Praktikum in Luxemburg absolvieren möchten, sind berechtigt, sich für eine maximale Dauer von 3 Monaten in Luxemburg aufzuhalten, wenn:
- sie die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt in Luxemburg erfüllen;
- sie nachweisen können, dass sie über ausreichende Existenzmittel für die Dauer des geplanten Aufenthalts verfügen.
Um diese Existenzmittel nachzuweisen, können die Drittstaatsangehörigen ein Dokument vorlegen, das die Möglichkeit des legalen Erwerbs dieser ausreichenden Existenzmittel bescheinigt, wie zum Beispiel einen Praktikumsvertrag.
Hinweis: Diese Drittstaatsangehörige benötigen keine Arbeitserlaubnis.
Drittstaatsangehörige, die ein konzerninternes Praktikum (innerhalb derselben Unternehmensgruppe) für einen Zeitraum von weniger als 3 Monaten absolvieren möchten, sind ebenfalls von einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis befreit.
Praktikum von mehr als 3 Monaten
Drittstaatsangehörige, die sich für mehr als 3 Monate in Luxemburg niederlassen möchten, um ein Praktikum zu absolvieren, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für Praktikanten, um einreisen zu können.
Drittstaatsangehörige, die bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels eines anderen Mitgliedstaats sind und sich in Luxemburg niederlassen möchten, um ein Praktikum von mehr als 3 Monaten zu absolvieren, müssen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis für Praktikanten beantragen.
Drittstaatsangehörige, die bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels eines anderen Mitgliedstaats sind, in diesem Mitgliedstaat leben und während der Gültigkeitsdauer ihres Aufenthaltstitels ein Praktikum in Luxemburg absolvieren möchten, ohne dort zu leben, benötigen keine spezielle Erlaubnis.
Drittstaatsangehörige, die über einen Aufenthaltstitel für Studierende in Luxemburg verfügen und während der Gültigkeitsdauer dieses Titels ein Praktikum im Rahmen ihres Studiums absolvieren wollen, müssen keine neue Aufenthaltserlaubnis für Praktikanten beantragen.
Drittstaatsangehörige, die ein konzerninternes Praktikum für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten absolvieren möchten, müssen eine Aufenthaltserlaubnis für einen Drittstaatsangehörigen mit Blick auf eine Tätigkeit als unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer (ICT) beantragen.
1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
Der zukünftige Praktikant aus einem Drittstaat muss von seinem Herkunftsland aus bei einer der folgenden Stellen einen (formlosen) Antrag auf Aufenthaltserlaubnis einreichen:
- bei der Generaldirektion für Einwanderung; oder
- bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs bzw. bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung, die Luxemburg in dem jeweiligen Land vertritt.
Außer in Ausnahmefällen (zum Beispiel bei Drittstaatsangehörigen, die bereits über einen Aufenthaltstitel für Luxemburg verfügen) muss der Antrag vor der Einreise nach Luxemburg eingereicht und bewilligt werden. Ein Antrag, der nach der Einreise eingereicht wird, ist unzulässig.
Im Antrag auf die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis sind die Personalien des Antragstellers (Name(n), Vorname(n) und genaue Adresse) anzugeben, und folgende Unterlagen und Informationen sind beizufügen:
- eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- gegebenenfalls eine Kopie des Aufenthaltstitels eines anderen EU-Mitgliedstaats, falls der Antragsteller im Schengen-Raum lebt;
- ein Auszug aus dem Strafregister oder Affidavit (eidesstattliche Erklärung) des Antragstellers aus dem Wohnsitzland;
- ein Nachweis dafür, dass er in den 2 Jahren vor der Antragstellung einen Ausbildungsnachweis (Meisterbrief, Höheres Fachdiplom, Bachelor, Master, Promotion) erworben hat oder einen Studiengang absolviert, der zum Erhalt eines solchen Ausbildungsnachweises führt;
- eine Kopie des mit einer Praktikumsstelle (Betrieb oder Unternehmen) geschlossenen Praktikumsvertrags, in dem eine theoretische und eine praktische Ausbildung vorgesehen sind und der Folgendes beinhaltet:
- eine Beschreibung des Praktikumsplans, einschließlich des pädagogischen Ziels oder der pädagogischen Bereiche;
- die Dauer des Praktikums;
- die Bedingungen für die Vermittlung und Betreuung des Praktikanten;
- die Praktikumszeiten;
- ein Nachweis für die ausreichenden finanziellen Mittel, um die Aufenthalts- und Rückreisekosten zu bestreiten. Die monatlichen Mittel müssen mindestens 80 % des Einkommens zur sozialen Eingliederung entsprechen. Dieser Nachweis kann folgendermaßen erbracht werden:
- anhand des Praktikumsvertrags, in dem die Höhe der Praktikumsvergütung angegeben ist; oder
- anhand einer Bescheinigung über das Stipendium oder das Studiendarlehen mit dessen Betrag und Dauer; oder
- anhand einer Bankbescheinigung; oder
- anhand einer Kostenübernahmeerklärung eines in Luxemburg lebenden Bürgen.
- eine Einverständniserklärung der Eltern, sofern der Praktikant noch minderjährig ist;
- ein Versicherungsnachweis zur Deckung des Krankheitsrisikos in Luxemburg (einschließlich einer Reiseversicherung);
- eine von der Praktikumsstelle auszustellende namentliche Kostenübernahmeerklärung bezüglich der Aufenthalts- und Rückreisekosten des Praktikanten;
- gegebenenfalls eine Vollmacht.
Bei der Beurteilung der finanziellen Mittel werden ebenfalls Sachvorteile und insbesondere die kostenlose Unterkunft sowie die Einkünfte aus der Zahlung von Taschengeld berücksichtigt.
Vollmacht:
Drittstaatsangehörige können einer Drittperson eine Vollmacht erteilen, um den Antrag an ihrer Stelle einzureichen. In diesem Fall muss der Vollmachtnehmer, mit Ausnahme von juristischen Beratern, eine vom Vollmachtgeber ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete Vollmacht vorlegen können, wobei der Unterschrift der handschriftliche Vermerk „bon pour procuration“ (gilt als Vollmacht) vorangehen muss.
Die Unterlagen müssen in Form eines Originals oder einer beglaubigten Kopie beigefügt werden. Dies gilt jedoch nicht für Reisepässe; eine einfache Kopie ist in diesem Fall ausreichend. Bei Zweifeln hinsichtlich der Echtheit eines Dokuments kann der für die Einwanderung zuständige Minister verlangen, dass von der zuständigen örtlichen Behörde die Echtheit bestätigt wird und das Dokument von der Botschaft beglaubigt wird (oder dass es mit der Haager Apostille versehen wird).
Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Nur vollständige Anträge werden bearbeitet. Unvollständige Anträge werden an den jeweiligen Antragsteller zurückgeschickt.
Die Antwortfrist des Ministeriums für innere Angelegenheiten liegt in der Regel bei maximal 60 Tagen. Sind die zur Bekräftigung des Antrags erteilten Informationen oder eingereichten Unterlagen unvollständig, teilt der Minister dem Antragsteller mit, welche zusätzlichen Informationen erforderlich sind, und räumt ihm eine angemessene Frist ein, um diese nachzuliefern. Die Frist von 60 Tagen wird dann bis zum Erhalt der verlangten Informationen oder Unterlagen innerhalb der dafür vorgegebenen Frist ausgesetzt. Werden die zusätzlichen Informationen oder Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, wird der Antrag abgelehnt.
Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Drittstaatsangehörige eine „vorübergehende Aufenthaltserlaubnis“, die ihm per Post zugeschickt wird. Diese vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ist 90 Tage lang gültig. Während dieser Zeit muss der Drittstaatsangehörige:
- entweder ein Einreisevisum beantragen, falls eine Visumpflicht zur Einreise in den Schengen-Raum besteht; oder
- wenn er keiner Visumpflicht unterliegt, nach Luxemburg einreisen und sich bei der Gemeindeverwaltung seines Wohnsitzortes anmelden.
Nach seiner Einreise nach Luxemburg muss der Drittstaatsangehörige die erforderlichen Formalitäten erledigen, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten.
Reisepass und Visum
Falls keine Visumpflicht besteht, kann der Drittstaatsangehörige mit seiner Aufenthaltserlaubnis und einem gültigen Reisepass nach Luxemburg einreisen.
Sofern er der Visumpflicht unterliegt, muss der Drittstaatsangehörige mit seiner Aufenthaltserlaubnis vor seiner Abreise bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs in seinem Herkunftsland oder, sofern es dort keine solche Vertretung gibt, bei der Botschaft oder beim Konsulat des Schengenstaates, der Luxemburg in Visumangelegenheiten vertritt (nur belgische Botschaft oder belgisches Konsulat), einen Antrag auf ein Visum vom Typ D stellen.
Das Visum mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten wird in Form eines Aufklebers in den Reisepass eingetragen.
Falls der Reisepass des Antragstellers in weniger als 6 Monaten abläuft, wird empfohlen, vor der Einreise nach Luxemburg einen neuen Reisepass zu beantragen.
Sofern ein Drittstaatsangehöriger im Besitz einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers oder eines von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten gültigen Aufenthaltstitels ist, benötigt er kein Visum. Der Drittstaatsangehörige muss jedoch im Besitz der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis für Luxemburg sein.
2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg
Anmeldung
Bei seiner Einreise muss der Drittstaatsangehörige ein gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum) sowie seine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis mit sich führen.
Innerhalb von 3 Tagen nach seiner Ankunft in Luxemburg muss er sich bei seiner neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und dort folgende Unterlagen vorzeigen:
- ein gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum oder von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellte(r) Aufenthaltskarte/ Aufenthaltstitel);
- das Original der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis;
- gegebenenfalls einen Wohnsitznachweis (zum Beispiel: Mietvertrag, Stromrechnung).
Der Anmelder erhält dann eine Kopie seiner Anmeldung als Empfangsbestätigung.
Diese Kopie gilt zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis bis zur Ausstellung des Aufenthaltstitels als Praktikumsgenehmigung und als Aufenthaltsgenehmigung.
Medizinische Untersuchung
Der Praktikant aus einem Drittstaat muss sich schnellstmöglich einer medizinischen Untersuchung für Einwanderer unterziehen, die sich aus den folgenden Teilen zusammensetzt:
- einer medizinischen Untersuchung bei einem Arzt, der in Luxemburg niedergelassen und dort als Allgemeinmediziner, Facharzt für Innere Medizin oder Facharzt für Pädiatrie zugelassen ist; und
- einem Tuberkulosetest, der in einem Labor für medizinische Analysen (auf Verordnung des Arztes, der die medizinische Untersuchung durchgeführt hat) oder bei der Sozialmedizinischen Liga (Ligue médico-sociale - LMS) durchgeführt wird, für jede Person ab 2 Jahren; und
- einem Tuberkulintest bei der Sozialmedizinischen Liga (LMS) für Kinder zwischen 2 Monaten und 2 Jahren.
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen stellt die Gesundheitsinspektion (Inspection sanitaire) der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) eine ärztliche Bescheinigung aus. Die Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für innere Angelegenheiten erhält diese Bescheinigung für die weitere Bearbeitung des Antrags auf einen Aufenthaltstitel.
Antrag auf einen Aufenthaltstitel
Innerhalb von 3 Monaten nach seiner Einreise muss der drittstaatsangehörige Praktikant einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel für drittstaatsangehörige Praktikanten bei der Generaldirektion für Einwanderung stellen.
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel kann online über MyGuichet.lu oder per Post unter Verwendung eines bestimmten Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“) gestellt werden.
Online-Einreichung
Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel kann über MyGuichet.lu eingereicht werden. Der Online-Vorgang kann durchgeführt werden:
- mit Authentifizierung, wofür Folgendes benötigt wird:
- ein LuxTrust-Produkt (Smartcard, Signing Stick oder Token); oder
- ein elektronischer Personalausweis (eID); oder
- ohne Authentifizierung.
- über einen privaten Bereich (Pdf, 3,44 MB) verfügen; und
- ihren privaten Bereich mit der App MyGuichet.lu koppeln.
Der Antrag kann ebenfalls über die App MyGuichet.lu eingereicht werden. Hierfür muss die antragstellende Person:
Die unten aufgeführten Unterlagen sind dem Online-Antrag beizufügen.
Einreichung per Post
Bei einem Antrag per Post sind das Antragsformular und die unten aufgeführten Unterlagen an das Ministerium für innere Angelegenheiten zu senden.
Belege
Die folgenden Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:
- eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- eine Kopie der von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Anmeldebescheinigung;
- ein Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für innere Angelegenheiten, Generaldirektion für Einwanderung; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).
Sofern dem Antrag stattgegeben wird, erhält der Antragsteller ein Schreiben, durch welches er aufgefordert wird, einen Termin bei der Generaldirektion für Einwanderung zu vereinbaren, damit dort für seinen Aufenthaltstitel ein Foto von ihm gemacht wird und seine Fingerabdrücke abgenommen werden. Der Antragsteller kann auch ein aktuelles, den ICAO-Normen entsprechendes Passbild (Standard biometrischer Reisepass) mitbringen.
Einige Tage nach Erfassung der biometrischen Daten kann der Antragsteller seinen Aufenthaltstitel nach Terminvereinbarung persönlich bei der Generaldirektion für Einwanderung abholen.
Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Chipkarte mit den biometrischen Daten des Inhabers.
Der Aufenthaltstitel enthält Informationen über seinen Inhaber (Name(n), Vorname(n), Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort) sowie spezifische Angaben zum Aufenthaltstitel (Art, Beginn und Ende der Gültigkeit).
Einige Arten von Aufenthaltstiteln enthalten zusätzliche Informationen (Französisch, Pdf, 700 KB), die unter „Anmerkungen“ auf dem Titel angegeben sind.
Gültigkeit und Erneuerung
Der Aufenthaltstitel für Praktikanten gilt für dieselbe Dauer wie die im Praktikumsvertrag angegebene Dauer des Praktikums, sofern diese höchstens 6 Monate beträgt.
Sieht der Studienplan des Studiengangs den Abschluss eines Praktikumsvertrags für mehr als 6 Monate vor, entspricht die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels dieser Dauer.
Der Aufenthaltstitel gilt ab dem Datum der Anmeldung bei der Gemeinde.
Achtung: Ausländer, die Luxemburg für mehr als 6 Monate verlassen wollen, müssen ihren Aufenthaltstitel beim Minister abgeben und sich bei der Gemeindeverwaltung ihres bisherigen Wohnortes abmelden.
Im Übrigen sind Praktikanten nach Ablauf ihres Aufenthaltstitels für Praktikanten nicht befugt, die Art des Aufenthaltstitels zu wechseln.
Der Antrag auf Erneuerung kann auf die gleiche Weise gestellt werden wie der Antrag auf einen Aufenthaltstitel, wie oben beschrieben, das heißt online über MyGuichet.lu oder per Post unter Verwendung eines bestimmten Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels ist ein spezifisches Verfahren zu befolgen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Generaldirektion für Einwanderung – Ausländerstelle
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Ministerium für innere Angelegenheiten Generaldirektion für Einwanderung – Ausländerstelle26, route d'Arlon L-1140 Luxemburg LuxemburgPostfach 752 / L-2017 LuxemburgFax : (+352) 22 16 08E-Mail : immigration.public@mai.etat.luWeiter zur Internetseite von : https://maint.gouvernement.lu/de.htmlRegistrierung und Ausstellung biometrischer Aufenthaltstitel: nur nach Terminvereinbarung.
Gemeindebehörden
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GemeindebehördenLuxemburg
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Beaufort9, rue de l'Eglise L-6315 Beaufort LuxemburgTelefon : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Webseite : http://www.beaufort.luMontag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr
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Bech1, Enneschtgaass L-6230 Bech LuxemburgTelefon : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74E-Mail : bech@pt.luWebseite : http://www.bech.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr)
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Beckerich6, Dikrecherstrooss L-8523 Beckerich LuxemburgTelefon : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Webseite : http://www.beckerich.luMontag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr
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Berdorf5, rue de Consdorf L-6551 Berdorf LuxemburgTelefon : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Webseite : http://www.berdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
-
Bertrange2, beim Schlass L-8058 Bertrange LuxemburgPostfach 28 / L-8005 BertrangeTelefon : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Webseite : http://www.bertrange.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
-
Bettembourg13, rue du Château L-3217 Bettembourg LuxemburgPostfach 29 / L-3201 BettembourgTelefon : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Webseite : http://www.bettembourg.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr
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Bettendorf1, rue Neuve L-9353 Bettendorf LuxemburgTelefon : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Webseite : http://www.bettendorf.luMontag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen)
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Betzdorf11, rue du Château L-6922 Berg LuxemburgPostfach 2 / L-6901 Roodt/SyreTelefon : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Webseite : http://www.betzdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
Einwohnermeldeamt: Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins L-7784 Bissen LuxemburgPostfach 25 / L-7703 BissenTelefon : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Webseite : http://www.bissen.luMontag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt)
Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss L-6834 Biwer LuxemburgTelefon : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Webseite : http://www.biwer.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr
(geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie L-9640 Boulaide LuxemburgTelefon : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Webseite : http://www.boulaide.luMontag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr
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Bourscheid1, Schlassweee L-9140 Bourscheid LuxemburgTelefon : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Webseite : http://www.bourscheid.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs)
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Bous-Waldbredimus20, rue Luxembourg L-5408 Bous LuxemburgFax : (+352) 28 86 04 109E-Mail : info@bouswaldbredimus.luWebseite : http://www.bouswaldbredimus.luAndere Dienste : bitte vereinbaren Sie einen Termin während den üblichen Bürozeiten
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ClervauxMontée du Château L-9712 Clervaux LuxemburgPostfach 35 / L-9701 ClervauxTelefon : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Webseite : http://www.clervaux.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr
Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste L-7730 Colmar-Berg LuxemburgPostfach 10 / L-7701 Colmar-BergTelefon : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Webseite : http://www.colmar-berg.luMontag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr (freitags geschlossen)
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Consdorf8, route d'Echternach L-6212 Consdorf LuxemburgTelefon : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Webseite : http://www.consdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr
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Contern4, place de la Mairie L-5310 Contern LuxemburgTelefon : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36E-Mail : marc.miller@contern.luWebseite : http://www.contern.luMontag–Freitag, 08.15–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
oder nach Vereinbarung zwischen 7.00–08.15 Uhr und 16.30–18.30 Uhr -
DalheimGemengeplaz L-5680 Dalheim LuxemburgTelefon : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Webseite : http://www.dalheim.luMontag- und Freitagnachmittag geschlossen; für dringende Behördengänge kann ein Termin vereinbart werden.
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Diekirch27, avenue de la Gare L-9233 Diekirch LuxemburgPostfach 145 / L-9202 DiekirchTelefon : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Webseite : http://www.diekirch.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet
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Differdange40, avenue Charlotte L-4530 Differdange LuxemburgPostfach 12 / L-4501 DifferdangeTelefon : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Webseite : http://www.differdange.luMontag–Freitag, 08.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr geöffnet
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Dippach11, rue de l'Eglise L-4994 Schouweiler LuxemburgPostfach 59 / L-4901 BascharageTelefon : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299E-Mail : commune@dippach.luWebseite : http://www.dippach.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr
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DudelangePlace de l'Hôtel de Ville L-3590 Dudelange LuxemburgPostfach 73 / L-3401 DudelangeTelefon : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Webseite : http://www.dudelange.luMontag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00
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Echternach2, place du Marché L-6460 Echternach LuxemburgPostfach 22 / L-6401 EchternachTelefon : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Webseite : http://www.echternach.luMontag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet
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Ell27, Haaptstrooss L-8530 Ell LuxemburgPostfach 9 / L-8501 Redange/AttertTelefon : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Webseite : http://www.ell.luMontag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr
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Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes L-9145 Erpeldange-sur-Sûre LuxemburgPostfach 39 / L-9001 EttelbruckTelefon : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Webseite : http://www.erpeldange.luMontag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
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Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville L-4002 Esch-sur-Alzette LuxemburgPostfach 145 / L-4002 Esch-sur-AlzetteTelefon : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Webseite : http://www.esch.luMontag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“)
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Esch-sur-Sûre1, an der Gaass L-9150 Eschdorf LuxemburgTelefon : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Webseite : http://www.esch-sur-sure.luMontag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr
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EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville L-9087 Ettelbruck LuxemburgPostfach 116 / L-9002 EttelbruckTelefon : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Webseite : http://www.ettelbruck.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr
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Feulen25, route de Bastogne L-9176 Niederfeulen LuxemburgTelefon : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Webseite : http://www.feulen.luMontag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen und Freitagnachmittag geschlossen) / Montag 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–18.00 Uhr
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Fischbach1, rue de l'Eglise L-7430 Fischbach LuxemburgTelefon : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Webseite : http://www.acfischbach.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
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Flaxweiler1, rue de Berg L-6926 Flaxweiler LuxemburgTelefon : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Webseite : http://www.flaxweiler.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
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Frisange10, Munnerëferstrooss L-5701 Frisange LuxemburgPostfach 12 / L-5701 AspeltTelefon : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Webseite : http://www.frisange.luFreitagnachmittag geschlossen
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Garnich15, rue de l'Ecole L-8353 Garnich LuxemburgTelefon : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Webseite : http://www.garnich.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstagnachmittag geschlossen.
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Goesdorf1, op der Driicht L-9653 Goesdorf LuxemburgTelefon : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Webseite : http://www.goesdorf.luMontag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Jeden 2. Dienstagabend von 16.30 Uhr-18.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
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Grevenmacher6, place du Marché L-6755 Grevenmacher LuxemburgPostfach 5 / L-6701 GrevenmacherTelefon : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Webseite : http://www.grevenmacher.lu
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Grosbous-Wahl1, rue de Bastogne L-9154 Grosbous LuxemburgPostfach 7 L-9006 GrosbousTelefon : (+352) 83 80 22-1Fax : (+352) 83 86 55Webseite : https://g-w.lu/
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HabschtPlace Denn L-8465 Eischen LuxemburgTelefon : (+352) 39 01 33-1Fax : (+352) 39 01 33-209Webseite : http://www.hobscheid.luGemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr; Mittwochs geschlossen / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr
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Heffingen2, am Duerf L-7651 Heffingen LuxemburgTelefon : (+352) 83 71 68-1Fax : (+352) 87 97 54Webseite : http://www.heffingen.lu
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Helperknapp2, rue de Hollenfels L-7481 Tuntange LuxemburgTelefon : (+352) 28 80 40-1Fax : (+352) 28 80 40-299Webseite : http://www.helperknapp.luMontag, 08.00 - 11.30 Uhr / Dienstag, 07.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr / Mittwoch, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (* * Jeden ersten Mittwoch im Monat bis 18.30 Uhr) / Donnerstag, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (** Donnerstagnachmittag nur nach Vereinbarung) / Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr.
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Hesperange474, route de Thionville L-5886 Hesperange LuxemburgPostfach 10 / L-5801 HesperangeTelefon : (+352) 36 08 08-1Fax : (+352) 36 00 06Webseite : http://www.hesperange.luMontag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet
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Junglinster12, rue de Bourglinster L-6112 Junglinster LuxemburgPostfach 14 / L-6101 JunglinsterTelefon : (+352) 78 72 72-1Fax : (+352) 78 83 19Webseite : http://www.junglinster.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags)
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Käerjeng24, rue de l'Eau L-4920 Bascharage LuxemburgPostfach 50 / L-4901 BascharageTelefon : (+352) 50 05 52-1Fax : (+352) 50 05 52 399Webseite : http://www.kaerjeng.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung)
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Kayl4, rue de l'Hôtel de Ville L-3674 Kayl LuxemburgPostfach 56 / L-3601 KaylTelefon : (+352) 56 66 66-1Fax : (+352) 56 33 23Webseite : http://www.kayl.lu
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Kehlen15, rue de Mamer L-8280 Kehlen LuxemburgTelefon : (+352) 30 91 91-1Fax : (+352) 30 91 91-200Webseite : http://www.kehlen.luMontag–Freitag, 7.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
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Kiischpelt7, op der Gare L-9776 Wilwerwiltz LuxemburgTelefon : (+352) 92 14 45Fax : (+352) 92 06 15Webseite : http://www.kiischpelt.luMontag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr
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Koerich2, rue du Château L-8385 Koerich LuxemburgTelefon : (+352) 39 02 56-1Fax : (+352) 39 73 62Webseite : http://www.koerich.lu
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Kopstal28, rue de Saeul L-8189 Kopstal LuxemburgTelefon : (+352) 30 01 71-1Fax : (+352) 30 04 15Webseite : http://www.kopstal.luMontag bis Freitag: 7.30–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
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Lac de la Haute-Sûre7, Duerfstrooss L-9635 Bavigne LuxemburgTelefon : (+352) 99 35 54-1Fax : (+352) 99 35 53Webseite : http://www.lac-haute-sure.luMontag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag und Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geschlossen
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Larochette33, chemin J.A. Zinnen L-7626 Larochette LuxemburgTelefon : (+352) 83 70 38-1Fax : (+352) 87 96 46Webseite : http://www.larochette.luEinwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; montags bis 19.00 Uhr geöffnet / Sekretariat und Standesamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
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Lenningen3, rue de l'Église L-5414 Canach LuxemburgTelefon : (+352) 35 97 35-1Fax : (+352) 35 97 36Webseite : http://www.lenningen.luEinwohnermelde- und Standesamt: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr; nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags und donnerstags von 7.00 bis 8.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr
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Leudelange5, place des Martyrs L-3361 Leudelange LuxemburgPostfach 32 / L-3205 LeudelangeTelefon : (+352) 37 92 92-1Fax : (+352) 37 92 92 50Webseite : http://www.leudelange.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.30 Uhr
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Lintgen2, rue de Diekirch L-7440 Lintgen LuxemburgTelefon : (+352) 32 03 59-1Fax : (+352) 32 03 59-35Webseite : http://www.lintgen.luMontag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr
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Lorentzweiler87, route de Luxembourg L-7373 Lorentzweiler LuxemburgPostfach 7 / L-7507 LorentzweilerTelefon : (+352) 33 72 68-1Fax : (+352) 33 32 88Webseite : http://www.lorentzweiler.lu
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Luxembourg42, place Guillaume II Luxembourg LuxemburgL-2090 LuxembourgTelefon : (+352) 47 96-1Webseite : http://www.vdl.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
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Mamer1, place de l'Indépendance L-8252 Mamer LuxemburgPostfach 50 / L-8201 MamerTelefon : (+352) 31 00 31-1Fax : (+352) 31 00 31-72Webseite : http://www.mamer.luMittwochs von 16.30 bis 19.00 Uhr: nur nach Terminvereinbarung (https://rendezvous.mamer.lu)
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Manternach3, Kirchewee L-6850 Manternach LuxemburgTelefon : (+352) 71 01 72-21Fax : (+352) 71 08 16Webseite : http://www.manternach.lu
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MerschPlace St. Michel L-7556 Mersch LuxemburgPostfach 93 / L-7501 MerschTelefon : (+352) 32 50 23-1Fax : (+352) 32 80 13Webseite : http://www.mersch.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Mittwoch bis 19.00 Uhr
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Mertert1-3, Grand-Rue L-6630 Wasserbillig LuxemburgPostfach 4 / L-6601 WasserbilligTelefon : (+352) 74 00 16-1Fax : (+352) 74 85 97Webseite : http://www.mertert.luMontag–Freitag, 7.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
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Mertzig22, rue Principale L-9168 Mertzig LuxemburgTelefon : (+352) 83 82 44-1Webseite : http://www.mertzig.lu
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MondercangeRue Arthur Thinnes L-3901 Mondercange LuxemburgPostfach 50 / L-3901 MondercangeTelefon : (+352) 55 05 74-1Fax : (+352) 57 21 66Webseite : http://www.mondercange.luMontag–Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
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Mondorf-les-Bains1, place des Villes Jumelées L-5627 Mondorf-les-Bains LuxemburgPostfach 55 / L-5601 Mondorf-les-BainsTelefon : (+352) 23 60 55-1Fax : (+352) 23 60 55-29Webseite : http://www.mondorf-les-bains.luMontag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / bis 18.30 Uhr jeden 1. Mittwoch im Monat / Freitag, 7.00–15.00 Uhr
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Niederanven18, rue d'Ernster L-6977 Oberanven LuxemburgPostfach 21 / L-6905 NiederanvenTelefon : (+352) 34 11 34-1Fax : (+352) 34 11 34 47Webseite : http://www.niederanven.luMontag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 19.00 Uhr / Freitag, 8.00–14.00 Uhr
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Nommern31, rue Principale L-7465 Nommern LuxemburgTelefon : (+352) 83 73 18-1Fax : (+352) 83 73 18-299Webseite : http://www.nommern.lu
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Parc Hosingen11, Op der Héi L-9809 Hosingen LuxemburgPostfach 12 / L-9801 HosingenTelefon : (+352) 92 13 41-1Fax : (+352) 92 93 19Webseite : http://www.hosingen.luMontag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 14.00–16.45 Uhr / mittwochs bis 18.30 Uhr geöffnet
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PetangePlace J.F. Kennedy L-4760 Pétange LuxemburgPostfach 23 / L-4701 PétangeTelefon : (+352) 50 12 51-1000Fax : (+352) 50 12 51-2000E-Mail : commune@petange.luWebseite : http://www.petange.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (mittwochs bis 18.30 Uhr)
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Preizerdaul3, rue de l'Eglise L-8606 Bettborn LuxemburgTelefon : (+352) 26 62 99 10Fax : (+352) 26 62 99 99Webseite : http://www.preizerdaul.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag und Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
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Putscheid7, Veinerstrooss L-9462 Putscheid LuxemburgTelefon : (+352) 99 04 20-1Fax : (+352) 90 80 24Webseite : http://www.putscheid.luDienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung
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Rambrouch19, rue Principale L-8805 Rambrouch LuxemburgFax : (+352) 23 64 06 57Webseite : http://www.rambrouch.lu
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Reckange-sur-Mess83, rue Jean-Pierre Hilger L-4980 Reckange-sur-Mess LuxemburgTelefon : (+352) 37 00 24-1Fax : (+352) 37 92 20Webseite : http://www.reckange.luMontag–Mittwoch, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr
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Redange/Attert38, Grand-Rue L-8510 Redange/Attert LuxemburgPostfach 8 / L-8501 Redange/AttertTelefon : (+352) 23 62 24-1Fax : (+352) 23 62 04 28Webseite : http://www.redange.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
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Reisdorf2, place de l'Eglise L-9391 Reisdorf LuxemburgTelefon : (+352) 83 62 21Fax : (+352) 86 92 30Webseite : http://www.reisdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (am Mittwoch geschlossen) / am Donnerstag bis 19.00 Uhr
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RemichPlace de la Résistance L-5501 Remich LuxemburgPostfach 9 / L-5501 RemichTelefon : (+352) 23 69 2-1Fax : (+352) 23 69 2-227Webseite : http://www.remich.luMontag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / jeden 1. Mittwoch im Monat bis 19.00 Uhr / Freitag, 7.00-13.00 Uhr
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Roeser40, Grand-Rue L-3394 Roeser LuxemburgTelefon : (+352) 36 92 32-1Fax : (+352) 36 92 32 219Webseite : http://www.roeser.lu
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Rosport-Mompach9, rue Henri Tudor L-6582 Rosport LuxemburgTelefon : (+352) 73 00 66-1Fax : (+352) 73 04 26Webseite : http://www.rosportmompach.luMontag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr / Dienstag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch, Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Freitag, 7.30–14.00 Uhr
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Rumelange2, place G.-D. Charlotte L-3710 Rumelange LuxemburgTelefon : (+352) 56 31 21-1Fax : (+352) 56 57 04Webseite : http://www.rumelange.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
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Saeul8, rue Principale L-7470 Saeul LuxemburgPostfach 11 / L-7506 SaeulTelefon : (+352) 23 63 22-1Fax : (+352) 23 63 94 29Webseite : http://www.saeul.luDienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.30 Uhr
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Sandweiler18, rue Principale L-5240 Sandweiler LuxemburgPostfach 11 / L-5201 SandweilerTelefon : (+352) 35 97 11-1Fax : (+352) 35 79 66Webseite : http://www.sandweiler.luGemeinde: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.45 / Einwohnermeldeamt, Standesamt und Dienststelle für Unterrichtswesen: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.00 Uhr
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Sanem60, rue de la Poste L-4477 Belvaux LuxemburgPostfach 74 / L-4401 BelvauxTelefon : (+352) 59 30 75-1Fax : (+352) 59 30 75 67Webseite : http://www.sanem.luMontag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Dienstag, 7.15–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
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Schengen75, Wäistrooss L-5440 Remerschen LuxemburgPostfach 10 / L-5506 RemerschenTelefon : (+352) 23 66 40 28Fax : (+352) 23 66 48 25Webseite : http://www.schengen.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Donnerstag ab 8.00 und jeweils am 1. Mittwoch des Monates bis 18.00 Uhr
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Schieren90, route de Luxembourg L-9125 Schieren LuxemburgTelefon : (+352) 81 26 68-54Fax : (+352) 81 67 87Webseite : http://www.schieren.luMontag–Mittwoch, 7.30–11.30 Uhr und 13.30-16.30 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr / Freitag, 7.30-11.30 Uhr
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SchifflangeRue Aloyse Kayser L-3852 Schifflange LuxemburgPostfach 11, Avenue de la Libération / L-3801 SchifflangeTelefon : (+352) 54 50 61-1Fax : (+352) 45 42 02Webseite : http://www.schifflange.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
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Schuttrange2, place de l'Eglise L-5367 Schuttrange LuxemburgTelefon : (+352) 35 01 13-1Fax : (+352) 35 01 13-259Webseite : http://www.schuttrange.luMontag, 8.00–14.00 Uhr / Dienstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr / Mittwoch–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
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Stadtbredimus17, Dicksstrooss L-5451 Stadtbredimus LuxemburgTelefon : (+352) 23 69 62-1Fax : (+352) 23 69 95-21Webseite : http://www.stadtbredimus.lu
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Steinfort4, Square Patton L-8443 Steinfort LuxemburgPostfach 42 / L-8401 SteinfortTelefon : (+352) 39 93 13-1Fax : (+352) 39 00 15Webseite : http://www.steinfort.luMontag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
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Steinsel9, rue Paul Eyschen L-7317 Steinsel LuxemburgTelefon : (+352) 33 21 39-1Fax : (+352) 33 21 39-39Webseite : http://www.steinsel.lu
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Strassen1, place G. D. Charlotte L-8041 Strassen LuxemburgPostfach 22 / L-8001 StrassenTelefon : (+352) 31 02 62-1Fax : (+352) 31 02 62-111Webseite : http://www.strassen.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 18.00 Uhr
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Tandel6, Haaptstrooss L-9350 Bastendorf LuxemburgPostfach 141 / L-9202 DiekirchFax : (+352) 80 38 03 20Webseite : http://www.tandel.lu
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Troisvierges9-11, Grand-Rue L-9905 Troisvierges LuxemburgPostfach 9 / L-9901 TroisviergesTelefon : (+352) 99 80 50-1Fax : (+352) 99 82 38Webseite : http://www.troisvierges.lu
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Useldange2, rue de l'Eglise L-8706 Useldange LuxemburgTelefon : (+352) 23 63 00 51-1Fax : (+352) 23 63 82 27Webseite : http://www.useldange.lu
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Vallée de l'Ernz18, rue de Larochette L-7661 Medernach LuxemburgTelefon : (+352) 83 73 02-1Fax : (+352) 87 96 65Webseite : http://www.aerenzdall.lu
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ViandenPlace Vic. Abens L-9401 Vianden LuxemburgPostfach 10 / L-9401 ViandenTelefon : (+352) 83 48 21-1Fax : (+352) 83 48 26Webseite : http://www.vianden.lu
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Vichten1, rue de l'Eglise L-9188 Vichten LuxemburgTelefon : (+352) 88 80 50-1Fax : (+352) 88 92 10Webseite : http://www.vichten.luMontag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
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Waldbillig1, rue André Hentges L-7680 Waldbillig LuxemburgTelefon : (+352) 83 72 87-1Fax : (+352) 83 77 89Webseite : http://www.waldbillig.luMontag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr / Dienstag, 13.30–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.30–19.00 Uhr
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WalferdangePlace de la mairie L-7201 Walferdange LuxemburgPostfach 1 / L-7201 WalferdangeTelefon : (+352) 33 01 44-1Fax : (+352) 33 30 60E-Mail : secretariat@walfer.luWebseite : http://www.walfer.lu
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Weiler-la-Tour7, rue du Schlammestee L-5770 Weiler-la-Tour LuxemburgTelefon : (+352) 26 61 71-1Fax : (+352) 26 61 71-200Webseite : http://www.weiler-la-tour.lu
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auf der Website des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel
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Diplomatische und konsularische Vertretungen Luxemburgs (auf Französisch)
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Délais prévus pour le traitement d'une demande ou la délivrance d'un document
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Reisedokumente für Nicht-EU-Bürger/innen
auf Your Europe
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Listes des experts, traducteurs et interprètes assermentés
sur le site du ministère de la Justice
Rechtsgrundlagen
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Loi modifiée du 29 août 2008
portant sur la libre circulation des personnes et l'immigration
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Règlement grand-ducal modifié du 5 septembre 2008
portant exécution de certaines dispositions relatives aux formalités administratives prévues par la loi du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l'immigration
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Règlement grand-ducal du 19 juin 2013
modifiant 1. le règlement grand-ducal modifié du 5 septembre 2008 portant exécution de certaines dispositions relatives aux formalités administratives prévues par la loi du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l'immigration; 2. le règlement grand-ducal modifié du 5 septembre 2008 fixant les conditions et modalités relatives à la délivrance d'une autorisation de séjour en tant que travailleur salarié
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