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EU-Bürger
- Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt
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Sonderfälle
- Sich als versetzter Arbeitnehmer aus einem EU-Staat in Luxemburg aufhalten
- Sich als ein von einem Unternehmen mit Sitz in der EU entsandter Arbeitnehmer aus der EU in Luxemburg aufhalten
- Sich als ein von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU entsandter Arbeitnehmer aus der EU in Luxemburg aufhalten
- Nach einem Aufenthalt von 5 Jahren
- Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels
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Drittstaatsangehörige
- Vorgänge für alle Drittstaatsangehörige
- Arbeitnehmer
- Hochqualifizierter Arbeitnehmer (Blaue Karte EU)
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Forscher
- Als Forscher aus einem Drittstaat eingestellt werden
- Als Forscher aus einem Drittstaat mit einem Aufenthaltstitel in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Teil seiner Forschungsarbeit in Luxemburg durchführen
- Sich in Luxemburg aufhalten, um nach der Forschungstätigkeit eine Anstellung zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen
- Versetzter Arbeitnehmer
- Entsandter Arbeitnehmer
- Selbstständiger
- Sportler oder Trainer
- Familienangehörige eines Drittstaatsangehörigen
- Persönliche Zwecke
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Studierende
- Sich als Studierender aus einem Drittstaat in Luxemburg niederlassen
- Als Studierender aus einem Drittstaat mit Aufenthaltstitel in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Teil des Studiums in Luxemburg absolvieren
- Nach Studienabschluss zur Arbeitssuche oder Unternehmensgründung in Luxemburg bleiben
- Praktikant
- Freiwillige
- Schüler
- Au-pair
- Investoren
- Saisonarbeiter
- Nach einem Aufenthalt von 5 Jahren
- Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels
- Drittstaatsangehörige - Familienangehörige eines EU-Bürgers