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EU-Bürger
- Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt
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Sonderfälle
- Sich als versetzter Arbeitnehmer aus einem EU-Staat in Luxemburg aufhalten
- Sich als ein von einem Unternehmen mit Sitz in der EU entsandter Arbeitnehmer aus der EU in Luxemburg aufhalten
- Sich als ein von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU entsandter Arbeitnehmer aus der EU in Luxemburg aufhalten
- Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels
- Nach einem Aufenthalt von 5 Jahren
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Drittstaatsangehörige
- Vorgänge für alle Drittstaatsangehörige
- Arbeitnehmer
- Hochqualifizierter Arbeitnehmer (Blaue Karte EU)
- Versetzter Arbeitnehmer
- Entsandter Arbeitnehmer
- Saisonarbeiter
- Selbstständiger
- Sportler oder Trainer
- Familienangehörige eines Drittstaatsangehörigen
- Persönliche Zwecke
- Schüler
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Studierende
- Sich als Studierender aus einem Drittstaat in Luxemburg niederlassen
- Als Studierender aus einem Drittstaat mit Aufenthaltstitel in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Teil des Studiums in Luxemburg absolvieren
- Nach Studienabschluss zur Arbeitssuche oder Unternehmensgründung in Luxemburg bleiben
- Praktikant
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Forscher
- Als Forscher aus einem Drittstaat eingestellt werden
- Als Forscher aus einem Drittstaat mit einem Aufenthaltstitel in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Teil seiner Forschungsarbeit in Luxemburg durchführen
- Sich in Luxemburg aufhalten, um nach der Forschungstätigkeit eine Anstellung zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen
- Freiwillige
- Au-pair
- Investoren
- Nach einem Aufenthalt von 5 Jahren
- Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels
- Drittstaatsangehörige - Familienangehörige eines EU-Bürgers
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Britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen
- Ein Aufenthaltsdokument für britische Staatsangehörige und ihre aus einem Drittstaat stammenden Familienangehörigen beantragen, die Begünstigte des Austrittsabkommens sind (für Gebietsansässige am 31. Dezember 2020)
- Ein Aufenthaltsdokument für Familienangehörige (britische Staatsangehörige oder Drittstaatsangehörige) beantragen, die Begünstigte des Austrittsabkommens sind – im Falle einer Ankunft nach dem 31. Dezember 2020
- Ein Daueraufenthaltsdokument für britische Staatsangehörige und ihre aus einem Drittstaat stammenden Familienangehörigen beantragen, die Begünstigte des Austrittsabkommens sind
- Ein Dokument für britische Staatsangehörige beantragen, aus dem ihre Rechte als Grenzgänger hervorgehen
- Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines Aufenthaltsdokuments von britischen Staatsangehörigen oder ihren Familienangehörigen, die Begünstigte des Austrittsabkommens sind