Einkommen zur sozialen Eingliederung – Einwanderung

Bestimmte Drittstaatsangehörige dürfen sich nur in Luxemburg aufhalten, wenn sie über eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 80 % des Einkommens zur sozialen Eingliederung verfügen.

Am 1. Januar 2020 belief sich dieser Betrag auf monatlich 1.201,00 Euro für einen Erwachsenen.

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