Sich als ein von einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU entsandter Arbeitnehmer aus einem Drittstaat für mehr als 3 Monate in Luxemburg aufhalten
Außerhalb der Europäischen Union (EU) niedergelassene Unternehmen müssen im Vorfeld eine kollektive Entsendungsgenehmigung bei der Einwanderungsbehörde (Direction de l'immigration) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten beantragen, um ihre Arbeitnehmer nach Luxemburg entsenden zu können.
Um sich während ihrer Entsendung in Luxemburg aufhalten zu können, müssen als Arbeitnehmer entsandte Drittstaatsangehörige:
- 1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg:
- eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis von der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten erhalten haben;
- im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
- nach Erhalt der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis gegebenenfalls ein Visum vom Typ D beantragen.
- 2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg:
- sich innerhalb von 3 Tagen bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden;
- sich anschließend, im Fall eines Aufenthalts von mehr als 3 Monaten, einer medizinischen Untersuchung unterziehen und einen Aufenthaltstitel für entsandte Arbeitnehmer aus einem Drittstaat beantragen.
Zielgruppe
Jeder von einem außerhalb der EU niedergelassenen Dienstleister nach Luxemburg entsandte Drittstaatsangehörige muss vor seiner Einreise im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein.
Damit seine Arbeitnehmer diese Aufenthaltserlaubnis bekommen, muss der Arbeitgeber eine kollektive Entsendungsgenehmigung beantragen.
In der EU niedergelassene Anbieter von grenzüberschreitenden Dienstleistungen sind nicht betroffen: Sie können ihre Arbeitnehmer ohne vorherige Genehmigung und unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit nach Luxemburg entsenden, vorausgesetzt sie sind regelmäßig und üblicherweise bei dem jeweiligen Unternehmen angestellt.
Voraussetzungen
Die vorübergehende Entsendung muss im Rahmen eines Vertrags (Dienstleistungsvertrag) zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem in Luxemburg tätigen Empfänger der Dienstleistungen erfolgen.
Als entsandter Arbeitnehmer gilt jeder Arbeitnehmer:
- der üblicherweise im Ausland arbeitet;
- seine Arbeit auf dem Staatsgebiet Luxemburgs verrichtet;
- dies während der genau bestimmten Dauer der Dienstleistung, für die der Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde.
Demnach wird der entsandte Arbeitnehmer für eine begrenzte Dauer nach Luxemburg geschickt, wobei seine Weisungsgebundenheit an das entsendende Unternehmen aufrechterhalten wird.
Die begrenzte Dauer hängt von folgenden Faktoren ab:
- Dauer, Häufigkeit, Regelmäßigkeit und Kontinuität der Dienstleistung; und
- Art der Tätigkeit, die Gegenstand der Entsendung ist.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU müssen zunächst über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen.
Als Arbeitnehmer entsandte Drittstaatsangehörige müssen im Vorfeld:
- im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
- einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit ihrem jeweiligen Unternehmen abgeschlossen haben;
- mindestens 6 Monate vor Beginn der Entsendung begonnen haben, für das Unternehmen zu arbeiten;
- überprüfen, ob eine Visumpflicht zur Einreise in den Schengen-Raum besteht.
Vorgehensweise und Details
1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg
Kollektive Entsendungsgenehmigung und individuelle Aufenthaltserlaubnis für jeden zu entsendenden Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber muss vor der Einreise seiner Arbeitnehmer nach Luxemburg einen Antrag auf Entsendungsgenehmigung (kollektive Entsendungsgenehmigung + individuelle vorübergehende Aufenthaltserlaubnisse) bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten stellen und dabei Folgendes angeben:
- die Personalien der zu entsendenden Arbeitnehmer;
- die Art und die Dauer der auszuführenden Arbeiten;
- die außergewöhnlichen Umstände, aufgrund derer angenommen werden kann, dass der nationale Arbeitsmarkt nicht betroffen ist.
Dem Antrag müssen folgende Dokumente beigefügt werden:
- bezüglich des Unternehmens:
- Dienstleistungsvertrag zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem Empfänger der Dienstleistungen;
- Niederlassungsgenehmigung;
- bezüglich eines jeden zu entsendenden Arbeitnehmers:
- vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- aktueller Strafregisterauszug oder Affidavit aus dem Wohnsitzland;
- Lebenslauf;
- Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung (gültig für die Dauer der Entsendung)
- Kopie des unbefristeten Arbeitsvertrags, der datiert und vom entsandten Arbeitnehmer sowie vom entsendenden Unternehmen unterzeichnet wurde (der Vertrag muss mindestens 6 Monate vor Beginn der Entsendung in Kraft getreten sein);
- Kopie des Dienstreiseauftrags oder der Entsendungsvereinbarung (unterzeichnet vom entsendenden Unternehmen und dem zu entsendenden Arbeitnehmer).
Die Unterlagen müssen als Original oder beglaubigte Kopie beigefügt werden. Dies gilt jedoch nicht für Reisepässe; eine einfache Kopie ist in diesem Fall ausreichend. Bei Zweifeln hinsichtlich der Echtheit eines Dokuments, kann der für die Einwanderung zuständige Minister verlangen, dass von der zuständigen örtlichen Behörde die Echtheit bestätigt wird und das Dokument von der Botschaft beglaubigt wird (oder dass es mit der Haager Apostille versehen wird).
Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
In der Regel wird diese Genehmigung für die tatsächliche für die Ausführung der Dienstleistung vorgesehene Dauer erteilt.
Das entsendende Unternehmen erhält dann die kollektive Entsendungsgenehmigung sowie die individuellen vorübergehenden Aufenthaltserlaubnisse für die zu entsendenden Arbeitnehmer.
Reisepass und Visum
Sofern er der Visumpflicht unterliegt, muss der Arbeitnehmer mit seiner vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis vor seiner Abreise bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung Luxemburgs in seinem Herkunftsland oder, sofern es dort keine solche Vertretung gibt, bei der Botschaft oder beim Konsulat des Schengenstaates, der Luxemburg in Visumangelegenheiten vertritt (Belgien oder die Niederlande), einen Antrag auf ein Visum vom Typ D stellen.
Das Visum mit einer höchstens 3-monatigen Gültigkeitsdauer wird in Form eines Aufklebers in den Reisepass eingetragen.
Falls der Reisepass des Antragstellers in weniger als 6 Monaten abläuft, wird empfohlen, vor der Einreise nach Luxemburg einen neuen Reisepass zu beantragen.
Sofern ein Drittstaatsangehöriger im Besitz einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers oder eines von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten gültigen Aufenthaltstitels ist, benötigt er kein Visum.
2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg
Anmeldung
Die Einreise des Drittstaatsangehörigen auf luxemburgisches Staatsgebiet muss innerhalb von 90 Tagen nach Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis mit einem gültigen Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum) erfolgen.
Innerhalb von 3 Tagen nach seiner Ankunft in Luxemburg muss er sich bei der Gemeindeverwaltung des Ortes, an dem er sich niederlassen möchte, anmelden und dort folgende Unterlagen vorlegen:
- gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum oder von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellte Aufenthaltskarte);
- Original der individuellen Aufenthaltserlaubnis;
- gegebenenfalls Wohnsitznachweis (zum Beispiel: Mietvertrag, Stromrechnung).
Der Anmelder erhält dann eine Kopie seiner Anmeldung.
Diese Kopie gilt zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis während höchstens 90 Tagen ab der Anmeldung als Arbeitsgenehmigung und als Aufenthaltsgenehmigung.
Medizinische Untersuchung
Wenn sie sich länger als 3 Monate in Luxemburg aufhalten möchten, müssen sich Arbeitnehmer aus einem Drittstaat schnellstmöglich einer medizinischen Untersuchung für Einwanderer unterziehen, die sich aus den folgenden Teilen zusammensetzt:
- medizinische Untersuchung bei einem in Luxemburg niedergelassenen Arzt;
- Tuberkulintest bei der Sozialmedizinischen Liga (Ligue médico-sociale - LMS).
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen stellt der Medizinische Dienst für Einwanderer (Service médical de l'immigration - SMI) der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) eine ärztliche Bescheinigung aus, welche der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten im Hinblick auf die Bearbeitung des Antrags auf Erhalt eines Aufenthaltstitels übermittelt wird.
Antrag auf einen Aufenthaltstitel
Im Falle eines Aufenthalts von mehr als 90 Tagen, muss der Drittstaatsangehörige zudem innerhalb von 3 Monaten nach seiner Einreise einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel für entsandte Arbeitnehmer bei der Einwanderungsbehörde stellen.
Dem Antrag auf einen Aufenthaltstitel sind folgende Unterlagen beizufügen:
- vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- Kopie der von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Anmeldebescheinigung;
- Nachweis über eine geeignete Wohnung in Luxemburg (zum Beispiel: Mietvertrag, Eigentumsurkunde);
- Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Einwanderungsbehörde; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).
Sofern dem Antrag stattgegeben wird, erhält der Antragsteller ein Schreiben, durch welches er aufgefordert wird, einen Termin bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten zu vereinbaren, damit dort für seinen Aufenthaltstitel ein Foto von ihm gemacht wird und seine Fingerabdrücke abgenommen werden. Der Antragsteller kann auch ein aktuelles, den ICAO-Normen entsprechendes Passbild (Standard biometrischer Reisepass) mitbringen.
Einige Tage nach Erfassung der biometrischen Daten kann der Antragsteller seinen Aufenthaltstitel nach Terminvereinbarung persönlich bei der Einwanderungsbehörde abholen.
Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Chipkarte mit den biometrischen Daten des Inhabers. Er beinhaltet die Arbeitserlaubnis.
Gültigkeit und Erneuerung
Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels
Der Aufenthaltstitel für entsandte Arbeitnehmer gilt:
- höchstens für die Dauer der Entsendung;
- lediglich für den Arbeitgeber, der die Entsendungsgenehmigung beantragt hat.
Möchte der entsandte Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit ausüben als die Dienstleistung, für die er entsandt wurde, muss er einen Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer beantragen.
Erneuerungsverfahren
Spätestens 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Entsendungsgenehmigung muss das entsendende Unternehmen einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf Verlängerung bei der Einwanderungsbehörde einreichen und dabei Folgendes angeben bzw. beifügen:
- Dauer der Entsendung;
- Rechtfertigung für die Verlängerung der Entsendung;
- Kopie des Nachtrags des zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem Empfänger der Dienstleistung abgeschlossenen Vertrags.
Das entsendende Unternehmen muss ebenfalls eine Verlängerung der Aufenthaltstitel der entsandten Arbeitnehmer beantragen. Dieser Antrag auf Erneuerung ist innerhalb der 2 dem Ablaufdatum des Aufenthaltstitels vorangehenden Monate bei der Einwanderungsbehörde zu stellen, wobei folgende Unterlagen beizufügen sind:
- vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- Kopie des ordnungsgemäß datierten und zwischen dem entsandten Arbeitnehmer und dem entsendenden Unternehmen unterzeichneten unbefristeten Arbeitsvertrags;
- Sozialversicherungsnachweis aus dem Herkunftsland oder aus Luxemburg;
- aktueller Auszug aus dem luxemburgischen Strafregister;
- Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Einwanderungsbehörde; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels ist ein spezielles Verfahren zu befolgen.
Formulare/Online-Dienste
Autorisation de détachement et autorisation de séjour d'un ressortissant de pays tiers en vue d'une activité salariée en tant que travailleur détaché - note explicative
Authorisation of secondment and authorisation to stay for a third-country national in view of a salaried activity as a posted worker - explanatory note
Détachement et mobilité intra-groupe de travailleurs salariés, ressortissants de pays tiers - note explicative
Secondment and intra-group mobility of salaried workers, third country nationale - Explanatory note
Procuration - convention de mandat
Power of attorney (Mandate convention)
Demande en délivrance d'un titre de séjour pour ressortissant de pays tiers
Demande en renouvellement d'un titre de séjour pour ressortissant de pays tiers en qualité de "travailleur salarié détaché"
Liste des observations sur les titres de séjour pour ressortissants de pays tiers
Zuständige Kontaktstellen
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Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten
Einwanderungsbehörde – Ausländerstelle26, route d'Arlon
L-1140 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 752 / L-2017 Luxemburg
Fax : (+352) 22 16 08Antrags- und Austellungstelle für biometrische Aufenthaltstitel : nur mit Termin
-
Gemeindeverwaltungen
-
Beaufort9, rue de l'Eglise
L-6315 Beaufort
Tel. : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr -
Bech1, Enneschtgaass
L-6230 Bech
Tel. : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) -
Beckerich6, Dikrecherstrooss
L-8523 Beckerich
Tel. : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr -
Berdorf5, rue de Consdorf
L-6551 Berdorf
Tel. : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Bertrange2, beim Schlass
L-8058 Bertrange
Postanschrift :
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
Tel. : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Bettembourg13, rue du Château
L-3217 Bettembourg
Postanschrift :
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
Tel. : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Bettendorf1, rue Neuve
L-9353 Bettendorf
Tel. : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) -
Betzdorf11, rue du Château
L-6922 Berg
Postanschrift :
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
Tel. : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins
L-7784 Bissen
Postanschrift :
Postfach 25 / L-7703 Bissen
Tel. : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt) / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss
L-6834 Biwer
Tel. : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie
L-9640 Boulaide
Tel. : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr -
Bourscheid1, Schlassweee
L-9140 Bourscheid
Tel. : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) -
Bous20, rue Luxembourg
L-5408 Bous
Tel. : (+352) 23 66 92 76-20Fax : (+352) 23 69 94 39Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr (Dienstagnachmittag geschlossen) -
ClervauxMontée du Château
L-9712 Clervaux
Postanschrift :
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
Tel. : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste
L-7730 Colmar-Berg
Postanschrift :
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
Tel. : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–18.30 Uhr (freitags geschlossen) -
Consdorf8, route d'Echternach
L-6212 Consdorf
Tel. : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr -
Contern4, place de la Mairie
L-5310 Contern
Tel. : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36Montag–Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch, 7.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr -
DalheimGemengeplaz
L-5680 Dalheim
Tel. : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Montag, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Diekirch27, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Postanschrift :
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
Tel. : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet -
Differdange40, avenue Charlotte
L-4530 Differdange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr -
Dippach11, rue de l'Eglise
L-4994 Schouweiler
Postanschrift :
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr -
DudelangePlace de l'Hôtel de Ville
L-3590 Dudelange
Postanschrift :
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
Tel. : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 -
Echternach2, place du Marché
L-6460 Echternach
Postanschrift :
Postfach 22 / L-6401 Echternach
Tel. : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet -
Ell27, Haaptstrooss
L-8530 Ell
Postanschrift :
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.30 Uhr -
Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes
L-9145 Erpeldange-sur-Sûre
Postanschrift :
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr -
Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville
L-4002 Esch-sur-Alzette
Postanschrift :
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) -
Esch-sur-Sûre1, an der Gaass
L-9150 Eschdorf
Tel. : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville
L-9087 Ettelbruck
Postanschrift :
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Feulen25, route de Bastogne
L-9176 Niederfeulen
Tel. : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen geschlossen) / Montag, Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr -
Fischbach1, rue de l'Eglise
L-7430 Fischbach
Tel. : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.00 Uhr -
Flaxweiler1, rue de Berg
L-6926 Flaxweiler
Tel. : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Frisange10, Munnerëferstrooss
L-5701 Frisange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
Tel. : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr (Freitagnachmittag geschlossen) / Dienstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr -
Garnich15, rue de l'Ecole
L-8353 Garnich
Tel. : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr