Sich als ein von einem Unternehmen mit Sitz in der EU entsandter Arbeitnehmer aus einem Drittstaat für mehr als 3 Monate in Luxemburg aufhalten
Um sich während ihrer Entsendung in Luxemburg aufhalten zu können, müssen sich als Arbeitnehmer entsandte Drittstaatsangehörige bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden.
Im Falle eines Aufenthalts von mehr als 3 Monaten müssen sie ebenfalls Folgendes tun:
- sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen; und
- einen Aufenthaltstitel als Arbeitnehmer eines EU-Dienstleistungsunternehmens beantragen.
Zielgruppe
Jeder von einem in der EU oder einem gleichgestellten Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz) niedergelassenen Erbringer von grenzüberschreitenden Dienstleistungen nach Luxemburg entsandte Arbeitnehmer kann unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit während seiner Entsendung ohne vorherige Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg arbeiten und/oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt er ist im Land des entsendenden Unternehmens ordnungsgemäß arbeitsberechtigt.
Von einem Dienstleister mit Sitz außerhalb der EU entsandte Arbeitnehmer sind nicht betroffen: damit seine Arbeitnehmer vor ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, muss ihr Arbeitgeber eine kollektive Entsendungsgenehmigung beantragen.
Voraussetzungen
In der EU oder einem gleichgestellten Staat niedergelassene Unternehmen können ihre Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit beliebig nach Luxemburg entsenden, vorausgesetzt die entsandten Arbeitnehmer sind während der Dauer der Entsendung befugt, in dem Land, in dem das entsendende Unternehmen seinen Sitz hat, zu arbeiten und sich dort aufzuhalten.
Die vorübergehende Entsendung muss im Rahmen eines Vertrags zwischen dem entsendenden Unternehmen und Empfänger der Dienstleistungen in Luxemburg erfolgen.
Als entsandter Arbeitnehmer gilt jeder Arbeitnehmer:
- der üblicherweise im Ausland arbeitet;
- seine Arbeit auf dem Staatsgebiet Luxemburgs verrichtet;
- dies während der genau bestimmten Dauer der Dienstleistung, für die der Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde.
Demnach wird der entsandte Arbeitnehmer für eine begrenzte Dauer nach Luxemburg geschickt, wobei seine Weisungsgebundenheit an das entsendende Unternehmen aufrechterhalten wird.
Die begrenzte Dauer hängt von folgenden Faktoren ab:
- Dauer, Häufigkeit, Regelmäßigkeit und Kontinuität der Dienstleistung; und
- Art der Tätigkeit, die Gegenstand der Entsendung ist.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
In der EU (oder einem gleichgestellten Staat) niedergelassene Unternehmen müssen im Vorfeld für jeden der zu entsendenden Arbeitnehmer eine Bescheinigung A1 (E101) beim Sozialversicherungsträger ihres Herkunftslandes beantragen.
Als Arbeitnehmer entsandte Drittstaatsangehörige müssen im Vorfeld:
- im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
- einen Arbeitsvertrag mit ihrem jeweiligen Unternehmen abgeschlossen haben;
- im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels oder einer gültigen Arbeitserlaubnis in der EU sein.
Vorgehensweise und Details
1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg
Um ordnungsgemäß nach Luxemburg einreisen zu können, müssen Drittstaatsangehörige im Besitz eines gültigen Reisepasses und eines Aufenthaltstitels (oder gegebenenfalls einer Arbeitserlaubnis) des EU-Landes sein, in dem sie üblicherweise leben (oder arbeiten).
Falls der Reisepass des Antragstellers in weniger als 6 Monaten abläuft, wird empfohlen, vor der Einreise nach Luxemburg einen neuen Reisepass zu beantragen.
2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg
Anmeldung
Unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in Luxemburg müssen sich als Arbeitnehmer entsandte Drittstaatsangehörige innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Ankunft in Luxemburg bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und dort folgende Unterlagen vorlegen:
- ein gültiges Reisedokument (Reisepass);
- den Aufenthaltstitel und/oder die Arbeitserlaubnis des EU-Mitgliedstaates des arbeitgebenden Unternehmens;
- die von ihrem Arbeitgeber vor der Entsendung übermittelte Bescheinigung A1 oder E101;
- gegebenenfalls die von der Gemeindeverwaltung des vorherigen Wohnorts ausgestellte Bescheinigung der Abmeldung.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten verweigern einige Gemeinden die Anmeldung, da im Vorfeld keine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde. In diesem Fall muss sich der Antragsteller für weniger als 3 Monate anmelden und schnellstmöglich einen Aufenthaltstitel beantragen.
Medizinische Untersuchung
Entsandte Arbeitnehmer müssen sich keiner medizinischen Untersuchung unterziehen, da davon ausgegangen wird, dass diese Untersuchung in dem EU-Land durchgeführt wurde, in dem der Arbeitnehmer üblicherweise niedergelassen ist.
Antrag auf einen Aufenthaltstitel
Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen Drittstaatsangehörige innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Ankunft in Luxemburg bei der Einwanderungsbehörde (Direction de l'immigration) einen Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer eines Dienstleisters aus der EU beantragen und dabei Folgendes angeben:
- Name und Gesellschaftsbezeichnung des Arbeitgebers;
- und des Empfängers der Dienstleistungen in Luxemburg.
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten überprüft, ob die Bedingungen für den Erhalt erfüllt sind und stellt den Aufenthaltstitel aus.
Sofern dem Antrag stattgegeben wird, erhält der Antragsteller ein Schreiben, durch welches er aufgefordert wird, einen Termin bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten zu vereinbaren, damit dort für seinen Aufenthaltstitel ein Foto von ihm gemacht wird und seine Fingerabdrücke abgenommen werden. Der Antragsteller kann auch ein aktuelles, den ICAO-Normen entsprechendes Passbild (Standard biometrischer Reisepass) mitbringen.
Einige Tage nach Erfassung der biometrischen Daten kann der Antragsteller seinen Aufenthaltstitel nach Terminvereinbarung persönlich bei der Einwanderungsbehörde abholen.
Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Chipkarte mit den biometrischen Daten des Inhabers. Er beinhaltet die Arbeitserlaubnis.
Gültigkeit und Erneuerung
Der „Aufenthaltstitel für Arbeitnehmer eines EU-Dienstleistungsunternehmens“ gilt:
- höchstens für die Dauer der Entsendung;
- lediglich für den Arbeitgeber, der die Entsendungsgenehmigung beantragt hat.
Im Falle einer Verlängerung der ursprünglichen Entsendung muss der entsandte Arbeitnehmer für die Dauer der Verlängerung der Entsendung eine Erneuerung seines Aufenthaltstitels beantragen.
Dieser Antrag auf Erneuerung ist innerhalb der 2 dem Ablaufdatum des Aufenthaltstitels vorangehenden Monate bei der Einwanderungsbehörde zu stellen, wobei folgende Unterlagen beizufügen sind:
- Dauer der Entsendung;
- Rechtfertigung für die Verlängerung der Entsendung;
- Kopie des Nachtrags zum Vertrag zwischen dem entsendenden Unternehmen und dem Empfänger der Dienstleistung; Kopie der Genehmigung der Verlängerung der Entsendung des Arbeitgebers
- Kopie des Nachtrags zum Dienstleistungsvertrag;
- vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
- Kopie des unbefristeten Arbeitsvertrags (ordnungsgemäß datiert und vom entsandten Arbeitnehmer und vom entsendenden Unternehmen unterzeichnet);
- Sozialversicherungsnachweis aus dem Herkunftsland / aus dem Land, aus dem die Versetzung erfolgt, oder aus Luxemburg;
- Auszug aus dem luxemburgischen Strafregister;
- Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Einwanderungsbehörde; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).
Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels ist ein spezielles Verfahren zu befolgen.
Formulare/Online-Dienste
Détachement et mobilité intra-groupe de travailleurs salariés, ressortissants de pays tiers - note explicative
Secondment and intra-group mobility of salaried workers, third country nationale - Explanatory note
Autorisation de détachement et autorisation de séjour d'un ressortissant de pays tiers en vue d'une activité salariée en tant que travailleur détaché - note explicative
Authorisation of secondment and authorisation to stay for a third-country national in view of a salaried activity as a posted worker - explanatory note
Procuration - convention de mandat
Power of attorney (Mandate convention)
Demande en délivrance d'un titre de séjour pour ressortissant de pays tiers
Demande en renouvellement d'un titre de séjour pour ressortissant de pays tiers en qualité de "travailleur salarié détaché"
Liste des observations sur les titres de séjour pour ressortissants de pays tiers
Zuständige Kontaktstellen
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Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten
Einwanderungsbehörde – Ausländerstelle26, route d'Arlon
L-1140 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 752 / L-2017 Luxemburg
Fax : (+352) 22 16 08Antrags- und Austellungstelle für biometrische Aufenthaltstitel : nur mit Termin
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Gemeindeverwaltungen
-
Beaufort9, rue de l'Eglise
L-6315 Beaufort
Tel. : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr -
Bech1, Enneschtgaass
L-6230 Bech
Tel. : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) -
Beckerich6, Dikrecherstrooss
L-8523 Beckerich
Tel. : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr -
Berdorf5, rue de Consdorf
L-6551 Berdorf
Tel. : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Bertrange2, beim Schlass
L-8058 Bertrange
Postanschrift :
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
Tel. : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Bettembourg13, rue du Château
L-3217 Bettembourg
Postanschrift :
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
Tel. : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Bettendorf1, rue Neuve
L-9353 Bettendorf
Tel. : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) -
Betzdorf11, rue du Château
L-6922 Berg
Postanschrift :
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
Tel. : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins
L-7784 Bissen
Postanschrift :
Postfach 25 / L-7703 Bissen
Tel. : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt) / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss
L-6834 Biwer
Tel. : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie
L-9640 Boulaide
Tel. : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr -
Bourscheid1, Schlassweee
L-9140 Bourscheid
Tel. : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) -
Bous20, rue Luxembourg
L-5408 Bous
Tel. : (+352) 23 66 92 76-20Fax : (+352) 23 69 94 39Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr (Dienstagnachmittag geschlossen) -
ClervauxMontée du Château
L-9712 Clervaux
Postanschrift :
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
Tel. : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste
L-7730 Colmar-Berg
Postanschrift :
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
Tel. : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–18.30 Uhr (freitags geschlossen) -
Consdorf8, route d'Echternach
L-6212 Consdorf
Tel. : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr -
Contern4, place de la Mairie
L-5310 Contern
Tel. : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36Montag–Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch, 7.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr -
DalheimGemengeplaz
L-5680 Dalheim
Tel. : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Montag, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Diekirch27, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Postanschrift :
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
Tel. : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet -
Differdange40, avenue Charlotte
L-4530 Differdange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr -
Dippach11, rue de l'Eglise
L-4994 Schouweiler
Postanschrift :
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr -
DudelangePlace de l'Hôtel de Ville
L-3590 Dudelange
Postanschrift :
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
Tel. : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 -
Echternach2, place du Marché
L-6460 Echternach
Postanschrift :
Postfach 22 / L-6401 Echternach
Tel. : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet -
Ell27, Haaptstrooss
L-8530 Ell
Postanschrift :
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.30 Uhr -
Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes
L-9145 Erpeldange-sur-Sûre
Postanschrift :
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr -
Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville
L-4002 Esch-sur-Alzette
Postanschrift :
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) -
Esch-sur-Sûre1, an der Gaass
L-9150 Eschdorf
Tel. : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville
L-9087 Ettelbruck
Postanschrift :
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Feulen25, route de Bastogne
L-9176 Niederfeulen
Tel. : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen geschlossen) / Montag, Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr -
Fischbach1, rue de l'Eglise
L-7430 Fischbach
Tel. : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.00 Uhr -
Flaxweiler1, rue de Berg
L-6926 Flaxweiler
Tel. : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Frisange10, Munnerëferstrooss
L-5701 Frisange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
Tel. : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr (Freitagnachmittag geschlossen) / Dienstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr -
Garnich15, rue de l'Ecole
L-8353 Garnich
Tel. : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr -
Goesdorf1, op der Driicht
L-9653 Goesdorf
Tel. : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Donnerstag bis 17.00 Uhr -
Grevenmacher6, place du Marché
L-6755 Grevenmacher
Postanschrift :
Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
Tel. : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Sekretariat und Einnahmestelle: Montag– Mittwoch, 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 18.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet / Bürgerdienst: 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet