Ausbildungsvertrag

Die Berufsausbildung umfasst:

  • die schulische Ausbildung zum Erwerb spezifischer mit dem Handwerk oder Beruf verbundener Kenntnisse;
  • die praktische Ausbildung in einem beruflichen Umfeld unter der Leitung eines Ausbilders (im Rahmen eines Ausbildungsvertrags in einem Ausbildungsbetrieb) zum Erwerb der Kernkompetenzen des betreffenden Handwerks oder Berufs.

Der Ausbildungsvertrag bereitet auf den Erhalt verschiedener Diplome vor, wie beispielsweise des Techniker-Diploms (DT), des Diploms über die berufliche Reife (DAP) oder des Berufsbefähigungszeugnisses (CCP).

Es gibt 2 Ausbildungsformen:

  • die Erstausbildung, die Minderjährige im Alter von mindestens 15 Jahren betrifft;
  • die Erwachsenenausbildung, die Volljährige betrifft, um ihnen die Möglichkeit zu bieten, eine Berufsausbildung im Rahmen eines alternierenden Ausbildungssystems zu beenden, zu vervollständigen oder zu erwerben.

Im Rahmen der Erstausbildung bezieht der Auszubildende eine monatliche Mindestausbildungsvergütung, die vom Ausbildungsbetrieb gezahlt wird. Bei der Erwachsenenausbildung zahlt der ausbildende Arbeitgeber dem erwachsenen Auszubildenden den sozialen Mindestlohn.

Zielgruppe

Ausbildende

Jede Einrichtung in Luxemburg wie beispielsweise ein rechtmäßig niedergelassenes Unternehmen, eine Behörde, eine öffentlich-rechtliche Anstalt, eine Stiftung und eine Vereinigung ohne Gewinnzweck.

Der Beruf, der Gegenstand der Ausbildung ist, muss mit der Tätigkeit des Unternehmens verbunden sein.

Der Ausbildungsbetrieb benennt einen Betreuer, das heißt eine Person, die für die praktische Ausbildung und die Betreuung der Auszubildenden im Unternehmen verantwortlich ist. Der Verantwortliche des Ausbildungsbetriebs kann selbst Betreuer eines Auszubildenden sein.

Auszubildende

Erstausbildung

Alle Personen, die einen Beruf erlernen und sich auf den Erhalt eines DT, DAP oder CCP vorbereiten möchten. Sie müssen:

  • mindestens 15 Jahre alt sein;
  • die Mindestbedingungen für den Zugang zum Schulsystem erfüllen;
  • die regelmäßige Teilnahme an den schulischen Kursen nachweisen;
  • bezüglich der Geschäfte des Unternehmens größtmögliche Diskretion an den Tag legen.

Erwachsenenausbildung

Erwachsene müssen:

  • vor dem 1. September des Jahres der Anmeldung für die Ausbildung das 18. Lebensjahr vollendet haben;
  • seit mindestens 12 Monaten nicht mehr in der schulischen Grundausbildung sein;
  • seit mindestens 12 Monaten nicht mehr unter einem Erstausbildungsvertrag stehen. Eine Ausnahme kann vom Ausschuss, der über den Zugang zur Erwachsenenausbildung entscheidet, folgenden Personen bewilligt werden:
    • Inhabern eines CCP, die ein DAP in der gleichen Fachrichtung erwerben wollen;
    • Inhabern eines DAP, die ein DT in der gleichen Fachrichtung erwerben wollen;
    • Inhabern eines CCP, DAP oder DT, die ein DAP oder DT für eine Zusatzqualifikation erwerben wollen;
  • mindestens 12 Monate lang (aufeinanderfolgend oder nicht) bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) mit mindestens 16 Arbeitsstunden pro Woche gemeldet gewesen sein;
  • zwischen dem 2. Mai und dem 15. September einen Antrag „Erwachsenenausbildung“ bei der Berufsberatung der ADEM eingereicht haben.

Voraussetzungen

Die Einrichtung muss über eine Ausbildungsberechtigung für Auszubildende verfügen und als Ausbildungsbetrieb anerkannt worden sein.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Jeder Ausbildungsbetrieb, der einen Auszubildenden einstellen möchte, muss eine Meldung des Ausbildungsplatzes bei der Berufsberatung der ADEM vornehmen. Diese schlägt ihm anschließend potenzielle und geeignete Kandidaten vor.

Der Ausbildungsbetrieb kann einen nicht auf der Liste der Berufsberatung geführten Auszubildenden einstellen, sofern diese Stelle vor Vertragsabschluss davon in Kenntnis gesetzt wurde.

Auch wenn der Ausbildungsbetrieb ohne die Inanspruchnahme der ADEM bereits einen Auszubildenden gefunden hat, ist sie weiterhin zur Meldung des freien Ausbildungsplatzes verpflichtet.

Nach Validierung durch die ADEM kann der Jugendliche oder der Erwachsene einen Ausbildungsvertrag abschließen.

Fristen

Die nachfolgenden Fristen müssen eingehalten werden:

  • Ab März muss der Arbeitgeber seine Meldungen eines Ausbildungsplatzes an die Berufsberatung der ADEM senden.
  • Zwischen dem 16. Juli und dem 1. November müssen die Ausbildungsverträge abgeschlossen werden.

Der Ausbildungsvertrag muss spätestens am 1. Arbeitstag in fünffacher Ausfertigung unterzeichnet werden.

Vorgehensweise und Details

Art des Ausbildungsvertrags

Ein Ausbildungsbetrieb, der Auszubildende einstellen möchte, muss einen Ausbildungsvertrag abschließen.

Das Datum des Dienstantritts des Auszubildenden muss übereinstimmen mit:

  • dem Datum der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags. Ansonsten läuft der Ausbildungsbetrieb Gefahr, unbefristet einen nicht qualifizierten Arbeitnehmer ohne Probezeit eingestellt zu haben; und
  • dem Datum der Anmeldung bei der CCSS als Auszubildender.

Bestimmte Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs gelten auch für Ausbildungsverträge:

Form des Ausbildungsvertrags

Das Muster für den Ausbildungsvertrag wird ausschließlich von den Berufskammern vorgegeben. Es wird von der zuständigen Berufskammer versandt. Der Vertrag muss spätestens zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns schriftlich aufgesetzt und vom Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden oder – wenn er Minderjährig ist – von seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden.

Er muss in fünffacher Ausfertigung aufgesetzt werden, von denen:

  • eine beim Ausbildungsbetrieb verbleibt;
  • eine dem Auszubildenden ausgehändigt wird;
  • eine der zuständigen Arbeitgeberkammer oder dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (MENEJ) im Falle von Ausbildungsbetrieben, die keiner Arbeitgeberkammer unterstehen, ausgehändigt wird;
  • eine der Arbeitnehmerkammer ausgehändigt wird;
  • eine an die Berufsberatung der ADEM geht.

Abschluss und Eintragung des Ausbildungsvertrags

Der Ausbildungsbetrieb muss den Ausbildungsvertrag per Versand an folgende Stellen registrieren:

  • an die zuständige Arbeitgeberkammer; oder
  • an das MENEJ im Falle von Ausbildungsbetrieben, die keiner Kammer unterstehen.

Probezeit

Der Ausbildungsvertrag sieht grundsätzlich eine Probezeit von höchstens 3 Monaten vor. Sie muss im Ausbildungsvertrag angegeben werden.

Zweck der Probezeit ist es:

  • dem Auszubildenden zu ermöglichen, herauszufinden, ob der gewählte Beruf ihm zusagt;
  • dem Ausbildungsbetrieb zu ermöglichen, die Motivation und die notwendigen Fähigkeiten des Auszubildenden im Hinblick auf seine Ausbildung zu beurteilen.

Während dieses Zeitraums können beide Parteien den Ausbildungsvertrag ohne Kündigungsfrist, ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Einwilligung der beiden zuständigen Berufskammern (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkammer) auflösen. Die Parteien informieren die zuständigen Berufskammern lediglich schriftlich über die Beendigung des Vertrags.

Im Falle einer Aussetzung des Ausbildungsvertrags während der Probezeit (beispielsweise im Krankheitsfall) wird die Probezeit um die Zeit der Aussetzung verlängert, wobei sie jedoch um höchstens 1 Monat verlängert werden kann.

Medizinische Untersuchung

In Sachen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind Auszubildende den Arbeitnehmern und jungen Arbeitern gleichgestellt. Sie müssen sich demnach einer medizinischen Einstellungsuntersuchung unterziehen, die:

  • feststellen soll, ob der Bewerber fähig oder unfähig ist, die vorgesehene Stelle zu besetzen;
  • innerhalb von 2 Monaten nach der Einstellung erfolgen muss.

Bei Auszubildenden unter 21 Jahren sind regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen vorzusehen.

Minderjährige Auszubildende und ihre gesetzlichen Vertreter müssen vor Unterzeichnung des Vertrags oder spätestens vor Dienstantritt schriftlich informiert werden über:

  • etwaige Risiken, denen sich die Auszubildenden aussetzen;
  • sämtliche Maßnahmen, die bezüglich ihrer Sicherheit und Gesundheit ergriffen wurden.

Auszubildende unter 21 Jahren müssen zudem vor Ausbildungsbeginn gewisse Einweisungen erhalten, und zwar in Anwesenheit:

  • des Beauftragten für junge Arbeitnehmer;
  • des Sicherheitsbeauftragten;
  • der Fachkraft für Arbeitssicherheit, die für den Schutz vor und die Vorbeugung von beruflichen Risiken zuständig ist.

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeit:

Der Ausbildungsbetrieb muss sich für die praktische Umsetzung der Arbeitszeiten an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) wenden.

Anmeldung des Auszubildenden zu Beginn der Laufzeit des Ausbildungsvertrags

Während der Ausbildungsdauer muss der Arbeitgeber:

  • den Auszubildenden in allen Bereichen der Sozialversicherung (Krankheit, Unfall, Rente) versichern;
  • zu diesem Zweck die Anmeldung für Arbeitnehmer ausfüllen und das Kästchen „Ausbildung“ (Rubrik 3, Buchstabe A) ankreuzen. Es ist nicht notwendig, anzugeben, dass es sich um einen befristeten Vertrag handelt, und es muss zum Zeitpunkt der Anmeldung kein Abmeldedatum angegeben werden.

Ablauf und Verlängerung des Ausbildungsvertrags

Ende des Ausbildungsvertrags

Der Ausbildungsvertrag endet in folgenden Fällen:

  • bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung;
  • aufgrund höherer Gewalt;
  • bei Auflösung durch eine der beiden Vertragsparteien;
  • bei gegenseitigem Einvernehmen zwischen den Parteien;
  • aufgrund eines Beschlusses der Arbeitgeberkammer, wenn:
    • der Auszubildende oder der Ausbildungsbetrieb den Vertrag nicht eingehalten hat; oder
    • dem Auszubildenden hinreichende Fähigkeiten für den gewählten Beruf fehlen;
  • bei Einstellung der Tätigkeit des Ausbildungsbetriebs oder bei Entzug der Ausbildungsberechtigung;
  • bei ununterbrochenem Fernbleiben des Auszubildenden von seiner Stelle während 24 Arbeitstagen ohne stichhaltige Begründung;
  • bei Erschöpfung der Rechte auf Krankengeld, das dem Auszubildenden gewährt wird;
  • bei Erreichen der höchstzulässigen Ausbildungsdauer.

Verlängerung des Ausbildungsvertrags

Der Ausbildungsvertrag wird automatisch verlängert, wenn der Schüler die Verlängerung für die Beendigung seiner Ausbildung benötigt. Die Verlängerung beträgt ein Jahr. Eine 2. Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Abmeldung des Auszubildenden am Ende des Ausbildungsvertrags

Wenn der Auszubildende das Unternehmen verlässt, muss der Arbeitgeber eine Abmeldung ausfüllen.

Wenn der Ausbildungsvertrag im Falle der bestandenen Ausbildung endet und der Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsvertrags eingestellt wird, muss der Arbeitgeber Folgendes einreichen:

  • eine Abmeldung am letzten Arbeitstag als Auszubildender;
  • eine auf den Folgetag datierte Anmeldung als Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsvertrags.

Ausbildungsvergütung für den Auszubildenden

Der Ausbildungsbetrieb zahlt dem Auszubildenden eine monatliche Mindestausbildungsvergütung. Sie hängt vom gewählten Beruf, vom Ausbildungsjahr oder dem erfolgreich abgeschlossenen integrierten Zwischenprojekt sowie von der Veränderung des Lebenshaltungskostenindexes ab.

Arbeitgeber, die Auszubildende auf der Grundlage eines Vertrags für die Erwachsenenausbildung beschäftigen, können in den Genuss einer Erstattung des Ergänzungsbeitrags kommen.

Beihilfen zur Förderung der Ausbildung für Ausbilder

Ausbildungsbetriebe können in den Genuss kommen von:

Formulare/Online-Dienste

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Déclaration d'entrée pour salarié du secteur privé

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Zuständige Kontaktstellen

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