Befristeter Arbeitsvertrag für Schüler/Studierende
Schüler und Studierende können auch außerhalb der Schulferien/vorlesungsfreien Zeit die Arbeitswelt entdecken, indem sie mit einem Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen und so gegen eine Vergütung erste berufliche Erfahrungen sammeln.
In diesem Fall handelt es sich um einen klassischen befristeten Arbeitsvertrag, der nicht mit einer Beschäftigung von Schülern oder Studierenden während der Schulferien/vorlesungsfreien Zeit zu verwechseln ist.
Zielgruppe
Betroffen sind:
- Schüler oder Studierende, die außerhalb der Schulferien/vorlesungsfreien Zeit gegen eine Vergütung arbeiten möchten und in Luxemburg eine der folgenden Ausbildungen absolvieren:
- Studiengang zum Erwerb des höheren Fachdiploms (brevet de technicien supérieur - BTS);
- Bachelor- oder Masterstudiengang bzw. sonstiger Studiengang der Universität Luxemburg;
- allgemeiner oder technischer Sekundarunterricht;
- Arbeitgeber, die auch außerhalb der Schulferien/vorlesungsfreien Zeit Schüler oder Studierende gegen Vergütung beschäftigen möchten.
Vorgehensweise und Details
Form und Dauer des Arbeitsvertrags
Der Arbeitsvertrag mit dem Schüler/Studierenden wird in Form eines befristeten Arbeitsvertrags abgeschlossen. Dieser ist – wie alle befristeten Verträge – schriftlich abzufassen.
Die wöchentliche Arbeitszeit darf bei einem Bezugszeitraum von einem Monat oder 4 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als 15 Stunden betragen, was insgesamt 60 Stunden ergibt.
Beispiel:
In einem Monat darf der Schüler/Studierende demnach:
- 15 Stunden in der 1. Woche arbeiten;
- 13 Stunden in der 2. Woche arbeiten;
- 17 Stunden in der 3. Woche arbeiten;
- 15 Stunden in der 4. Woche arbeiten.
Der Schüler/Studierende muss am Ende des Monats auf insgesamt 60 Arbeitsstunden kommen.
15 Stunden + 13 Stunden + 17 Stunden + 15 Stunden = 60 Stunden.
Auf diese Weise erzielt der Schüler/Studierende einen Durchschnitt von 15 Stunden pro Woche.
Diese Grenze gilt jedoch nicht für Tätigkeiten als Arbeitnehmer während der Schulferien/vorlesungsfreien Zeit, da in diesem Zeitraum die Obergrenze bei 40 Stunden pro Woche liegt.
Der Vertrag kann mehr als zweimal verlängert werden, ohne dass er zu einem unbefristeten Vertrag wird. Dabei darf jedoch eine Gesamtdauer von 5 Jahren (anstelle der 24 Monate bei klassischen befristeten Arbeitsverträgen) nicht überschritten werden.
Vergütung
Der Lohn des Schülers/Studierenden darf den seinem Alter entsprechenden sozialen Mindestlohn nicht unterschreiten.
Der Arbeitgeber muss den Schüler/Studierenden wie folgt bezahlen:
Sozialer Mindestlohn (Index 834,76 – gültig seit dem 1. Januar 2020) |
||
18 Jahre oder älter und nicht qualifiziert (100 % des sozialen Mindestlohns) |
12,3815 Euro (Stundenlohn) |
2.141,99 Euro (Monatslohn) |
17 bis 18 Jahre (80 % des sozialen Mindestlohns) |
9,9052 Euro (Stundenlohn) |
1.713,60 Euro (Monatslohn) |
15 bis 17 Jahre (75 % des sozialen Mindestlohns) |
9,2861 Euro (Stundenlohn) |
1.606,50 Euro (Monatslohn) |
Sozialversicherungsbeiträge
Der Arbeitgeber muss den Schüler/Studierenden bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) anmelden. Somit wird er in allen Bereichen der Sozialversicherung (Krankheit, Rente, Unfall und Pflege) versichert.
Urlaub und gesetzliche Feiertage
Je nach Dauer seines Arbeitsvertrags hat der Schüler/Studierende einen anteiligen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Krankheitstage werden gemäß dem Grundsatz der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit vergütet.
Zudem wird er für Arbeit an Feiertagen (an denen normalerweise gearbeitet wird oder nicht) vergütet.
Risikobehaftete Arbeitsplätze und Hygiene
Ein Schüler/Studierender, der für einen risikobehafteten Arbeitsplatz eingestellt wird, muss sich einer Einstellungsuntersuchung bei einem Arbeitsmediziner unterziehen. Sofern er im Rahmen seiner Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, muss er im Besitz eines vom Arbeitsmediziner oder von seinem behandelnden Arzt ausgestellten Attests sein, das nicht älter als 1 Jahr sein darf.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Schülern/Studierenden unter 21 Jahren vor ihrem Arbeitsbeginn bestimmte Einweisungen zu erteilen. Dies erfolgt in Anwesenheit folgender Personen:
- Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragter;
- Fachkraft für Arbeitssicherheit, die sich um den Schutz vor und die Vorbeugung von beruflichen Risiken kümmert.
Formulare/Online-Dienste
Contrat à durée déterminée - modèle de la Chambre des Métiers
Befristeter Arbeitsvertrag – Muster des ITM
Contrat à durée déterminée - modèle de l'ITM
Zuständige Kontaktstellen
-
Arbeitnehmerkammer18, rue Auguste Lumière
L-1950 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 1263 / L-1012 Luxemburg
Tel. : (+352) 27 494 200Fax : (+352) 27 494 250Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt3, rue des Primeurs
L-2361 Strassen
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 76100Fax : (+352) 247 96100Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr -
Regionalstelle Diekirch2, rue Clairefontaine
L-9220 Diekirch
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 76100Fax : (+352) 247 96100Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Regionalstelle Esch/Alzette1, boulevard de la Porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 76100Fax : (+352) 247 96100Werktags von 8.30 bis 10.00 Uhr -
Regionalstelle Strassen3, rue des Primeurs
L-2361 Strassen
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 76100Fax : (+352) 247 96100Werktags von 8.30 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr -
Regionalstelle Wiltz20, route de Winseler
L-9577 Wiltz
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-76100Fax : (+352) 247-96100Mittwoch, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr