Sich an der Universität Luxemburg immatrikulieren

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Die Universität Luxemburg wurde gegründet, um Ausbildung, Forschung und Leistung auf höchstem internationalen Niveau zu verwirklichen. Das bedeutet konkret, dass die Studierenden der Universität Luxemburg die Wahl zwischen 11 akademischen oder berufsorientierten Bachelorstudiengängen, 19 akademischen oder berufsorientierten Masterstudiengängen sowie 6 spezifischen Ausbildungen und/oder Fortbildungen haben.

Die Immatrikulation an der Universität Luxemburg und die entsprechenden Modalitäten hängen von mehreren Kriterien bezüglich der persönlichen Situation der Studierenden ab.

Zielgruppe

Unter bestimmten Bedingungen können folgende Personen sich an der Universität Luxemburg immatrikulieren:

  • Studierende aus Luxemburg;
  • Studierende aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), die Inhaber eines in einem EU-Land erworbenen Abschlusses sind.

Die Universität Luxemburg bietet allen immatrikulierten Studierenden (ohne Altersbegrenzung) eine Semesterkarte für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zum Preis von 25 Euro an.

Diese Karte ist ohne jegliche Begrenzung der Fahrstrecke in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Luxemburg gültig.

Vorgehensweise und Details

Immatrikulation für einen Bachelorstudiengang

  • Immatrikulationsfristen für einen Bachelorstudiengang: von Ende April bis Mitte September;
  • Immatrikulationsverfahren:
    • Schritt 1: den Zulassungsantrag (für den zuvor ausgewählten Studiengang) online auf der Website der Universität Luxemburg ausfüllen;
    • Schritt 2: nach Bestätigung des Online-Zulassungsantrags, die für die Bewerbungsmappe erforderlichen Unterlagen zur Kenntnis nehmen;
    • Schritt 3: die vollständige Mappe samt den erforderlichen Unterlagen an das Studierendensekretariat (Service des études et de la vie étudiante - SEVE) schicken;
  • Wohnsitz: Um sich ordnungsgemäß auf dem luxemburgischen Hoheitsgebiet niederzulassen, müssen Studierende aus einem anderen EU-Mitgliedstaat sich bei ihrer jeweiligen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden.

Die Immatrikulationsfristen für einige Bachelorstudiengänge können geändert werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie auf der Website der Universität Luxemburg und/oder beim SEVE.

Immatrikulation für einen Masterstudiengang

  • Immatrikulationsfristen für einen Masterstudiengang: entsprechend dem zuvor gewählten Studiengang;
  • Zulassungsvoraussetzung: Inhaber eines Diploms des 1. akademischen Grades sein;
  • Immatrikulationsverfahren:
    • Schritt 1: den Zulassungsantrag (für den zuvor ausgewählten Studiengang) online auf der Website der Universität Luxemburg ausfüllen;
    • Schritt 2: nach Bestätigung des Online-Zulassungsantrags, die für die Bewerbungsmappe erforderlichen Unterlagen zur Kenntnis nehmen;
    • Schritt 3: die vollständige Mappe samt den erforderlichen Unterlagen an das Studierendensekretariat (SEVE) schicken;
  • Wohnsitz: Um sich ordnungsgemäß auf dem luxemburgischen Hoheitsgebiet niederzulassen, müssen Studierende aus einem anderen EU-Mitgliedstaat sich bei ihrer jeweiligen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden.

Studierende, die ihre Immatrikulation annullieren wollen, müssen ein Schreiben mit den Immatrikulationsbescheinigungen und dem Studierendenausweis an das SEVE schicken. Dieses stellt daraufhin eine Exmatrikulationsbescheinigung aus. Die Immatrikulationsgebühren werden in keinem Fall erstattet.

Immatrikulation für eine spezifische Ausbildung oder eine Fortbildung

  • Immatrikulationsfristen für die spezifischen Ausbildungen oder Fortbildungen: zwischen April und August;
  • Immatrikulationsverfahren:
    • Schritt 1: den Zulassungsantrag (für den zuvor ausgewählten Studiengang) online auf der Website der Universität Luxemburg ausfüllen;
    • Schritt 2: nach Bestätigung des Online-Zulassungsantrags, die für die Bewerbungsmappe erforderlichen Unterlagen zur Kenntnis nehmen;
    • Schritt 3: die vollständige Mappe samt den erforderlichen Unterlagen an das Studierendensekretariat (SEVE) schicken;
  • Wohnsitz: Um sich ordnungsgemäß auf dem luxemburgischen Hoheitsgebiet niederzulassen, müssen Studierende aus einem anderen EU-Mitgliedstaat sich bei ihrer jeweiligen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden.

Studierende, die ihre Immatrikulation annullieren wollen, müssen ein Schreiben mit den Immatrikulationsbescheinigungen und dem Studierendenausweis an das SEVE schicken. Dieses stellt daraufhin eine Exmatrikulationsbescheinigung aus. Die Immatrikulationsgebühren werden in keinem Fall erstattet.

Immatrikulation für eine Promotion

Immatrikulationsvoraussetzungen

Um sich für eine Promotion zu immatrikulieren, müssen Studierende einige Vorbedingungen erfüllen:

  • Inhaber eines in Luxemburg erworbenen Hochschuldiploms des zweiten Grades (Master oder gleichwertig) und/oder eines ausländischen Diploms sein. Bei ihrer Ankunft in Luxemburg, müssen Inhaber eines ausländischen Diploms dieses in das Register für Bildungsnachweise beim Ministerium für Forschung und Hochschulwesen (Ministère de l'Enseignement supérieur et de la Recherche) eintragen lassen;
  • von einem Doktorvater angenommen worden sein. Hierzu müssen die Studierenden sich per E-Mail mit einem Dozenten des gewählten Studiengebiets in Verbindung setzen und ihm das Thema der Doktorarbeit sowie eine Beschreibung des Forschungsvorhabens zukommen lassen;
  • infolge einer Bewerbung auf ein Stellenangebot eingestellt worden sein.

Finanzierung der Promotionen

Die Immatrikulation für eine Promotion ist jederzeit im Laufe des Jahres möglich. Das Immatrikulationsverfahren hängt von der gewählten Finanzierung ab. Folgende Finanzierungsmöglichkeiten für Promotionen sind möglich:

  • Finanzierung durch die Universität Luxemburg: Der Doktorand schließt mit der Universität Luxemburg einen auf 3 Jahre befristeten Arbeitsvertrag über 40 Stunden/Woche ab. Dieser kann um ein weiteres Jahr verlängert werden;
  • Stipendium für industrielle Forschung (Industrial Fellowships): Der Doktorand beantragt beim Nationalen Forschungsfonds (Fonds national de la recherche - FNR) ein Forschungsstipendium. Wird seinem Antrag stattgegeben, erhält der Doktorand ein Stipendium vom FNR;
  • Drittmittelfinanzierung: Der Doktorand wird von einer externen Stelle „gesponsert“, die sein Forschungsvorhaben im Rahmen eines Abkommens mit der Universität Luxemburg finanziert;
  • Selbstfinanzierung: Der Doktorand ist nicht vertraglich an die Universität Luxemburg gebunden, sondern finanziert sich selbst.

Immatrikulationsverfahren je nach Finanzierung

  • Von der Universität Luxemburg und von Drittstellen finanzierte Doktoranden müssen:
    • Schritt 1: sich auf ein Stellenangebot hin für eine Doktorandenstelle bewerben;
    • Schritt 2: eine Annahme ihrer Bewerbung für die angebotene Stelle erhalten haben;
    • Schritt 3: ihren Zulassungsantrag online ausfüllen und ihre Unterlagen an das Sekretariat für Promotionsstudiengänge (Bureau des Etudes Doctorales) senden;
    • Schritt 4: der Doktorvater lässt dem Sekretariat für Promotionsstudiengänge einen „Antrag auf Zulassung zur Promotion“ (Demande d'acceptation d'un chercheur en formation doctorale - DACFD) zukommen;
    • Schritt 5: vom Rektor die Immatrikulationszulassung erhalten;
    • Schritt 6: ihren Arbeitsvertrag mit der Personalabteilung der Universität unterzeichnen;
    • Schritt 7: ihre Immatrikulation mit der Zahlung der Studiengebühren abschließen (200 Euro pro Semester).
  • Doktoranden im Rahmen des Programms Industrial Fellowships, das durch den Nationalen Forschungsfonds finanziert wird, müssen:
    • Schritt 1: sich auf ein Stellenangebot hin für eine Doktorandenstelle mit Finanzierung „Industrial Fellowships“ bewerben;
    • Schritt 2: eine Annahme ihrer Bewerbung für die angebotene Stelle erhalten haben;
    • Schritt 3: den Antrag auf das Stipendium „Industrial Fellowships“ online auf der Website des Nationalen Forschungsfonds stellen;
    • Schritt 4: nach Bestätigung ihrer Finanzierung ihren Zulassungsantrag online ausfüllen und ihre Unterlagen an das Sekretariat für Promotionsstudiengänge senden;
    • Schritt 5: der Doktorvater lässt dem Sekretariat für Promotionsstudiengänge einen „Antrag auf Zulassung zur Promotion“ zukommen;
    • Schritt 6: vom Rektor die Immatrikulationszulassung erhalten;
    • Schritt 7: gegebenenfalls ihren Arbeitsvertrag mit der Personalabteilung der Universität unterzeichnen;
    • Schritt 8: ihre Immatrikulation mit der Zahlung der Studiengebühren abschließen (200 Euro pro Semester).
  • Doktoranden, die sich selbst finanzieren, müssen:
    • Schritt 1: ihren Zulassungsantrag online ausfüllen und ihre Unterlagen an das Sekretariat für Promotionsstudiengänge senden;
    • Schritt 2: der Doktorvater lässt dem Sekretariat für Promotionsstudiengänge einen „Antrag auf Zulassung zur Promotion“ zukommen;
    • Schritt 3: vom Rektor die Immatrikulationszulassung erhalten;
    • Schritt 4: die Aufenthaltserlaubnis des MAEE erhalten;
    • Schritt 5: ihre Immatrikulation mit der Zahlung der Studiengebühren abschließen (200 Euro pro Semester).

Wohnort

Um sich ordnungsgemäß auf dem luxemburgischen Hoheitsgebiet niederzulassen, müssen Studierende aus einem anderen EU-Mitgliedstaat sich bei ihrer jeweiligen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden.

Doppelpromotionen sind bei allen Finanzierungsarten möglich. In diesem Fall muss der Doktorand sich auf jeden Fall immatrikulieren, auch wenn er die Partneruniversität noch nicht kennt. Nähere Auskünfte erhalten Sie auf der Website der Universität Luxemburg.

Annullierung der Immatrikulation

Studierende, die ihre Immatrikulation annullieren wollen, müssen ein Schreiben mit den Immatrikulationsbescheinigungen und dem Studierendenausweis an das SEVE schicken. Es stellt auf Anfrage eine Exmatrikulationsbescheinigung aus.

Die Immatrikulationsgebühren werden in keinem Fall erstattet.

Zuständige Kontaktstellen

Universität Luxemburg

Es werden 2 von 5 Stellen angezeigt

Abteilung für Diplomanerkennung

  • Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung für Diplomanerkennung

    Adresse:
    29, rue Aldringen L-1118 Luxemburg Luxemburg
    L-2926 Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Montag bis Freitag, von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr

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