Im Rahmen des Studiums an der Universität Luxemburg am Programm Erasmus+ teilnehmen (Auslandsaufenthalt)

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Die Universität Luxemburg hat sich dem Grundsatz der internationalen Mobilität der Studierenden angeschlossen, der ein obligatorisches Studiensemester an einer Universität oder Hochschule im Ausland vorschreibt. Die internationale Mobilität der Studierenden stellt eine wahrhaftige akademische und persönliche Bereicherung für den Studierenden dar, der auf diese Weise ebenfalls in den Genuss einer anderen Universitätskultur gelangt.

Die Universität Luxemburg bietet ihren Studierenden diesbezüglich verschiedene Möglichkeiten:

Als eines der akademischen Mobilitätsprogramme ermöglicht das Austauschprogramm Erasmus+ den Studierenden der Hochschulen, einen Teil ihres Studiums (Ausbildung oder Praktikum) in einem anderen europäischen Land zu absolvieren, um sich weiterzubilden und ihre Ausbildung zu vervollständigen.

Zielgruppe

Die an der Universität Luxemburg für einen Bachelor-Studiengang immatrikulierten Studierenden müssen (in der Regel im Laufe des 3., 4. oder 5. Semesters) ein Semester an einer Universität oder Hochschule im Ausland absolvieren.

Sofern sie es wünschen, können die in einem anderen Hochschulzyklus immatrikulierten Studierenden ebenfalls ein Auslandssemester absolvieren, sind im Gegensatz zu den Bachelor-Studierenden jedoch nicht dazu verpflichtet.

Befreiung vom Auslandssemester:

In folgenden Fällen kann der Dekan nach Stellungnahme des Studiendirektors eine Befreiung gewähren:

  • bei Studierenden mit einer Krankheit, die eine spezielle Behandlung erfordert und/oder bei Studierenden mit einer Behinderung, die ihre Mobilität deutlich einschränkt;
  • bei Studierenden mit familiären Verpflichtungen, die eine Abwesenheit aus der Familie über einen längeren Zeitraum nicht ermöglichen;
  • bei Studierenden aus einem Drittstaat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die einen (in einem Nicht-Mitgliedstaat des EWR erworbenen) Sekundarabschluss vorweisen können;
  • bei Studierenden, die für den betreffenden Zeitraum einen Nachweis über eine Beschäftigung von mindestens 20 Stunden/Woche erbringen können.

Von der Mobilitätspflicht befreit sind alle Studierenden, die:

  • entweder nach mindestens 4 Universitätssemestern im Ausland ein Diplom erworben haben;
  • oder mindestens 25 ECTS (European Credit Transfer System-Punkte) an einer ausländischen Universität erworben haben (diese ECTS gelten für ein Semester).

Befreiungen/Freistellungen sind nicht automatisch. Sie müssen frühestmöglich beim jeweiligen Studierendensekretariat beantragt werden.

Voraussetzungen

Das Programm Erasmus+ ist ein europäisches Programm zur Förderung der Mobilität der Studierenden in Europa.

Bei den 32 Partnern des Programms handelt es sich um:

  • die 28 EU-Mitgliedstaaten: Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich, Slowakei, Slowenien, Schweden;
  • die im Aufnahmeverfahren befindlichen Staaten: Türkei, Mazedonien;
  • die 3 EWR-Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen.

Sonderfall der Schweiz: es wurde eine Zwischenlösung gefunden. Die Stipendien 2015–2016 werden von der Schweiz vergeben und nicht von der Europäischen Kommission. 

Um sich für das Austauschprogramm Erasmus+ anmelden zu können, müssen die Studierenden:

  • an der Universität Luxemburg immatrikuliert sein, welche ihre Heimatuniversität bleibt und an welcher sie ihre Rückmeldung vornehmen müssen (die Immatrikulationskosten sind in den meisten Fällen an die Heimatuniversität zu entrichten).
  • sich für Universitätskurse mit mindestens 30 ECTS-Credits (Arbeitsvolumen eines Studiensemesters) anmelden.

Das ECTS (European Credit Transfer System) ist ein europäisches System anrechenbarer Studienleistungen, welches die akademische Anerkennung von im Ausland geleisteten Studienzeiträumen zwischen den Partnereinrichtungen erleichtert und gewährleistet.

Fristen

Das Programm Erasmus+ ermöglicht den Studierenden, einen Aufenthalt zwischen 3 und 12 Monaten an einer Universität, Hochschule oder in einem Unternehmen im Falle eines Praktikums, in einem am Erasmus-Programm teilnehmenden Land zu verbringen.

Vorgehensweise und Details

Anmeldemodalitäten für das Erasmus-Programm

Die an der Universität Luxemburg immatrikulierten Studierenden, die ein Auslandssemester (Erasmus+) absolvieren möchten, müssen folgendermaßen vorgehen:

Vor der Abreise:

  • sich entweder bei der Anlaufstelle für Auslandsstudien (Unité mobilité) des Studierendensekretariats (Service des études et de la vie étudiante - SEVE) oder bei der Ansprechperson in der jeweiligen Fakultät über die bilateralen Erasmus-Abkommen der Universität Luxemburg mit ausländischen Universitäten informieren;
  • ihre Wünsche in Sachen Mobilität darlegen. Sobald die Erasmus-Plätze vom Studiendirektor auf der Grundlage der akademischen Kriterien (Anzahl der erzielten Leistungspunkte und Durchschnitt) vergeben wurden, setzt sich das SEVE mit dem Studierenden in Verbindung, um ihm die weitere Vorgehensweise für die Bewerbung zu erklären;
  • gemeinsam mit dem Studiendirektor das „learning agreement“ ausarbeiten, in dem der Plan der in der gewählten Einrichtung zu belegenden Kurse enthalten ist und der bei der Rückkehr bestätigt werden muss. Dieses Dokument garantiert dem Studierenden, dass der Auslandsaufenthalt anerkannt und berücksichtigt wird.

Einzuhaltende Fristen:

  • für den Auslandsaufenthalt im Wintersemester sind ab März die nötigen Schritte zu unternehmen;
  • für den Auslandsaufenthalt im Sommersemester sind ab Oktober die nötigen Schritte zu unternehmen.
  • die zur Erstellung der Bewerbungsmappe erforderlichen Unterlagen bei der Anlaufstelle für Auslandsstudien des SEVE einreichen:
    • eine Kopie des Personalausweises;
    • eine Kopie des Studierendenausweises;
    • ein Bewerbungsschreiben;
    • ein Lebenslauf;
    • Kopien der Notenübersichten der vorhergehenden Semester;
    • den vom Studierenden und dem Studiendirektor ausgearbeiteten und unterzeichneten Studienvertrag;
    • ein Passbild;
    • den vom Studierenden ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Stipendiumsantrag (kann auf der Website der Universität Luxemburg heruntergeladen werden);
    • eine Bescheinigung über einen Sprachentest (mit Ausnahme der französisch- und deutschsprachigen Ländern).

Vorbehaltlich näherer Erläuterungen bilden diese Unterlagen die Bewerbungsmappe. Verschiedene Einrichtungen verwenden spezielle Formulare: die Anlaufstelle für Auslandsstudien des SEVE erteilt den interessierten Studierenden die entsprechenden Auskünfte.

  • nach Annahme der Bewerbung, ebenfalls in der Anlaufstelle für Auslandsstudien des SEVE vorstellig werden, um den Mobilitätsvertrag (in dem angegeben ist, wo und wann der Studierende sein Auslandssemester absolvieren wird) zu unterzeichnen;
  • sich in den 2 Einrichtungen immatrikulieren. In Luxemburg gilt er als Outgoing-Studierender (Weggang von der Universität Luxemburg). Für die Dauer des Auslandssemesters erhalten sie einen Studierendenausweis der Universität Luxemburg.

Ankunft in der Gasthochschule:

  • die Anwesenheitsbescheinigung, welche die tatsächliche Ankunft des Studierenden in der Gasthochschule bescheinigt, von Letzterer unterzeichnen lassen;
  • diese Bescheinigung der Anlaufstelle für Auslandsstudien des SEVE zukommen lassen, um die erste Zahlung des nach den geschätzten Aufenthaltsdaten berechneten Erasmus-Stipendiums zu veranlassen.

Rückkehr:

  • die von der Gasthochschule unterzeichnete Bescheinigung über die Beendigung des Aufenthalts (kann auf der Website der Universität Luxemburg heruntergeladen werden), welche die Dauer des Aufenthalts des Studierenden bescheinigt, bei der Anlaufstelle für Auslandsstudien des SEVE einreichen. Diese Bescheinigung ist zwingend erforderlich für die Auszahlung des Restbetrags des Erasmus-Stipendiums;
  • den Bericht über die Beendigung des Aufenthalts ausfüllen. Bei diesem Bericht handelt es sich um eine Beurteilung des Studierenden seines Auslandsaufenthalts. Er wird am Ende des Aufenthalts per E-Mail übermittelt;
  • beim jeweiligen Studiendirektor vorstellig werden, um sich das Auslandssemester bestätigen zu lassen.

Ein Erasmus+-Stipendium erhalten

Zwecks Finanzierung ihres Auslandsaufenthalts haben Studierende die Möglichkeit, ein Erasmus+-Stipendium zu erhalten, was sie gegebenenfalls mit weiteren staatlichen Beihilfen erhalten können, um ihre Niederlassungskosten abzudecken.

Auswahlkriterien

Um ein Erasmus-Mobilitätsstipendium (Erasmus+) zu bekommen, müssen die Studierenden:

  • als Vollzeitstudierende in einem Studiengang immatrikuliert sein, der zu einer Qualifizierung oder einem Diplom führt, die/das von einer Hochschule ausgestellt wird, welche von den zuständigen nationalen Behörden zur Teilnahme am Programm Erasmus+ zugelassen ist.

In folgenden Fällen kann ein Erasmus+-Stipendium normalerweise nicht gewährt werden:

  • für Auslandsaufenthalte von weniger als einem Trimester (90 Tage), da die Stipendien keinesfalls für Zeiträume von weniger als 3 aufeinanderfolgenden Monaten gewährt werden;
  • für Auslandsaufenthalte von mehr als einem Jahr. Bei Programmen, in denen die Gesamtdauer des Auslandsaufenthalts mehr als 1 Jahr beträgt, deckt das Stipendium nur den 1. Zeitraum von 12 Monaten ab;
  • für Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt in ihrem Herkunftsland absolvieren, wenn sie nicht vorübergehend in Luxemburg leben.

Beispiel: Ein Studierender mit offiziellem Wohnsitz in Metz, der keine Adresse in Luxemburg hat, erhält kein Geld im Rahmen eines Erasmus+-Stipendiums, wenn er seinen Auslandsaufenthalt in Frankreich absolviert. Er behält aber seinen Status als Erasmus-Studierender und alle anderen damit verbundenen Vorteile.

Höhe des Stipendiums

Die Höhe des Stipendiums hängt von der Dauer und dem Land des Auslandsaufenthalts und nicht vom Einkommen der Eltern ab.
Im Übrigen kann die Höhe des Stipendiums reduziert werden, wenn die Dauer des Auslandsaufenthalts kürzer ist als in der Bewerbung des Kandidaten vorgesehen.

Zuständige Kontaktstellen

Universität Luxemburg

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