Im Rahmen des Studiums an der Universität Luxemburg ein Auslandssemester absolvieren
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Die Universität Luxemburg hat sich dem Grundsatz der internationalen Mobilität der Studierenden angeschlossen, der ein obligatorisches Studiensemester an einer Universität oder Hochschule im Ausland vorschreibt. Die internationale Mobilität der Studierenden stellt eine wahrhaftige akademische und persönliche Bereicherung für den Studierenden dar, der auf diese Weise ebenfalls in den Genuss einer anderen Universitätskultur gelangt.
Die Universität Luxemburg bietet ihren Studierenden diesbezüglich verschiedene Möglichkeiten:
- das Programm Erasmus+;
- sonstige Auslandsaufenthalte.
Betroffene Personen
Die an der Universität Luxemburg für einen Bachelor-Studiengang immatrikulierten Studierenden müssen (in der Regel im Laufe des 3., 4. oder 5. Semesters) ein Semester an einer Universität oder Hochschule im Ausland absolvieren.
Sofern sie es wünschen, können die in einem anderen Hochschulzyklus immatrikulierten Studierenden ebenfalls ein Auslandssemester absolvieren, sind im Gegensatz zu den Bachelor-Studierenden jedoch nicht dazu verpflichtet.
Befreiung vom Auslandssemester:
In folgenden Fällen kann der Dekan nach Stellungnahme des Studiendirektors eine Befreiung gewähren:
- bei Studierenden mit einer Krankheit, die eine spezielle Behandlung erfordert und/oder bei Studierenden mit einer Behinderung, die ihre Mobilität deutlich einschränkt;
- bei Studierenden mit familiären Verpflichtungen, die eine Abwesenheit aus der Familie über einen längeren Zeitraum nicht ermöglichen;
- bei Studierenden aus einem Drittstaat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die einen (in einem Nicht-Mitgliedstaat des EWR erworbenen) Sekundarabschluss vorweisen können;
- bei Studierenden, die für den betreffenden Zeitraum einen Nachweis über eine Beschäftigung von mindestens 20 Stunden/Woche erbringen können.
Von der Mobilitätspflicht befreit sind alle Studierenden, die:
- entweder nach mindestens 4 Universitätssemestern im Ausland ein Diplom erworben haben;
- oder mindestens 25 ECTS (European Credit Transfer System) an einer ausländischen Universität erworben haben (diese ECTS gelten für ein Semester).
Befreiungen/Freistellungen erfolgen nicht automatisch – sie müssen möglichst frühzeitig im Sekretariat beantragt werden.
Voraussetzungen
Um sich für ein Mobilitätsprogramm anmelden zu können, müssen Studierende:
- an der Universität Luxemburg immatrikuliert sein, welche ihre Heimatuniversität bleibt und an welcher sie ihre Rückmeldung vornehmen müssen (die Immatrikulationskosten sind entweder an die Heimatuniversität oder an die Gastuniversität zu entrichten).
- sich für Universitätskurse mit mindestens 30 ECTS-Credits (Arbeitsvolumen eines Studiensemesters) anmelden.
Das ECTS (European Credit Transfer System) ist ein europäisches System anrechenbarer Studienleistungen, welches die akademische Anerkennung von im Ausland geleisteten Studienzeiträumen zwischen den Partnereinrichtungen erleichtert und gewährleistet.
Fristen
Vorgehensweise und Details
Bewerbungsmodalitäten für einen Auslandsaufenthalt
Die (im Vorfeld an der Universität Luxemburg immatrikulierten) Studierenden müssen folgendermaßen vorgehen, um ihren Auslandsaufenthalt vorzubereiten:
Vor der Abreise:
- sich in der Anlaufstelle für Auslandsstudien des Studierendensekretariats (Service des études et de la vie étudiante - SEVE) über die Vorgehensweise für die Vorbereitung des Auslandssemesters informieren;
- eine Universität oder Hochschule im Ausland auswählen: je nach Studiengang haben die Studierenden Zugang zu ausländischen Universitäten, die ein bilaterales Abkommen mit der Universität Luxemburg abgeschlossen haben. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, an einer ausländischen Universität oder Hochschule zu studieren, die kein Erasmus- oder sonstiges Abkommen mit der Universität Luxemburg abgeschlossen hat: in diesem Fall bezeichnet man die Studierenden als „Free Mover“. Die entsprechende Bewerbung an der Gastuniversität erfolgt auf individueller Grundlage;
- zusammen mit dem jeweiligen Studiendirektor die Gastuniversität auswählen und den Studienvertrag/Learning Agreement (kann auf der Website der Universität Luxemburg heruntergeladen werden) ausarbeiten, in welchem das Programm der an der ausgewählten Universität zu belegenden Kurse festgelegt wird und welchen die Studierenden bei der Rückkehr bestätigen lassen müssen. Dieses Dokument garantiert dem Studierenden, dass der Auslandsaufenthalt anerkannt und berücksichtigt wird.
Einzuhaltende Fristen:
- für den Auslandsaufenthalt im Wintersemester sind ab März die nötigen Schritte zu unternehmen;
- für den Auslandsaufenthalt im Sommersemester sind ab Oktober die nötigen Schritte zu unternehmen.
- die zur Erstellung der Mobilitätsmappe erforderlichen Unterlagen bei der Anlaufstelle für Auslandsstudien des SEVE einreichen:
- eine Kopie des Personalausweises;
- eine Kopie des Studierendenausweises;
- ein Bewerbungsschreiben;
- ein Lebenslauf;
- Kopien der Notenübersichten der vorhergehenden Semester;
- den vom Studierenden und vom jeweiligen Studiendirektor ausgearbeiteten und unterzeichneten Studienvertrag (Learning Agreement – kann auf der Website der Universität Luxemburg heruntergeladen werden);
- ein Passbild;
- eine Bescheinigung über einen Sprachentest (mit Ausnahme der französisch- und deutschsprachigen Länder).
Vorbehaltlich näherer Erläuterungen bilden diese Unterlagen die Bewerbungsmappe. Verschiedene Einrichtungen verwenden spezielle Formulare: die Anlaufstelle für Auslandsstudien des SEVE erteilt den interessierten Studierenden die entsprechenden Auskünfte.
- nach Annahme der Bewerbung, in der Anlaufstelle für Auslandsstudien des SEVE vorstellig werden, um ihren Mobilitätsvertrag (in dem angegeben ist, wo und wann der Studierende sein Auslandssemester absolvieren wird) zu unterzeichnen;
- unbedingt vor der Abreise eine Rückmeldung als Outgoing-Student an der Universität Luxemburg vornehmen. Für die Dauer des Auslandsaufenthalts erhalten sie einen Studierendenausweis der Universität Luxemburg.
Ankunft in der Gasthochschule:
- die Anwesenheitsbescheinigung (kann auf der Website der Universität Luxemburg heruntergeladen werden), welche die tatsächliche Ankunft des Studierenden in der Gasthochschule bescheinigt, von Letzterer unterzeichnen lassen;
- diese Bescheinigung der Anlaufstelle für Auslandsstudien des SEVE zukommen lassen.
Rückkehr:
- die von der Gasthochschule unterzeichnete Bescheinigung über die Beendigung des Aufenthalts (kann auf der Website der Universität Luxemburg heruntergeladen werden), welche die Dauer des Aufenthalts des Studierenden bescheinigt, bei der Anlaufstelle für Auslandsstudien des SEVE einreichen.
- beim jeweiligen Studiendirektor vorstellig werden, um sich das Auslandssemester bestätigen zu lassen.
Finanzielle Unterstützung
Für Studierende, die ein Auslandssemester an einer ausländischen Universität absolvieren, gibt es keine spezielle finanzielle Unterstützung (im Gegensatz zum Erasmus-Austauschprogramm, für das es ein Erasmus-Stipendium gibt).
Im Gegenzug können die Studierenden staatliche Beihilfen beantragen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Universität Luxemburg (uni.lu)
- Adresse:
- Luxemburg
- Website:
- https://www.uni.lu/de/
-
Universität Luxemburg (uni.lu) Campus Belval
- Adresse:
- 2, avenue de l'Université L-4365 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 46 66 44 1
- Website:
- https://www.uni.lu/de/
-
Universität Luxemburg (uni.lu) Campus Kirchberg
- Adresse:
- 6, rue Richard Coudenhove-Kalergi L-1359 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 46 66 44 5000
- Website:
- https://www.uni.lu/de/
-
Universität Luxemburg (uni.lu) Campus Limpertsberg
- Adresse:
- 162A, avenue de la Faïencerie L-1511 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 46 66 44 6000
- Website:
- https://www.uni.lu/de/
-
Universität Luxemburg (uni.lu) Studierendensekretariat (SEVE)
- Adresse:
- 2, avenue de l'Université L-4365 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 46 66 44 60 60
- Fax:
- (+352) 46 66 44 36 060
- E-Mail:
- seve.infos@uni.lu
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Weitere Informationen
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Rechtsgrundlagen
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Loi modifiée du 12 août 2003
portant création de l'Université du Luxembourg
-
Loi du 27 juin 2018
ayant pour objet l’organisation de l’Université du Luxembourg
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