Die akademische Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Eintragung in das Register für Bildungsnachweise des Hochschulwesens bildet das normale Verfahren zur akademischen Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses.

Diese Eintragung:

  • berechtigt zum Führen des akademischen Titels; und
  • enthält die entsprechende Niveaustufe des luxemburgischen Qualifikationsrahmens (LQR). Hinweis: Der LQR ist an den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) angepasst.

Die akademische Anerkennung betrifft nur den Bildungsnachweis oder den akademischen Grad. Sie umfasst keine Anerkennung des Studieninhalts und verleiht demnach auch kein Recht zur Ausübung eines Berufs. Nähere Informationen über den Zugang zu einem reglementierten Beruf sind den Informationstexten zu folgenden Themen zu entnehmen:

Nationale Diplome: Von der Universität Luxemburg ausgestellte Diplome, luxemburgische höhere Fachdiplome (BTS) sowie von in Luxemburg anerkannten privaten Fachinstituten für Hochschulbildung ausgestellte Diplome zum Abschluss von zugelassenen Ausbildungen werden automatisch anerkannt. Ihre Inhaber müssen keine Eintragung in das Register für Bildungsnachweise beantragen.

Diplome aus dem Benelux-Raum: In Anwendung der Benelux-Beschlüsse über die automatische Anerkennung des Bildungsstands werden bestimmte in Belgien und den Niederlanden ausgestellte Hochschuldiplome ebenfalls automatisch anerkannt. Ihre Inhaber müssen demnach keine Eintragung in das Register für Bildungsnachweise beantragen.

Zielgruppe

Inhaber eines ausländischen Hochschuldiploms, die Folgendes wünschen:

  • das Führen eines akademischen Titels; und
  • die Geltendmachung des akademischen Niveaus eines im Ausland erworbenen Diploms auf dem Arbeitsmarkt.

Das Verfahren der Eintragung in das Register kann auch im Rahmen einer Fortführung des Studiums für den Zugang zu einem höheren Studiengang als demjenigen des erhaltenen Diploms erforderlich sein.

Voraussetzungen

Ein Hochschuldiplom wird in das Register für Bildungsnachweise eingetragen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Es handelt sich um ein Hochschulabschlussdiplom für einen ganzen Studienzyklus.
  • Das Diplom wurde gemäß den hochschulbezogenen Gesetzen und Verordnungen des Landes verliehen, in dem es erworben wurde.

Kosten

Jede Eintragung in das Register für Bildungsnachweise des Hochschulwesens ist mit einer Gebühr in Höhe von 75 Euro pro Diplom verbunden.

Die Zahlung erfolgt am Ende des Vorgangs per Bankkarte und ist erforderlich, um den Antrag abzuschließen.

Hinweis: Eine Ablehnung der Eintragung berechtigt nicht zur Rückerstattung der Gebühr.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Für die Antragstellung über MyGuichet.lu wird kein LuxTrust-Produkt (Smartcard, Token usw.) oder elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.

Nach Übermittlung des Antrags erfolgen die Kommunikation sowie jede Mitteilung einer Änderung des Bearbeitungsstatus des Antrags per E-Mail.

Der Antrag kann auch auf dem Postweg gestellt werden (siehe Website des MESR)

Um die Bearbeitung des Antrags zu beschleunigen, sollte sich die antragstellende Person vergewissern, dass alle erforderlichen Informationen im Antrag enthalten sind und alle erforderlichen Belege beigefügt wurden.

Belege

Dem Antrag müssen folgende Belege beigefügt werden:

  • eine Kopie des Abschlussdiploms, das in das Register für Bildungsnachweise eingetragen werden soll;
  • eine Kopie der Notenaufstellung oder des Diplomzusatzes;
  • ein Lebenslauf mit dem akademischen und dem beruflichen Werdegang;
  • eine Kopie eines Identitätsnachweises;
  • Kopie des von einem Mitgliedsstaat der EU ausgestellten Aufenthaltstitels (für Personen, die nicht aus einem Mitgliedstaat der EU oder einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz stammen);

Übersetzung der Unterlagen

Den Dokumenten muss eine englische, französische, deutsche oder luxemburgische Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer beiliegen, sofern diese Dokumente in einer anderen Sprache als einer dieser 4 Sprachen ausgestellt wurden.

Antwortfrist der Behörde

In der Regel liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei 4 bis 6 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsakte. Die angegebene Dauer kann je nach Saison und Zahl der gleichzeitig zu bearbeitenden Anträge variieren.

Auch die Notwendigkeit zusätzlicher Nachforschungen und der Austausch mit den ausländischen Behörden können sich auf die Bearbeitungsdauer auswirken.

Die Entscheidung wird in Form eines Ministerialerlasses per Post mitgeteilt.

Rechtsbehelf

Falls die Eintragung in das Register für Bildungsnachweise abgelehnt wird, werden die Rechtsbehelfe im Ablehnungsschreiben erläutert, sind aber auch hier zugänglich.

Antrag auf Ausstellung eines Duplikats

Gegen die Entrichtung einer Gebühr von 10 Euro kann ein Duplikat des Ministerialerlasses ausgestellt werden. Der Antrag ist per Post oder E-Mail (registre@mesr.etat.lu) an das Ministerium für Forschung und Hochschulwesen zu richten, wobei folgende Belege beizufügen sind:

  • eine Kopie eines Identitätsnachweises; und
  • ein Nachweis über die Zahlung der Gebühr (die Zahlungsmodalitäten für Banküberweisungen sind identisch mit denen für auf dem Postweg übermittelte Anträge).

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für Forschung und Hochschulwesen

  • Ministerium für Forschung und Hochschulwesen

    Adresse:
    18-20, montée de la Pétrusse L-2327 Luxemburg Luxemburg
    Postfach L-2915
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 7.45 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    7.45 bis 16.30 Uhr
    Dienstag:
    7.45 bis 16.30 Uhr
    Mittwoch:
    7.45 bis 16.30 Uhr
    Donnerstag:
    7.45 bis 16.30 Uhr
    Freitag:
    7.45 bis 16.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Schalterzeiten: Montag–Freitag, 7.45–16.30 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Die berufliche Anerkennung eines im Ausland erworbenen Bildungsnachweises beantragen (Zugang zu einem reglementierten Beruf auf Hochschulebene) Einen im Ausland erworbenen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften anerkennen lassen Eine behördliche Entscheidung anfechten Sich an die Ombudsperson wenden, um eine Streitigkeit mit den Behörden beizulegen

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

  • Loi modifiée du 28 octobre 2016

    relative à la reconnaissance des qualifications professionnelles

  • Règlement grand-ducal du 7 juillet 2023 portant :

    1° modification du règlement grand-ducal modifié du 12 mai 2000 fixant les modalités et les conditions en vue de l’obtention d’une aide financière pour les médecins en voie de spécialisation ; 2° modification du règlement grand-ducal modifié du 26 mai 2004 déterminant les conditions d’accès, les études ainsi que les conditions de réussite de la formation spécifique en médecine générale ; 3° modification du règlement grand-ducal du 7 juin 2007 déterminant pour la profession d’orthoptiste : 1. les études en vue de l’obtention du diplôme, 2. les modalités de reconnaissance des diplômes étrangers, et 3. l’exercice de la profession ; 4° modification du règlement grand-ducal du 10 juillet 2011 fixant la liste des spécialités en médecine et médecine dentaire reconnues au Luxembourg ; 5° modification du règlement grand-ducal du 17 février 2017 relatif à la reconnaissance des qualifications professionnelles ; 6° abrogation du règlement grand-ducal modifié du 28 janvier 1999 fixant les modalités et les conditions en vue de l’obtention d’une indemnité pour les médecins en voie de formation spécifique en médecine générale

  • Règlement grand-ducal du 17 février 2017

    relatif à la reconnaissance des qualifications professionnelles

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Hoppla! Irgendwo ist ein Fehler aufgetreten.